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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9219
OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 U 138/04 (https://dejure.org/2004,9219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AÜG § ... 1a Abs. 1; ; AÜG § 9 Nr. 1; ; AÜG § 9 Abs. 1; ; AÜG § 10 Abs. 1; ; AÜG § 12 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 125; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 267; ; BGB § 631 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 817 Satz 2; ; ZPO § 156; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang des bereicherungsrechtlichen Ausgleichs bei einem nichtigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich bei nichtigem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung führt zu einem Teilanspruch beim Leistungsempfänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Abgrenzung eines Werkvertrages von einer Arbeitnehmerüberlassung; Umfang und Darlegung eines bereicherungsrechtlichen Ausgleiches bei einem nichtigen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung! (IBR 2005, 118)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912;… Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247;… MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35;… ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).

    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).

  • BGH, 21.01.2003 - X ZR 261/01

    Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912;… Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247;… MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35;… ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).

    Eine Schätzung des Verdienstes der Leiharbeitnehmer L. und K. gemäß § 287 ZPO ( vergl. zur Möglichkeit der Schätzung BGH NJW-RR 2003, 773 ) ist dem Senat hier verwehrt, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912;… Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247;… MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35;… ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).
  • BGH, 17.02.2000 - III ZR 78/99

    Begriff der "Betriebe des Baugewerbes"

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Der Entleiher ist in dieser Fallgruppe um den Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinnes des Verleihers bereichert, weil der Entleiher eine solche Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig nur auf der Grundlage eines mit diesem oder einem anderen Verleiher abzuschließenden formwirksamen Vertrages und damit lediglich gegen Zahlung der vollen Vergütung erreichen kann ( BGH NJW 2000, 1557 [ 1558 ]; BGH NJW 1984, 1456; KG OLGRp 1997, 205;… Schüren - Feuerborn, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 12 RdNr. 21 ).
  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 337/78

    Entlohnung einer unzulässigen Arbeitnehmerentleihung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung des Verleihers bedarf es nicht, weil mit dessen Leistung aufgrund der Besonderheiten des AÜG eine der Erfüllung der Verbindlichkeit des Entleihers gleichkommende Wirkung eintritt ( BGHZ 75, 299 [ 302ff ]; BGH NJW 2002, 3317; BGH NJW 2000, 3492 [ 3494 ] ).
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Bei einem Werkvertrag unterliegen die Arbeitnehmer dagegen weiterhin dem Weisungsrecht des Subunternehmers ( BGH NJW-RR 2003, 773; BGH NStZ 2003, 552; BGH NJW 2002, 3317 [ 3318 ]; BAG NJW 1984, 2912;… Schüren - Hamann, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 1 RdNr. 114 - 247;… MünchArbR - Marschall, 1. Auflage, § 167 RdNr. 23 - 35;… ErfK - Wank, 1. Auflage, § 1 AÜG RdNr. 20ff ).
  • BGH, 17.01.1984 - VI ZR 187/82

    Ansprüche des Arbeitnehmerüberlassers bei Formnichtigkeit der geschlossenen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Der Entleiher ist in dieser Fallgruppe um den Verkehrswert der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich des Gewinnes des Verleihers bereichert, weil der Entleiher eine solche Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig nur auf der Grundlage eines mit diesem oder einem anderen Verleiher abzuschließenden formwirksamen Vertrages und damit lediglich gegen Zahlung der vollen Vergütung erreichen kann ( BGH NJW 2000, 1557 [ 1558 ]; BGH NJW 1984, 1456; KG OLGRp 1997, 205;… Schüren - Feuerborn, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2. Auflage, § 12 RdNr. 21 ).
  • OLG Hamburg, 13.01.1993 - 13 U 26/92

    Verletzung der Formpflicht; Überlassung von Arbeitnehmern; Verbot der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2004 - 4 U 138/04
    Auch in der letztgenannten Fallgruppe richtet sich der Bereicherungsausgleich nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil für die Annahme eines faktischen Vertragsverhältnisses kein Raum besteht ( so aber Hans. OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1524 ).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 U 26/08

    Versicherungsvertreter Versicherungsmakler

    Eine Regulierungsklage des Klägers gegen den W vor dem Landgericht Hannover (2 O 327/03) und dem Oberlandesgericht Celle (4 U 138/04) hatte keinen Erfolg.

    Dass der Beklagte erkennbar Versicherungsmakler und nicht nur Versicherungsvertreter der W sein wollte, ist im Übrigen auch in dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 01.12.2004 - 4 U 138/04 - festgestellt worden, auch wenn dieses Urteil mangels Streitverkündung keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit entfaltet.

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 13 W 3971/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7025
OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 13 W 3971/04 (https://dejure.org/2004,7025)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.11.2004 - 13 W 3971/04 (https://dejure.org/2004,7025)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. November 2004 - 13 W 3971/04 (https://dejure.org/2004,7025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Gerichts über die Kosten, wenn in einem Vergleich keine Regelung über die Kosten eines Nebenintervenienten getroffen wurden; Auswirkungen der Unwirksamkeit des Beitritts eines Nebenintervenienten bei der Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 473
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 13 W 3971/04
    Ist bei der Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich zwischen den Parteien eine Regelung über die Kosten einer Nebenintervention nicht getroffen worden, entscheidet das Gericht, bei dem der Rechtsstreit zur Zeit des Vergleichs anhängig war, durch Beschluß über die Verpflichtung der Parteien, Kosten des Nebenintervenienten zu tragen (…Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 101, Rnr. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 103, Rnr. 9; BGH NJW 03, 1948).

    Haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich beendet, ist dabei die Vereinbarung maßgeblich, die im Vergleich hinsichtlich der Kostentragung getroffen wurde (BGH, NJW 03, 1948;… Zöller/Herget, a.a.O., § 101, Rnr. 10;… Thomas/Putzo, a.a.O., § 101, Rnr. 4a).

  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 10 U 20/21

    Ansprüche nach einem Fahrzeugbrand; Abtretung einer Versicherungsforderung; …

    Dabei ist maßgeblich, ob die Parteien im Rahmen des Termins am 8. Oktober 2020 zur Sache - und nicht nur zu dem Verfahrensfehler - verhandelt haben (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2004 - 13 W 3971/04 -, Rn. 10, juris; vgl. auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 07. Dezember 2010 - 10 U 140/09 -, Rn. 61, juris).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 10/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

    Es kann dahinstehen, ob sich die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit der Nebenintervention auf die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen beschränkt (BGH 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05 - BGHZ 165, 358) und ob Mängel der Beitrittserklärung geheilt werden, wenn die Hauptpartei mit dem Nebenintervenienten rügelos verhandelt (OLG Nürnberg 30. November 2004 - 13 W 3971/04 - MDR 2005, 473;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. § 66 Rn. 11;… Zöller/Vollkommer § 66 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 70 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …

    Eine Verletzung dieser Vorschrift ist jedoch nur beachtlich und führt dann zu einer Zurückweisung der Nebenintervention nach § 71 Abs. 1 ZPO, wenn sie - wie hier nicht - nach Maßgabe des § 295 ZPO gerügt wird (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2005, 473;… Zöller/Vollkommer a.a.O, § 70 Rn. 2 m.w.N.).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 11/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

    Es kann dahinstehen, ob sich die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit der Nebenintervention auf die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen beschränkt (BGH 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05 - BGHZ 165, 358) und ob Mängel der Beitrittserklärung geheilt werden, wenn die Hauptpartei mit dem Nebenintervenienten rügelos verhandelt (OLG Nürnberg 30. November 2004 - 13 W 3971/04 - MDR 2005, 473;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. § 66 Rn. 11;… Zöller/Vollkommer § 66 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 70 Rn. 9).
  • OLG Köln, 18.11.2013 - 17 W 165/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers

    Im Übrigen hat die Klägerin als Streitverkünderin keinen Antrag nach § 71 ZPO gestellt (…vgl. Weth, aaO § 71 ZPO Rn 2 mwN; OLG Düsseldorf, OLGR 2008, 156 f. = juris Rn 6, 9), sondern mit den jeweiligen Anträgen zur Sache verhandelt, so dass sie ihr Rügerecht - unabhängig von der Frage, ob sie ein solches nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens überhaupt noch ausüben könnte (…dazu Zöller/Vollkommer, 28. Aufl., § 71 ZPO Rn 6) - jedenfalls auch verloren hat (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2005, 473 = juris Rn 8 und 9;… MüKo-ZPO/Schultes, 4. Aufl., § 71 ZPO Rn 3).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 12/07

    Rechtsmittelbelehrung - Revision - Prozessbeteiligung

    Es kann dahinstehen, ob sich die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit der Nebenintervention auf die persönlichen Prozesshandlungsvoraussetzungen beschränkt (BGH 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05 - BGHZ 165, 358) und ob Mängel der Beitrittserklärung geheilt werden, wenn die Hauptpartei mit dem Nebenintervenienten rügelos verhandelt (OLG Nürnberg 30. November 2004 - 13 W 3971/04 - MDR 2005, 473;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. § 66 Rn. 11;… Zöller/Vollkommer § 66 Rn. 14;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 70 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2012 - 5 U 108/11

    Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention bei Beendigung des …

    Ist bei der Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich zwischen den Parteien eine Regelung über die Kosten einer Nebenintervention nicht getroffen worden, entscheidet das Gericht, bei dem der Rechtsstreit zur Zeit des Vergleichs anhängig war, durch Beschluss über die Verpflichtung der Parteien, Kosten des Nebenintervenienten zu tragen (vgl. BGH NJW 2003, 1948; OLG Nürnberg MDR 2005, 473;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 101 Rdn. 9),.
  • OLG Köln, 27.01.2009 - 15 W 82/08

    Anforderungen an die Form des Beitritts nach Streitverkündung

    Rn. 15 Auch wenn es hierauf nicht ankommt, weist der Senat darauf hin, dass es die Auffassung des Landgerichts zur Heilung eines etwaigen - hier aber aus den oben ausgeführten Gründen nicht gegebenen - Formmangels gemäß § 295 ZPO (auch im Gleichlauf zum Beschluss des OLG Nürnberg vom 30.11.2004 - 13 W 4971/04 - MDR 2005, 473) für richtig hält.
  • LG Düsseldorf, 12.04.2013 - 15 O 8/05

    Nebenintervention: Kostentragung bei Vergleich?

    Ist - so wie hier - in einem Vergleich keine Regelung über die Kosten eines Nebenintervenienten bzw. Streitverkündeten getroffen, entscheidet das Gericht, bei dem der Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses anhängig war durch Beschluss, wer diese Kosten zu tragen hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2004 - 13 W 3971/04, Juris, Rn 2; BGH…, Beschluss vom 03.04.2003 - V ZB 44/02, Juris, Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.11.2004 - 3 U 250/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10267
OLG Celle, 26.11.2004 - 3 U 250/04 (https://dejure.org/2004,10267)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2004 - 3 U 250/04 (https://dejure.org/2004,10267)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2004 - 3 U 250/04 (https://dejure.org/2004,10267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2160
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Celle, 26.11.2004 - 3 U 250/04
    Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wächst mit dem "Altern der Kodifikationen" (Kübler, JZ 1969, 645), also mit zunehmenden zeitlichen Abstand zwischen Gesetzesbefehl und richterlicher Einzelfallentscheidung, notwendig die Freiheit des Richters zur schöpferischen Fortbildung des Rechts (BVerfGE 34, 269, unter C. IV. 2).
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender …

    Nach gefestigter fachgerichtlicher Rechtsprechung stellt deshalb jede Vereinbarung, durch welche die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts von dem Ausgang der von ihm vertretenen Sache oder sonst von dem Erfolg seiner anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird, eine unwirksame Erfolgshonorarvereinbarung dar (BGHZ 34, 64; BGHZ 39, 142, 145; BGHZ 51, 290, 293 f.; BGH NJW 1987, 3203, 3204; BGH NJW-RR 2003, BGH NJW-RR 1067; 2004, 1145; OLG Celle NJW 2005, 2160).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - I-22 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8884
OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - I-22 U 142/03 (https://dejure.org/2004,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.2004 - I-22 U 142/03 (https://dejure.org/2004,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - I-22 U 142/03 (https://dejure.org/2004,8884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung durch eine Prozessbürgschaft und die Begrenzungsmöglichkeit der Bürgschaft auf einen Höchstbetrag

  • ibr-online

    Bürgschaft - Unbegrenzte oder Höchstbetragsbürgschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Begrenzung der Bürgschaft auf die Höhe des Hauptanspruchs; Gegenstand einer Prozessbürgschaft

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 28.05.2002 - 1 W 267/02

    Wegfall der Veranlassung zur Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - 22 U 142/03
    Die in Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassung, der zufolge eine Sicherheit nach § 720 a ZPO auch für Kosten und Zinsen haften soll (OLG Jena, NJW-RR 2002, 1505;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 720 a Rn. 5;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 720 a Rn. 10;… Stöber in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 720 a Rn. 9), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 173/64
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.06.2004 - 22 U 142/03
    Der Gegenstand einer Prozessbürgschaft richtet sich nach Anlass und Zweck der Sicherheitsleistung (BGH NJW 1967, 823, 824).
  • AG Kleve, 27.11.2018 - 7 M 2551/18

    Sicherungsvollstreckung

    Diese gesetzliche Begrenzung auf die Höhe des Hauptanspruchs hat zwar zur Folge, dass nicht alle möglichen Schäden des Gläubigers abgedeckt werden; dies wurde aber vom Gesetzgeber zur Vereinfachung in Kauf genommen, um die Höhe der Sicherheit ohne besonderen Ausspruch eindeutig und unabhängig von der Berechnung fortlaufender Zinsen und Kosten dem Titel entnehmen zu können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2004, I-22 U 142/03, zitiert nach juris).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.12.2004 - 16 W 85/04   

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https://dejure.org/2004,8867
OLG Schleswig, 16.12.2004 - 16 W 85/04 (https://dejure.org/2004,8867)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.12.2004 - 16 W 85/04 (https://dejure.org/2004,8867)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 16 W 85/04 (https://dejure.org/2004,8867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 16 W 85/04
    Da nunmehr eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu diesem Problem vorliegt (siehe BGH NJW 2004, 3488), stellt sich die Frage, ob der Senat dieser Entscheidung folgt.

    Der Senat gibt jedoch seine bisherige ständige Rechtsprechung zu dieser Frage im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.09.2004 zum Aktenzeichen III ZB 33/04 - veröffentlicht in NJW 2004, 3488 ff - auf.

  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines …

    18. OLG Schleswig, OLGR 2005, 217, jurisRdnr.
  • OLG Stuttgart, 26.07.2005 - 12 W 45/05

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Zulässigkeit der …

    In diesem Sinne hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zustimmende Aufnahme in die Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gefunden (OLG Karlsruhe OLGRep 2005, 216; OLG Schleswig OLGRep 2005, 217).
  • LG Meiningen, 16.11.2022 - 1 OH 42/11

    Streitwertbemessung nach Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Vielmehr hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers festzusetzen (…vgl. BGH, Beschl. v. 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Schleswig, OLGR 2005, 217, juris-Rdnr. 4)..
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