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Rechtsprechung
   EuGH, 08.10.1987 - 80/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,80
EuGH, 08.10.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
EuGH, Entscheidung vom 08.10.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    RICHTLINIE 80/777 VOM 15. JULI 1980; ; EWG-VERTRAG ART. 189

  • EU-Kommission PDF

    Kolpinghuis Nijmegen

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ABSATZ 3
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Kolpinghuis Nijmegen

  • Wolters Kluwer

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ABSATZ 3 ); 2. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3969
 
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Wird zitiert von ... (147)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 08.10.1987 - 80/86
    12 WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 10. APRIL 1984 IN DER RECHTSSACHE 14/83 ( VON COLSON UND KAMANN, SLG. 1984, 1891 ) FESTGESTELLT HAT, OBLIEGEN DIE SICH AUS EINER RICHTLINIE ERGEBENDE VERPFLICHTUNG DER MITGLIEDSTAATEN, DAS IN DIESER VORGESEHENE ZIEL ZU ERREICHEN, SOWIE DIE PFLICHT DER MITGLIEDSTAATEN GEMÄSS ARTIKEL 5 EWG-VERTRAG, ALLE ZUR ERFÜLLUNG DIESER VERPFLICHTUNG GEEIGNETEN MASSNAHMEN ALLGEMEINER ODER BESONDERER ART ZU TREFFEN, ALLEN TRAEGERN ÖFFENTLICHER GEWALT IN DEN MITGLIEDSTAATEN, UND ZWAR IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEITEN AUCH DEN GERICHTEN.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 08.10.1987 - 80/86
    7 HIERZU IST DARAN ZU ERINNERN, DASS SICH DIE EINZELNEN NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( INSBESONDERE URTEIL VOM 19. JANUAR 1982 IN DER RECHTSSACHE 8/81, BECKER, SLG. 1982, 53 ) IN ALL DEN FÄLLEN, IN DENEN BESTIMMUNGEN EINER RICHTLINIE INHALTLICH ALS UNBEDINGT UND HINREICHEND GENAU ERSCHEINEN, GEGENÜBER DEM STAAT AUF DIESE BESTIMMUNGEN BERUFEN KÖNNEN, WENN DIESER DIE RICHTLINIE NICHT FRISTGEMÄSS ODER NUR UNZULÄNGLICH IN INNERSTAATLICHES RECHT UMSETZT.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 08.10.1987 - 80/86
    9 IN SEINEM URTEIL VOM 26. FEBRUAR 1986 IN DER RECHTSSACHE 152/84 ( MARSHALL, SLG. 1986, 723 ) HAT DER GERICHTSHOF JEDOCH BETONT, DASS NACH ARTIKEL 189 EWG-VERTRAG DER VERBINDLICHE CHARAKTER EINER RICHTLINIE, AUF DEM DIE MÖGLICHKEIT BERUHT, SICH VOR EINEM NATIONALEN GERICHT AUF DIE RICHTLINIE ZU BERUFEN, NUR FÜR "JEDEN MITGLIEDSTAAT, AN DEN SIE GERICHTET WIRD", BESTEHT.
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Rn. 79 (1) Der EuGH hebt hervor, die Pflicht des nationalen Gerichts zur unionsrechtskonformen Auslegung werde durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot begrenzt (…vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2;… 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969). Er sei nicht befugt, über die Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu entscheiden (…26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279)..

    Er betont, die Pflicht der einzelstaatlichen Gerichte zur unionsrechtskonformen Auslegung werde durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot begrenzt (…vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2;… 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969;… zu der ausschließlichen Auslegungskompetenz der nationalen Gerichte für einzelstaatliche Rechtsvorschriften 26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279)..

    In diesem Fall kann sich der nationale Vertrauensschutz durchsetzen (vgl. Riesenhuber Anm. AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21). Dieses seltene und nur ausnahmsweise anzunehmende Ergebnis wird von der Rspr. des EuGH anerkannt (…vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2;… 26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279;… 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969;… siehe auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 14. März 2006 in der Sache - C-475/03 - [Banca Popolare di Cremona] Rn. 147)..

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei …

    Rn. 34 Zwar stehen sich im Ausgangsrechtsstreit eine Behörde und ein Einzelner gegenüber, doch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat grundsätzlich den Einzelnen eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts entgegenhalten kann (Urteile vom 8. Oktober 1987, Kolpinghuis Nijmegen, 80/86, Slg. 1987, 3969, Randnrn. 12 bis 14, und vom 5. Juli 2007, Kofoed, C-321/05, Slg. 2007, I-5795, Randnr. 45).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …

    In diesem Zusammenhang weist die niederländische Regierung darauf hin, dass sich der Einzelne in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erschienen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen könne, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in innerstaatliches Recht umsetze (Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 7).
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