Rechtsprechung
| EuGH, 18.09.2003 - C-125/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieleistungen im Hinblick auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen - Nationale Vorschrift, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten für den Zahlungsantrag und die Möglichkeit eines Neubeginns dieser ...
- Judicialis
AFG § 141b Abs. 1 S. 1 a.F.; ; AFG § 141e Abs. 1 AFG a.F.; ; SGB III § 430 Abs. 5; ; SGB III § 324 Abs. 3; ; RL 80/987/EWG Art. 3; ; RL 80/987/EWG Art. 5; ; RL 80/987/EWG Art. 9
- Europäischer Gerichtshof
Pflücke
"Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieleistungen im Hinblick auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen - Nationale Vorschrift, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten für den Zahlungsantrag und die Möglichkeit eines Neubeginns dieser ...
- EU-Kommission
Peter Pflücke gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Richtlinie 80/987 des Rates
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen für die Stellung eines Antrags auf Ausgleichszahlung für offene Arbeitsentgeltansprüche eine ... - EU-Kommission
Peter Pflücke gegen Bundesanstalt für Arbeit
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Gewährung von Konkursausfallgeld nach Eröffnung des Konkursverfahrens - Gewährleistung eines Mindestschutzes für Arbeitnehmer bei ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieleistungen im Hinblick auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen - Nationale Vorschrift, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten für den Zahlungsantrag und die Möglichkeit eines Neubeginns dieser ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pflücke
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Leipzig - Auslegung des Artikels 9 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Günstigere ...
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 21.02.2001 - S 4 AL 781/99
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
- EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-9375
- NJW 2004, 436 (Ls.)
- ZIP 2003, 2173
- EuZW 2003, 664
- NZI 2003, 617
- DVBl 2004, 197 (Ls.)
- BB 2003, 2575
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.05.2000 - C-78/98
Preston u.a. - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Was insbesondere den Grundsatz der Effektivität angeht, kann nicht, wie es das vorlegende Gericht zu tun scheint, davon ausgegangen werden, dass die Bestimmung einer Ausschlussfrist als solche mit diesem Grundsatz allein deswegen unvereinbar ist, weil sie zwangsläufig zur Folge hat, dass Arbeitnehmer, die diese Frist nicht beachten, den mit der Richtlinie 80/987 eingeführten Schutz effektiv nicht genießen (siehe in diesem Sinn Urteil vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-78/98, Preston u. a., Slg. 2000, I-3201, Randnr. 34).Ferner genügt nach dieser Rechtsprechung die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen grundsätzlich dem Grundsatz der Effektivität, soweit sie der Rechtssicherheit dient (siehe u. a. Urteil Preston u. a., Randnr. 33).
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht die innerstaatliche Vorschrift, die die Ausschlussfrist vorsieht, unangewendet lassen, wenn es feststellt, dass sie nicht den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entspricht und auch nicht gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden kann (siehe in diesem Sinn Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 21, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 69). - EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht die innerstaatliche Vorschrift, die die Ausschlussfrist vorsieht, unangewendet lassen, wenn es feststellt, dass sie nicht den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entspricht und auch nicht gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden kann (siehe in diesem Sinn Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 21, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 69).
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Was diese Grundsätze anbelangt, so dürfen nach ständiger Rechtsprechung solche Ausschlussfristen nach nationalem Recht nicht weniger günstig sein als bei gleichartigen innerstaatlichen Anträgen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (siehe u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-159/00, Sapod Audic, Slg. 2002, I-5031, Randnr. 52). - EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht die innerstaatliche Vorschrift, die die Ausschlussfrist vorsieht, unangewendet lassen, wenn es feststellt, dass sie nicht den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entspricht und auch nicht gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden kann (siehe in diesem Sinn Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 21, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 69). - EuGH, 06.06.2002 - C-159/00
Sapod Audic - "Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
Auszug aus EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Was diese Grundsätze anbelangt, so dürfen nach ständiger Rechtsprechung solche Ausschlussfristen nach nationalem Recht nicht weniger günstig sein als bei gleichartigen innerstaatlichen Anträgen (Grundsatz der Gleichwertigkeit), und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Grundsatz der Effektivität) (siehe u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-159/00, Sapod Audic, Slg. 2002, I-5031, Randnr. 52).
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
Rn. 34 (b) Stellt der Arbeitnehmer nachträglich Antrag auf Insolvenzgeld, ist jedoch die zweimonatige Ausschlussfrist des § 324 Abs. 3 Satz 1 SGB III, die unionsrechtskonform an das Insolvenzereignis anknüpft (vgl. BSG 17. Oktober 2007 - B 11a AL 75/07 B - unter Bezug auf EuGH 18. September 2003 - C-125/01 - [Pflücke] Slg. 2003, I-9375), versäumt. - BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen
Mit der Bestimmung einer zweimonatigen Frist zur mündlichen bzw. schriftlichen Geltendmachung haben die Tarifvertragsparteien den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität (…siehe hierzu EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 25, EzA AGG § 15 Nr. 8; 18. September 2003 - C-125/01 - [Pflücke] Rn. 34, Slg. 2003, I-9375) ausreichend Rechnung getragen (…vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 26). - BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10
Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen
Bei der Ausgestaltung müssen die Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Effektivität gewahrt werden (vgl. EuGH 18. September 2003 - C-125/01 - [Pflücke] Rn. 34 mwN, Slg. 2003, I-9375; vgl. zum Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen: LAG Düsseldorf 5. Mai 2010 - 7 Sa 1571/09 - zu III 2 der Gründe, NZA-RR 2010, 568).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei …
Rn. 47 Die niederländische Regierung stützt sich dabei auf das Urteil Pflücke{FN-VERWEIS:6}, das den Mitgliedstaaten erlaubt, eine Ausschlussfrist festzulegen, binnen deren ein Arbeitnehmer nach nationalem Recht einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld stellen kann, sofern die betreffende Frist die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachtet.Im Urteil Pflücke{FN-VERWEIS:30} hat der Gerichtshof allerdings festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich freisteht, in ihrem innerstaatlichen Recht Bestimmungen über eine Ausschlussfrist vorzusehen, binnen deren ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Zahlung von Konkursausfallgeld nach Maßgabe der Richtlinie 80/987 stellen muss, solange diese Bestimmungen die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts beachten.
Wie der Gerichtshof im Urteil Pflücke{FN-VERWEIS:36} im Zusammenhang mit der Anwendung von Ausschlussfristen auf nationaler Ebene festgestellt hat, darf eine Frist nicht so kurz sein, dass es dem Betroffenen in der Praxis nicht gelingt, sie einzuhalten, und er damit den Schutz verliert, den ihm die Richtlinie 80/987 garantieren soll.
{FN:6} - Urteil vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375).
{FN:30} - Urteil vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).
{FN:31} - Vgl. insbesondere Urteil Pflücke (in Fn. 30 angeführt, Randnr. 34) und allgemein Urteile Rewe (in Fn. 28 angeführt, Randnr. 5), Comet (in Fn. 28 angeführt, Randnrn. 13 und 16), Francovich u. a. (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 43), Peterbroeck (in Fn. 28 angeführt, Randnrn. 14 ff.), vom 10. Juli 1997, Palmisani, (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27), vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055, Randnr. 45), vom 22. Februar 2001, Camarotto und Vignone (C-52/99 und C-53/99, Slg. 2001, I-1395, Randnrn.
{FN:36} - Urteil Pflücke (in Fn. 30 angeführt, Randnr. 37).
- BFH, 23.11.2006 - V R 67/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
20; vom 18. September 2003 Rs. C-125/01 --Pflücke--, Slg 2003, I-9375, Betriebs-Berater --BB-- 2003, 2575 RandNr. - BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst
Die Verfahren dürfen allerdings nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Verfahren, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität;… vgl. EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] aaO; 18. September 2003 - C-125/01 - [Pflücke] Rn. 34, Slg. 2003, I-9375 ). - Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
{FN:77} - Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28), vom 16. Mai 2000, Preston u. a. (C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 33), und vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).Ebenso, konkret auf Ausschlussfristen bezogen, Urteil Pflücke (oben Fn. 77, Randnr. 34).
{FN:79} - Vgl. Urteile Pflücke (oben Fn. 77, Randnr. 34) und Preston u. a. (oben Fn. 77, Randnr. 34).
- EuGH, 22.02.2018 - C-572/16
INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …
Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Ausschlussfrist jedoch grundsätzlich mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar, obwohl ihr Ablauf die Betroffenen naturgemäß ganz oder teilweise an der Geltendmachung ihrer Rechte hindern kann (…vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, EU:C:2000:247, Rn. 34, vom 18. September 2003, Pflücke, C-125/01, EU:C:2003:477, Rn. 35, …und vom 8. September 2011, Q-Beef und Bosschaert, C-89/10 und C-96/10, EU:C:2011:555, Rn. 36). - EuGH, 16.07.2009 - C-69/08
Visciano - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer - Zahlungsunfähigkeit des …
Rn. 38 Die Art. 4, 5 und 10 der Richtlinie 80/987, nach denen die Mitgliedstaaten nicht nur die Einzelheiten des Aufbaus, der Mittelaufbringung und der Arbeitsweise der Garantieeinrichtung festlegen, sondern unter bestimmten Umständen auch den mit der Richtlinie bezweckten Schutz der Arbeitnehmer einschränken können, sehen nämlich weder eine zeitliche Begrenzung der Ansprüche der Arbeitnehmer aus dieser Richtlinie vor, noch begrenzen sie die Befugnis der Mitgliedstaaten, eine Verjährungsfrist vorzusehen (vgl. Urteil vom 18. September 2003, Pflücke, C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 31).Rn. 39 Damit steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, in ihrem innerstaatlichen Recht Bestimmungen vorzusehen, die eine Verjährungsfrist festlegen, innerhalb deren ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Befriedigung seiner nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Richtlinie 80/987 stellen muss, sofern diese Bestimmungen nicht weniger günstig sind als bei gleichartigen innerstaatlichen Anträgen (Grundsatz der Äquivalenz) und nicht so ausgestaltet sind, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. Urteil Pflücke, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 In Bezug auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen, die naturgemäß für die Betroffenen von sehr großer Bedeutung sind, darf insoweit die Verjährungsfrist nicht so kurz sein, dass es den Betroffenen in der Praxis nicht gelingt, die Frist einzuhalten, und sie damit den Schutz verlieren, den ihnen die Richtlinie 80/987 garantieren soll (vgl. Urteil Pflücke, Randnr. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15
Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren …
{FN:31} - Zum einen vgl. u. a. Urteile Pflücke (C-125/01, EU:C:2003:477, Rn. 48), Santex (…C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 62 bis 65) und Murphy u. a. (…157/86, EU:C:1988:62, Rn. 11), in denen der unionsrechtskonformen Auslegung der Vorzug gegeben wird. - LSG Hessen, 26.10.2007 - L 7 AL 185/05
Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Antragsfrist - Einräumung der Nachfrist - …
- EuGH, 16.02.2023 - C-524/21
Agenţia Judeţeană de Ocupare a Forţei de Muncă Ilfov - …
- LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - L 3 AL 1/16
Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - keine …
- LSG Sachsen, 17.04.2007 - L 1 AL 282/04
Versäumung der Antragsfrist beim Anspruch auf Insolvenzgeld
- LSG Hamburg, 20.04.2016 - L 2 AL 18/15
- BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01
Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der …
- LSG Bayern, 28.10.2013 - L 10 AL 183/12
Die Regelungen über die Ausschlussfrist in § 324 Abs 3 SGB III stehen nicht in …
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers auf Erstattung der Bundesagentur die …
- LSG Bayern, 18.01.2018 - L 10 AL 254/17
Zahlung von Insolvenzgeld
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 435/16
Schlüssigkeit der Klage - Darlegungslast - Überstundenvergütung
- BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11
Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16
INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - Umwelt - System …
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 87/08
Insolvenzgeld - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - Einräumung einer …
- LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
Insolvenzgeld; Fristversäumnis; Insolvenzverwalter; Fehlende Antragsbefugnis
- EuGH, 17.11.2011 - C-435/10
van Ardennen - Richtlinie 80/987/EWG - Schutz der Arbeitnehmer bei …
- LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 11 Sa 1030/13
Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber Urlaubskasse
- LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2014 - L 3 AL 28/12
Insolvenzgeldanspruch - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - keine …
- OVG Sachsen, 01.09.2011 - 2 A 203/10
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung wegen Alters, …
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 230/09
Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden bestandskräftigen Verwaltungsakts …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19
Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - L 12 AL 10/09
Arbeitslosenversicherung
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-212/15
ENEFI - Insolvenzverfahren - Wirkungen des Rechts des Staates der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
Abtretung - Insolvenzanfechtung - Insolvenzgeld
- LSG Hessen, 24.03.2011 - L 1 AL 89/10
Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Antragsfrist - Einräumung der Nachfrist - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 18 AL 340/09
Nachfrist zur Beantragung von Insolvenzgeld
- BSG, 18.01.2008 - B 11a AL 154/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - L 12 AL 30/01
Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - keine Nachfrist bei fehlenden …
- SG Duisburg, 27.04.2016 - S 33 AL 432/15
Anforderungen an die fristwahrende Stellung eines Insolvenzgeldantrages
- SG Aachen, 21.11.2003 - S 8 AL 64/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 13 AL 3964/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2007 - L 6 AL 186/06
- LSG Baden-Württemberg, 12.09.2006 - L 13 AL 475/05
- FG Hamburg, 04.08.2004 - IV 306/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2009 - L 6 AL 93/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - L 12 AL 4/03
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Pflücke
- EU-Kommission
Peter Pflücke gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Garantieleistungen im Hinblick auf die Erfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen - Nationale Vorschrift, die eine Ausschlussfrist von zwei Monaten für den Zahlungsantrag und die Möglichkeit eines Neubeginns dieser ...
- EU-Kommission
Peter Pflücke gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 21.02.2001 - S 4 AL 781/99
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
- EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-9375
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
Nach dieser unerlässlichen Klarstellung ist zunächst mit der dänischen Regierung und der Kommission festzustellen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5) Folgendes entschieden hat:.Diese durch das Urteil Rewe anerkannte Befugnis, die üblicherweise als Verfahrensautonomie bezeichnet wird, schließt sicherlich die Festsetzung von Fristen ein, die derjenige einzuhalten hat, der bei den nationalen Stellen Rechte geltend machen möchte, die er aus dem Gemeinschaftsrecht herleitet.
"Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn.
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
Sollte das nationale Gericht nämlich feststellen, dass die in § 141 e Absatz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehene Ausschlussfrist im Hinblick auf die Richtlinie unzulässig ist, obliegt es ihm nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325) ergibt, nach Möglichkeit der festgestellten Unvereinbarkeit im Wege der Auslegung des nationalen Rechts abzuhelfen und, wenn sich dies als unmöglich erweist, von der Anwendung der nationalen Vorschrift, die der Ausübung des durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechts entgegensteht, schlichtweg abzusehen. - EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
Sollte das nationale Gericht nämlich feststellen, dass die in § 141 e Absatz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehene Ausschlussfrist im Hinblick auf die Richtlinie unzulässig ist, obliegt es ihm nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich aus den Urteilen vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92 (Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325) ergibt, nach Möglichkeit der festgestellten Unvereinbarkeit im Wege der Auslegung des nationalen Rechts abzuhelfen und, wenn sich dies als unmöglich erweist, von der Anwendung der nationalen Vorschrift, die der Ausübung des durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechts entgegensteht, schlichtweg abzusehen.
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
17 und 18, sowie vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205, Randnr. 23).". - EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
"Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und in der Rechtssache 45/76, Comet, Slg. 1976, 2043, Randnrn. - EuGH, 22.02.2001 - C-52/99
Camarotto und Vignone - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates in der Fassung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
Bei Bedarf würde sich dafür eine Bestätigung im Urteil vom 22. Februar 2001 in den Rechtssachen C-52/99 und C-53/99 (Camarotto und Vignone, Slg. 2001, I-1395, Randnr. 28) finden, in dem ausgeführt wird:. - EuGH, 14.07.1998 - C-125/97
Regeling / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2002 - C-125/01
Die auf der Grundlage des Artikels 100 EG-Vertrag (jetzt Artikel 94 EG) erlassene Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers(2) (im Folgenden: Richtlinie) hat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. Urteil vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-125/97, Regeling, Slg. 1998, I-4493, Randnr. 3) zum Ziel, den Arbeitnehmern im Fall der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers einen Mindestschutz zu gewährleisten.
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