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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5388
BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13 (https://dejure.org/2014,5388)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 StR 584/13 (https://dejure.org/2014,5388)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13 (https://dejure.org/2014,5388)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 StGB; § 244a StGB; § 27 StGB; § 28 StGB
    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit); schwerer Bandendiebstahl; Beihilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Bandendiebstahl: Voraussetzungen des Einsteigens, Einbrechens und der Gewerbsmäßigkeit; Gewerbsmäßigkeit als besonderes persönliches Merkmal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 StGB, § 243 StGB, § 244a StGB
    Schwerer Bandendiebstahl: Voraussetzungen des Einsteigens, Einbrechens und der Gewerbsmäßigkeit; Gewerbsmäßigkeit als besonderes persönliches Merkmal

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Einsteigens und des Einbrechens i.R.d. Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl

  • ra.de
  • RA Kotz

    Kraftstoffdiebstahl - besonders schwerer Fall des Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung des Einsteigens und des Einbrechens i.R.d. Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kleiner Grundkurs I: Einsteigediebstahl - ein Fuss drin?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Regelbeispiele bei Kraftstoffdiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
    Ein lediglich mittelbarer Vorteil reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn der Täter ohne weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus der Tat über Dritte verspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373; vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339, 342, jeweils mwN).

    Da die Gewerbsmäßigkeit ein besonderes persönliches Merkmal im Sinn des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339, 342 mwN) kann der Gehilfe, bei dem sie fehlt, nicht allein deshalb nach § 244a Abs. 1 StGB bestraft werden, weil andere Bandenmitglieder oder Mittäter gewerbsmäßig gehandelt haben (…vgl. SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 244a Rn. 9;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 244a Rn. 2b).

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchdiebstahls (Einsteigen; strafschärfende …

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
    Einsteigen in einen Raum ist über den engeren Sprachsinn hinaus jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
    Ein lediglich mittelbarer Vorteil reicht zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn der Täter ohne weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus der Tat über Dritte verspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373; vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339, 342, jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl - …

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
    Bei einem Einbruch muss der Täter zur Ausführung des Diebstahls zwar nicht in den umschlossenen Raum hineingelangen; vielmehr genügt, dass er die Wegnahme mittels eines Werkzeugs durch eine Öffnung des Raumes bewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1984 - 3 StR 209/84, NStZ 1985, 217, 218).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 323/11

    Betrug (Urteilsformel; Gewerbsmäßigkeit; eigennütziges Handeln)

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13
    Gewerbsmäßigkeit setzt stets eigennütziges Handeln voraus und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst; es genügt daher nicht, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 3 StR 323/11 (juris Rn. 10)).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum …

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').
  • OLG Bamberg, 12.01.2016 - 3 OLG 8 Ss 128/15

    Für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit reicht es nicht aus, wenn eine …

    "Gewerbsmäßigkeit" (hier nach § 243 I 2 Nr. 3 StGB) setzt stets ein eigennütziges Handeln und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst voraus; es ist deshalb nicht ausreichend, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (u. a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.2.2014 - 4 StR 584/13 = StraFo 2014, 215 und BGH, Beschluss vom 23.7.2015 - 3 StR 518/15 = BGH NStZ-RR 2015, 341).

    Der Gehilfe, der selbst nicht gewerbsmäßig handelt, kann nicht deshalb nach §§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 27 StGB bestraft werden, weil die Haupttäter gewerbsmäßig gehandelt haben (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 23.07.2015 - 3 StR 518/15 = BGH NStZ-RR 2015, 341 und vom 26.02.2014 - 4 StR 584/13 = StraFo 2014, 215 m. w. N.).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …

    Die Gewerbsmäßigkeit setzt dabei stets eigennütziges Handeln und damit einen vom Täter erstrebten Zufluss von Vermögensvorteilen an sich selbst voraus; es genügt daher nicht, wenn eine Einnahmequelle allein für Dritte geschaffen werden soll (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07, NStZ 2008, 282).

    Der Beteiligte, bei dem sie fehlt, kann daher nicht allein deshalb nach § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB bestraft werden, weil andere Mittäter gewerbsmäßig gehandelt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215).

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15

    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere …

    aa) Zwar reicht ein mittelbarer Vorteil des Täters zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215 jeweils mwN).
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im …

    aa) Ein gewerbsmäßiges Handeln des Angeklagten ist mit Blick darauf, dass die Nutzung des von ihm in seiner Eigenschaft als faktischer Geschäftsführer der V. GmbH von der M. GmbH geleasten Fahrzeugs allein durch den Scheingeschäftsführer der V. GmbH erfolgen und damit diesem der erstrebte Vermögensvorteil zufallen sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215 mwN), nach den bisherigen Feststellungen nicht dargetan.
  • BGH, 26.02.2025 - 2 StR 480/24

    Revisionsbeschränkung (Postpendenzverhältnis; Einziehung: Gewerbsmäßigkeit und …

    Dies ist auch dann der Fall, wenn der Täter sich selbst geldwerte Vorteile aus der Tat über Dritte verspricht (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, Rn. 12, und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540, 541 jew. mwN).
  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und …

    Für die von der Gewerbsmäßigkeit vorausgesetzten Eigennützigkeit ist es indes ausreichend, wenn sich der Täter - wie hier - mittelbare geldwerte Vorteile über Dritte aus den Tathandlungen verspricht (vgl. BGH Beschluss vom 26.02.2014 - 4 StR 584/13, BeckRS 2014, 6840 Rn. 12).
  • BGH, 20.04.2021 - 3 StR 343/20

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Gewerbsmäßigkeit)

    Sie ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; deshalb kann der Gehilfe nur dann nach § 263 Abs. 5, § 27 StGB verurteilt werden, wenn er selbst gewerbsmäßig handelte (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 3 Rn. 28 ff.; Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 5 StR 413/18, NStZ 2019, 277; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215 f., jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
    Unter Einbrechen ist das gewaltsame - mit nicht ganz unerheblicher Kraftentfaltung verbundene - nicht notwendigerweise substanzverletzende Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung durch Schaffung eines Zugangs von außen zu verstehen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Rn. 203 Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass eine Verurteilung wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug nur dann erfolgen darf, wenn nicht nur der Haupttäter, sondern auch der Gehilfe selbst gewerbsmäßig handelt, da dieser Umstand ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 S. 2 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 5 StR 413/18, NStZ 2019, 277; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215 f.).
  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 413/18

    Betrug: Gewerbsmäßiges Handeln des Gehilfen

  • BGH, 02.09.2025 - 3 StR 152/25

    Schuldspruch wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, wegen …

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 - 12 NBs 503 Js 2468/18

    Verteidigung der Rechtsordnung, Kostenentscheidung, Personalversammlung, …

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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14   

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https://dejure.org/2014,4089
BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14 (https://dejure.org/2014,4089)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 StR 36/14 (https://dejure.org/2014,4089)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrEG; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 126a StPO
    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung (Strafaussetzung zur Bewährung; vollständige Verbüßung); Versagung einer Entschädigung

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 138
  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung - …

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14
    "Das gegen die Nebenentscheidung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG gerichtete Rechtsmittel ist zulässig (§ 8 Abs. 3 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO), jedoch unbegründet, weil die Versagung der Entschädigung für die die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten übersteigende vorläufige Unterbringung - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (UA S. 22) - nicht unbillig ist (vgl. hierzu auch BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den …

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14
    Denn nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB wird auch der aufgrund einer Anordnung nach § 126 a StPO erfolgte Freiheitsentzug (UA S. 7; SA Bd. I Bl. 154) auf die Strafe angerechnet (BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 - m. w. N.).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der …

    Soweit die Vollstreckung der gegen den Angeklagten G. erkannten Freiheitsstrafe, die infolge der Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 StGB) bereits voll verbüßt war, rechtsfehlerhaft zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367), ist dem Senat trotz § 301 StPO eine Korrektur verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 41/21, NJW 2022, 1263, 1264 f.;… nicht tragend Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 225/20 Rn. 10;… LR/Wenske, StPO, 27. Aufl., § 400 Rn. 34).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Ohne dass es auf die bedenklichen Ausführungen des Landgerichts zur Sozialprognose oder Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) ankäme, müsste die dann bereits vollzogene Freiheitsstrafe als unbedingte ausgeurteilt werden (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14, NStZ-RR 2014, 138).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren …

    Da gegen den Angeklagten W. wegen der verfahrensgegenständlichen Taten im Zeitraum vom 18. Juni 2020 bis zum 10. Juni 2021 Untersuchungshaft vollzogen wurde und das Landgericht nicht gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB von der Anrechnung der Untersuchungshaft abgesehen hat, gilt die gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten wegen Anrechnung des bereits erlittenen Freiheitsentzugs nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB als voll verbüßt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 54/21 Rn. 4 und vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 Rn. 3).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet; …

    Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Sachrüge führt zum Wegfall des Ausspruchs über die Strafaussetzung zu Bewährung, da die erkannte Strafe bereits verbüßt ist und daher nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann (std. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82, BGHSt 31, 25, 27;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 Rn. 2 mwN); durch die Bewährungsauflagen wäre der Angeklagte auch beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 638/17

    Anrechnung (keine Aussetzung zur Bewährung nach vollständiger Erledigung durch …

    Ist aber die Strafe durch die Anrechnung bereits vollständig erledigt, scheidet eine Strafaussetzung zur Bewährung schon begrifflich aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82, BGHSt 31, 25, 27;… Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 4 StR 162/03, BGHR StGB § 56 Aussetzung 1; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14, NStZ-RR 2014, 138 (Ls); vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17).
  • BGH, 08.08.2017 - 3 StR 179/17

    Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung bei durch Anrechnung von …

    Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits vollständig vollstreckt, entfällt die Strafaussetzung zur Bewährung (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01, NStZ 2002, 367).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 300/16

    Neuprüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

    Diese Frage bedarf neuer Prüfung und Entscheidung, da ein Fall, in dem eine Bewährungsentscheidung aus Rechtsgründen ausscheidet (etwa vollständige Verrechnung der verhängten Freiheitsstrafe mit nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnen der Freiheitsentziehung (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14)), nicht vorliegt (vgl. UA S. 14).
  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 79/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung; keine …

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, falls die erkannte Strafe aufgrund der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82 aaO; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; und vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17).
  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der …

    Rn. 7 Eine Entscheidung darüber, ob es im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG der Billigkeit (dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14 -, juris Rdnr. 4, und 10. Januar 2007 - 5 StR 454/06 -, juris Rdnr. 6 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - III-2 Ws 272/14 -, juris Rdnr. 9 ff.; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 1 Ws 1/18 - Meyer, StrEG 10. Aufl., § 4 Rdnr. 13 ff.; jeweils m. w. Nachw.) entspricht, den Verurteilten für die Dauer der die festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe übersteigenden Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen oder - wie vom Landgericht ausgeführt - nicht, war jedoch nicht erforderlich.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13   

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https://dejure.org/2013,32312
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB
    Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 4 StGB, § 56f Abs 3 S 2 StGB, § 58 Abs 2 S 2 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflagen i.R.d. Gesamtstrafenbildung als Ausgleich zur Vollstreckung

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    Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflagen i.R.d. Gesamtstrafenbildung als Ausgleich zur Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01

    Anrechnung von Bewährungsleistungen bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf Bewährungsauflagen erbrachter Leistungen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Nach dieser Regelung sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, entgegen der Auffassung des Landgerichts (vgl. UA S. 19) nicht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen, sondern durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378).
  • BGH, 19.05.1992 - 4 StR 207/92

    Anrechnung von Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage …

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13
    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer …

    Nach dieser Regelung sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, nicht - wie vorliegend geschehen - bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen, sondern durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382 f., und vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 mwN).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei …

    Danach sind Leistungen, die auf Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StGB erbracht worden sind, durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die erneut zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 3 StR 442/13, BeckRS 2014, 6116; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382).
  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 306/19

    Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine …

    Angesichts dieser - hinsichtlich der Höhe des insgesamt erbrachten Zahlungsbetrags unzulänglichen und daher insoweit ergänzungsbedürftigen - Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15 Rn. 3; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 3 …und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - über einen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 4 …und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 18.03.2026 - 6 StR 41/26
    Der Ausgleich für die Nichterstattung der genannten Leistung ist vielmehr gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 12. Juli 2002 - 2 StR 200/02; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481; vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15; vom 28. Februar 2023 - 2 StR 492/22).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten …

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36439
BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13 (https://dejure.org/2013,36439)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2013 - 4 StR 464/13 (https://dejure.org/2013,36439)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2013 - 4 StR 464/13 (https://dejure.org/2013,36439)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen bleibenden Geldstrafe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fall der Nichteinbeziehung von mehreren nicht erledigten Geldstrafen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 2 S 2 Halbs 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 267 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fall der Nichteinbeziehung von mehreren nicht erledigten Geldstrafen

  • Wolters Kluwer

    Zäsurwirkung einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2; StGB § 55 Abs. 1
    Zäsurwirkung einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170;… Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170;… Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03

    Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Handlungseinheit: überschneidende …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 28.07.2006 - 2 StR 215/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verschlechterungsverbot; …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170;… Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74

    Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    b) Schließlich hat das Landgericht auch nicht beachtet, dass im Fall der Nichteinbeziehung von mehreren nicht erledigten Geldstrafen in eine Gesamtstrafe gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz StGB auch im Verfahren nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB insoweit gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz StGB auf eine Gesamtgeldstrafe zu erkennen ist, sofern die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 1974 - 3 StR 217/74, BGHSt 25, 382).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29).
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 110/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einbezogene Strafen; …

    Auszug aus BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13
    Da Feststellungen zum Vollstreckungsstand bezogen auf den Zeitpunkt des angefochtenen Urteils ebenso fehlen wie die Angabe der den jeweiligen Verurteilungen zugrunde liegenden Tatzeiten (zu den Anforderungen an die Entscheidungsgründe bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10), das Landgericht jedoch die Voraussetzungen für eine Einbeziehung nach § 55 StGB ersichtlich für gegeben erachtet hat, vermag der Senat nicht auszuschließen, dass bereits dem Strafbefehl des Amtsgerichts G. vom 17. Oktober 2012 als erster unerledigter Verurteilung eine Zäsurwirkung zukommt und deshalb eine Gesamtstrafenbildung nur für die bis dahin begangenen Taten Nr. 1 bis 3 möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11, NStZ-RR 2011, 307; Beschluss vom 28. Juli 2006 - 2 StR 215/06, NStZ 2007, 28, 29).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2971
BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13 (https://dejure.org/2014,2971)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2014 - 4 StR 499/13 (https://dejure.org/2014,2971)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht Bestandteil der Auslieferung sind: Grundsatz der Spezialität)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gesamtstrafenbildung: Wahrung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes; Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Strafen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StGB
    Gesamtstrafenbildung: Wahrung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes; Zäsurwirkung nicht einbeziehungsfähiger Strafen

  • Wolters Kluwer

    Verschiebung des Strafrahmens i.R.d. Verurteilung wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Betrug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verschiebung des Strafrahmens i.R.d. Verurteilung wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden mangels Zustimmung der spanischen Behörden in eine neue zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7 jeweils mwN).

    Solange die Strafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 17. August 2010 nicht in eine neue Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, ist aus allen hier verhängten Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81; BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77).

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl …

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden mangels Zustimmung der spanischen Behörden in eine neue zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100;… vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7 jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12

    Auslieferung (Grundsatz der Spezialität; Gesamtstrafe; Verbot der Einbeziehung …

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden mangels Zustimmung der spanischen Behörden in eine neue zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100;… vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7 jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 806/77

    Zum Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13
    Solange die Strafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 17. August 2010 nicht in eine neue Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, ist aus allen hier verhängten Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81; BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77).
  • BGH, 26.06.2024 - 1 StR 10/24

    Grundsatz der Spezialität (Verletzung durch Einbeziehung einer früheren …

    (2) Da die Zäsurwirkung des Strafbefehls vom 11. April 2018 entfällt, solange eine Einbeziehung aufgrund des Spezialitätsgrundsatzes nicht möglich ist, wird das neue Tatgericht aus den im vorliegenden Fall verhängten Einzelstrafen eine neue einheitliche Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 499/13 Rn. 10), die die Summe der beiden bisherigen Gesamtstrafen nicht überschreiten darf.
  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 562/20

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch

    Solange diese Strafe nicht einbezogen werden darf, ist aus allen verhängten Einzelstrafen (nur) eine Gesamtstrafe zu bilden, denn Urteile, deren Strafen nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähig sind, entfalten keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 4 StR 499/13; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81).'.
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