Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 Abs. 1 Satz 1 StGB
Geldwäsche (Herrühren aus der Vortat: zu Teilen aus Straftaten hervorgegangenes Giralgeld; Begriff des Gegenstands) - lexetius.com
StGB § 261 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geldwäschetatbestand: Taugliches Tatobjekt im Falle eines Bankkontoguthabens aus sowohl rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch deliktischen Quellen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 Abs 1 S 1 StGB, § 261 Abs 1 S 2 StGB
Geldwäschetatbestand: Taugliches Tatobjekt im Falle eines Bankkontoguthabens aus sowohl rechtmäßigen Zahlungseingängen als auch deliktischen Quellen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a StGB, § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 261 Abs. 1 StGB, § 261 StGB, § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 266 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 StGB, § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB, § 42 Satz 1 StGB, § 111i Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einordnung von legal und illegal erlangtem Giralgeld als aus Vortaten herrührender Gegenstand
- Betriebs-Berater
Geldwäsche - Vermischung von Mitteln aus rechtmäßigen und unrechtmäßigen Quellen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 261 Abs. 1 S. 2
Einordnung von legal und illegal erlangtem Giralgeld als aus Vortaten herrührender Gegenstand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilweise Geldwäsche - ganz Geldwäsche
- Jurion (Kurzinformation)
Einbeziehung von Vermischungskonstellationen als taugliche Tatobjekte der Geldwäsche
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Geldwäsche - Vermischung von Mitteln aus rechtmäßigen und unrechtmäßigen Quellen
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Geldwäsche: Girokonto mit Zahlungseingängen aus rechtmäßigen und aus deliktischen Quellen
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Nur teilweise von Geldwäsche betroffenes Giralgeld kann trotzdem insgesamt aus Vortat herrührender Gegenstand sein
- fau.de
(Entscheidungsbesprechung)
Geldwäsche: Girokonto mit Zahlungseingängen aus rechtmäßigen und aus deliktischen Quellen als Tatobjekt
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Illegales Geld kontaminiert legales Geld i.S.v. § 261 StGB
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geldwäsche
- Gesetzliche Regelungen
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.09.2014 - 25 KLs 618 Js 19871/09
- BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3254
- NStZ 2015, 703
- NStZ-RR 2017, 98
- StV 2016, 19 (Ls.)
- BB 2015, 2049
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09
Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Diese Vorstellung hat in den sprachlich weiten Begriffen "Gegenstand' und "herrührt' hinreichend deutlich Ausdruck gefunden (siehe zur Wortbedeutung "herrühren' bereits Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205, 208 - 210 Rn. 12 - 15).Insoweit wäre zwar eine Verurteilung der Angeklagten ausgeschlossen, weil zu ihren Gunsten die als persönlicher Strafausschließungsgrund und als Konkurrenzregel zu verstehende Vorschrift des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB (näher Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 4/09, BGHSt 53, 205, 207 Rn. 8) eingriff.
- OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04
Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Der Senat folgt damit einer in der Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04, NJW 2005, 767, 769) und in der Strafrechtswissenschaft (…etwa Schmidt/Krause in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 8, § 261 Rn. 12;… Altenhain in Nomos Kommentar zum StGB, 4. Aufl., Band 3;… § 261 Rn. 76 f.;… siehe auch Neuheuser aaO Rn. 55 f.;… krit. Voß aaO S. 50 - 52) vielfach vertretenen Auffassung. - BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11
Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung); …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
c) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Angeklagte bezüglich der Taten 129 - 149 auch die Varianten des Verschaffens (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und des Verwahrens (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB; zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 5 StR 461/11, NStZ 2012, 321, 322) der Geldwäsche verwirklicht hat und wie sich dies konkurrenzrechtlich zu den Tathandlungen des Verwendens (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB) verhalten hätte (vgl. dazu Neuheuser NStZ 2008, 492, 496).
- BGH, 27.01.2015 - 4 StR 476/14
Ausschluss der Strafmilderung nach § 28 I StGB bei vorhandener Tatherrschaft …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Dies wäre neben der Milderung aus § 27 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB aber erforderlich gewesen, weil die Angeklagte das besondere persönliche Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht aus § 266 Abs. 1 StGB (siehe nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN) in eigener Person nicht aufwies und die Beteiligungsform der Beihilfe nicht aus dem Fehlen der Betreuungspflicht, sondern bereits aus dem geringen Gewicht ihres Tatbeitrags resultiert (UA S. 87; zur erforderlichen Berücksichtigung beider vertypter Milderungsgründe auch bei Geldstrafe KG, Beschluss vom 2. April 2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12), StV 2013, 89, 91). - BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13
Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates, …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Im Rahmen der Entscheidung gemäß § 111i Abs. 2 StPO genügte es, dass das Landgericht hinsichtlich eines Betrages von 86.429,70 Euro eine gesamtschuldnerische Haftung beider Angeklagten in den Urteilsgründen festgestellt hat (UA S. 93); eines entsprechenden Ausspruchs im Tenor bedurfte es nicht zwingend (Senat, Beschluss vom 10. April 2013 - 1 StR 22/13, NStZ-RR 2013, 254, 255 mwN). - KG, 02.04.2012 - 161 Ss 30/12
Untreue: Ermittlung des Vermögensnachteils bei Insolvenz des Geschädigten; …
Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 1 StR 33/15
Dies wäre neben der Milderung aus § 27 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB aber erforderlich gewesen, weil die Angeklagte das besondere persönliche Merkmal der Vermögensbetreuungspflicht aus § 266 Abs. 1 StGB (siehe nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN) in eigener Person nicht aufwies und die Beteiligungsform der Beihilfe nicht aus dem Fehlen der Betreuungspflicht, sondern bereits aus dem geringen Gewicht ihres Tatbeitrags resultiert (UA S. 87; zur erforderlichen Berücksichtigung beider vertypter Milderungsgründe auch bei Geldstrafe KG, Beschluss vom 2. April 2012 - (4) 161 Ss 30/12 (67/12), StV 2013, 89, 91).
- BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18
Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …
Dass dem Konto auch "legale' Zahlungen zuflossen, ändert daran nichts, weil der aus den Vortaten stammende Anteil nicht nur nicht völlig unerheblich war (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254), sondern sogar bei weitem überwog. - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18
Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …
aa) Taugliches Tatobjekt der Geldwäsche ist jeder Vermögensgegenstand, der seinem Inhalt nach bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Rechte umfasst (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167, 169; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NStZ 2015, 703, 704).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Geldwäschetauglichkeit eines Gegenstandes nicht dadurch aufgehoben, dass er mit legalen Finanzmitteln vermengt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, aaO;… Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, aaO).
In Fällen der Vermischung ist dies lediglich dann der Fall, wenn der aus Vortaten herrührende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtung völlig unerheblich ist (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015, aaO;… Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, aaO).
bb) Unter das Tatbestandsmerkmal des Verwendens fällt jeder bestimmungsgemäße Gebrauch des inkriminierten Gegenstandes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, aaO).
Bei Bargeld und Buchgeld werden Geldgeschäfte aller Art erfasst (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, aaO), bei Konten mithin auch Verfügungen über das jeweilige Guthaben durch Überweisungen oder Barabhebungen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, aaO).
- BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15
Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …
Unter das Tatbestandsmerkmal "Verwenden' fällt jeder bestimmungsgemäße Gebrauch des inkriminierten Gegenstandes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NZWiSt 2016, 157, 158;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 261 Rn. 26;… Neuheuser aaO;… Ruhmannseder aaO Rn. 33).Erfasst werden daher bei Bargeld oder Buchgeld Geldgeschäfte aller Art (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27;… Eschelbach in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 261 StGB Rn. 53 mwN), bei Konten mithin auch Verfügungen über das jeweilige Guthaben auf dem Konto in Gestalt des Tätigens von Überweisungen (vgl. BGH aaO, NZWiSt 2016, 157, 158).
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Geldwäschetauglichkeit eines Gegenstandes nicht dadurch aufgehoben, dass er mit legalen Finanzmitteln vermengt oder vermischt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NZWiSt 2016, 157).
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20
Einziehung von Tatobjekten (Bemakelungsquote: Verkehrswert zum Zeitpunkt der …
dazu BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148, 150; Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254, 3255; Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167, 169; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 535, und vom 10. Januar 2019 - 1 StR 311/17, NStZ-RR 2019, 145, 146).Maßgeblich für die Prüfung, ob der Anteil inkriminierter Gelder an der investierten Gesamtsumme bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht völlig unerheblich ist, ist der Zeitpunkt der Tatbegehung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254 f.).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Die aus Erträgen aus Betäubungsmittelgeschäften resultierenden Anteile der Kontoguthaben waren durchgängig wirtschaftlich erheblich, so dass die Kontoguthaben zu keinem Zeitpunkt wegen eines wirtschaftlich lediglich völlig unerheblichen Anteils mit inkriminierter Herkunft ihre Eigenschaft als taugliche Geldwäschegegenstände verloren (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, BGHR StGB § 261 Abs. 7 Gegenstand 1 Rn. 60;… Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 24; Urteile vom 15. August 2018 - 5 StR100/18, NZWiSt 2019, 148, 150;… vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167 Rn. 25; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254 Rn. 5 f.;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 261 Rn. 20;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 63;… BeckOK StGB/Ruhmannseder, 58. Ed., § 261 Rn. 18 ff.).Gegenstand einer Geldwäsche können zudem nicht nur Sachen, sondern alle Vermögenswerte sein, auch Bankguthaben (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148, 150;… Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167 Rn. 23, 25; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254 Rn. 4;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 261 Rn. 10;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 261 Rn. 4;… MüKoStGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 35;… LK/Krause, StGB, 13. Aufl., § 261 Rn. 10).
- BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17
Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)
Die noch nach dem 27. August 2010 von ihm gehaltenen Vermögenswerte hat er an diversen Tagen bis in den August 2010 hinein unter Nutzung dieser Tagessalden, folglich mithilfe aller drei Gutschriften erworben oder im Wert mehr als nur unerheblich (…vgl. BGH aaO, NStZ 2017, 167, 169; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NStZ 2015, 703, 704) gesteigert. - BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
So unterliegt bei der Geldwäschestrafbarkeit ein Vermögensgegenstand, der mit nicht völlig unerheblichen inkriminierten sowie mit legalen Geldmitteln erworben wurde und damit Tatobjekt des § 261 Abs. 1 und 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148, 150 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2015 - 1 StR 33/15, NJW 2015, 3254 Rn. 5 f.), insgesamt der Einziehung nach § 261 Abs. 10 Satz 1, § 74 Abs. 2 StGB, nicht nur im Umfang seiner Bemakelungsquote. - LG Köln, 22.11.2019 - 117 KLs 4/19 Wirtschaftsgüter, zu denen auch Barmittel zählen, sind auch bei Teil-Kontamination taugliches Tatobjekt der Geldwäsche, wenn der in einem Ersatzgegenstand eingegangene Anteil aus wirtschaftlicher Sicht nicht völlig unerheblich ist (BGH NJW 2015, 3254; BGH NZWiSt 2019, 148 (150) m.w.N.).
Denn auch Gegenstände, bei denen es zu einer Vermischung von legalen Vermögensanteilen und Anteilen aus deliktischen Quellen gekommen ist, sind als insgesamt geldwäschetaugliche Tatobjekte zu betrachten, sofern der aus Vortaten herrührende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht völlig unerheblich ist (BGH NJW 2015, 3254 (Rn. 5 R.); BGH NZWiSt 2019, 148 (150) m.w.N.).
Für die Bewertung, ab welchem Grad von einer wirtschaftlich nicht völlig unerheblichen "Kontaminierung" mit bemakelten Anteilen auszugehen ist, hat sich Kammer an dem Mindestwert von 5, 9 % orientiert, bei dem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner zu Kontozuflüssen ergangenen Entscheidung das Vorliegen eines insgesamt aus Vortaten herrührenden Kontoguthabens und damit eines geldwäschetauglichen Gegenstands jedenfalls bejaht hat (BGH NJW 2015, 3254 (Rn. 5 R.)).
Rn. 880 Demgegenüber hat die Kammer das für eine Einziehung sprechende öffentliche Interesse an einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung, die spezial- und vor allem auch generalpräventive Zielsetzung der auf die Einziehung (u.a.) von Tatobjekten bezogenen Vorschrift des § 74 StGB sowie den Zweck des Geldwäschetatbestandes, das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus bestimmten Kriminalitätsformen in den legalen Finanz-und Wirtschaftskreislauf zu verhindern (vgl. BGH NJW 2015, 3254 (3255, Rn. 6) m.w.N.) in den Blick genommen.
- BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche …
Denn anders als in den durch das Landgericht insoweit in Bezug genommenen (UA Bl. 44) Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 und Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15) war das Guthaben auf dem Konto der Geschädigten B. nicht betrügerisch erlangt oder durch eine Vortat kontaminiert (vgl. BGH NJW 2015, 3254) und stellt mithin keinen tauglichen Gegenstand einer Geldwäsche dar. - LG Düsseldorf, 22.12.2022 - 14 KLs 1/22 Ist der betroffene Gegenstand sowohl aus rechtmäßigen Quellen als auch aus Straftaten hervorgegangen, handelt es sich dabei insgesamt um einen Gegenstand, der aus Vortaten herrührt, wenn der aus diesen stammende Anteil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht völlig unerheblich ist (BGH NJW 2015, 3254, 3255).
Bei der Frage, wann der Anteil inkriminierter Gelder an der investierten Gesamtstumme nicht völlig unerheblich ist, hat die Rechtsprechung einen Anteil von 5, 9% ausreichen lassen (BGH NJW 2015, 3254, 3254).
- LG Hamburg, 12.03.2019 - 621 Qs 9/19
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Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 Abs. 1, 5 StGB; § 263a Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
Leichtfertige Geldwäsche (Gegenstand der Leichtfertigkeit: Katalogtat, Begründung im Urteil); sukzessive Beihilfe zum Computerbetrug (Beendigung der Tat) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 5 StGB, § 263a StGB
Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug - ra.de
- Owlit
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Geldwäsche und Computerbetrug: Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche bei Bereitschaftserklärung zur Weiterleitung durch Phishing erlangter Geldbeträge; Zeitpunkt der materiellen Tatbeendigung beim Computerbetrug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Finanzagent beim Phishing: Wann ist leichtfertige Geldwäsche anzunehmen?
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Leichtfertige Geldwäsche durch sogenannte "Finanzagenten" (StA Marco Mayer; HRRS 2015, 500-505)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 12.03.2014 - 4 KLs 30/13
- BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1035
- NStZ-RR 2015, 13
- StV 2016, 19
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168;… Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2).Ferner vermögen, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 6. August 2014 im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat, die zur subjektiven Tatseite getroffenen Feststellungen auch insoweit die gemäß § 261 Abs. 5 StGB erforderliche Leichtfertigkeit nicht zu belegen, als sich die Herkunft eines Gegenstandes aus einer Katalogtat nach Sachlage geradezu aufdrängen muss und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997, aaO).
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11
Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung) …
Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
Von der materiellen Beendigung einer Tat des Computerbetruges im Sinne von § 263a StGB, bei der auf Grund einer Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen ein Geldbetrag vom Konto des Geschädigten auf ein Empfängerkonto geleitet wird, ist erst auszugehen, wenn entweder das überwiesene Geld vom Empfängerkonto abgehoben oder auf ein zweites Konto weiterüberwiesen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11, wistra 2012, 302, Tz. 7). - BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …
Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 312/14
Dazu ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, denen der Täter eine Katalogtat des Geldwäschetatbestandes als Vortat hätte entnehmen können (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; Urteil vom 24. Juni 2008 - 5 StR 89/08, BGHR StGB § 261 Vortat 2).
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 474/16
Haftung eines sog. Finanzagenten: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste …
Rn. 23 Das Berufungsgericht geht weiter zutreffend davon aus, dass die Annahme einer leichtfertigen Tatbegehung im Sinne von § 261 Abs. 5 StGB bei der gebotenen vorsatznahen Auslegung der Vorschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168) zunächst die Feststellung konkreter, für den Geldwäschetäter erkennbarer Umstände (…vgl. hierzu für Fälle der vorliegenden Art etwa: OLG Karlsruhe NZWiSt 2016, 395 Rn. 8; Floeth, NZWiSt 2016, 397, 399 f.; Sebastian NStZ 2015, 438, 440 f.; Neuheuser NStZ 2008, 492, 497) erfordert, auf Grund derer sich dem Täter aufdrängt, dass die ihm zufließenden Gelder aus einer - im Falle des § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB gewerbs- oder bandenmäßig begangenen - Katalogtat des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB stammen (BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168).Des Weiteren ist erforderlich, dass dem Täter unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnismöglichkeiten subjektiv eine besonders grobe Vernachlässigung der objektiv gebotenen Sorgfalt vorzuwerfen ist, da er gleichwohl handelt, weil er sie aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168;… NK StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 261 Rn. 139 ff.; Sebastian, NStZ 2015, 438, 439 ff. jeweils mwN).
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines …
In zeitlicher Hinsicht ist die Teilnahme an einer fremden Tat nach strafrechtlichen Grundsätzen bis zu deren materiellen Beendigung möglich, regelmäßig also bis zur endgültigen Sicherung des Taterfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14 für den Gehilfen; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f. für den Mittäter). - OLG Karlsruhe, 07.06.2016 - 2 (5) Ss 156/16
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Geldwäsche: Erfüllung des Merkmals der …
Rn. 6 b) Hinsichtlich der subjektiven Tatseite setzt eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche den Vorwurf der Leichtfertigkeit tragende konkrete Feststellungen sowohl hinsichtlich der Vortat als solcher als auch - soweit gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StGB erforderlich - hinsichtlich deren gewerbs- oder bandenmäßigen Begehung voraus (BGH, NZWiSt 2015, 195, 196; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2012, 3 (5) Ss 653/11; OLG Hamburg, NStZ 2011, 523 f.; KG, Beschluss vom 13.06.2012, (4) 121 Ss 79/12).Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB liegt dabei vor, wenn sich die Herkunft eines Gegenstands im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 1 (ggf. i. V. m. Abs. 2) StGB aus einer in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB aufgeführten Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter oder die Täterin gleichwohl handelt, weil er oder sie dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGH, NJW 1997, 3323, 3325 f.; NJW 2006, 1297, 1298 f.; NZWiSt 2015, 195, 196; KG, MMR 2010, 128, 130).
- LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
Finanzagentenhaftung
Demgemäß geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass die durch sog. Phishing oder Betrug unmittelbar erlangte Gutschrift bereits Geldwäschegegenstand ist (vgl. zu § 263a StGB BGH, Beschl. v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14, juris;… zu § 263 StGB BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 302/11, juris; s. ferner Neuheuser, NStZ 2008, 492, 494).Zweitens ist erforderlich, dass sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 13, 14).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 14 U 173/14
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch ein …
Die Beendigung der Tat tritt jedoch erst in dem Zeitpunkt ein, in dem das Tatunrecht seinen tatsächlichen Abschluss findet und wenn eine endgültige Sicherung des Taterfolgs eingetreten ist (BGH…, Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02 -, Rn. 11, juris; BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14 -, Rn. 8, juris). - BGH, 11.12.2025 - 3 StR 544/24
Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung …
Leichtfertiges Handeln erfordert, dass sich die Herkunft des Geldes aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter dennoch handelt, weil er dies aus grober Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 168; vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05, BGHSt 50, 347, 351; Beschlüsse vom 11. September 2014 - 4 StR 312/14, NStZ-RR 2015, 13, 14; vom 10. Januar 2019 - 1 StR 311/17, NStZ-RR 2019, 145, 146). - OLG Karlsruhe, 21.01.2025 - 13 U 146/24
Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche bei der Weiterleitung von für …
Zweitens ist erforderlich, dass sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil v. 11.09.2014 - 4 StR 312/14). - LG Krefeld, 19.12.2024 - 3 O 67/24 Rn. 23 Eine Strafbarkeit gemäß § 261 Abs. 6 StGB setzt nach der gefestigten strafrechtlichen Rechtsprechung bei der gebotenen vorsatznahen Auslegung der Vorschrift die Feststellung konkreter Umstände voraus, aus denen sich dem Täter nahezu aufdrängen musste, dass der erlangte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammte und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2014, 4 StR 312/14).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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§ 67 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB, § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 56f Abs. 3 StGB; § 73c Abs. 1 StGB
Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berücksichtigung eines Ausgleichs für die Erfüllung einer Bewährungsauflage); Absehen von der Anordnung des Verfalls (Faktoren der richterlichen Härtefallentscheidung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafvollstreckung bei Betäubungsmitteldelikten: Reihenfolge der Vollstreckung bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Anordnung einer Bewährungsauflage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StGB, § 56f Abs 3 StGB, § 58 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
Strafvollstreckung bei Betäubungsmitteldelikten: Reihenfolge der Vollstreckung bei Bildung zweier Gesamtstrafen; Berechnung des Vorwegvollzugs bei Anordnung einer Bewährungsauflage - Wolters Kluwer
Unterbringung eines wegen unerlaunten Handeltreibens nit Betäubungsmitteln Verurteilten in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 67 Abs. 2 S. 3
Unterbringung eines wegen unerlaunten Handeltreibens nit Betäubungsmitteln Verurteilten in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 15.01.2014 - 1 KLs 158 Js 3892/13
- BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 368
- StV 2016, 19 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (16)
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12
Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 und vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12; jeweils mwN).
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 mwN und vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11); denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).
- BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt)
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 und vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12; jeweils mwN).
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Im Ansatz zutreffend hat das Landgericht zunächst den Wert des Erlangten nach dem Bruttoprinzip (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369) durch Schätzung (§ 73b StGB) auf einen "Mindestverkaufserlös" von 80.000 Euro bestimmt.
- BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Auch können bei dieser Entscheidung die Aufwendungen berücksichtigt werden, die mit dem Geschäft verbunden waren (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02). - BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23). - BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Deren Höhen belegen einen straffen Zusammenzug der Einzelstrafen und lassen nicht besorgen, das Landgericht könnte einen sich aus der Notwendigkeit, zwei Gesamtstrafen zu bilden, für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels nicht ausgeglichen haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 243/09, StraFo 2009, 428). - BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09
Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 182/10, NStZ-RR 2010, 306 und vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1). - BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13
Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12). - BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91
Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
So können etwa das "Verprassen" der erlangten Mittel sowie ihre Verwendung für Luxus und Vergnügen insoweit gegen die Anwendung der Härtevorschrift sprechen; ihr Verbrauch in einer Notlage für den Lebensunterhalt hingegen kann als Argument für eine entsprechende Ermessensentscheidung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104, 105; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Juli 1991 - 1 StR 316/91, BGHSt 38, 23, 25; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 4 StR 153/08, wistra 2009, 23). - BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
Wertersatzverfall (Voraussetzungen der unbillige Härten beim Verfall und …
- BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung …
- BGH, 07.07.2010 - 2 StR 182/10
Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (Feststellung des Wirkstoffgehalts); …
- BGH, 27.09.2001 - 4 StR 333/01
Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall; …
- BGH, 07.06.2011 - 4 StR 168/11
Bemessung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB (bereits eingeleiteter …
- BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96
Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren …
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
Diese hat nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB die Vollstreckungsbehörde anzurechnen (…BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368, 369 und vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58). - BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21
Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen …
Denn diese Anordnung ergeht zu Gunsten des Angeklagten, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dienen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19, juris Rn. 5;… vom 22. März 2018 - 1 StR 93/18, juris Rn. 5; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368;… vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2 Rn. 10; vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12, juris;… vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07, juris Rn. 4; s. auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 6 StR 190/20, juris; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105: keine Beschwer des Angeklagten). - BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17
Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom …
Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge aber auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07) muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden, woran es vorliegend fehlt.
- BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung …
Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (…BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - 1 StR 494/15 Rn. 5; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 12, NStZ-RR 2014, 368, 369 …und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3).Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen; denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherstellung des Therapieerfolgs (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, aaO …und vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 Rn. 4).
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
Aufhebung der Gesamtstrafenaussprüche
Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368 f.). - BGH, 12.12.2023 - 3 StR 343/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; Substanzkonsumstörung; …
Diese Anordnung ergeht zu Gunsten des Angeklagten, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dienen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07, juris Rn. 4;… vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12, juris Rn. 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368;… vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19, juris Rn. 5; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140 mwN;… vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 14; s. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105; vom 28. Juli 2020 - 6 StR 190/20, juris: keine Beschwer des Angeklagten). - BGH, 13.04.2016 - 2 StR 53/16
Dauer des Vorwegvollzugs (Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft)
Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, StraFo 2014, 517, 518). - BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Angaben zum …
Auch wenn infolge der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei Gesamtfreiheitsstrafen gebildet werden müssen, ist die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden, so dass die Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB für beide Strafen nicht getrennt, sondern einheitlich gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368, 369;… vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1 Rn. 5). - OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23
Unzulässigkeit der Strafvollstreckung; Versagung der Beiordnung eines …
Bei der Berechnung des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 S. 3 StGB ist somit von der Summe beider Gesamtstrafen und der Hälfte hiervon auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 102/19 -, juris), abzüglich der voraussichtlichen Therapiedauer (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 -, juris). - BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19
Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des …
b) Tatsächlich ist die Untersuchungshaft nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB durch die Vollstreckungsbehörde anzurechnen (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 29;… Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13 Rn. 7, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 2; vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 10;… vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13 Rn. 7 …und vom 6. März 2019 - 3 StR 29/19 Rn. 2). - BGH, 08.04.2021 - 1 StR 49/21
Berechnung der Dauer des Vorwegvollzugs der Strafe vor der gemäß § 64 StGB …
- BGH, 26.04.2016 - 2 StR 58/16
Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe (Anrechnung von erlittener …
- LG Heilbronn, 20.07.2017 - 3 AR 11/17
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anpassung der Dauer des Vorwegvollzugs der …
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