Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Heranwachsender, Widerruf, Strafaussetzung zur Bewährung, mündliche Anhörung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
JGG § 58 Abs. 1 Satz 3; Abs. 1 Satz 2; § 26; § 109 Abs. 2 Satz 1
Heranwachsender, Widerruf, Strafaussetzung zur Bewährung, mündliche Anhörung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranwachsender; Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; mündliche Anhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 4 Ns 46/12
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 543
- StV 2017, 724
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OLG Koblenz, 23.03.2016 - 2 Ws 150/16
Sicherungshaftbefehl gegen einen ausländischen Jugendlichen nach …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Die Gelegenheit zur mündlichen Äußerung ist vor einer solchen Entscheidung zwingend zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ws 187/08, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 - 141 AR 376/12, juris, Rdnr. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris;… Eisenberg, JGG 18. Aufl., § 58 Rdnr. 7; jeweils m.w.Nachw.).Rn. 21 b) Die unzureichende Gewährung des rechtlichen Gehörs stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Jugendkammer zwingt; eine Nachholung der Anhörung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kam nicht in Betracht, weil dem Verurteilten damit eine Instanz verloren ginge (…vgl. Eisenberg, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris; BGH, BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - 2 StE 1/94 - StB 15/95, NStZ 1995, 610 zum entsprechenden Fall unterlassener Anhörung nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO).
- KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12
Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Die Gelegenheit zur mündlichen Äußerung ist vor einer solchen Entscheidung zwingend zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ws 187/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 - 141 AR 376/12, juris, Rdnr. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris;… Eisenberg, JGG 18. Aufl., § 58 Rdnr. 7; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07
Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration bei Vollstreckung von …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Rn. 17 Die Jugendkammer war nach §§ 58 Abs. 3 S. 1, 109 Abs. 2 S. 1 JGG für die weiteren Entscheidungen, die infolge der von ihr angeordneten Aussetzung erforderlich wurden, zuständig, auch wenn gegen den Verurteilten zwischenzeitlich eine Freiheitsstrafe vollstreckt wurde; die Zuständigkeitskonzentration des § 462a Abs. 4 StPO gilt in diesem Fall nicht, sondern der Jugendrichter bleibt für sämtliche Entscheidungen betreffend die Jugendstrafe zuständig, während sich die Zuständigkeit der Stravollstreckungskammer auf die Freiheitsstrafe beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1977 - 2 Ars 180/77, juris und Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 ARs 2/07 (ergangen auf Vorlage des LG Oldenburg), NStZ-RR 2007, 190; OLG Rostok…, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris, Rdnr. 7).
- OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08
Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Die Gelegenheit zur mündlichen Äußerung ist vor einer solchen Entscheidung zwingend zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ws 187/08, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 - 141 AR 376/12, juris, Rdnr. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris;… Eisenberg, JGG 18. Aufl., § 58 Rdnr. 7; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 05.05.1995 - StB 15/95
Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe - …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Rn. 21 b) Die unzureichende Gewährung des rechtlichen Gehörs stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Jugendkammer zwingt; eine Nachholung der Anhörung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kam nicht in Betracht, weil dem Verurteilten damit eine Instanz verloren ginge (…vgl. Eisenberg, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris; BGH, BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - 2 StE 1/94 - StB 15/95, NStZ 1995, 610 zum entsprechenden Fall unterlassener Anhörung nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO). - BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94
Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Rn. 21 b) Die unzureichende Gewährung des rechtlichen Gehörs stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Jugendkammer zwingt; eine Nachholung der Anhörung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens kam nicht in Betracht, weil dem Verurteilten damit eine Instanz verloren ginge (…vgl. Eisenberg, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. März 2016 - 2 Ws 150/16, juris; BGH, BGH, Beschluss vom 5. Mai 1995 - 2 StE 1/94 - StB 15/95, NStZ 1995, 610 zum entsprechenden Fall unterlassener Anhörung nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO). - OLG Nürnberg, 22.10.2012 - 1 Ws 422/12
Vergütung des Strafverteidigers: Haftzuschlag in einem sonstigen Verfahren in der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Die bloße Übersendung des an den Verurteilten gerichteten Anhörungsanschreibens an den Bewährungshelfer erscheint hierfür nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschluss vom 14. August 2012 - III-1 Ws 422/12). - BGH, 22.06.1977 - 2 ARs 180/77
Auswirkungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung auf die …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 Ws 396/16
Rn. 17 Die Jugendkammer war nach §§ 58 Abs. 3 S. 1, 109 Abs. 2 S. 1 JGG für die weiteren Entscheidungen, die infolge der von ihr angeordneten Aussetzung erforderlich wurden, zuständig, auch wenn gegen den Verurteilten zwischenzeitlich eine Freiheitsstrafe vollstreckt wurde; die Zuständigkeitskonzentration des § 462a Abs. 4 StPO gilt in diesem Fall nicht, sondern der Jugendrichter bleibt für sämtliche Entscheidungen betreffend die Jugendstrafe zuständig, während sich die Zuständigkeit der Stravollstreckungskammer auf die Freiheitsstrafe beschränkt (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1977 - 2 Ars 180/77, juris und Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 ARs 2/07 (ergangen auf Vorlage des LG Oldenburg), NStZ-RR 2007, 190; OLG Rostok…, Beschluss vom 3. Juni 2003 - I Ws 167/03, juris, Rdnr. 7).
- OLG Celle, 05.10.2020 - 2 Ws 321/20
Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Verfahren über den Widerruf der …
Rn. 16 Der Senat verkennt nicht, dass sich das bei einem Widerruf der Bewährung gem. § 26 JGG einzuhaltende Verfahren auch dann nach § 109 Abs. 2 i.V.m. § 58 JGG richtet, wenn der Verurteilte - wie hier - im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bereits erwachsen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 08. November 2016 - III-3 Ws 396/16 -, juris). - LG Saarbrücken, 14.03.2023 - 3 Qs 11/23
Anhörungspflicht im Jugendgerichtsverfahren; Protokollberichtigungsverfahren
Andernfalls ginge dem Verurteilten eine Instanz verloren (vgl. etwa Kammer, Beschl. v. 18.5.2020 - 3 Qs 29/20, BeckRS 2020, 56108; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.3.2016 - 2 Ws 150/16, BeckRS 2016, 9647; OLG Hamm, Beschl. v. 8.11.2016 - 3 Ws 396/16, BeckRS 2016, 20431; BGH, Beschl. v. 5.5.1995 - StB 15/95, BeckRS 1995, 11869, NStZ 1996, 610 mwN;… Eisenberg/Kölbel JGG/Kölbel, 24. Aufl. 2023, § 58 Rn. 10 mwN;… Meier/Rössner/Trüg/Wulf, JGG, 2. Aufl. 2014, § 58 Rn. 7;… MüKoStPO/Kaspar, 1. Aufl. 2018, JGG § 59 Rn. 21 mwN). - LG Traunstein, 31.03.2021 - Qs 70/21
Widerruf der Aussetzung einer Jugendstrafe - Gelegenheit zur mündlichen Äußerung …
Rn. 6 Die Vorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 3 JGG findet gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG auch in Verfahren, wie dem vorliegenden, Anwendung, in dem gegen einen Heranwachsenden Jugendstrafrecht angewandt wurde; dass der Verurteilte mittlerweile erwachsen ist, ändert hieran nichts (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 Ws 396/16).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 310 Abs 2 StPO, § 456 StPO, § 458 Abs 2 StPO, § 462 Abs 1 StPO, § 83 Abs 1 JGG
Vollstreckung eines Jugendarrests: Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Arrestaufschubs durch den Vollstreckungsleiter - rechtsportal.de
JGG § 83 Abs. 1; JGG § 83 Abs. 2 Nr. 1
Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtgewährung von Vollstreckungsaufschub eines Jugendarrests durch Vollstreckungsleiter ist ein Justizverwaltungsakt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests; Gerichtliche Zuständigkeit für Einwendungen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.05.2017 - 3 Qs 23/17
- OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
Papierfundstellen
- StV 2017, 724
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04
Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
Voraussetzung für die Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde ist jedoch, dass das zuständige Beschwerdegericht entschieden hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris; OLG Celle VRS 123, 226, 227 m. w. N.;… Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 310 Rn. 7 f.).Rn. 15 (2) Bei der danach in Rede stehenden Entscheidung vom 26. April 2017, keinen Aufschub der Vollstreckung des Jugendarrests zu gewähren, handelt es sich nicht um eine in § 83 Abs. 1 JGG genannte Entscheidung und damit auch nicht um eine jugendrichterliche Entscheidung, sondern um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 13;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 87 Rn. 3) mit der Folge, dass diese Entscheidung selbst dann nicht nach § 83 Abs. 3 Satz 1 JGG angreifbar wäre, wenn es sich um eine Entscheidung des Vollstreckungsleiters und nicht nur um eine solche des Vollzugsleiters handeln würde.
- BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche …
Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15;… MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11;… BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.;… Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2). - OLG Saarbrücken, 12.01.2022 - 4 Ws 235/21
Der Ausschluss der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs 2 StPO gilt auch, wenn die …
Rn. 4 Eine Ausnahme von der durch § 310 Abs. 2 StPO bedingten Einschränkung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG macht die obergerichtliche Rechtsprechung zwar in Fällen, in denen das Landgericht zur Beschwerdeentscheidung nicht befugt war - etwa weil das statthafte Rechtsmittel nicht die Beschwerde, sondern die Rechtsbeschwerde gem. § 79 OWiG gewesen wäre - oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren und mithin der Rechtsweg gerade nicht beschritten worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12 - juris; Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts v. 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17 - juris). - OLG Zweibrücken, 10.10.2024 - 1 Ws 233/24
Umdeutung eines erneuten Antrags auf Gewährung von Vollstreckungsaufschub in …
Rn. 8 Zwar wäre in der hier vorliegenden Konstellation die Jugendkammer gem. §§ 458 Abs. 2, 456, 462a Abs. 2 S. 1 StPO i.V.m. §§ 83 Abs. 2 Nr. 1, 82 Abs. 1 JGG grundsätzlich zuständiges Gericht für Entscheidungen über Einwendungen gegen die Entscheidung des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter gewesen (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2017 - 1 Ws 104/17, BeckRS 2017, 119038 Rn. 16).
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Rechtsprechung
| LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16 jug |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, Schwierigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vier Pflichtverteidigungsfragen, oder: Landgerichte können auch anders
Papierfundstellen
- StV 2017, 724
- StV 2018, 157
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (35)
- KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14
Pflichtverteidigung: Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09).
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Jedenfalls seit der BGH-Entscheidung vom 15.11.1988 (NStZ 89, 239) ist davon auszugehen, dass die notwendigen Auslagen und damit die Wahlverteidigerkosten nicht von der Freistellungsmöglichkeit erfasst sind. - BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09).
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
In diesem Sinne stellen sich nach der Rechtsprechung des BVerfG die Vorschriften der Prozessordnung über die notwendige Mitwirkung und Beiordnung eines Verteidigers im Strafverfahren als Konkretisierungen des Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und des aus Artikel 6 Absatz III Buchst.c MRK folgenden Rechts des Angekl. auf wirksame Verteidigung dar (vgl. BVerfG NJW 1975, 1015). - KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05
Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Soweit die Gegenmeinung, zum Ausdruck kommend etwa in der Entscheidung KG StraFo 2006, 200, ausführe, eine solche Reaktion könne nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, weil sie vertragswidrig wäre, "verwechsele sie das Sein mit dem Sollen". - BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09). - BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
In der ....Entscheidung NStZ-RR 1997, 69 hatte der BVerfG in der Verweigerung der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts gem. § 397a StPO trotz rechtzeitig gestellten Antrags einen Verstoß gegen das aus Artikel 3 Absatz I GG folgende Willkürverbot gesehen. - BGH, 04.09.2006 - 1 StR 113/06
Unbegründeter Beiordnungsantrag (keine nachträgliche Beiordnung; stillschweigende …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09). - LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich, …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein. - OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11
Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung für einen abgeschlossenen …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09). - OLG Stuttgart, 28.06.2010 - 4 Ss 313/10
Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
- OLG Celle, 29.07.2008 - 1 Ws 339/08
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die Beiordnung von …
- LG Trier, 02.06.2015 - 5 Qs 34/15
Pflichtverteidiger, Beiordnung, inhaftierter Mandant, Einstellung nach § 154 StPO
- LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12
Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens
- BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen …
- OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07
Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die …
- OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
- OLG Koblenz, 03.01.1995 - 1 Ws 876/94
Strafvollstreckungsverfahren; Strafzeitberechnung; Pflichtverteidiger; …
- OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ws 374/07
Pflichtverteidiger; nachträgliche Beiordnung; Zulässigkeit; Ausnahme
- OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 1 AK 30/05
Auslieferungsrecht: Bestellung eines Beistandes im Auslieferungsverfahren
- LG Berlin, 28.01.2004 - 504 Qs 8/04
Beschwerde gegen die Nichtbescheidung eines Antrags auf Beiordnung eines …
- OLG Düsseldorf, 30.08.1999 - 1 Ws 411/99
Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
- LG Stendal, 26.11.2015 - 501 AR 9/15
Notwendige Verteidigung: Zulässigkeit der nachträglichen Bestellung eines …
- LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 11 Qs 2/09
Zulässigkeit der nachträglichen Bestellung eines Pflichtverteidigers; Besondere …
- LG Dortmund, 29.11.2006 - VII Qs 12/06
- LG Bremen, 12.01.2004 - 27 Qs 197/03
- OLG Nürnberg, 14.01.1987 - Ws 58/87
Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Haftdauer; Notwendige Verteidigung; Beiordnung …
- OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78
Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen …
- LG Koblenz, 18.03.2008 - 6 Qs 17/08
Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers bei …
- OLG Celle, 06.07.1998 - 3 Ws 151/98
- OLG Stuttgart, 26.07.1989 - 1 Ws 312/89
- LG Verden, 04.04.2011 - 1 Qs 260/10
- LG Köln, 16.06.2003 - 107 Qs 139/03
- LG Heilbronn, 16.10.2001 - 1 Qs 461/01
- LG Schweinfurt, 20.10.2005 - 1 Qs 18/05
- LG Neubrandenburg, 30.07.2021 - 23 Qs 86/21
Pflichtverteidiger, Eröffnung des Tatvorwurfs, nachträgliche Bestellung, …
Nach bisheriger Rechtslage war die Möglichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Beendigung des Verfahrens allerdings in hohem Maße strittig (zum Streitstand nach altem Recht vgl. LG Neubrandenburg 82 Qs 58/16 mit zahlreichen Nachweisen - juris -). - LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (…MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320). - AG Kempten, 27.08.2019 - 12 Gs 1887/19
Pflicht zur unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers
Dementsprechend hat auch das LG Neubrandenburg eine rückwirkende Beiordnung überzeugend für geboten erachtet, wenn deren Voraussetzungen bei Antragstellung vorlagen (LG Neubrandenburg, Beschluss vom 12.10.2016, 82 Qs 58/16 jug): "Durch die Beiordnung eines Verteidigers soll der Beschuldigte nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten wie ein Beschuldigter, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat; dies gebietet bereits das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot. - LG Gießen, 26.06.2023 - 1 Qs 12/23
Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit
Insofern wird - zumindest in Jugendstrafverfahren im Hinblick auf den Grundgedanken des § 2 Abs. 1 JGG und dem folgend der Kostenbefreiung sowie dem Anliegen, erhebliche finanzielle Belastungen wegen ihrer spezialpräventiv abträglichen Implikationen zu vermeiden - vielfach vertreten, eine Bestellung sei auch noch rückwirkend nach Abschluss des vorzunehmen (…vgl. Eisenberg/Kölbel, a.a.O. § 68a Rn. 15; LG Neubrandenburg, BeckRS 2016, 20411;… BeckOK StPO/Krawczyk. a.a.O. § 142 Rn. 30; LG Bonn, BeckRS 2010, 6327; AG Kempten, BeckRS 2019, 23506). - LG Bad Kreuznach, 15.05.2024 - 5 Qs 5/24
Pflichtverteidiger, Rückwirkung, Bestellung, Zulässigkeit, JGG-Verfahren
Unter besonderen Umständen ist jedoch ausnahmsweise eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers möglich, etwa wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss bzw. Einstellung des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte, insbesondere die Entscheidung über den Beiordnungsantrag seitens der Justiz wesentlich verzögert bzw. das in § 141 Abs. 1 Satz 1 StPO statuierte Erfordernis der Unverzüglichkeit der Bestellung nicht beachtet wurde (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.12.2022 - 4 Ws 529/22 - juris, Rn. 17 ff.; LG Neuruppin…, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 12 Qs 17/22 jug -, juris, Rn. 9 ff.; LG Bremen…, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 41 Qs 243/21 -, juris, Rn. 25 ff.; LG Hechingen…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 3 Qs 35/20 -, juris, Rn. 13; LG Mannheim…, Beschluss vom 26. März 2020 - 7 Qs 11/20 -, juris, Rn. 4; LG Arnsberg…, Beschluss vom 7. August 2007 - 2 Qs 17/07 jug -, juris, Rn. 7; LG Magdeburg, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 22 Qs 816 Js 77022/01 (38/03) -, juris, StraFo 2003, 420; ferner LG Neubrandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 82 Qs 58/16 jug -, juris, Rn. 83 ff. sowie Kölbel, in: Eisenberg/Kölbel, Kommentar zum JGG, 25. Auflage 2024, § 68a JGG, Rn. 15a) jedenfalls in Jugendstrafverfahren).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 26.08.2016 - 1 Ws 128/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2017, 724
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