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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37030
BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21 (https://dejure.org/2021,37030)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2021 - 4 StR 137/21 (https://dejure.org/2021,37030)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2021 - 4 StR 137/21 (https://dejure.org/2021,37030)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 242 StGB; § 267 StGB; § 63 StGB; § 21 StGB
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfall im Straßenverkehr); Diebstahl (Tateinheit: Urkundenfälschung); verminderte Schuldfähigkeit (tatsächliches Einsehen des Unrechts des Tuns zum Tatzeitpunkt); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr: Vorliegen eines Unfalls mit Personenschaden; Tateinheit bei Diebstahl eines Kfz-Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Kfz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 223 StGB, § 242 StGB
    Strafverfahren wegen Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr: Vorliegen eines Unfalls mit Personenschaden; Tateinheit bei Diebstahl eines Kfz-Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Kfz

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 63 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 21 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sachlichrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts; Diebstahl eines Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Sachlichrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts; Diebstahl eines Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 12 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens; …

    Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21
    a) Der Diebstahl des Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Fahrzeug der Angeklagten stellen eine natürliche Handlungseinheit dar, wenn ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16).
  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher …

    Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21
    Unter dem Begriff des Unfalls im Straßenverkehr ist jedes mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis zu verstehen, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1972 - 4 StR 287/72, BGHSt 24, 382, 383).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen …

    Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21
    a) Der Diebstahl des Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Fahrzeug der Angeklagten stellen eine natürliche Handlungseinheit dar, wenn ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …

    Auszug aus BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21
    Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während die Schuld eines Beschuldigten nicht gemildert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 Rn. 5).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf …

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. August 2021 - 4 StR 137/21 Rn. 12; vom 26. Mai 2015 - 3 StR 143/15 …und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 Rn. 5).
  • BGH, 13.03.2024 - 4 StR 292/23

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang, dass der am Schutzbügel entstandene Schaden kein ganz belangloser war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 137/21 Rn. 4 mwN).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43149
BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 2 StR 3/20 (https://dejure.org/2021,43149)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Urteilsgründe (Darlegungspflichten: Beweiswürdigung, molekulargenetische Untersuchung, Wahrscheinlichkeitsberechnung, Mischspuren)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche Tatbeteiligung, Mitverfügungsgewalt, ungehinderter Zugriff); Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung des Wertes von Taterträgen: Tatsächliche Verfügungsgewalt des Täters bei mittäterschaftlicher Tatbeteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 73 StGB, § 73c StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen: Tatsächliche Verfügungsgewalt des Täters bei mittäterschaftlicher Tatbeteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten als Voraussetzung für die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Zuordnung der Gegenstände zu einem bestimmten Täter auf einer tragfähigen Beweisgrundlage i.R.e. besonders schweren Raubes (hier: Sturmhaube und Messer)

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Tatsächliche Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten als Voraussetzung für die Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Beruhen der Zuordnung der Gegenstände zu einem bestimmten Täter auf einer tragfähigen Beweisgrundlage i.R.e. besonders schweren Raubes (hier: Sturmhaube und Messer)

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 12
  • StV 2022, 12
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Darüber hinaus handelt es sich ausweislich der Urteilsgründe jeweils um Mischspuren (vgl. "beigemengt" bzw. "gemeinsame Verursacher"), so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.;… Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Darüber hinaus handelt es sich ausweislich der Urteilsgründe jeweils um Mischspuren (vgl. "beigemengt" bzw. "gemeinsame Verursacher"), so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten); …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.;… Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Solche Rechtsfehler liegen insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die hierzu gezogene Schlussfolgerung als reine Vermutung erweist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693 mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren …

    Auszug aus BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20
    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19, juris; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines …

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteile vom 14. Januar 2021 - 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 17.06.2026 - 2 StR 519/25

    Änderung der Einziehungsentscheidung des Angeklagten hinsichtlich des …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 397/22

    Eintritt des Ergänzungsschöffen (Verhinderungsfall bei Erkrankung); Konkurrenzen …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 4/24

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach gesetzlicher …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20; vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; …

    Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung des Angeklagten belegt dagegen für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende …

    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 12. August 2021 ? 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteil vom 14. Januar 2021 ? 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 01.06.2023 - 3 StR 414/22

    3 StR 108/23 - Hawala-Banking-Organisation: Verurteilungen wegen …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff darauf nehmen konnte (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 22.04.2025 - 5 StR 27/25

    Wahldeutige Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls oder bandenmäßiger …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20; vom 24. April 2024 - 5 StR 4/24).
  • BGH, 16.10.2024 - 3 StR 312/24

    Einziehung (Mitverfügungsmacht bei Beteiligung mehrerer Täter); Hinweispflichten …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff darauf nehmen konnte (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 08.06.2026 - 203 StRR 411/26

    Einziehung von Taterträgen, Wertersatzeinziehung, Mittäterschaft, …

    Rn. 6 b. Nach der gefestigten Rechtsprechung begründet eine mittäterschaftliche Tatbeteiligung für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 17; vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, Rn. 3; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20).
  • BGH, 30.04.2025 - 6 StR 693/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 367/22

    Unzulässige Verfahrensrüge (Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts: kein …

  • BGH, 24.02.2026 - 2 StR 275/25

    Veranlassen einer Geschädigten durch Einsatz von Gewalt und Drohung mit einem …

  • BGH, 05.06.2025 - 5 StR 105/25

    Einziehungsentscheidung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit …

  • BGH, 09.01.2024 - 1 StR 406/23

    Neufassung der Urteilsformel zur Klarstellung bzgl. der gesamtschuldnerischen …

  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: tragende Tatsachen, rational nachvollziehbaren …

  • KG, 14.04.2026 - 3 ORs 22/26

    Darstellung der Verfügungsgewalt über das "Erlangte" bei Einziehung

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44437
BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20 (https://dejure.org/2020,44437)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - 4 StR 437/20 (https://dejure.org/2020,44437)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20 (https://dejure.org/2020,44437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des Zweifelssatzes bei der Prüfung der Verfolgungsverjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 1 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 184b Abs 1 Nr 3 StGB vom 31.10.2008
    Strafverfahren wegen Herstellens kinderpornografischer Schriften: Anwendung des Zweifelssatzes bei der Prüfung der Verfolgungsverjährung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Zweifelssatzes bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung; Feststellung des spätesten Zeitpunktes der Herstellung kinderpornographischer Schriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 12 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist, …

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20
    Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 - 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten des Angeklagten von einem frühen Tatzeitpunkt Anfang des Jahres 2014 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen Erfassung dieser Tat am 30. April 2019 bereits abgelaufen war.
  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 240/14

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - 4 StR 437/20
    Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2018 - 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 - 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten des Angeklagten von einem frühen Tatzeitpunkt Anfang des Jahres 2014 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen Erfassung dieser Tat am 30. April 2019 bereits abgelaufen war.
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …

    In Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) ist allerdings zugunsten des Angeklagten von den Tatzeiten auszugehen, die vor Inkrafttreten dieser Regelung am 27. Januar 2015 liegen.
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Denn der Angeklagte beging die Taten II.1-II.11 der Urteilsgründe im Jahr 2014, so dass in Anwendung des auch bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung geltenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20 mwN) von einer Beendigung des Verschaffungsaktes vor dem 8. November 2014 auszugehen ist.
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20

    Revisionsbegründung (Wirkung der Beschränkung der Revision auf den …

    b) Bei der Prüfung des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung ist in Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 4 StR 437/20; vom 15. Februar 2018 ? 4 StR 594/17, NStZ-RR 2018, 172 und vom 8. Juli 2014 ? 1 StR 240/14, wistra 2014, 486) zugunsten der Angeklagten von dem frühesten Tatzeitpunkt am 14. November 2013 auszugehen; daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die für das Vergehen der Herstellung kinderpornographischer Schriften in der zur Tatzeit geltenden Fassung maßgebliche Verjährungsfrist von fünf Jahren (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) zum Zeitpunkt der polizeilichen Erfassung dieser Tat am 14. Februar 2020 bereits abgelaufen war.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2021 - 2 StR 323/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21856
BGH, 16.02.2021 - 2 StR 323/20 (https://dejure.org/2021,21856)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2021 - 2 StR 323/20 (https://dejure.org/2021,21856)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 2 StR 323/20 (https://dejure.org/2021,21856)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 145a StGB; § 15 StGB
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend bestimmt, Weisungsverstöße; tatbestandsausschließendes Einverständnis; Vorsatz)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 307
  • StV 2022, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung: …

    Auszug aus BGH, 16.02.2021 - 2 StR 323/20
    Dies steht zwar der Annahme einer hinreichend bestimmten Weisung nicht im Wege (BGHSt 58, 72, 74), erfordert aber, dass der Tatrichter die vom Bewährungshelfer in Ausfüllung des gerichtlichen Beschlusses festgesetzten Termine mitteilt und zudem darlegt, dass der Angeklagte durch Schreiben oder sonstige Benachrichtigung davon Kenntnis genommen hat.

    Maßgeblich für den Verstoß gegen eine wirksam erteilte Weisung ist lediglich die Nichtbefolgung des in dem gerichtlichen Beschluss verlangten Verhaltens (BGHSt 58, 72, 75).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Rn. 9 Der Senat hält im Lichte dieser Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die vorliegend erteilte Vorstellungsweisung, die innerhalb eines eng bemessenen Zeitraums (monatlich) eine Untergrenze ("mindestens einmal monatlich") und eine Obergrenze ("maximal dreimal monatlich") festlegt, für hinreichend bestimmt (so auch: OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 -, BeckRS 2012, 17450; BayObLG, Beschluss vom 23.10.2020 - 203 StRR 414/20 -, BeckRS 2020, 35129; vgl. auch BGH NStZ-RR 2021, 307; a.A. KG…, Beschluss vom 11.12.2019, a.a.O.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 09.03.2023, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 -, juris).

    Denn die gerichtliche Weisung, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer vom Gericht vorgegebenen exakten Frequenz bei einem Bewährungshelfer zu melden, kann durch diesen jedenfalls zulasten des Verurteilten nicht abgeändert werden (vgl. BGH, NStZ-RR 2021, 307), weshalb - etwa bei einem phasenweise erhöhten Betreuungsbedarf aufgrund von Umständen in der Person des Verurteilten, die bei Erteilung der gerichtlichen Weisung noch nicht absehbar waren - jeweils die gerichtliche Weisung angepasst werden müsste.

  • BGH, 08.03.2023 - 6 StR 511/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verstoßes gegen Weisungen während der …

    Aus den bislang getroffenen Feststellungen ergibt sich nicht hinreichend deutlich, dass auch diese weitere Weisung strafbewehrt war und der Angeklagte hiervon Kenntnis hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 323/20; NStZ-RR 2021, 307 vom 8. September 2016 - 1 StR 377/16; vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15).
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall …

    Die Festlegung des konkreten Termins innerhalb der in dem gerichtlichen Anordnungsbeschluss festgelegten Periode (etwa "einmal im Monat") kann dem Bewährungshelfer überlassen bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 bzgl. Weisungen nach § 56c StGB; BGHSt 58, 72 ff.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 2 StR 323/20 -, juris).
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