Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 338 Nr. 7 StPO; § 275 Abs. 2 StPO; § 31 BtMG
Absolute Revisionsgründe (fehlende Unterschrift; urlaubsbedingte Verhinderung eines beisitzenden Richters; Verhinderungsvermerk; Fristüberschreitung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 276; ; StGB § ... 49 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Absoluter Revisionsgrund - Unterschrift - Vermerk des Strafkammervorsitzenden - Urlaubsbedingte Hinderung - Verhinderungsvermerk - Verfahrensfehler - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Frühzeitiges Geständnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 2
Frist für die Anbringung des Verhinderungsvermerks - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.04.2002 - 508 KLs 17/02
- BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
- BGH, 10.12.2002 - 5 StR 433/02
- BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 85
- StV 2003, 151
- StraFo 2003, 57
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00
Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
Rn. 3 2. Die Zustellung des so verfahrensfehlerhaft zustandegekommenen Urteils war indes wirksam (BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 8). - BGH, 26.10.1999 - 4 StR 459/99
Entscheidungsgründe; Urteilsunterzeichnung; Urteilsabsetzungsfrist; …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 StR 433/02
An dem hieraus folgenden Durchgreifen des absoluten Revisionsgrundes ändert der Umstand nichts, daß der zweite beisitzende Richter - wie ein nach Eingang der Revisionsbegründung gefertigter Vermerk des Strafkammervorsitzenden ergibt - zu dem Zeitpunkt, als das schriftliche Urteil zu den Akten gelangt war, urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert gewesen wäre; in diesem Fall hätte der Vorsitzende gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist einen Verhinderungsvermerk anbringen müssen (BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 4).
- BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als …
Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2;… Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH…, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat…, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …
Rn. 17 Ungeachtet des Verstoßes gegen die Fertigstellungsfrist (vgl. auch § 338 Nr. 7 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) verhindert demgegenüber die fehlende Unterschrift bei einer dem Empfänger zugestellten mit der Urschrift des Urteils übereinstimmenden Ausfertigung, woran zu Zweifeln kein Anlass besteht, nicht, dass die Rechtswirksamkeit der Zustellung berührt wird; es handelt sich nämlich nicht um einen Mangel der Zustellung, sondern des Urteils selbst (BGHSt 46, 204; BGH NStZ-RR 2003, 85;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 345 Rn. 5a;… aA LR-Franke, a.a.O., § 345 Rn. 6). - OVG Saarland, 10.09.2025 - 2 E 121/25
Fehlende Angabe eines Verhinderungsgrundes im Verhinderungsvermerk auf einem …
Insofern sei die seitens des Antragsgegners zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.10.2002, Az.: 5 StR 433/02) auf die vorliegende Situation nicht übertragbar.Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 - folge, dass der Beschluss in einem solchen Fall aufzuheben sei.
Rn. 13 Insoweit ist zunächst festzustellen, dass die durch den Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.10.2002 - 5 StR 433/02 - eine nicht vergleichbare Fallkonstellation betraf.
- BVerfG, 10.06.2003 - 2 BvR 790/03
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Revisionsbegründung
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2002 - 5 StR 433/02 -, b) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April 2002 - (508) 69 Js 152/01 KLs (17/02) - .
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Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
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§ 338 StPO; § 353 Abs. 1 StPO; § 247 StPO; Art 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte Urteil betreffender absoluter Revisionsgrund); Verfahrensrüge; Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; rechtliches Gehör; Verwendung eines ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufhebungsumfang bei absolutem Revisisonsgrund - Inaugenscheinsnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Sachbeweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten - Umfang des Ausschließungsbeschlusses - Polizeiliche Wahlgegenüberstellung
- rechtsportal.de
StPO §§ 338 353 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 597
- NStZ 2003, 218
- StV 2004, 306
- JR 2003, 260
- StraFo 2003, 57
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- RG, 24.02.1919 - III 6/19
1. Darf in der schwurgerichtlichen Hauptverhandlung nach Kundgabe des Spruches …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).Aus diesem systematischen Zusammenwirken ergibt sich, daß die Vorschrift über die absoluten Revisionsgründe (§ 338 StPO) nicht verlangt, daß beim Vorliegen eines der dort aufgeführten Revisionsgründe das Urteil stets in vollem Umfang aufgehoben werden müßte, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob der Revisionsgrund nur den einen oder anderen mehrerer Verfahrensgegenstände oder etwa nur die Rechtsfolgenfrage betrifft (vgl. RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202).
- RG, 28.06.1910 - V 536/10
1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).Aus diesem systematischen Zusammenwirken ergibt sich, daß die Vorschrift über die absoluten Revisionsgründe (§ 338 StPO) nicht verlangt, daß beim Vorliegen eines der dort aufgeführten Revisionsgründe das Urteil stets in vollem Umfang aufgehoben werden müßte, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob der Revisionsgrund nur den einen oder anderen mehrerer Verfahrensgegenstände oder etwa nur die Rechtsfolgenfrage betrifft (vgl. RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202).
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Dieser Spruchpraxis zufolge umfaßt ein solcher Ausschließungsbeschluß auch alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (sogenannte Zusammenhangsformel; in diese Richtung der 5. Strafsenat des BGH NStZ 2002, 384;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.;… Basdorf in Festschrift für Salger S. 203, 206 ff.).
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Wenn sich eine Sitzungsnieder-schrift richtigerweise darauf beschränkt, nur die förmliche Erhebung eines Sachbeweises als Verlesung einer Urkunde oder Einnahme eines Augenscheins wiederzugeben, ist sie erheblich kürzer und weniger mißverständlich (so schon BGH NStZ 1999, 522, 523). - BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3). - BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75
Verhältnis von Strafvereitelung und Begünstigung zueinander - Geldstrafe neben …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3). - BGH, 02.07.1974 - 1 StR 159/74
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3). - RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35
Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit …
Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Denn allein distanzierende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen - ohne Protokollberichtigung - führen nicht zum Wegfall der Beweiskraft, wenn dadurch einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -), während im umgekehrten Fall zugunsten des Angeklagten die Beweiskraft des Protokolls entfällt (BGHSt 4, 364, 365;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; BGH NStZ 1988, 85).
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Der Senat verkennt nicht, dass die diesbezügliche Aussage in BGHSt 26, 218 darauf zielt, die zentralen Rechte des Angeklagten abzusichern (vgl. auch BGH NJW 2003, 597).Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).
Damit hat sie insoweit zugleich anerkannt, dass an die Angeklagtenabwesenheit und den Öffentlichkeitsausschluss in Fällen der hier in Frage stehenden Art ungeachtet der hinter den jeweiligen Regelungen stehenden unterschiedlichen Schutzgüter (Verteidigungsrechte des Angeklagten einerseits, Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes andererseits; hierzu BGH NJW 2003, 597) im Interesse des Zeugen- und Opferschutzes dieselben Maßstäbe angelegt werden müssen.
Rn. 28 6. Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (…u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat);… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat);… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Rn. 9 Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).
- LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15
Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Vorschrift soll eine Abschottung der Arbeitsmärkte verhindern (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - NJW 2003, 597 Rn 86). - BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09
Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von …
Ein Urteil unterliegt aber auch bei einem absoluten Revisionsgrund der Aufhebung lediglich in dem Umfang, in dem sich der zugrunde liegende Verfahrensfehler auswirken konnte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597 f.). - BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Lichtbilder lediglich - was als Teil der Vernehmung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01, Rn. 17 ; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597) - als Vernehmungsbehelf herangezogen wurden. - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98);… Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b). - BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei …
Rn. 11 Im Unterschied zum vorliegenden Fall handelte es sich in der Senatsentscheidung - Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 - = NStZ 2003, 218 - um drei Lichtbildblätter, die der Beschwerdeführer in Ablichtung mit seiner Revisionsbegründungsschrift vorgelegt hatte.Rn. 18 Im übrigen ist eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; BGH NStZ 2003, 218).
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …
Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597). - BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
Dies wird durch den wegen der Unklarheit (darin liegt der maßgebliche Unterschied gegenüber dem Fall, der dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des BGH vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 zugrundelag) hier zulässigen freibeweislichen Rückgriff auf die dienstliche Äußerung des Strafkammervorsitzenden letztlich sicher bewiesen.Sie kann damit nur als sachwidrig bewertet werden (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; BGH NStZ 1999, 522, 523; BGH, Urt. vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05
Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen …
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter …
- VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch …
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
- BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07
Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der …
- BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02
Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; …
- OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 4 Ws 276/11
Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit eines verfahrensfehlerhaft verwerteten …
- BGH, 29.08.2012 - 4 StR 276/12
Fortbestehende Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (erforderliches …
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Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 2 StPO; § 63 StGB
Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Form des Hinweises; Entbehrlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2
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Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Vergewaltigung - Hinweispflicht über die Möglichkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Maßregelausspruch
- ra.de
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StPO § 265 Abs. 2
Erforderlichkeit eines Hinweises durch den Vorsitzenden - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 151
- StraFo 2003, 57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes); …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N). - BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93
Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
Der nach § 265 Abs. 2 StPO erforderliche gerichtliche Hinweis muß, wenn er seine Funktion erfüllen soll, dem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, daß dieser eindeutig erkennen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6). - BGH, 15.01.1992 - 2 StR 297/91
Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit der Anordnung einer Unterbringung …
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, daß Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 4 m.N.). - BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90
Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft
Auszug aus BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02
Daß der psychiatrische Sachverständige in seinem in der Hauptverhandlung mündlich erstatteten Gutachten abweichend von seinem schriftlichen Gutachten das Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz des Angeklagten bejaht hat, die als schwere andere seelische Abartigkeit einzuordnen sei und die wegen ihrer fortschreitenden und sich steigernden Tendenz und mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Taten weitere gleichgelagerte Taten erwarten lasse, macht einen solchen in der Regel - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmefällen abgesehen - vom Vorsitzenden in der Hauptverhandlung vorzunehmenden Hinweis nicht entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 6 m.w.N).
- BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12
Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte …
Dies ersetzt jedoch den notwendigen Formalhinweis des Gerichts nicht (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 552/09, NStZ-RR 2010, 215 mwN, vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN, und vom 4. Juni 2002 - 3 StR 144/02, NStZ-RR 2002, 271 mwN).Dem Angeklagten muss aber der Hinweis so erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151).
- BGH, 28.01.2010 - 5 StR 552/09
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtlicher Hinweis: keine …
Dass die psychologische Sachverständige in ihrem Gutachten die Maßregel des § 63 StGB angesprochen hat und die Frage in der Hauptverhandlung erörtert wurde, macht einen solchen gerichtlichen Hinweis nicht entbehrlich (…vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6 m.N.; BGH NStZ-RR 2002, 271; StV 2003, 151; NStZ-RR 2008, 316; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08). - BGH, 17.12.2002 - 4 StR 409/02
Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung; Katalogtaten; Eignung)
Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Begehung anderer als der in § 69 Abs. 2 StGB bezeichneten Straftaten - hier: nach §§ 249, 250 StGB - gestützt, so ist regelmäßig eine Gesamtabwägung erforderlich und die fehlende Eignung des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu begründen (…st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 6 sowie zuletzt Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02 und vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02). - BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
a) Der Hinweis nach § 265 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verfahrensförmlichkeit (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05, NStZ 2006, 181) und muss, wenn er seine Funktion erfüllen soll, einem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, dass und gegebenenfalls auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN). - BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08
Hinweispflicht bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Dass der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten eine krankhafte seelische Störung des Angeklagten im Sinne der §§ 20, 21 StGB bejaht hat, macht einen solchen Hinweis ebenso wenig entbehrlich wie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklägerin die Anordnung der Maßregel des § 63 StGB beantragt haben (vgl. BGH StV 2003, 151 m.w.N.).
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