Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 31 Abs. 2 BtMG; § 46b Abs. 3 StGB; § 73c Abs. 1 StGB; § 2 Abs. 2, Abs. 3 StGB; Art. 49 Abs. 1 Satz 3 EU-GR-Charta; Art. 316d EGStGB
Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens (Strafzumessung); Erörterung der Härtfallklausel nur bei nahe liegenden Anhaltspunkten für deren Vorliegen; Betäubungsmittelhandel (Aufbau einer Indoor-Plantage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 BtMG, § 46 StGB, § 46b Abs 3 StGB, § 73c Abs 1 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Strafrahmenverschiebung für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 31 Abs. 2 Batäubungsmittelgesetz (BtMG) i.V.m. § 46b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Berücksichtigung einer Strafrahmenverschiebung bei der Strafzumessung im ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Strafrahmenverschiebung für eine Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 31 Abs. 2 Batäubungsmittelgesetz ( BtMG ) i.V.m. § 46b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ); Berücksichtigung einer Strafrahmenverschiebung bei der Strafzumessung ...
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Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei verspäteter Aufklärungshilfe; Erörterung der Härtefallregelung bei Anordnung des Verfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Präklusion für die "Lebensbeichte" in BTM-Sachen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG: Auf den Zeitpunkt kommt es an
Verfahrensgang
- LG Hof, 19.11.2010 - 1 KLs 322 Js 12623/09
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 191
- NJW 2011, 2529
- NStZ-RR 2011, 321
- StV 2011, 552
- StraFo 2011, 415
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Danach ist nicht nur der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 370).Zur Erfüllung des vom Gesetzgeber mit den Verfallsregelungen verfolgten Präventionszweckes - wonach der vom Verfall Betroffene auch das finanzielle Risiko strafbaren Handelns zu tragen hat - soll vielmehr das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein (BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67).
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Zur Erfüllung des vom Gesetzgeber mit den Verfallsregelungen verfolgten Präventionszweckes - wonach der vom Verfall Betroffene auch das finanzielle Risiko strafbaren Handelns zu tragen hat - soll vielmehr das in ein verbotenes Geschäft Investierte unwiederbringlich verloren sein (BGH, Urteil vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369, 374; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 67). - BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit (§ 2 Abs. 1 StGB) bzw. bei einer fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung das bei der Beendigung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB) geltende Recht Anwendung findet, sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten gemäß § 2 Abs. 3 StGB günstigere Regelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).
- BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10
Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
In dieser Zeit wirkte der Angeklagte beim Aufbau der "Indoor-Anlage" zum Anbau von Marihuana mit, was sich als ein unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10 mwN). - BGH, 17.09.1999 - 2 StR 301/99
Besonders schwerer Fall der Bestechung
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es den Umstand nicht außer Acht gelassen hat, dass bei den Teilakten, die vor dem Inkrafttreten der § 31 Abs. 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB begangen wurden, ein milderer Strafrahmen galt als zum Zeitpunkt der Beendigung der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1999 - 2 StR 301/99, wistra 1999, 465). - BGH, 27.04.2010 - 3 StR 79/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11
Für die Frage des auf diese Verfahren anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit (§ 2 Abs. 1 StGB) bzw. bei einer fortdauernden oder fortgesetzten Tatbegehung das bei der Beendigung der Tat (§ 2 Abs. 2 StGB) geltende Recht Anwendung findet, sofern das neue Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten gemäß § 2 Abs. 3 StGB günstigere Regelung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, 524; BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 79/10).
- BGH, 16.12.2024 - 6 StR 335/23
BGH hebt Urteil des Landgerichts Hannover im Prozess wegen bandenmäßigen …
Zwar hat das Landgericht bedacht, dass ernsthafte Aufklärungsbemühungen auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 46b StGB, § 31 BtMG ein bestimmender Strafmilderungsgrund sein können (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 2 StR 291/16, Rn. 7; Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193;… vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, Rn. 3; vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525). - BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16
Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine …
Die Vorschrift ist zu prüfen, wenn naheliegende Anhaltspunkte für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen gegeben sind (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 196). - BGH, 22.02.2017 - 2 StR 291/16
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Verhältnis von minderschwerem Fall …
Dies hindert jedoch nicht, eine erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens erbrachte Aufklärungshilfe im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46b Rn. 22).
- BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15
Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft …
Das Landgericht hat nicht bedacht und in die Abwägung mit den von ihm aufgeführten Strafschärfungsgründen eingestellt, dass eine erfolgreiche Aufklärungshilfe oder auch nur ein ernsthaftes Aufklärungsbemühen auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 31 BtMG, § 46b Abs. 1 StGB ein bestimmender Strafmilderungsgrund sein kann (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193). - BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (widersprüchliche Ausführungen zur Frage eines …
In diesen Fällen können - was die Strafkammer im Grundsatz ebenfalls nicht verkannt hat - eine Aufklärungshilfe oder jedenfalls dahingehende Bemühungen im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungserwägungen zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sein (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 193;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 31 Rn. 32 mwN). - OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11
Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den …
Für die Wertermittlung gilt - auch im Ordnungswidrigkeitenrecht - das Bruttoprinzip (BGH in st. Rspr., vgl. zuletzt NStZ-RR 2011, 321; OLG Stuttgart Die Justiz 2003, 175). - BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23
Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum …
Sollte das neue Tatgericht einen solchen Zusammenhang nicht feststellen können, wird es zu beachten haben, dass jedenfalls die Möglichkeit verbleibt, die festgestellte wesentliche und erfolgreiche Aufklärungshilfe auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 31 BtMG, § 46b Abs. 1 StGB als bestimmenden Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 194;… vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, juris Rn. 4;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1058). - BGH, 07.03.2017 - 5 StR 493/16
Transparenz und Mitteilungspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen (kein …
Die Erörterung der Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB ist nur dann erforderlich, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278; vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191). - BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
Auffangrechtserwerb (Gesamtschuldnerschaft); Festsetzung der Tagessatzhöhe einer …
Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11). - BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13
Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates, …
Die Nichterörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB erweist sich bei der hier vorliegenden Sachlage nicht als rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHSt 56, 191, 195). - BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17
Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und …
- BGH, 17.07.2013 - 4 StR 208/13
Feststellung über das Absehen von der Anordnung des Verfalls (gleichzeitiges …
- BGH, 11.04.2013 - 4 StR 39/13
Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zu Zwecken des Verfalls (Erörterung von …
- BGH, 26.09.2023 - 2 StR 299/22
Strafmilderung oder Absehen von Strafe (wesentlicher Aufklärungserfolg: Taten des …
- BGH, 05.10.2017 - 3 StR 436/17
Beurteilung der voraussichtlichen Dauer des Vorwegvollzugs unter Hinzuziehung …
- BGH, 28.08.2012 - 4 StR 188/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verfall (Härtefallregelung)
- BGH, 27.07.2016 - 1 StR 292/16
Absehen von der Anordnung des Verfalls, da das Erlangte nicht mehr im Vermögen …
- BGH, 22.11.2012 - 2 StR 435/12
Verfallsanordnung; Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 27.04.2011 - 4 StR 39/11
Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Verfalls (Vorrang des Verfalls und …
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Rechtsprechung
| BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66b StGB; Art. 316e Abs. 1 EGStGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e EMRK; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale Persönlichkeitsstörung; psychische Störung - lexetius.com
StGB § 66b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; EGStGB Art. 316e Abs. 1; MRK Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 66b Abs 1 S 1 StGB vom 23.07.2004, § 66b Abs 2 StGB vom 23.07.2004, Art 316e Abs 1 StGBEG
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB - IWW
- Wolters Kluwer
Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Nachträgliche Anordnung), Dissoziale Persönlichkeitsstörung, Begriff der psychischen Störung
- ra.de
- rechtsportal.de
Dissoziale Persönlichkeitsstörung kann bei hochgradiger Gefahr schwerster Gewalttaten oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtfertigen; Nachträgliche Rechtfertigung einer Sicherungsverwahrung bei einer dissozialen Persönlichkeitsstörung
- datenbank.nwb.de
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Anwendung der Rechtsprechung des BVerfG auf § 66b Abs. 1 S. 1 StGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter bestätigt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung und die dissoziale Persönlichkeitsstörung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sexualstraftäter erhält nachträgliche Sicherheitsverwahrung
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Weitergeltung der verfassungswidrigen Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bis zur Neuregelung, längstens bis 31.5.2013 (Prof. Dr. Tobias Singelnstein; ZIS 1/2012, S. 128-131)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.10.2010 - 23 NsV 1/10
- BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
- EGMR, 25.03.2014 - 76871/12
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 254
- NJW 2011, 2744
- NStZ 2011, 631
- StV 2011, 674
- JR 2012, 171
- StraFo 2011, 415
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
Eine dissoziale Persönlichkeitsstörung unterfällt, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB erfüllt, dem Begriff der psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK, § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG und kann bei aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten ableitbarer hochgradiger Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB aF rechtfertigen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011, BGBl. I S. 1003).Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003) darf § 66b Abs. 2 StGB aF auf Taten, die - wie vorliegend - vor seinem Inkrafttreten begangen worden sind, allerdings nur noch dann angewendet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet.
- BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche …
Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.Angesichts der fehlerfrei getroffenen Bewertung im angefochtenen Urteil ist zweifelsfrei auszuschließen, dass bei einer tatgerichtlichen Beurteilung in positiver Kenntnis des vom Bundesverfassungsgericht über BGHSt 55, 234 hinaus eingeschränkten Maßstabes ein abweichendes Ergebnis erzielt werden könnte.
- BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …
Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt. - BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08
Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher …
Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
Das Landgericht hat auf Tatsachen abgestellt, die vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten auf einer abweichenden Grundlage belegen und somit rechtlich in einem neuen Licht erscheinen lassen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - GSSt 1/08, BGHSt 52, 379, 390 ff.). - BGH, 16.04.1996 - 1 StR 173/96
Revisiosnrechtliche Überprüfung der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11
Dem Urteilstenor und der Schilderung der zugrunde liegenden Taten lassen sich jedoch zumal angesichts der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten Einzelstrafen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe für die drei Sexualverbrechen sicher entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 1 StR 173/96).
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Der Präsident des Bundesgerichtshofs verweist auf die Stellungnahme des Vorsitzenden des 5. Strafsenats, der zum Begriff der psychischen Störung auf das Urteil vom 21. Juni 2011 (BGHSt 56, 254) Bezug nimmt. - BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der …
Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (…BVerfG, a.a.O., S. 1943 , S. 1946 ;… vgl. dazu auch BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 u.a. -, juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 -, juris Rn. 24). - OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11
Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Übergangsregelung in Ziff. III 2. a) des Entscheidungstenors für die "Altfälle" die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. ihre Fortdauer unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Betreffende an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leide (vgl. - diesen Vorgaben Rechnung tragend - nunmehr auch BGH, Beschl. v. 23.5.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 -).Das Tatbestandsmerkmal des "unsound mind" setzt nach der Rechtsprechung des EGMR voraus, dass es sich um eine zuverlässig nachgewiesene psychische Störung - "true mental disorder" - handelt, die eine zwangsweise Unterbringung erfordert - "warranting compulsory confinement" -, und die fortdauert - "the validity of continued must depend upon the persistence of such a disorder" - (…zuletzt EGMR, Urt. v. 21.6.2005, Beschwerde-Nr. 517/02, K. ./. Vereinigtes Königreich); zu einer Einschränkung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB muss sie hingegen gerade nicht führen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 4.5.2011 - NJW 2011, 1931; BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744).
- BGH, 19.05.2021 - 4 StR 304/20
Strafverurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: …
Denn neue Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift können auch dann gegeben sein, wenn die Gefährlichkeit des Täters vor dem Hintergrund der nicht (mehr) vorhandenen Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 63 StGB auf einer abweichenden Grundlage belegt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2011 - 2 StR 211/11, Rn. 13; Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, NJW 2011, 2744 Rn. 18 mwN). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12
Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden
Namentlich die rückwirkend angeordnete oder verlängerte Freiheitsentziehung kann nur dann noch als verhältnismäßig angesehen werden, wenn auch der gebotene Abstand zur Strafe gewahrt ist und weiter die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK erfüllt sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11); das heißt, dass der Betroffene an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThuG) leidet (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 5 StR 369/10; Senatsurteile vom 8. November 2011 - 1 StR 231/11 und vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12; vgl. zum Begriff "psychisch Kranker" auch Urteil der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 19. April 2012 - endgültig seit 19. Juli 2012 - in der Rechtsache B. gegen Deutschland - Individualbeschwerde 61272/09 Ziffer 67 ff.). - BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall (strikte …
Er verweist zur Notwendigkeit von Feststellungen zu einer psychischen Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThuG als dem hier heranzuziehenden Prüfungsmaßstab auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 und 7. Mai 2013 (2 BvR 1516/11 und 2 BvR 1238/12, jeweils zu Fällen einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung'; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 28. November 2013 - 7345/12; BGH, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11, BGHSt 56, 254, 261; KG, Beschluss vom 4. März 2015 - 2 Ws 27/15). - OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12
Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 ThUG
Unerheblich ist hingegen, ob er zugleich subjektiv einen Leidensdruck oder eine Behinderung in seiner Lebensführung empfindet (BVerfG, Beschl. v. 15.9.2011 - 2 BvR 1516/11 - StV 2012, 25 ; zum Fehlen eines Leidensdrucks gerade in den Fällen der dissozialen Persönlichkeitsstörung siehe auch Dessecker, zis 2011, 706, 712), ob sie mit Heilungschancen behandelt werden kann (hierzu Morgenstern, zis 2011, 974, 979) und ob sie eine Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedingt (zur Abkopplung des Begriffs der psychischen Störung von den §§ 20, 21 StGB auch BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 - NJW 2011, 2744 ). - OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in …
Sie erschließt sich aber zwanglos daraus, dass die Beschränkung der in Nr. 11. 2 des Urteilstenors der Senatsentscheidung aufgeführten Vorschriften auf § 66b II StGB und 7 II JGG (sowie § 67d III StGB) ersichtlich nur den dem BVerfG vorgelegten Fällen geschuldet war, die eine mittelbare Überprüfung eben nur dieser Vorschriften erforderten (BGH, Urt. v. 21.06.2011 - 5 StR 52/11 - juris Rn 21). - BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete …
- OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der …
Diese Begriffsdefinition, bei der eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB als "psychische Störung" (und damit als Grundlage der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) eingeordnet wurde, prägt auch die gesamte bislang dazu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung der Fachgerichte (vgl. BGHSt 56, 254; Senat Die Justiz 2012, 445 und Beschluss vom 06.12.1011 - 2 Ws 332/10; KG, Beschlüsse vom 18.10.2011 - 2 Ws 566/10, und vom 19.10.2011 - 2 Ws 150/11, jeweils bei juris; OLG Saarbrücken StV 2012, 31; OLG Köln OLGSt ThUG § 1 Nr. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2012 - 3 Ws 33/12, bei juris; OLG Nürnberg OLGSt ThUG § 1 Nr. 3; OLG Schleswig SchlHA 2012, 312). - OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
- OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 161/11
Sicherungsverwahrung; Erledigung; Mischfall; Anlass; Vortat
- OLG Hamm, 02.05.2017 - 3 Ws 86/17
Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in …
- OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 162/11
Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten
- OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11
Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung; …
- OLG Celle, 20.07.2011 - 2 Ws 169/11
Sicherungsverwahrung, Erledigung, Mischfälle, Anlass und Vortaten
- OLG Celle, 21.06.2011 - 2 Ws 150/11
Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstdauer: …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.08.2011 - III-2 Ws 502 - 503/11, III-2 Ws 502/11, III-2 Ws 503/11, 2 Ws 502 - 503/11, 2 Ws 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3
Fehlende Einwilligung des Verurteilten als Mangel bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlende Einwilligung des Verurteilten als Mangel bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe
Papierfundstellen
- StraFo 2011, 415
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 679/80
Auszug aus OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 502/11
Rn. 12 Es ist insoweit anerkannt, dass bis zur Rechtskraft der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über eine Aussetzung des Strafrestes der Verurteilte seine Einwilligung zu dieser Maßnahme widerrufen kann (so u.a. OLG Koblenz, MDR 1981, 425).
- BGH, 10.12.2025 - StB 67/25
Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Strafrestaussetzung
Denn der Verurteilte ist, falls die Einwilligung fehlt, schon deshalb beschwert, weil er gegen seinen Willen aus der Strafhaft entlassen wird und unter Bewährung steht (s. OLG Celle, Beschluss vom 22. August 1977 - 1 Ws 234/77, JR 1978, 337; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 - 2 Ws 502/11 u.a., StraFo 2011, 415;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 454 Rn. 44).Eine weitere Entscheidung in der Sache (§ 309 Abs. 2 StPO) ist nicht geboten, weil sich das von Amts wegen geführte Prüfungsverfahren aufgrund der Rücknahme der Einwilligung erledigt hat (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 10 f.; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 - 2 Ws 502/11 u.a., StraFo 2011, 415).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 2 Ws 585/13
Wirksamer Widerruf der Einwilligung in die Strafrestaussetzung zur Bewährung bis …
Sie steht gegen einen die Reststrafenaussetzung bewilligenden Beschluss auch dem Verurteilten zu, wenn er - wie hier - durch Widerruf der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erforderlichen Einwilligung die Aufhebung der Aussetzungsentscheidung erreichen will (vgl. OLG Celle JR 1978, 337; KG BeckRS 2000, 15890; OLG Köln StraFo 2011, 415;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 454 Rdn. 44;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454 Rdn. 34).
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