Rechtsprechung
   EuG, 12.12.2007 - T-113/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33190
EuG, 12.12.2007 - T-113/04 (https://dejure.org/2007,33190)
EuG, Entscheidung vom 12.12.2007 - T-113/04 (https://dejure.org/2007,33190)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - T-113/04 (https://dejure.org/2007,33190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,33190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsurteil - Wirkungen - Verpflichtung zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen - Kein auf die Art. 220 EG und 233 EG gestützter Rechtsbehelf gegeben - Möglichkeit für die Rechtsunterworfenen, ihre Rechte auf der Grundlage der Art. 230 EG und 232 EG geltend ...

  • EU-Kommission

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Durchführung eines Urteils des Gerichts - Erstattung der Kosten einer Bankbürgschaft, die gestellt wurde, um die Zahlung einer von der Kommission verhängten und später vom Gericht für nichtig erklärten Geldbuße aufzuschieben - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-113/04
    Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Januar 2004, mit dem die Erstattung der den Klägerinnen infolge der Geldbußen, die mit der Entscheidung 1999/243/EG der Kommission vom 16. September 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 und Artikel 86 EG-Vertrag [jetzt Art. 81 EG und 82 EG] (Sache IV/35.134 - Trans-Atlantic Conference Agreement) (ABl. 1999, L 95, S. 1) festgesetzt worden waren, die durch das Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275), für nichtig erklärt wurde, entstandenen Kosten einer Bankbürgschaft abgelehnt wird, sowie auf Erstattung dieser Kosten.
  • EuG, 30.09.2003 - T-212/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-113/04
    Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Januar 2004, mit dem die Erstattung der den Klägerinnen infolge der Geldbußen, die mit der Entscheidung 1999/243/EG der Kommission vom 16. September 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 und Artikel 86 EG-Vertrag [jetzt Art. 81 EG und 82 EG] (Sache IV/35.134 - Trans-Atlantic Conference Agreement) (ABl. 1999, L 95, S. 1) festgesetzt worden waren, die durch das Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275), für nichtig erklärt wurde, entstandenen Kosten einer Bankbürgschaft abgelehnt wird, sowie auf Erstattung dieser Kosten.
  • EuG, 30.09.2003 - T-214/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 12.12.2007 - T-113/04
    Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Januar 2004, mit dem die Erstattung der den Klägerinnen infolge der Geldbußen, die mit der Entscheidung 1999/243/EG der Kommission vom 16. September 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 und Artikel 86 EG-Vertrag [jetzt Art. 81 EG und 82 EG] (Sache IV/35.134 - Trans-Atlantic Conference Agreement) (ABl. 1999, L 95, S. 1) festgesetzt worden waren, die durch das Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275), für nichtig erklärt wurde, entstandenen Kosten einer Bankbürgschaft abgelehnt wird, sowie auf Erstattung dieser Kosten.
  • EuG, 19.01.2022 - T-610/19

    Das Gericht spricht der Deutschen Telekom eine Entschädigung in Höhe von ca. 1,8

    Insoweit ist hervorzuheben, dass das mit einer Sanktion belegte Unternehmen, wenn es die verhängte Geldbuße unverzüglich zahlt, lediglich gemäß der im Vertrag vorgesehenen allgemeinen Regelung dem verfügenden Teil eines vollstreckbaren Beschlusses nachkommt (Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 126).

    Erfolgt anstelle einer solchen Zahlung der Geldbuße ein mit einer Bankgarantie verbundener Zahlungsaufschub, so stellt dies hingegen eine Ausnahme von der im Vertrag vorgesehenen allgemeinen Regelung dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 44).

    Wenn sich das mit einer Sanktion belegte Unternehmen für die sofortige Zahlung der Geldbuße entscheidet, aber auch eine Klage auf Nichtigerklärung der Geldbuße erhebt, kann es erwarten, dass die Kommission im Fall der Nichtigerklärung oder Herabsetzung der verhängten Geldbuße nicht nur die Summe zurückzahlt, die dem Hauptbetrag der rechtsgrundlos gezahlten Geldbuße entspricht, sondern auch die auf diese Summe angefallenen Verzugszinsen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 43, sowie die oben in den Rn. 74 bis 76 angeführte Rechtsprechung).

    Im Fall der Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem eine Geldbuße verhängt wird, oder bei Herabsetzung der Geldbuße sind die Folgen jedoch unterschiedlich, je nachdem, ob sich das Unternehmen für die sofortige Zahlung der Geldbuße oder für einen Zahlungsaufschub in Verbindung mit der Stellung einer Bankgarantie entschieden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1995, CB/Kommission, T-275/94, EU:T:1995:141, Rn. 82 bis 86, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 44).

    Der einzige finanzielle Schaden, den das betroffene Unternehmen möglicherweise erlitten hat, ergibt sich aus seiner eigenen Entscheidung, eine Bankgarantie zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 129, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 45).

  • EuG, 10.01.2017 - T-577/14

    Die Europäische Union wird verurteilt, den Unternehmen Gascogne Sack Deutschland

    Nach der Rechtsprechung ergibt sich ein behaupteter Schaden, der in den Kosten einer Bankbürgschaft besteht, die einem Unternehmen entstanden sind, das durch eine später vom Gericht für nichtig erklärte Entscheidung der Kommission mit einer Sanktion belegt worden war, nicht unmittelbar aus der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung, da dieser Schaden das Ergebnis der eigenen Entscheidung des Unternehmens ist, eine Bankbürgschaft zu stellen, anstatt der Verpflichtung zur Zahlung der Geldbuße innerhalb der in der streitigen Entscheidung gesetzten Frist nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38).

    Der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache unterscheidet sich daher wesentlich von dem oben in Rn. 118 wiedergegebenen Sachverhalt, der in dem Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139), und in dem Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377), festgestellt worden war.

  • EuG, 07.06.2017 - T-673/15

    Guardian Europe / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Vertretung der

    Im Übrigen hat das Gericht bereits entschieden, dass Art. 266 AEUV die Verwaltung nur dann verpflichtet, den zusätzlichen Schaden, der möglicherweise aus der für nichtig erklärten rechtswidrigen Handlung entstanden ist, zu ersetzen, wenn die Voraussetzungen von Art. 340 Abs. 2 AEUV erfüllt sind (Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 62).

    Hätte sich die Klägerin für die sofortige Bezahlung der gesamten Geldbuße entschieden, wäre sie nicht gezwungen gewesen, Bankbürgschaftskosten für den nicht gezahlten Betrag der Geldbuße zu entrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123 und 124, Beschlüsse vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38, und vom 4. September 2009, 1nalca und Cremonini/Kommission, T-174/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:306, Rn. 91 und 92).

  • EuG, 01.02.2017 - T-479/14

    Kendrion / Europäische Union - Außervertragliche Haftung - Genauigkeit der

    Nach der Rechtsprechung ergibt sich ein behaupteter Schaden, der in den Kosten einer Bankbürgschaft besteht, die einem Unternehmen entstanden sind, das durch eine später vom Gericht für nichtig erklärte Entscheidung der Kommission mit einer Sanktion belegt worden war, nicht unmittelbar aus der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung, da dieser Schaden das Ergebnis der eigenen Entscheidung des Unternehmens ist, eine Bankbürgschaft zu stellen, anstatt der Verpflichtung zur Zahlung der Geldbuße innerhalb der in der streitigen Entscheidung gesetzten Frist nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38).

    Der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache unterscheidet sich daher wesentlich von dem oben in Rn. 86 wiedergegebenen Sachverhalt, der in dem Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139), und in dem Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377), festgestellt worden war.

  • EuG, 17.02.2017 - T-40/15

    ASPLA und Armando Álvarez / Europäische Union

    Außerdem ist bereits entschieden worden, dass sich ein behaupteter Schaden in Form von Bankbürgschaftskosten, die einer Gesellschaft entstanden sind, gegen die durch eine Entscheidung der Kommission, die später vom Gericht für nichtig erklärt wurde, eine Sanktion verhängt wurde, nicht unmittelbar aus der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung ergab, da dieser Schaden das Ergebnis der eigenen Entscheidung dieser Gesellschaft war, eine Bankbürgschaft zu stellen, um nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Geldbuße innerhalb der in der streitigen Entscheidung gesetzten Frist zu erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38).

    Daher unterscheidet sich der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache wesentlich von demjenigen, der im Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139), und im Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377), oben in Rn. 109 angeführt, festgestellt wurde.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs.

    Kendrion macht geltend, dass das Wesentliche der vorliegenden Rechtssache, was diese von der Rechtsprechung entscheide, die u. a. aus dem Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 121 bis 123), und dem Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 39 und 40), hervorgegangen sei, darin liege, dass, wie das Gericht in den Rn. 87 bis 89 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt habe, die Rechtsmittelgegnerin zu dem Zeitpunkt, zu dem sie eine Bankbürgschaft gestellt habe, weder vernünftigerweise habe vorhersehen können noch vernünftigerweise habe vorhersehen müssen, dass das Gericht ihr gegenüber rechtswidrig handeln würde, indem es nach einer außergewöhnlich langen Verfahrensdauer entscheiden würde.
  • EuGH, 13.12.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

    Gascogne Sack Deutschland und Gascogne, die Rechtsmittelgegnerinnen in der Rechtssache C-138/17 P, machen zum einen geltend, dass das Gericht im vorliegenden Fall zu Recht die sich u. a. aus dem Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 121 bis 123), und dem Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 39 und 40), ergebende Rechtsprechung nicht angewandt habe, da sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von den Sachverhalten der Rechtssachen unterscheide, auf die sich diese Rechtsprechung beziehe, wie das Gericht in Rn. 121 des angefochtenen Urteils festgestellt habe, und zum anderen, dass in diesem Urteil das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem vom Gericht begangenen Fehler und dem Gascogne entstandenen Schaden rechtlich hinreichend dargestellt sei.
  • EuGH, 05.09.2019 - C-447/17

    Europäische Union/ Guardian Europe - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art.

    Guardian Europe führt aus, dass ein Unterschied zwischen den während der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens entstandenen Bankbürgschaftskosten einerseits, die nach der u. a. aus dem Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139), und aus dem Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377), hervorgegangenen Rechtsprechung nicht erstattungsfähig seien, und den nach diesem Zeitraum entstandenen Bankbürgschaftskosten andererseits bestehe.
  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

    Unter diesen Umständen hat der Gerichtshof befunden, dass zwischen dem der Kommission vorgeworfenen Verhalten und dem behaupteten Schaden kein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestand (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, 1nalca und Cremonini/Kommission, C-460/09 P, EU:C:2013:111, Rn. 118 und 120; vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123, und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-138/17

    Europäische Union / Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel -

    12 Vgl. Urteil vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 123), und Beschluss vom 12. Dezember 2007, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-113/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:377, Rn. 38).
  • EuG, 20.12.2023 - T-415/21

    Banca Popolare di Bari/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Zulässigkeit - Außervertragliche

  • EuG, 07.12.2017 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-174/17

    Europäische Union/ ASPLA und Armando Álvarez - Rechtsmittel - Zulässigkeit -

  • EuG, 12.05.2016 - T-669/14

    Trioplast Industrier / Kommission

  • EuG, 21.10.2010 - T-474/08

    Umbach / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 23.05.2019 - T-631/16

    Remag Metallhandel und Jaschinsky / Kommission

  • EuG, 30.11.2011 - T-107/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat und Kommission -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht