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Rechtsprechung
   EuG, 13.12.2005 - T-397/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18031
EuG, 13.12.2005 - T-397/02 (https://dejure.org/2005,18031)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2005 - T-397/02 (https://dejure.org/2005,18031)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - T-397/02 (https://dejure.org/2005,18031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1829/2002

  • Europäischer Gerichtshof

    Arla Foods u.a. / Kommission

    Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer Ursprungsbezeichnung - "Feta" - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Arla Foods u.a. / Kommission

    Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer Ursprungsbezeichnung - "Feta" - Nichtigkeitsklage - Klagebefugnis - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Arla Foods u.a. / Kommission

    Landwirtschaft , Milcherzeugnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine Verordnung; Europäischer Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Begriff "Ursprungsbezeichnung" ; Normales Verfahren zur Eintragung einer Bezeichnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Arla Foods u. a. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Dezember 2002

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 der Kommission vom 14. Oktober 2002 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission in Bezug auf die Bezeichnung "Feta" als geschützte Ursprungsbezeichung (ABl. L 277, S. 10)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • EuG, 06.07.2004 - T-370/02

    Alpenhain-Camembert-Werk u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    Sie betrifft nicht nur die Produzenten aus den Mitgliedstaaten, sondern entfaltet auch Rechtswirkungen gegenüber einer unbekannten Zahl von Herstellern aus Drittländern, die gegenwärtig oder künftig Feta-Käse in die Gemeinschaft einführen möchten (Beschluss des Gerichts vom 6. Juli 2004 in der Rechtssache T-370/02, Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Slg. 2004, II-2097, Randnr. 54).

    Sie gilt für objektiv bestimmte Situationen und entfaltet Rechtswirkungen gegenüber abstrakt umschriebenen Personengruppen (oben in Randnr. 52 zitierter Beschluss Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Randnr. 55).

    19 und 20; oben in Randnr. 52 zitierter Beschluss Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Randnr. 56).

    Die Situation der Klägerinnen unterscheidet sich dadurch nicht von derjenigen der übrigen Hersteller, die ihre Produkte ebenfalls als "Feta" oder "dansk Feta" vermarktet haben und nicht mehr zur Verwendung dieser nunmehr durch ihre Eintragung als Ursprungsbezeichnung geschützten Bezeichnung berechtigt sind (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 52 zitierten Beschluss Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Randnr. 66).

    68 Dass den Klägerinnen kein spezifisches Recht eingeräumt worden ist, wird im Übrigen dadurch bestätigt, dass ihre Situation explizit abstrakt und allgemein in Artikel 13 Absatz 2 der Grundverordnung geregelt wird, der eine Übergangsfrist vorsieht, die unterschiedslos für alle Hersteller bei Beachtung bestimmter Bedingungen eine zur Vermeidung jeglichen Schadens ausreichend lange Anpassungszeit sicherstellt (vgl. in diesem Sinne oben in Randnr. 52 zitierten Beschluss Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Randnr. 66).

    69 Was zweitens das Vorbringen betrifft, dass die Situation der Klägerinnen insofern individualisiert sei, als auf sie ein bedeutender Teil der Feta-Erzeugung in der Europäischen Union entfalle, so genügt der Hinweis, dass die Tatsache, dass ein Unternehmen einen großen Anteil am fraglichen Markt hält, als solche nicht ausreicht, um es aus dem Kreis aller anderen von der angefochtenen Verordnung betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herauszuheben (Beschluss des Gerichts vom 9. November 1999 in der Rechtssache T-114/99, CSR Pampryl/Kommission, Slg. 1999, II-3331, Randnr. 46, und oben in Randnr. 52 zitierter Beschluss Alpenhain-Camembert-Werk u. a./Kommission, Randnr. 58).

  • EuG, 30.01.2001 - T-215/00

    La Conqueste / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1338/2000 - …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    44 Zur Stützung ihrer Argumentation nehmen die Klägerinnen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorníu/Rat, Slg. 1994, I-1853) und auf die Beschlüsse des Gerichts vom 26. März 1999 in der Rechtssache T-114/96 (Biscuiterie-confiserie LOR und Confiserie du Tech/Kommission, Slg. 1999, II-913) und vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-215/00 (La Conqueste/Kommission, Slg. 2001, II-181) Bezug.

    70 Was drittens das Vorbringen betrifft, dass zur Individualisierung der Situation der Klägerinnen die Auswirkungen der Eintragung der Bezeichnung "Feta" zugunsten der griechischen Erzeuger im Hinblick auf den Wettbewerb zu berücksichtigen seien, so ist daran zu erinnern, dass jedenfalls der Umstand, dass sich ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung auf die verschiedenen Normadressaten im konkreten Fall unterschiedlich auswirken kann, diese nicht aus dem Kreis aller übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herauszuheben vermag, sofern seine Anwendung, wie im vorliegenden Fall, nach einem objektiv bestimmten Tatbestand erfolgt (Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 66, und oben in Randnr. 44 zitierter Beschluss La Conqueste/Kommission, Randnr. 37).

    71 Im Übrigen hat der Gerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass die Tatsache, dass sich eine Klägerin zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verordnung über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung in einer solchen Lage befindet, dass sie, um die von dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen zu erfüllen, Anpassungen ihrer Produktionsstruktur vornehmen muss, nicht dafür ausreicht, sie in ähnlicher Weise zu individualisieren wie den Adressaten einer Maßnahme (Beschluss vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 35).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    44 Zur Stützung ihrer Argumentation nehmen die Klägerinnen auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorníu/Rat, Slg. 1994, I-1853) und auf die Beschlüsse des Gerichts vom 26. März 1999 in der Rechtssache T-114/96 (Biscuiterie-confiserie LOR und Confiserie du Tech/Kommission, Slg. 1999, II-913) und vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-215/00 (La Conqueste/Kommission, Slg. 2001, II-181) Bezug.

    Dies ist der Fall, wenn die fragliche Handlung die Person wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie deshalb in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und oben in Randnr. 44 zitiertes Urteil Codorníu/Rat, Randnrn.

  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    36, 37 und 39, und vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-263/02 P, Kommission/Jégo-Quéré, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    Folglich kann eine natürliche oder juristische Person, die diese Voraussetzung nicht erfüllt, keinesfalls Nichtigkeitsklage gegen eine Verordnung erheben (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland - "Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    24 und 25, vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-325/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-9977, und vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-6/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-2389).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen - Rechtsmittel - Assoziierungsregelung für die …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    72 Was viertens das Vorbringen der Klägerinnen zu der angeblichen Verpflichtung der Kommission betrifft, die Lage der Klägerinnen bei Erlass der Verordnung zu berücksichtigen, so lässt sich allein aus der Feststellung, dass die Kommission verpflichtet ist, sich über die negativen Auswirkungen zu unterrichten, die der fragliche Rechtsakt auf bestimmte Unternehmen zu haben droht, nicht herleiten, dass diese Unternehmen im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-142/00 P, Kommission/Nederlandse Antillen, Slg. 2003, I-3483, Randnr. 75).
  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    Denn es folgt aus der Rechtsprechung, dass eine Qualitätsbezeichnung - unbeschadet der Vorschriften über Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben - nur von den objektiven inneren Merkmalen abhängen darf, aus denen sich die Qualität des Erzeugnisses gegenüber einem gleichen Erzeugnis minderer Qualität ergibt, nicht aber von der Lokalisierung dieser oder jener Fertigungsstufe, und dass Qualitätsbezeichnungen nicht mit einer nationalen Lokalisierung der Herstellung der fraglichen Erzeugnisse in Zusammenhang stehen dürfen, sondern nur mit dem Vorhandensein objektiver innerer Merkmale, die den Erzeugnissen die gesetzlich geforderte Qualität verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnrn.
  • EuGH, 30.01.2002 - C-151/01

    La Conqueste / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    71 Im Übrigen hat der Gerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass die Tatsache, dass sich eine Klägerin zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verordnung über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung in einer solchen Lage befindet, dass sie, um die von dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen zu erfüllen, Anpassungen ihrer Produktionsstruktur vornehmen muss, nicht dafür ausreicht, sie in ähnlicher Weise zu individualisieren wie den Adressaten einer Maßnahme (Beschluss vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.12.2003 - C-258/02

    Bactria / Kommission - "Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - …

    Auszug aus EuG, 13.12.2005 - T-397/02
    73 Was fünftens und letztens das auf das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gestützte Vorbringen der Klägerinnen angeht, so ist zunächst festzustellen, dass eine Direktklage beim Gemeinschaftsrichter mit dem Ziel der Nichtigerklärung selbst dann nicht möglich ist, wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften durch diesen Richter dargetan werden könnte, dass diese Vorschriften dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der streitigen Gemeinschaftshandlung in Frage stellen kann (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Dezember 2003 in der Rechtssache C-258/02 P, Bactria/Kommission, Slg. 2003, I-15105, Randnr. 58).
  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuGH, 06.03.2003 - C-6/02

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

  • EuG, 09.11.1999 - T-114/99

    CSR PAMPRYL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage …

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND …

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

  • EuGH, 16.03.1999 - C-289/96

    Dänemark / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates - Verordnung (EG) …

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori …

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von …

  • EuGH, 08.08.1997 - C-317/95

    Canadane Cheese Trading und Afoi G. Kouri / Ypourgou Emporiou u.a. - Streichung

  • EuGH, 10.05.2005 - C-466/02

    Schlussantrag eines Generalanwalt vor dem Gerichtshof der Europäischen …

  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der …

  • EuG, 03.07.2007 - T-212/02

    Commune de Champagne u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Abkommen zwischen …

    Die streitigen Abkommensvorschriften entstammen somit einem Rechtsakt mit allgemeiner Geltung im Sinne von Art. 249 Abs. 2 EG, der für objektiv bestimmte Sachverhalte gilt und Rechtswirkungen gegenüber abstrakt umschriebenen Personengruppen entfaltet (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2005, Arla Foods u. a./Kommission, T-397/02, Slg. 2005, II-5365, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND …

    {FN:115}- Auch beim Gericht erster Instanz sind verschiedene gleichartige Klagen gegen die genannte Verordnung eingegangen, erhoben u. a. von Alpenhain-Camembert-Werk u. a. (T-370/02), von der Confédération générale des producteurs de lait de brebis et des industriels de Roquefort (T-381/02) und von Arla Foods u. a. (T-397/02).
  • EuG, 11.09.2007 - T-35/06

    Honig-Verband / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1854/2005 - …

    Die Situation des Klägers unterscheidet sich dadurch nicht von der der übrigen Hersteller, die ihre Erzeugnisse ebenfalls als "Miel de Provence" vermarktet haben und nicht mehr zur Verwendung dieser nunmehr durch ihre Eintragung als geografische Angabe geschützten Bezeichnung berechtigt sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss Alpenhain, Randnr. 66, und Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2005, Arla Foods u. a./Kommission, T-397/02, Slg. 2005, II-5365, Randnr. 58).
  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die …

    Selbst wenn nämlich diese Behauptung zuträfe, wäre der Umstand, dass sich ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung auf die verschiedenen Normadressaten im konkreten Fall unterschiedlich auswirken kann, nicht geeignet, diese aus dem Kreis aller übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herauszuheben, sofern seine Anwendung, wie im vorliegenden Fall, nach einem objektiv bestimmten Tatbestand erfolgt (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Dezember 1997, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, C-409/96 P, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37, Beschlüsse des Gerichts Di Lenardo/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 52, Dilexport/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 52, und vom 13. Dezember 2005, Arla Foods u. a./Kommission, T-397/02, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 70).
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