Rechtsprechung
| EuG, 27.01.2000 - T-194/97 und T-83/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Europäischer Sozialfonds - Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - Nichtigkeitsklage - Entscheidung, mit der ein Zuschuß ausgesetzt wurde - Bestätigung durch den Mitgliedstaat - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Berechtigtes Vertrauen - Wohlerworbene Rechte - Rechtssicherheit ...
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Branco / Kommission
- EU-Kommission
Eugénio Branco, Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
EG-Vertrag, Artikel 175 Absatz 2 [jetzt Artikel 232 Absatz 2 EG]; Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
1 Untätigkeitsklage - Aufforderung an das Organ, tätig zu werden - Stellungnahme im Sinne von Artikel 175 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 Absatz 2 EG) - Entwürfe für Entscheidungen zur Aussetzung von Zuschüssen, die nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 ... - EU-Kommission
Eugénio Branco, Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Europäischer Sozialfonds - Untätigkeitsklage - Zulässigkeit - Nichtigkeitsklage - Entscheidung über die Aussetzung von Zuschüssen - Bestätigung durch den Mitgliedstaat - Unrichtige Tatsachenwürdigung - Berechtigtes Vertrauen - Wohlerworbene Rechte - Rechtssicherheit - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufgaben des Europäischen Sozialfonds ; Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und Berufsberatung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufgaben des Europäischen Sozialfonds ; Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und Berufsberatung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Unterlassungsklage auf Feststellung, daß die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, dem Antrag auf Restzahlung eines Zuschusses stattzugeben, den der Europäische Sozialfonds für Fortbildungsmaßnahmen (Vorgänge 870302 P3 und 870301 P1) gewährt hatte
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- EuG, 14.07.1997 - T-81/95
Interhotel / Kommission
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Da die Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Anträge auf Restzahlung zu entscheiden hat (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 [122], Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 23), sie aber erst nach Eingang eines detaillierten Berichts über die durchgeführte Maßnahme die genaue Höhe der zuschußfähigen Ausgaben berechnen kann (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 43, und das dort zitierte Urteil), ist nur dann Raum für eine Aussetzung, wenn eine solche Berechnung noch nicht möglich ist.Die Klägerin verweist auf die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon zum Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89 (Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257) und trägt vor, aus den Genehmigungsentscheidungen hätten sich für sie subjektive Rechte und insbesondere der Anspruch auf Zahlung des gesamten Zuschusses ergeben.
Nach Artikel 87 § 3 Absätze 1 und 2 der Verfahrensordnung kann das Gericht der obsiegenden Partei auferlegen, der Gegenpartei die Kosten zu erstatten, die sie dieser durch ihr Verhalten verursacht hat (Urteil Interhotel/Kommission, zitiert in Randnr. 49 dieses Urteils, Randnr. 82).
- EuGH, 24.10.1996 - C-32/95
Kommission / Lisrestal u.a.
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Im übrigen kann aus dem Umstand, daß gemäß dieser Bestimmung der betroffene Mitgliedstaat zu hören ist, bevor die Kommission eine Entscheidung über die Aussetzung, Kürzung oder Streichung trifft, nicht geschlossen werden, daß ein so grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts wie dasjenige unanwendbar wäre, das jeder Person das Recht garantiert, angehört zu werden, bevor eine sie möglicherweise beschwerende Entscheidung getroffen wird (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Slg. 1996, I-5373, Randnr. 30). - EuGH, 18.03.1997 - C-282/95
Guérin automobiles / Kommission
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Zwar können solche Entwürfe nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein, da sie Zwischenmaßnahmen darstellen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen (vgl. in einem anderen Zusammenhang Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 34, und das dort erwähnte Urteil); sie sind jedoch als Stellungnahmen einzustufen, die die Untätigkeit beenden.
- EuGH, 07.05.1991 - C-291/89
Interhotel / Kommission
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Die Klägerin verweist auf die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon zum Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89 (Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257) und trägt vor, aus den Genehmigungsentscheidungen hätten sich für sie subjektive Rechte und insbesondere der Anspruch auf Zahlung des gesamten Zuschusses ergeben. - EuGH, 01.04.1993 - C-25/91
Pesqueras Echebastar / Kommission
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Daher ist die Untätigkeitsklage unzulässig (Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-25/91, Pesqueras Echebastar/Kommission, Slg. 1993, I-1719, Randnrn. - EuG, 15.09.1998 - T-142/97
Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Die Kommission tritt dem Vorbringen der Klägerin entgegen und beruft sich auf das Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-142/97 (Branco/Kommission, Slg. 1998, II-3567). - EuG, 16.07.1998 - T-72/97
EuG - Europäischer Sozialfonds - Entscheidung über die …
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Aus alledem folgt, daß der Klagegrund des Verstoßes gegen die Verordnung Nr. 2950/83 zurückzuweisen ist (Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-72/97, Proderec/Kommission, Slg. 1998, II-2874, Randnrn. 61 bis 74, und Urteil Branco/Kommission, zitiert in Randnr. 63 dieses Urteils, Randnrn. 44 bis 50). - EuG, 13.06.1997 - T-13/96
TEAM Srl und Centralne Biuro Projektowo-Badawcze Budownictwa Kolejowego …
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Ein Urteil des Gerichts, mit dem in einem solchen Fall die Untätigkeit des Organs festgestellt würde, könnte daher nicht gemäß Artikel 176 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 Absatz 1 EG) durchgeführt werden (vgl. zu einer Nichtigkeitsklage Beschluß vom 13. Juni 1997 in der Rechtssache T-13/96, Team und Kolprojekt/Kommission, Slg. 1997, II-983, Randnr. 28). - EuG, 13.12.1995 - T-85/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. - …
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Da die Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Anträge auf Restzahlung zu entscheiden hat (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-85/94 [122], Kommission/Branco, Slg. 1995, II-2993, Randnr. 23), sie aber erst nach Eingang eines detaillierten Berichts über die durchgeführte Maßnahme die genaue Höhe der zuschußfähigen Ausgaben berechnen kann (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 43, und das dort zitierte Urteil), ist nur dann Raum für eine Aussetzung, wenn eine solche Berechnung noch nicht möglich ist. - EuG, 11.07.1996 - T-271/94
Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 27.01.2000 - T-194/97
Mit Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-271/94 (Branco/Kommission, Slg. 1996, II-749) wies das Gericht die Klage mit der Begründung als unzulässig ab, die Kommission habe nicht über den Antrag auf Auszahlung des Restbetrags entschieden.
- EuGH, 24.09.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
Ebenfalls zu berücksichtigen sei das Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-194/97 und T-38/98 (Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnrn. 90 und 91), mit dem entschieden worden sei, dass die Überschreitung einer angemessenen Frist zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Kommission bestimmte Tatsachen bekannt geworden seien, und dem Zeitpunkt, zu dem wegen dieser Tatsachen eine Entscheidung erlassen werde - im dortigen Fall mehr als 16 Monate -, zur Nichtigerklärung dieser Entscheidung wegen Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit führen könne. - EuG, 09.07.2003 - T-102/00
Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap / …
In Anbetracht der Schwierigkeiten beim Verständnis der Begründung der angefochtenen Entscheidung, die im Rahmen der Prüfung des fünften Klagegrundes zur Sprache kommen, mit dem eine Verletzung der Begründungspflicht gerügt wird (siehe unten, Randnrn. 99 ff.), und im Hinblick auf die Rechtsprechung, die der Kommission ein weites Ermessen bei der Beurteilung komplexer Sachverhalte und Buchungssituationen im Hinblick auf die mögliche Kürzung eines Zuschusses des ESF zuerkennt (Urteile des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-180/96 und T-181/96, Mediocurso/Kommission, Slg. 1998, II-3477, Randnr. 120, vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 76, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-80/00, Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Slg. 2002, II-2465, Randnr. 51), ist das Gericht außerstande, sich zu der Frage zu äußern, ob die Kommission auf jeden Fall gehalten war, diese Entscheidung zu erlassen.Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14, sowie C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 32, Partex/Kommission, Randnr. 73, und Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Randnr. 35).
Eine Entscheidung, durch die der Betrag eines ursprünglich vom ESF gewährten Zuschusses gekürzt wird und die insbesondere schwerwiegende Folgen für den Zuschussempfänger hat, muss die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (vgl. Urteile Consorgan/Kommission, Randnr. 18, Cipeke/Kommission, Randnr. 18, Lisrestal u. a./Kommission, Randnr. 52, Branco/Kommission, Randnr. 33, Partex/Kommission, Randnr. 74, und Associação Comercial de Aveiro/Kommission, Randnr. 36).
- EuG, 30.06.2005 - T-347/03
Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe …
Die Rechtssache wurde unter der Nummer T-194/97 in das Register eingetragen.Die Rechtssache wurde unter der Nummer T-83/98 in das Register eingetragen.
36 Mit Urteil vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98 (Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69) verband der Gerichtshof die beiden Rechtssachen.
- EuG, 19.02.2004 - T-297/01
SIC / Kommission
Daraus folgt, dass die Kommission zu den Aufforderungen der Klägerin, tätig zu werden, nicht wirksam im Sinne von Artikel 232 Absatz 2 EG Stellung genommen hat, da diese Aufforderungen die Ad-hoc-Maßnahmen erst nach Erhebung der vorliegenden Klagen betreffen (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 55).53 Dazu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung auch eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen kann, wenn sie in Verbindung mit einem Verfahren steht, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (siehe Urteile Pharos/Kommission, Randnr. 43, und die dort zitierte Rechtsprechung, und Branco/Kommission, Randnr. 54).
- EuG, 30.09.2003 - T-26/01
Fiocchi munizioni / Kommission
Ein Urteil des Gerichts, mit dem in einem solchen Fall die Untätigkeit des beklagten Organs festgestellt würde, könnte nämlich nicht gemäß Artikel 233 Absatz 1 EG durchgeführt werden (Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnrn. 57 und 58). - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
Das von den Rechtsmittelführerinnen zitiert Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den verbundenen Rechtssachen T-194/97 und T-83/98 (Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 91) betrifft ebenfalls diese Sachlage. - Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99
Z / Parlament
Vgl. auch Urteil vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98 (Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 91). - EuG, 11.03.2002 - T-3/02
Schlüsselverlag J.S. Moser u.a. / Kommission - "Fusionskontrolle - …
Ein Urteil des Gerichts, mit dem in einem solchen Fall die Untätigkeit des Organs festgestellt würde, könnte daher nicht gemäß Artikel 232 Absatz 1 EG durchgeführt werden (Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 57). - EuG, 27.04.2005 - T-34/05
Bayer CropScience u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …
71 Die Untätigkeit endet aber mit dem Tag des Zugangs der Stellungnahme beim Urheber der Aufforderung (Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 55). - EuG, 09.01.2012 - T-407/09
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft / Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 42 Eine Untätigkeit endet mit dem Zugang der Stellungnahme des Organs beim Urheber der Aufforderung (Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000, Branco/Kommission, T-194/97 und T-83/98, Slg. 2000, II-69, Randnr. 55). - EuGH, 28.10.2005 - C-258/05
Rechtsmittel-Zurückweisung
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