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Rechtsprechung
   EuG, 18.01.2005 - T-93/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10564
EuG, 18.01.2005 - T-93/02 (https://dejure.org/2005,10564)
EuG, Entscheidung vom 18.01.2005 - T-93/02 (https://dejure.org/2005,10564)
EuG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - T-93/02 (https://dejure.org/2005,10564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Französischen Republik zugunsten des Crédit mutuel - Blaues Sparbuch (Livret bleu) - Entscheidung 2003/216/EG - Begründungspflicht - Nichtigkeitsklage

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/216/EG der Kommission vom 15. Januar 2002 über die staatliche Beihilfe; ; EGV Art. 87 Abs. 1; ; EGV Art. 253; ; EGV Art. 87 Abs. 2 lit. a; ; Verordnung (EG) Nr. 6... 59/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 93 des EG-Vertrags Art. 14

  • Europäischer Gerichtshof

    Confédération nationale du Crédit mutuel / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Confédération nationale du Crédit mutuel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Französischen Republik zugunsten des Crédit mutuel - Blaues Sparbuch (Livret bleu) - Entscheidung 2003/216/EG - Begründungspflicht - Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Confédération nationale du Crédit mutuel gegen Kommission der Europäischen

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungspflicht als wesentliches Formerfordernis; Vermeidung von Beihilfen in Form der Spargeldentgegennahmeprovision; Untrennbare Verbindung des verfügenden Teils eines Rechtsakts mit seiner Begründung; Gewährung des Vertriebsrechts für das Blaue Sparbuch als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Confédération nationale du Crédit mutuel / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der Französischen Republik zugunsten des Crédit mutuel - Blaues Sparbuch (Livret bleu) - Entscheidung 2003/216/EG - Begründungspflicht - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Confédération nationale du Crédit mutuel / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Januar 2002, mit der die dem Crédit Mutuel von der Französischen Republik gewährte staatliche Beihilfe in Form einer über die tatsächlichen Kosten hinausgehenden Kostenerstattung für die Sammlung und Verwaltung von ...

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    67 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).

    15 und 16, vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63, und Frankreich/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    Viertens muss die Maßnahme den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 75).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    Auch der Verzicht eines Mitgliedstaats auf Steuereinnahmen kann einen mittelbaren Zufluss staatlicher Mittel implizieren, der als Beihilfe zugunsten anderer Wirtschaftsbeteiligter als derjenigen, denen der Steuervorteil unmittelbar gewährt wird, qualifiziert werden kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    124 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnrn.
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta Mauro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    Ferner beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98 (Alzetta u. a., Slg. 2000, II-2319, Randnrn. 142 bis 148), wonach sie prüfen müsse, ob der betreffende Markt zum Zeitpunkt der Einführung einer Beihilfe für den Wettbewerb offen gewesen sei.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    67 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    74 Nach ganz gefestigter Rechtsprechung ist der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und muss erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe ausgelegt werden, die zu seinem Erlass geführt haben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-355/95 P, TWD/Kommission, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 104, vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-136/94, Eurofer/Kommission, Slg. 1999, II-263, Randnr. 171, und Alzetta u. a./Kommission, Randnr. 163).
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19, vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    15 und 16, vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63, und Frankreich/Kommission, Randnrn.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 18.01.2005 - T-93/02
    47 und 48, und des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnrn.
  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94

    Eurofer / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO …

    Sie ist von der Prüfung der Stichhaltigkeit der Begründung dieser Entscheidung zu unterscheiden, die zur Kontrolle ihrer materiellen Rechtmäßigkeit gehört (Urteile des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und des Gerichts vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache T-93/02, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, Slg. 2005, II-143, Randnr. 67).
  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland …

    Rn. 93 Bei der Begründungspflicht handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um ein wesentliches Formerfordernis, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, Slg. 2001, I-2481, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 67).
  • EuG, 07.06.2006 - T-613/97

    Ufex u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer …

    68 Folglich kann das Vorbringen der Kommission vor dem Gericht den Begründungsmangel einer angefochtenen Entscheidung nicht heilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache T-93/02, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, Slg. 2005, II-143, Randnr. 126 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.12.2010 - T-231/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, wonach das System der …

    Rn. 79 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Begründung zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des streitigen Rechtsakts gehört (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.03.2009 - T-445/05

    Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management / …

    Die Feststellung des Vorliegens einer aus staatlichen Mitteln finanzierten Maßnahme zugunsten eines Unternehmens erfordert nicht, dass dieses Unternehmen der dadurch unmittelbar Begünstigte ist (Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 95).
  • EuG, 19.10.2005 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …

    116 bis 119, und vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache T-93/02, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur …

    Rn. 100 Was drittens das geltend gemachte Erfordernis einer eigenständigen Begründung für jede der betreffenden Maßnahmen angeht, kann aus dem Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission (T-93/02, Slg. 2005, II-143), nicht hergeleitet werden, dass es für jede Maßnahme, die die Kommission als Beihilfe betrachtet, einer eigenen Begründung in Bezug auf jede der vier Voraussetzungen des Art. 87 EG bedarf.
  • EuG, 04.09.2019 - T-308/18

    Hamas/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen Personen, …

    Da der verfügende Teil und die Begründung ein unteilbares Ganzes darstellen (…Urteile vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, EU:C:1994:247, Rn. 67, und vom 18. Januar 2005, Confédération Nationale du Crédit Mutuel/Kommission, T-93/02, EU:T:2005:11, Rn. 124), kann für die Anwendung der Bestimmungen, die die Ausfertigung eines Rechtsakts vorschreiben, nicht zwischen seiner Begründung und seinem verfügenden Teil unterschieden werden.
  • EuG, 07.11.2007 - T-374/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE UNVEREINBARKEIT DER …

    Aus den Erwägungsgründen 4 bis 6 der angefochtenen Entscheidung, in deren Licht der verfügende Teil zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 2005, Kommission/Griechenland, C-415/03, Slg. 2005, I-3875, Randnr. 41, und Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2005, Confédération nationale du Crédit mutuel/Kommission, T-93/02, Slg. 2005, II-143, Randnr. 74), geht jedoch hervor, dass diese Beurteilung nicht für nachträgliche Anpassungen für neue Marktteilnehmer, wie sie in Art. 1 Buchst. a der angefochtenen Entscheidung genannt sind, gilt, die nach Ansicht der Kommission lediglich gegen Kriterium 5 verstoßen.
  • EuG, 01.02.2018 - T-423/14

    Larko/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Griechenland gewährte Beihilfen - …

    Insoweit genügt die Feststellung, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei der Begründungspflicht um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das von der Frage der Stichhaltigkeit der Gründe zu unterscheiden ist, die zur materiellen Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts gehört (…Urteile vom 22. März 2001, Frankreich/Kommission, C-17/99, EU:C:2001:178, Rn. 35, und vom 18. Januar 2005, Confédération Nationale du Crédit Mutuel/Kommission, T-93/02, EU:T:2005:11, Rn. 67).
  • EuG, 24.05.2007 - T-289/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - System der …

  • EuG, 12.09.2007 - T-239/04

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die für …

  • EuG, 20.05.2009 - T-405/07

    CFCMCEE / HABM (P@YWEB CARD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-399/10

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche …

  • EuG, 12.03.2020 - T-901/16

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über Beihilfemaßnahmen zugunsten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-833/19

    Rat/ Hamas - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - …

  • EuG, 10.04.2019 - T-643/16

    Gamaa Islamya Égypte/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

  • EuG, 12.09.2007 - T-323/04

    Brandt Italia / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuGöD, 26.02.2013 - F-74/11

    Bojc Golob / Kommission

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