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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04   

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https://dejure.org/2004,3366
OLG Rostock, 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.04.2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. April 2004 - 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04 (https://dejure.org/2004,3366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Blutprobe wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr; Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration (BKA) von 0,5 Promille; Ausschließliche Zustellung eines Bußgeldbescheides an einen Verteidiger; Nachweis ...

  • blutalkohol PDF, S. 527

    Zustellung Bußgeldbescheid, Fahrverbot und erforderliche Feststellung bei Regelgeldbuße

  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § ... 24 a Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 111 a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 265; ; StPO § 265 Abs. 2; ; OWiG § 4; ; OWiG § 17 Abs. 3; ; OWiG § 33 Abs. 1; ; OWiG § 43 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 3; ; OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 71 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG § 77; ; BKatV § 1 Abs. 1; ; BKatV § 2 Abs. 3 a.F.; ; StVO § 15 a Abs. 3; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 15 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht - fehlender Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verhängung eines Fahrverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ersatzzustellung Bußgeldbescheid - Verjährung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kein Fahrverbot ohne vorherigen rechtlichen Hinweis

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geldbuße - Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 99, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3554
OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 2a Ss (OWi) 68/00 - (OWi) 30/00 II (https://dejure.org/2000,3554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ; Straßenverkehr ; Geschwindigkeitsüberschreitung; Meßfehler ; Toleranz ; Geschwindigkeits-Meßverfahren ; Verfahrensvereinfachung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidrigkeit; Straßenverkehr; Wirtschaftliche Verhältnisse; Geldbuße; Höhe

  • Judicialis

    OWiG § 17 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 17 Abs. 3
    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der Bußgeldbemessung

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 425
  • VRS 99, 131
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die

    Wird eine Geldbuße, die 250 EUR übersteigt, verhängt, ist davon auszugehen, dass die geahndete Ordnungswidrigkeit nicht mehr "geringfügig" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 OWiG ist, und folglich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen Berücksichtigung zu finden haben, die nach der genannten Vorschrift nur bei solchen "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" in der Regel unberücksichtigt bleiben (OLG Düsseldorf NZV 2000, 425, 426 und Beschluss vom 23. Januar 2014, IV 2 RBs 133/13).
  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG nunmehr bei 250 Euro anzusetzen (OLG Zweibrücken DAR 1999, 181 = NZV 1999, 219 = NJW 1999, 2055 L = NStZ 2000, 95; OLG Zweibrücken DAR 2002, 90 [91] = NZV 2002, 97 = VRS 102, 307 [310]; BayObLG DAR 2004, 593; OLG Düsseldorf VRS 99, 131 f. = NZV 2000, 425 = DAR 2000, 534 L. = VM 2000 Nr. 93 und DAR 2002, 174 [176] = VRS 102, 463 [465]; OLG Jena zfs 2005, 415 [416] m. krit. Anm. Bode; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 [123] und VRS 102, 458 [460]; OLG Rostock VRS 107, 442 [446]; SenE v. 09.09.2005 - 81 Ss-OWi 23/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    2 St 618/71">NJW 1972, 837, KK-Rengier, OWiG 2. Aufl., § 12 Rn. 15) und es bei "geringfügigen" Geldbußen (von nicht mehr als 500.-- DM -- nunmehr 250.-- Euro --) im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht ankommt (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95; OLG Düsseldorf VRS 99, 131; Senatsbeschluss vom 7. August 2000 -- Ss (Z) 210/00 --) erschien es dem Senat unter Abwägung aller Umstände angemessen, die nach Nr. 70 BKatV (in der -- seit dem 1. Januar 2002 geltenden -- Fassung vom 21. November 2001, BGBl. I S. 3033 ff) vorgesehene Regelsanktion zu verhängen, nämlich eine Geldbuße in Höhe von 250.-- Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
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