Rechtsprechung
| BSG, 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücküberweisung von Geldleistungen nach dem Tod des Berechtigten - Anderweitige Verfügungen im Sinne des § 118 Abs. 3 S. 3 Halbs. 1 SGB VI
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücküberweisung von Geldleistungen nach dem Tod des Berechtigten; anderweitige Verfügungen im Sinne des § 118 Abs. 3 S. 3 Halbs. 1 SGB VI
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2009, 449
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R
Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto …
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S
Vielmehr hat der bisherige 4. Senat eine Minderung des Rücküberweisungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers bzw. eine Berufung des Geldinstituts auf "Entreicherung" grundsätzlich für ausgeschlossen gehalten, wenn das Geldinstitut durch Saldierung im Kontokorrent gegen das Befriedigungsverbot i.S. des § 118 Abs. 3 Satz 4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) verstoßen habe; nach einem solchen Verstoß komme es auf anderweitige Verfügungen Dritter nicht mehr an (BSGE 82, 239, 247 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S. 23 f). - BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R
Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten - …
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S
Der 13. Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29.11.2007 (B 13 RJ 40/05 R, Juris RdNr. 14 f) darauf hingewiesen, dass auch bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto anderweitige, nach Wirksamwerden der "fehlgegangenen" Rentengutschrift veranlasste Verfügungen (kontoverfügungs)berechtigter Dritter i.S. des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI zu berücksichtigen sind, und er dazu neigt, den "Entreicherungseinwand" nicht nur unter der zusätzlichen Voraussetzung gelten zu lassen, dass der bisherige Kreditrahmen (Verfügungsrahmen) ausgeschöpft und auch über einen Betrag in Höhe der gutgeschriebenen Rentenzahlung (den "Wert des Schutzbetrags") anderweitig verfügt (dieser weitergeleitet) wurde (so 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26.4.2007, SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 51) , sondern diesen weitergehend - mit dem 9. Senat des BSG (…Urteil vom 9.12.1998, BSGE 83, 176, 183 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S. 37) - bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto auch ohne Rücksicht auf die Ausschöpfung eines Kreditrahmens zuzulassen. - BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S
Der 13. Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29.11.2007 (B 13 RJ 40/05 R, Juris RdNr. 14 f) darauf hingewiesen, dass auch bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto anderweitige, nach Wirksamwerden der "fehlgegangenen" Rentengutschrift veranlasste Verfügungen (kontoverfügungs)berechtigter Dritter i.S. des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI zu berücksichtigen sind, und er dazu neigt, den "Entreicherungseinwand" nicht nur unter der zusätzlichen Voraussetzung gelten zu lassen, dass der bisherige Kreditrahmen (Verfügungsrahmen) ausgeschöpft und auch über einen Betrag in Höhe der gutgeschriebenen Rentenzahlung (den "Wert des Schutzbetrags") anderweitig verfügt (dieser weitergeleitet) wurde (…so 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26.4.2007, SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 51) , sondern diesen weitergehend - mit dem 9. Senat des BSG (Urteil vom 9.12.1998, BSGE 83, 176, 183 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S. 37) - bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto auch ohne Rücksicht auf die Ausschöpfung eines Kreditrahmens zuzulassen. - BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 40/05 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto …
Auszug aus BSG, 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S
Der 13. Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29.11.2007 (B 13 RJ 40/05 R, Juris RdNr. 14 f) darauf hingewiesen, dass auch bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto anderweitige, nach Wirksamwerden der "fehlgegangenen" Rentengutschrift veranlasste Verfügungen (kontoverfügungs)berechtigter Dritter i.S. des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI zu berücksichtigen sind, und er dazu neigt, den "Entreicherungseinwand" nicht nur unter der zusätzlichen Voraussetzung gelten zu lassen, dass der bisherige Kreditrahmen (Verfügungsrahmen) ausgeschöpft und auch über einen Betrag in Höhe der gutgeschriebenen Rentenzahlung (den "Wert des Schutzbetrags") anderweitig verfügt (dieser weitergeleitet) wurde (…so 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26.4.2007, SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 51) , sondern diesen weitergehend - mit dem 9. Senat des BSG (…Urteil vom 9.12.1998, BSGE 83, 176, 183 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4 S. 37) - bei einem durchgehend im Soll stehenden Konto auch ohne Rücksicht auf die Ausschöpfung eines Kreditrahmens zuzulassen.
- BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Rn. 51 Der 13. Senat weicht mit seinem Urteil vom 24.2.2016 von den Prämissen ab, die sich aus seiner eigenen - mit dem Antwortbeschluss vom 13.11.2008 (B 13 R 27/08 S - Juris) und dem Urteil vom 5.2.2009 (B 13/4 R 91/06 R - Juris) beginnenden und mit derjenigen des 5. Senats übereinstimmenden - Rechtsprechung ergeben. - BSG, 03.06.2009 - B 5 R 120/07 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto …
Mit Beschluss vom 13.11.2008 (B 13 R 27/08 S) hat der 13. Senat des BSG auf Anfrage des erkennenden Senats beschlossen, an der Rechtsprechung nicht festzuhalten, dass anderweitige Verfügungen im Sinne des § 118 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB VI den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut allenfalls mindern, solange eine Saldierung eines im Soll stehenden Kontokorrents mit der Rentengutschrift nicht stattgefunden hat.Denn der 13. Senat hat diese Rechtsprechung aufgegeben (Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S), nachdem er neben dem erkennenden Senat laut Geschäftsverteilungsplan in der ab 1.1.2008 gültigen Fassung die Zuständigkeit des 4. Senats des BSG für die allgemeine Rentenversicherung übernommen hat.
- BSG, 14.12.2016 - B 13 R 20/16 S
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Dabei besteht kein Anlass zu der Annahme, der 13. Senat würde sich einer sinnvollen Vereinheitlichung der Rechtsprechung bereits vor einer Befassung des Großen Senats verweigern (…s zB Urteil vom 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R - SozR 4-2600 § 118 Nr. 12 RdNr 39 f; Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 27/08 S - Juris RdNr 2 ff).. - BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 14.09
Versorgungsbezüge; Geldinstitut; Rücküberweisung; Gutschrift; Soll-Stand; …
Die nunmehr für Streitigkeiten aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts gehen ebenfalls davon aus, dass auch bei einem im Soll befindlichen Konto eine einer Saldierung nachfolgende anderweitige Verfügung über den entsprechenden Betrag den Rücküberweisungsanspruch der leistenden Stelle nach § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI ausschließt (BSG, Urteil vom 3. Juni 2009 - B 5 R 120/07 R - BSGE 103, 206 und Beschluss vom 13. November 2008 - B 13 R 27/08 S -). - VG Düsseldorf, 31.10.2012 - 10 K 3029/12
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - I-10 U 138/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB § 13; ; BGB § 24 a Nr. 2; ; ... BGB § 119; ; BGB § 121; ; BGB § 123; ; BGB § 133; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 140; ; BGB § 157; ; BGB § 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 557 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 766; ; BGB § 768 Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 167; ; ZPO § 415 Abs. 1; ; ZPO § 415 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BeurkG § 13 Abs. 1 Satz 3; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; AGBG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 14 a; ; AGBG § 24 a; ; AGBG § 24 a Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG §§ 1, 3, 9, 24a (a.F.); BGB §§ 13, 119, 123, 133, 138, 140, 157, 254, 288, 557 Abs. 1 a.F., 765, 766, 768; BeurkG §§ 13, 17; ZPO §§139, 296a, 415, 531 Abs. 2 Nr. 3
Bürgschaft, notarieller Grundstückskaufvertrag, Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft, arglistige Täuschung - rechtsportal.de
Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung zu Gunsten eines nahen Angehörigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweistkraft einer notariellen Urkunde; Sittenwidrigkeit der Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung zu Gunsten eines nahen Angehörigen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 3 O 518/05
- OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - I-10 U 138/06
Papierfundstellen
- WM 2009, 449
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.02.2005 - III ZB 36/04
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Aufnahme einer gewerblichen oder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Damit ist sie der ihr obliegenden Darlegungslast nachgekommen und es hätte nunmehr dem Beklagten oblegen, darzulegen und zu beweisen, dass die Klägerin es pflichtwidrig unterlassen hat, das Mietobjekt zu einem früheren Zeitpunkt und zu einem höheren Mietzins weiterzuvermieten (BGH, Urt. v. 16.2.2005, BGHReport 2005, 766 = DWW 2005, 151 = GE 2005, 607 = GuT 2005, 113 = MDR 2005, 618 = NZM 2005, 340 = ZfIR 2005, 411 = ZMR 2005, 433). - BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01
KG Berlin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Damit ist sie der ihr obliegenden Darlegungslast nachgekommen und es hätte nunmehr dem Beklagten oblegen, darzulegen und zu beweisen, dass die Klägerin es pflichtwidrig unterlassen hat, das Mietobjekt zu einem früheren Zeitpunkt und zu einem höheren Mietzins weiterzuvermieten (BGH, Urt. v. 16.2.2005, BGHReport 2005, 766 = DWW 2005, 151 = GE 2005, 607 = GuT 2005, 113 = MDR 2005, 618 = NZM 2005, 340 = ZfIR 2005, 411 = ZMR 2005, 433). - BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04
Eintritt eines Ehegatten in den mit dem Ehepartner geschlossenen Mietvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Insoweit muss er sich am objektiven Erklärungsgehalt seiner Erklärung, die die Klägerin nach dem Inhalt der Urkunde und nach der Verkehrsauffassung als eigene Bürgschaftserklärung des Beklagten verstehen durfte und musste, festhalten lassen (BGH, NJW 2005, 2620).
- BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06
Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Offen bleiben kann auch, ob der Beklagte bei Abschluss des Notarvertrages Verbraucher i.S. des § 13 BGB war (zur fehlenden Verbrauchereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers vgl. BGH, Urt. v. 24.7.2007, XI ZR 208/06). - BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 im Regelfall jegliche Wirkung (BGH, NJW 2000, 1182; NJW 1999, 58; NJW 1998, 597). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 im Regelfall jegliche Wirkung (BGH, NJW 2000, 1182; NJW 1999, 58; NJW 1998, 597). - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Einem solchen wirtschaftlich sinnlosen Geschäft, das nicht maßgeblich von unabhängigen, eigenverantwortlichen Erwägungen des Bürgen gesteuert wird, die ihre Ursache außerhalb der persönlichen Beziehung zum Hauptschuldner haben, versagt die Rechtsordnung durch § 138 Abs. 1 im Regelfall jegliche Wirkung (BGH, NJW 2000, 1182; NJW 1999, 58; NJW 1998, 597). - BGH, 19.07.2001 - IX ZR 411/00
Formularmäßige Vereinbarung der Eigenhaftung des Vertreters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Gegenteiliges ist der Entscheidung des BGH vom 19.7.2001 (IX ZR 411/00) nicht zu entnehmen. - OLG Schleswig, 26.11.1980 - 4 U 163/79
Bürgschaft: Haftung des Bürgen bei nachträglicher Änderung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 138/06
Insoweit handelt es sich nicht um die der Form des § 766 BGB allerdings nicht genügende bloße Mitunterzeichnung einer fremden Haftungserklärung (OLG Schleswig, MDR 1981, 496), sondern um die Abgabe einer eigenständigen Bürgschaftserklärung, die einer besonderen Unterzeichnung als Bürge entgegen der Auffassung des Beklagten nicht bedurfte.
- BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …
Demgegenüber werden nicht als Entgeltforderungen eingeordnet Ansprüche aus einem Vertragsstrafeversprechen (OLG Hamburg OLGR 2004, 432), auf Erstattung von Abmahnkosten (OLG Celle NJW-RR 2007, 393), aus § 765 BGB (OLG Düsseldorf WM 2009, 449) und der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters (OLG Karlsruhe MDR 2006, 101). - OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12
Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?
Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 10. Aufl., Rn. 1143).Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).
Rn. 59 Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus vom Mieter zu vertretenden Umständen (hier wegen Zahlungsverzugs), hat der Mieter dem Vermieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 10. Aufl., Rn. 1143).
Die ein Mitverschulden des Vermieters begründenden Umständen hat der Mieter darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH v. 16.02.2005, XII ZR 162/01, NZM 2005, 340), der Vermieter muss lediglich seine Bemühungen darlegen (vgl. OLG Düsseldorf v. 06.12.2007, I-10 U 138/06, OLGR 2009, 147).
- OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13
AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!
Eine Bürgschaftsforderung erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2007, I-10 U 138/06, WM 2009, 449, dort Rn 24), so dass die Beklagte der Klägerin Verzugszinsen nur in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz schuldet (§ 288 Abs. 1 BGB).
- OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 5 U 35/18
Höchstbetragsbürgschaft zur Bauhandwerkersicherung
Die Bürgschaftsforderung ist keine solche Entgeltforderung, da der Bürge selbst kein Entgelt schuldet (LG München I…, Urteil vom 26. April 2016 - 2 O 13555/15 -, juris Rz. 31; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Juni 2014 - I-22 U 150/13 -, juris Rz. 77; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - I-10 U 138/06 -, juris Rz. 24; LG München I…, Urteil vom 26. April 2016 - 2 O 13555/15 -, juris Rz. 31 m. w. N.;… BeckOGK/Dornis, 1.6.2019, BGB § 286 Rz. 201.4 m. w. N.;… Wolff in Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage 2018, Rz. 176).Eine solche Bürgschaftsforderung gem. § 765 BGB ist keine Entgeltforderung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. Dezember 2007 - I-10 U 138/06 -, juris, Rz. 24).
- OLG München, 21.01.2025 - 9 U 1310/24
Inanspruchnahme und Umfang einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Rn. 176 3. Die Zinshöhe beträgt entgegen dem Antrag der Klägerinnen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB und nicht neun Prozentpunkte über dem Basiszinsatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB, denn Bürgschaftsforderungen sind keine Entgeltforderungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I-10 U 138/06, juris Rn. 24;… MüKoBGB/Ernst, aaO, § 286 Rn. 99;… BeckOGK/Dornis, aaO, § 286 Rn. 206.2). - LG München I, 26.04.2016 - 2 O 13555/15
Bauhandwerkersicherung - Verzicht des Bürgen auf Einwendungen des Hauptschuldners
- LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20 Zum anderen ist ein Hinweis des Gerichts ist aber auch insgesamt entbehrlich, wenn die Partei - im Anwaltsprozess - durch eingehenden und von ihr erfassten Vortrag des Prozessgegners zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet war (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 581; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juni 2017 - I-15 U 48/16, juris; Urteil vom 30. Januar 2009 - I-16 U 32/08, juris; Urteil vom 06. Dezember 2007 - I-10 U 138/06, juris).
- OLG Koblenz, 12.12.2014 - 8 U 833/13
Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung einer Überzahlung?
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