Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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Prozessfinanzierer II
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Zulässigkeit einer prozessfinanzierten Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands
- rechtsprechung-im-internet.de
Prozessfinanzierer II
§ 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 10 UWG, § 12 Abs 4 UWG, § 242 BGB
Zulässigkeit einer prozessfinanzierten Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands - IWW
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § ... 10 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG, § 4 Abs. 1 UKlaG, § 4 Abs. 4 UKlaG, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UKlaG, § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG, §§ 1, 2 UKlaG, § 10 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 242 BGB, § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 4 Satz 1 UWG, § 2b Satz 1 UKlaG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 10 Abs. 4 UWG, § 10 Abs. 4 Satz 2 UWG, § 91 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, Art. 9 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG, § 51 Abs. 5 GKG, § 12 Abs. 4 Satz 2 UWG, § 12 Abs. 5 Satz 1 UWG, § 78 Abs. 3 ZPO, § 12 Abs. 4 UWG, § 144 PatG, § 23b UWG, § 51 Abs. 2, 3 GKG, Art. 103 Abs. 1 GG
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Prozessfinanzierer II - Unzulässigkeit der von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanzierten Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands
- online-und-recht.de
Prozessfinanzierer II
- Wolters Kluwer
Prozessfinanzierer II - Gewinnabschöpfungsklage eines von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanzierten Verbraucherverbands mit der Zusage eine...
- Anwaltsblatt
§ 8 UWG 2004, § 10 UWG 2004, § 12 UWG 2004, § 242 BGB
Gewinnabschöpfungsklage wegen Prozessfinanzierer rechtsmissbräuchlich - anwaltsblatt-datenbank.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Finanzierung einer Verbandsklage durch einen gewerblichen Prozessfinanzierer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3 ; UWG § 10 Abs. 1 ; BGB § 242
Gewinnabschöpfungsklage eines von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanzierten Verbraucherverbands mit der Zusage einer Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn im Fall des Obsiegens hinsichtlich des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung; ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Prozessfinanzierer II
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit der Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands bei Finanzierung durch Prozessfinanzierer mit Gewinnbeteiligung ("Prozessfinanzierer II")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verbraucherverband darf Gewinnabschöpfungsklage nicht von Prozessfinanzierer finanzieren lassen - Klage unzulässig
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 8 UWG 2004, § 10 UWG 2004, § 12 UWG 2004, § 242 BGB
Gewinnabschöpfungsklage wegen Prozessfinanzierer rechtsmissbräuchlich - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Prozessfinanzierung eines Verbraucherverbandes bei Gewinnabschöpfungsklage ist rechtsmissbräuchlich
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Prozessfinanzierer II
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Gewinnabschöpfungsklagen mit Prozessfinanzierer als Rechtsmissbrauch
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gewinnabschöpfung durch Verbraucherverbände: Kein Anreiz zur Klage
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 8 UWG 2004, § 10 UWG 2004, § 12 UWG 2004, § 242 BGB
Gewinnabschöpfungsklage wegen Prozessfinanzierer rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2691
- ZIP 2019, 1448
- MDR 2019, 1001
- GRUR 2019, 850
- VersR 2020, 47
- WM 2019, 1309
- MMR 2020, 314
- BB 2019, 1869
- AnwBl 2019, 559
- AnwBl Online 2019, 796
- WRP 2019, 1009
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (16)
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem im Fall des Obsiegens eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Zweck der gesetzlichen Regelung des § 10 UWG und damit dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 - Prozessfinanzierer I).Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG erfüllt sind, ist deshalb vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 Rn. 12 = WRP 2018, 1452 - Prozessfinanzierer I, mwN).
Dass der Kläger keine ausreichende finanzielle Ausstattung für eine Gewinnabschöpfungsklage haben mag, begründet deshalb keine Zweifel am Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen (BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 17 - Prozessfinanzierer I, mwN).
Die Notwendigkeit, im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Prozessführung vom Satzungszweck des klagenden Verbands umfasst ist, bleibt davon unberührt (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 20 - Prozessfinanzierer I).
Dass ausdrücklich nur von einer Durchführung gerichtlicher Verfahren zum Unterbinden solcher Verstöße und nicht von Gewinnabschöpfungsverfahren die Rede ist, ist unschädlich (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 23 - Prozessfinanzierer I).
Anhaltspunkte einer planwidrigen Regelungslücke liegen ebenfalls nicht vor, weil für den Gewinnabschöpfungsanspruch das allgemeine Verbot unzulässiger Rechtsausübung nach § 242 BGB gilt (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 34 bis 36 - Prozessfinanzierer I, mwN).
Rn. 23 b) Bei der Prüfung des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB können Umstände, die gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG oder § 2b Satz 1 UKlaG einen Rechtsmissbrauch begründen, herangezogen werden (BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 40 - Prozessfinanzierer I, mwN;… Teplitzky/Büch, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 13 Rn. 47a).
Ein Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgen und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 40 - Prozessfinanzierer I, mwN).
Die Ausübung von Befugnissen, die nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient, ist auch nach § 242 BGB missbräuchlich (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 12; BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 40 - Prozessfinanzierer I, jeweils mwN).
Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage resultiert bereits daraus, dass die Einschaltung eines Prozessfinanzierers, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, dem Zweck der gesetzlichen Regelung des § 10 UWG widerspricht (BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 41 - Prozessfinanzierer I).
Rn. 28 Das finanzielle Interesse des vom Verband beauftragten Rechtsanwalts widerspricht ebenfalls dem Zweck des § 10 Abs. 1 UWG, soweit der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin - wie üblich - bei Einschaltung eines Prozessfinanzierers eine weitere Gebühr erhält (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 42 - Prozessfinanzierer I).
Dass diese Gebühr dem Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zusteht, ändert nichts daran, dass sie geeignet ist, einen finanziellen Anreiz darzustellen (…vgl. Köhler, WRP 2019, 139 Rn. 35; aA Loschelder, GRUR-Prax 2018, 534; Römermann, AnwBl 2019, 86, 89).
Rn. 29 Der Rechtsmissbrauchsvorwurf liegt nach alledem darin begründet, dass der klagende Verband, der zwar selbst keine Einnahmen erzielt (vgl. Halfmeier, WuB 2019, 27, 29; L. Ullmann, jurisPR-WettbR 11/2018, Anm. 4; Meller-Hannich, Legal Tribune Online, 7. November 2018), es Dritten ermöglicht, mit seiner Klagebefugnis Einnahmen zu erzielen.
Seine Zusage, die Kosten zu übernehmen, entfaltet für Gewinnabschöpfungsklagen eine Filter- und Anreizwirkung, die dem Zweck der gesetzlichen Regelung widerspricht (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 43 - Prozessfinanzierer I).
Dass die klagebefugten Verbände im Obsiegensfall den Gewinn an den Bundeshaushalt abzuführen haben und im Unterliegensfall die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen und daher - wie bereits vom Bundesrat prognostiziert (…vgl. BT-Drucks. 15/1487, S. 35) - kein besonderes Interesse an einer Rechtsverfolgung haben, beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 43 - Prozessfinanzierer I; aA L. Ullmann, jurisPR-WettbR 11/2018, Anm. 4).
Auch wenn sich dessen Erwartung, die Verbände würden trotz des vom Bundesrat erwähnten Prozessrisikos von ihrer Klagebefugnis ausreichend Gebrauch machen (…vgl. BT-Drucks. 15/1487, S. 43), nicht erfüllt hat, darf die gesetzgeberische Entscheidung nicht dadurch umgangen werden, dass Dritte eingeschaltet werden, die von der Klagemöglichkeit wirtschaftlich zu profitieren suchen (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 43 - Prozessfinanzierer I).
Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 44 - Prozessfinanzierer I, mwN).
In der Unzulässigkeit einer mit Hilfe eines Prozessfinanzierers erhobenen Gewinnabschöpfungsklage realisiert sich lediglich diese bereits bei Einräumung der Klagebefugnis angelegte Beschränkung (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 45 - Prozessfinanzierer I).
Gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 UWG kann der Antrag auf Streitwertbegünstigung zur Niederschrift vor der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen; er unterliegt mithin gemäß § 78 Abs. 3 ZPO keinem Anwaltszwang (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 47 - Prozessfinanzierer I).
Sie sollen den Prozess mit einem ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angepassten Streitwert führen können und so davor bewahrt werden, ihr Recht gegenüber den wirtschaftlich Stärkeren nicht ausreichend geltend machen zu können (vgl. BGH, GRUR 2018, 1166 Rn. 48 - Prozessfinanzierer I).
Die Möglichkeit einer Partei, im Wettbewerbsrecht spezialisierte Prozessbevollmächtigte zu Höchstpreisen engagieren zu können, gehört danach nicht zur prozessualen Waffengleichheit (…vgl. Köhler, WRP 2019, 139 Rn. 22 bis 25; aA Wolf/Flegler, NJW 2018, 3581, 3586; ähnlich Halfmeier, WuB 2019, 27, 30).
- BGH, 29.11.2018 - I ZR 26/17
Anhörungsrüge: Gehörsverletzung wegen einer unzureichenden Interessenabwägung bei …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem im Fall des Obsiegens eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Zweck der gesetzlichen Regelung des § 10 UWG und damit dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 - Prozessfinanzierer I).Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG erfüllt sind, ist deshalb vom Revisionsgericht ohne Bindung an die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, GRUR 2018, 1166 Rn. 12 = WRP 2018, 1452 - Prozessfinanzierer I, mwN).
Einer weitergehenden Interessenabwägung bedurfte es nicht; diese hat bereits im Gesetzgebungsverfahren stattgefunden (…vgl. BT-Drucks. 15/1487, S. 25 und 43; BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 26/17, juris Rn. 7).
- BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Die Vorschrift dient der prozessualen Waffengleichheit, die Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess ist (vgl. BVerfG, GRUR 2018, 1288 Rn. 14; zu § 144 PatG vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 Rn. 8 = WRP 2009, 1401 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III), und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…zu § 23b UWG aF vgl. BVerfG, NJW-RR 1991, 1134 f. [juris Rn. 1 bis 11]; BVerfG…, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 1321/90, juris Rn. 1 bis 6).Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, diese Gleichstellung der Parteien durch eine objektive, faire Verhandlungsführung zu wahren (vgl. BVerfG, GRUR 2018, 1288 Rn. 14).
- BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12
Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Es kommt lediglich darauf an, ob bei objektiver Betrachtung ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Januar 1975 - IV ZR 18/74, BGHZ 64, 5, 9 [juris Rn. 24];… Urteil vom 12. November 2008 - XII ZR 134/04, NJW 2009, 1343 Rn. 41; Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, NJW-RR 2014, 1020 Rn. 15;… BeckOGK.BGB/Kähler, Stand 1. Januar 2019, § 242 Rn. 457). - BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Rn. 38 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war es dem Kläger nicht erst seit dem Beschluss des Senats vom 15. September 2016 in der Sache I ZR 24/16 (GRUR 2017, 212 Rn. 11) zuzumuten, einen Antrag auf Streitwertherabsetzung zu stellen. - BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04
Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen …
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Es kommt lediglich darauf an, ob bei objektiver Betrachtung ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Januar 1975 - IV ZR 18/74, BGHZ 64, 5, 9 [juris Rn. 24]; Urteil vom 12. November 2008 - XII ZR 134/04, NJW 2009, 1343 Rn. 41;… Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, NJW-RR 2014, 1020 Rn. 15;… BeckOGK.BGB/Kähler, Stand 1. Januar 2019, § 242 Rn. 457). - BGH, 28.07.2009 - X ZR 153/04
Druckmaschinen-Temperierungssystem III
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Die Vorschrift dient der prozessualen Waffengleichheit, die Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess ist (…vgl. BVerfG, GRUR 2018, 1288 Rn. 14; zu § 144 PatG vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 Rn. 8 = WRP 2009, 1401 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III), und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (…zu § 23b UWG aF vgl. BVerfG, NJW-RR 1991, 1134 f. [juris Rn. 1 bis 11]; BVerfG…, Beschluss vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 1321/90, juris Rn. 1 bis 6). - BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
Streitwertherabsetzung II
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Bereits der zu § 12 Abs. 4 UWG aF ergangenen Rechtsprechung war zu entnehmen, dass zugunsten von Verbraucherverbänden eine großzügige Handhabung der Regelungen über die Streitwertbegünstigung angezeigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. [2015], § 12 Rn. 5.23). - OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Die Erlasse des Bundesministeriums der Justiz vom 1. Dezember 2006 und 15. Oktober 2007, die dem Bundesamt für Justiz im Rahmen von Gewinnabschöpfungsprozessen eine Zusage der Kostenübernahme gegenüber von Verbraucherverbänden eingeschalteten gewerblichen Prozessfinanzierern gestatten, können auch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 3 des Justiz-Bundesamt-Errichtungsgesetzes (BfJG) nicht über die gesetzliche Regelung in § 10 Abs. 4 Satz 2 UWG hinausgehen oder diese Regelung umgehen (aA OLG Schleswig, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 U 4/18, juris Rn. 85). - BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74
Erschlichene öffentliche Zustellung
Auszug aus BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17
Es kommt lediglich darauf an, ob bei objektiver Betrachtung ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1975 - IV ZR 18/74, BGHZ 64, 5, 9 [juris Rn. 24];… Urteil vom 12. November 2008 - XII ZR 134/04, NJW 2009, 1343 Rn. 41;… Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, NJW-RR 2014, 1020 Rn. 15;… BeckOGK.BGB/Kähler, Stand 1. Januar 2019, § 242 Rn. 457). - BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 933/90
Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Prozeßparteien bezüglich …
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1321/90
Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Prozeßparteien bezüglich …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …
- BGH, 01.02.2018 - I ZR 82/17
Gefäßgerüst - Unlauterer Wettbewerb: Einordnung eines Koronarstents als …
- OLG Bremen, 12.05.2017 - 2 U 1/17
Voraussetzungen und Umfang eines Notwohnrechts des Erstehers eines …
- BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 418/21
Zur Zulässigkeit eines "Sammelklageninkassos" für Schweizer Erwerber im …
Anderes ergibt sich - entgegen der Revisionserwiderung - nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2018 (I ZR 26/17, NJW 2018, 3581) und vom 9. Mai 2019 (I ZR 205/17, ZIP 2019, 1448), wonach die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert werde, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt werde, dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB widerspreche und unzulässig sei (BGH…, Urteil vom 13. September 2018, aaO Rn. 38; Urteil vom 9. Mai 2019, aaO Rn. 21 und 27; so aber Prütting, ZIP 2020, 49, 51 bei Fn. 8).Diese Entscheidungen beschränken sich auf den Sonderfall der Gewinnabschöpfungsklage im Sinne von § 10 Abs. 1 UWG, welche nach dem Willen des Gesetzgebers nicht aus dem sachfremden Motiv der Einnahmeerzielung heraus geltend gemacht werden sollte (BGH…, Urteil vom 13. September 2018, aaO Rn. 42; Urteil vom 9. Mai 2019, aaO Rn. 26).
- BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19
Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …
Der Grundsatz der Rechtsmittelklarheit gebietet, dass für die Parteien zweifelsfrei erkennbar ist, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850 Rn. 8 = WRP 2019, 1009 - Prozessfinanzierer II, mwN). - BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24
Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell
Rn. 25 a) Der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch im Verfahrensrecht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 12;… vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, BGHZ 190, 99 Rn. 15;… vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, NJW 2018, 3581 Rn. 37 - Prozessfinanzierer I; vom 9. Mai 2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850 Rn. 19 - Prozessfinanzierer II;… Beschlüsse vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292 [juris Rn. 22];… vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13, GRUR 2014, 709 Rn. 6;… vom 30. April 2024 - VIa ZB 7/23, MDR 2024, 856 Rn. 10).
- BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23
Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …
Die Umstände, die im Rahmen des § 8c Abs. 1 UWG nF (§ 8 Abs. 4 UWG aF) einen Rechtsmissbrauch begründen, können auch im Rahmen der Prüfung des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB herangezogen werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, GRUR 2012, 949 [juris Rn. 21] - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… GRUR 2019, 638 [juris Rn. 17] - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung; BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850 [juris Rn. 23] = WRP 2019, 1009 - Prozessfinanzierer II). - OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen
Der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben gilt dabei auch im Verfahrensrecht (vgl. BGH…, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 26/17, NJW 2018, 3581 Rn. 37ff.; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850, Rn. 18ff.). - OLG München, 28.03.2024 - 29 U 1319/20
Abtretung von Schadensersatzansprüchen, Unzulässige Rechtsausübung, …
Rn. 272 Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2018 (I ZR 26/17, NJW 2018, 3581 - Prozessfinanzierer I) und vom 9. Mai 2019 (I ZR 205/17, ZIP 2019, 1448 - Prozessfinanzierer II), wonach die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands nach § 10 Abs. 1 UWG, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wurde, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wurde, dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB widerspreche und unzulässig sei (BGH…, Urteil vom 13. September 2018, a.a.O. Rn. 38; Urteil vom 9. Mai 2019, a.a.O. Rn. 21 und 27), beschränken sich auf den Sonderfall der Gewinnabschöpfungsklage im Sinne von § 10 Abs. 1 UWG, welche nach dem Willen des Gesetzgebers nicht aus dem sachfremden Motiv der Einnahmeerzielung heraus geltend gemacht werden sollte (BGH…, Urteil vom 13. September 2018, a.a.O. Rn. 42; Urteil vom 9. Mai 2019, a.a.O. Rn. 26; BGH…, Urteil vom 13.6.2022 - VIa ZR 418/21, BeckRS 2022, 20036 Rn. 18). - OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19
Sicherheitslücken bei Smartphones
Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Ausübung der Befugnisse nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850 - Prozessfinanzierer II). - OLG Jena, 17.10.2023 - 7 U 1091/22
Unerlaubtes Online-Glücksspiel: Rückzahlungsanspruch des Teilnehmers gegen den …
Das von der Berufung herangezogene Urteil des BGH "Prozessfinanzierer II" (Urteil vom 09.05.2019 - I ZR 205/17 -, juris) ist - für den Fall des unterstellten Vorliegens einer Sicherungsabtretung - auf vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.Anderes ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 13.09.2018 (I ZR 26/17, NJW 2018 S. 3581) und vom 09.05.2019 (I ZR 205/17, ZIP 2019 S. 1448), wonach die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert werde, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt werde, dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB widerspreche und unzulässig sei.
- OLG Celle, 06.07.2026 - 24 U 115/25
Rückzahlungsansprüche eines Verbrauchers gegen den Anbieter unerlaubten …
Soweit der Bundesgerichtshof eine Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands wegen der Finanzierung durch einen Prozessfinanzierer, der im Falle des Obsiegens einen Anteil am abgeschöpften Gewinn erhalten sollte, für unzulässig erachtet hat, waren dafür Erwägungen zum spezifischen Zweck des § 10 UWG leitend (BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - I ZR 205/17, NJW 2019, 2691 Rn. 25 ff); diese können auf den vorliegenden Fall einer Klage auf Erstattung von Spielverlusten nicht übertragen werden. - OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 74/23
Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten
Der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben gilt dabei auch im Verfahrensrecht (vgl. BGH…, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 26/17, NJW 2018, 3581 Rn. 37ff.; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - I ZR 205/17, GRUR 2019, 850, Rn. 18ff.). - LG Berlin, 22.10.2020 - 67 S 167/20
Anspruchsgeltendmachung aus der Mietpreisbremse in Berlin: Nichtigkeit einer …
- OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
- BGH, 23.10.2024 - IV ZR 436/22
Gerichtskosten bei Verbandsklage: Antrag eines Verbraucherschutzverbands auf …
- BGH, 24.11.2021 - VII ZR 176/20
Revisionsverfahren: Beschränkung der Revisionszulassung durch das …
- LG Düsseldorf, 28.04.2021 - 12 O 188/18
- OLG München, 27.04.2023 - 29 U 7344/21
Irische Impotenzfernbehandlung
- OLG Koblenz, 11.02.2025 - 9 U 1090/24
Auch Lidl muss Elektroschrott zurücknehmen
- BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20
Rechtsbeschwerde in Gewinnabschöpfungsklage wegen Antrags auf Streitwertminderung …
- OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 73/23
Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherschutzvereins wegen überhöhter Mahn- und …
- OLG Köln, 23.12.2020 - 6 U 74/20
Zeitsprung 1883 - Zur Irreführung bei der Werbung für hochwertige Uhren mit der …
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 44/23
Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel
- LG Düsseldorf, 08.05.2020 - 38 O 116/19
- LG Hildesheim, 05.12.2025 - 5 O 138/24
Deutsches Glücksspielrecht auch bei (vorübergehendem) Auslandsaufenthalt des …
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 138/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
- LG Hildesheim, 07.11.2025 - 5 O 218/24
Online-Glücksspiel; Sportwetten; Glücksspielstaatsvertrag; Veranstaltungsort; …
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