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Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2020 - C-649/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28579
EuGH, 01.10.2020 - C-649/18 (https://dejure.org/2020,28579)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2020 - C-649/18 (https://dejure.org/2020,28579)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - C-649/18 (https://dejure.org/2020,28579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Online-Verkauf - Werbung für die Website einer Apotheke - Beschränkungen - Verbot der Gewährung eines Mengenrabatts und des Einsatzes kostenpflichtiger Links - Verpflichtung, den Patienten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Online-Verkauf - Werbung für die Website einer Apotheke - Beschränkungen - Verbot der Gewährung eines Mengenrabatts und des Einsatzes kostenpflichtiger Links - Verpflichtung, den Patienten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Online-Verkauf - Werbung für die Website einer Apotheke - Beschränkungen - Verbot der Gewährung eines Mengenrabatts und des Einsatzes kostenpflichtiger Links - Verpflichtung, den Patienten ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bestimmt ist, darf in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheken, die solche Arzneimittel verkaufen, nicht verbieten, ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ausländische Apotheken haben inländische Bestimmungen für den Arzneimittelverkauf zu beachten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Online-Apotheken: Grenzüberschreitende Werbung für Arzneimittelversand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung einer niederländischen Apotheke für französische Kunden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel erlaubt - Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittelversand

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Werbung für Versandapotheken muss möglich sein

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.10.2019)

    Rabatte der Shop Apotheke

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 1219
  • MMR 2021, 131
  • K&R 2020, 741
  • WRP 2020, 1410
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Da sich das Schutzniveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 71).

    Rn. 108 Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits anerkannt hat, dass das Erfordernis, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im gesamten Staatsgebiet sicherzustellen eine Behinderung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten rechtfertigen kann, da dieses Ziel unter den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, wozu eine Gefahr für die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehört, weitestmöglich verringern (Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 111 Es obliegt den Mitgliedstaaten jedoch, in jedem Einzelfall zu beweisen, dass die von ihnen erlassene Maßnahme, die eine Grundfreiheit einschränkt, geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 113 Folglich wird das vorlegende Gericht objektiv zu prüfen haben, ob die Beweise, die ihm gegebenenfalls vorgelegt werden, bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch weniger einschränkende Maßnahmen zu erreichen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-339/15

    Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Rn. 66 In Anbetracht der Bedeutung des Vertrauensverhältnisses, das zwischen dem Angehörigen eines Gesundheitsberufs und dem Patienten herrschen muss, kann der Schutz der Würde eines reglementierten Berufs, von der auch in Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 die Rede ist, unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen Gesundheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen und eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 67 und 68).

    Rn. 67 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein intensives Betreiben von Werbung oder die Wahl aggressiver Werbeaussagen dem Schutz der Gesundheit schaden und der Würde des Berufs des Zahnarztes abträglich sein kann (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 69).

    Rn. 72 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass unbeschadet dieses Wertungsspielraums, die Einschränkung, die sich aus der Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften ergibt, nach denen jegliche Werbung von Angehörigen der Gesundheitsberufe für ihre Behandlungsleistungen allgemein und ausnahmslos verboten ist, über das hinausgeht, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Würde eines reglementierten Berufs erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Vanderborght, C-339/15, EU:C:2017:335, Rn. 72 und 75).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Rn. 34 Nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2000/31 können die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten, in den koordinierten Bereich fallenden Dienst der Informationsgesellschaft vom Grundsatz des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft abweichen, wenn die in den Buchst. a und b der Vorschrift genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 83 und 84).

    Rn. 42 Hierzu ist festzustellen, dass, wenn eine innerstaatliche Regelung für den Erbringer von Diensten der Informationsgesellschaft verschiedene Verbote oder Verpflichtungen vorsieht und somit die Dienstleistungsfreiheit einschränkt, der betreffende Mitgliedstaat vor Ergreifen der betreffenden Maßnahmen die Kommission und den Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Diensteanbieter niedergelassen ist, über seine Absicht, die betreffenden restriktiven Maßnahmen zu ergreifen, unterrichtet haben muss (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 85).

    Rn. 43 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass eine solche Unterrichtungspflicht eine wesentliche Verfahrensvorschrift darstellt, die es rechtfertigt, dass nicht mitgeteilte Maßnahmen, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beschränken, dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden können (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 94).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Rn. 93 Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits anerkannt hat, dass ein solches Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit legitim ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 106).

    Rn. 99 Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Erhöhung der Zahl der interaktiven Elemente, die der Kunde vor einem möglichen Kauf im Internet verwenden muss, eine akzeptable Maßnahme darstellt, die den freien Warenverkehr weniger einschränkt als ein Verbot des Online-Verkaufs von Arzneimitteln und es ermöglicht, das Ziel der Eindämmung des Fehlgebrauchs online erworbener Arzneimittel ebenso wirksam zu verwirklichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 112 bis 114).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Betreffen diese die Auslegung einer Regelung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, …und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die Auslegung einer unionsrechtlichen Regelung, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Fall oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, …und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Der Gerichtshof hat aber auch wiederholt entschieden, dass die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu erreichen, und ihre Pflicht, alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten obliegen (Urteil vom 19. April 2016, DI, C-441/14, EU:C:2016:278, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Folglich müssen die mit der Auslegung des innerstaatlichen Rechts betrauten nationalen Gerichte bei dessen Anwendung u. a. sämtliche innerstaatlichen Rechtsnormen berücksichtigen und die im innerstaatlichen Recht anerkannten Auslegungsmethoden anwenden, um seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der fraglichen Richtlinie auszurichten, damit das von dieser festgelegte Ergebnis erreicht und so Art. 288 Abs. 3 AEUV nachgekommen wird (Urteil vom 19. April 2016, DI, C-441/14, EU:C:2016:278, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.02.2018 - C-304/16

    Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Betreffen diese die Auslegung einer Regelung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, über sie zu befinden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die Auslegung einer unionsrechtlichen Regelung, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Fall oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25, und vom 7. Februar 2018, American Express, C-304/16, EU:C:2018:66, Rn. 32).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Rn. 80 Nach der Rechtsprechung trägt ein solches Ziel zur Erreichung eines hohen Niveaus des Schutzes der öffentlichen Gesundheit bei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 32 bis 34).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Diese Vermutung kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens eine bestimmte Tatsache bestreitet, die nicht der Gerichtshof, sondern das vorlegende Gericht festzustellen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 26, …und vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 38).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-786/18

    Pharmazeutische Unternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger …

    Auszug aus EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
    Rn. 94 Zwar sind mit der Einnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel grundsätzlich keine Gefahren verbunden, die denen der Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, ratiopharm, C-786/18, EU:C:2020:459, Rn. 36).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-397/14

    Polkomtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet …

  • EuGH, 16.06.2015 - C-593/13

    Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …

  • VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21

    Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise …

    Rn. 212 vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71 m.w.N.,.

    Rn. 216 Diese Ansicht dürfte nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen Urteilen vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 - und vom 19. Dezember 2019 - C-390/18 - jedenfalls zweifelhaft sein.

    Rn. 218 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris.

  • EuGH, 27.02.2025 - C-517/23

    Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …

    Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2020, A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) (C-649/18, EU:C:2020:764), vom 15. Juli 2021, DocMorris (C-190/20, EU:C:2021:609), und vom 22. Dezember 2022, EUROAPTIEKA (C-530/20, EU:C:2022:1014), fragt es sich, ob diese Aktionen unter den Begriff "Werbung für Arzneimittel" im Sinne von Art. 86 Abs. 1 dieser Richtlinie fallen oder vielmehr nur darauf abzielen, die Entscheidung für die Apotheke zu beeinflussen, bei der ein Kunde ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel kauft, wobei eine solche Entscheidung dem Anwendungsbereich der Richtlinie entzogen sei.

    Rn. 57 Insoweit geht aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten nicht klar hervor, ob die in Rn. 53 des vorliegenden Urteils genannte Werbeaktion ausschließlich mit physischen Werbeträgern durchgeführt wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, DocMorris, C-190/20, EU:C:2021:609, Rn. 26) oder vielmehr multimedial sowohl über die Website der betreffenden Apotheke als auch mit physischen Werbeträgern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 48).

    Rn. 59 In dem in Rn. 57 des vorliegenden Urteils zweitgenannten Fall, in dem die Werbeaktion auch elektronisch umgesetzt wird, fällt sie in den "koordinierten Bereich" im Sinne von Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 2000/31, da sie unabhängig von der Art und Weise, wie sie konkret durchgeführt wird, insgesamt betrachtet darauf abzielt, bei potenziellen Kunden Aufmerksamkeit für die Website der betreffenden Apotheke zu erregen und den Online-Verkauf ihrer Produkte zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 55).

    Rn. 75 Daraus folgt, dass, wenn der Bestimmungsmitgliedstaat ein solches Angebot erlaubt, was hier der Fall zu sein scheint, er bei diesen Dienstleistungen den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31 grundsätzlich nicht einschränken darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 60).

    Rn. 76 Im vorliegenden Fall ist das von einem Mitgliedstaat angeordnete Verbot einer Werbeaktion wie derjenigen, die Gegenstand der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 8. Mai 2013 war, geeignet, die Möglichkeit einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheke, sich in dem betreffenden Mitgliedstaat bei potenziellen Kunden bekannt zu machen und für die von ihr angebotene Dienstleistung des Online-Verkaufs ihrer Produkte zu werben, einzuschränken (Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 61).

    Rn. 78 Allerdings können die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2000/31 Maßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft von Abs. 2 dieses Art. 3 abweichen, wenn die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Verbraucher erforderlich sind, einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft betreffen, der diese Schutzziele tatsächlich beeinträchtigt oder eine ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt, und in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen (Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 63).

    Deshalb ist bei der Beurteilung der Unionsrechtmäßigkeit der in Rede stehenden innerstaatlichen Regelung die zu diesen Vorschriften des AEU-Vertrags ergangene Rechtsprechung zu berücksichtigen (Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 64).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen …

    Rn. 166 vgl. etwa EuGH, Urteil vom 26. April 1988 - C-352/85 -, Bond van Adverteerders, juris; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 64; Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank, Anwendung von Artikel 3 Absätze 4 bis 6 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf Finanzdienstleistungen, Brüssel, den 14. Mai 2003, KOM(2003) 259, S. 6; Müller-Broich, TMG, 1. Auflage 2012, § 3 Rn. 26 m.w.N.,.

    Rn. 180 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, s. u.a. Rn. 68, 71, 78, 91ff., 106.

    Rn. 202 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 81 und 94.

    Rn. 208 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 64.

    Rn. 219 Vgl. EuGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln juris, Rn. 71, vom 18. September 2019 - C-222/18 -, VIPA, juris, Rn. 71 m.w.N., vom 8. Juni 2017 - C-296/15 -, Medisanus, juris' Rn. 82 m.w.N., und vom 19. Mai 2009 - C-171/07 - und - C-172/07-, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., juris' Rn. 19 m.w.N.

    Rn. 232 Vgl. zu diesem Kriterium: EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 72 m.w.N.

  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 74/24

    Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung weitestmöglich verringern (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Mai 2009 - C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-4171 = WRP 2009, 797 [juris Rn. 30] - Apothekerkammer des Saarlandes u.a.;… Urteil vom 18. September 2019 - C-222/18, juris Rn. 72 - VIPA; Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18, GRUR 2020, 1219 [juris Rn. 110] = WRP 2020, 1410 - A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln];… Urteil vom 5. Dezember 2023 - C-128/22, juris Rn. 79 - Nordic Info).

    Rn. 51 (b) Auch bei Anwendung des Vorsorgeprinzips bleibt es dabei, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, in jedem Einzelfall zu beweisen, dass die von ihnen erlassene Maßnahme, die eine Grundfreiheit einschränkt, geeignet und erforderlich ist (EuGH, GRUR 2020, 1219 [juris Rn. 111] - A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln] mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 18. September 2019 - C-222/18, juris Rn. 69 und 70 - VIPA).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2023 - 13 B 381/22

    Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht …

    Rn. 70 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - Rs. C-649/18 "Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln" -, juris, Rn. 34.

    Rn. 110 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 27. Februar 2020 - Rs. C-649/18 "Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln" -, juris, Rn. 108 und Fn. 71.

    Rn. 112 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - Rs. C-649/18 "Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln" -, juris, Rn. 59 ff.

    Rn. 123 EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - Rs. C-649/18 "Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln" -, juris,.

    Rn. 125 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - Rs. C-649/18 "Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln" -, juris, Rn. 34 und 41 ff.

  • EuGH, 16.06.2026 - C-188/24

    Dienste der Informationsgesellschaft: Die Mitgliedstaaten können die Überprüfung …

    Rn. 67 Was die Rechtssache C-188/24 anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine nationale Maßnahme, die den Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft verpflichtet, den Zugang zu seinem Dienst mittels einer Auskunftspflicht an Voraussetzungen zu knüpfen, eine Anforderung in Bezug auf die Ausübung einer Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Buchst. h Ziff. i der Richtlinie 2000/31 darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 88).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige …

    Rn. 20 Titel VIII der Richtlinie 2001/83 betreffend die Werbung für Arzneimittel, zu dem Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie gehört, regelt die Werbung für bestimmte Arzneimittel (Inhalt der Werbebotschaft, Ausgestaltung der Werbung), nicht aber die Werbung für Dienstleistungen des Online-Verkaufs von Arzneimitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 49 und 50).

    Rn. 27 Wie die Europäische Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen im Wesentlichen ausgeführt hat, unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache insoweit von derjenigen, in der das Urteil vom 1. Oktober 2020, A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) (C-649/18, EU:C:2020:764), ergangen ist.

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 182/22

    Vorlage von Fragen an den EuGH über die Zulässigkeit von Gutscheinen oder …

    Rn. 53 aa) Wie der Gerichtshof der Europäischen Union zunächst entschieden hat, regelt Titel VIII der Richtlinie 2001/83/EG, der die Werbung für Arzneimittel betrifft, die Werbung für bestimmte Arzneimittel (Inhalt der Werbebotschaft, Ausgestaltung der Werbung), aber weder die Werbung für Dienstleistungen des Online-Verkaufs von Arzneimitteln noch die Werbung für das gesamte Sortiment verschreibungspflichtiger Arzneimittel, das von der betreffenden Apotheke angeboten wird (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18, GRUR 2020, 1219 [juris Rn. 49 und 50] = WRP 2020, 1410 - A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln];… Urteil vom 15. Juli 2021 - C-190/20, GRUR 2021, 1325 [juris Rn. 20 bis 22] = WRP 2021, 1277 - DocMorris).

    Rn. 54 bb) Nunmehr hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass ungeachtet der Ausführungen in Randnummer 50 des Urteils vom 1. Oktober 2020 (GRUR 2020, 1219 - A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln]) und in Randnummer 20 des Urteils vom 15. Juli 2021 (GRUR 2021, 1325 - DocMorris) der Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie 2001/83/EG über die Werbung für Arzneimittel nicht auf Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel beschränkt ist (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2022 - C-530/20, GRUR 2023, 268 [juris Rn. 51] = WRP 2023, 161 - EUROAPTIEKA).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    Die lettische Regelung, die Werbung für Arzneimittel verbietet, die sich auf die …

    Rn. 23 Am 13. Januar 2022 hat die Vierte Kammer des Gerichtshofs, die der Ansicht war, dass mit der Frage nach den Auswirkungen der Urteile vom 1. Oktober 2020, A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) (C-649/18, EU:C:2020:764), und vom 15. Juli 2021, DocMorris (C-190/20, EU:C:2021:609), auf die Beantwortung der in der vorliegenden Rechtssache gestellten Vorlagefragen ein größerer Spruchkörper zu befassen sei, gemäß Art. 60 Abs. 3 der Verfahrensordnung beim Gerichtshof angeregt, die vorliegende Rechtssache an einen solchen Spruchkörper zu verweisen.

    Rn. 40 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Werbung für Arzneimittel der öffentlichen Gesundheit schaden kann (…Urteil vom 5. Mai 2011, Novo Nordisk, C-249/09, EU:C:2011:272, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), da ein Fehlgebrauch oder ein Überverbrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen kann (…Urteil vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 30), und da auch mit einer übermäßigen oder unvernünftigen Verwendung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel Risiken verbunden sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 80 und 94.

    Rn. 48 Die Urteile vom 1. Oktober 2020, A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) (C-649/18, EU:C:2020:764), und vom 15. Juli 2021, DocMorris (C-190/20, EU:C:2021:609), können keine andere Auslegung von Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83 rechtfertigen.

    Rn. 49 Die Rechtssache, in der das Urteil vom 1. Oktober 2020, A (Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln) (C-649/18, EU:C:2020:764), ergangen ist, betraf die Tätigkeit einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Apotheke, die darin bestand, eine an Verbraucher eines anderen Mitgliedstaats gerichtete, groß angelegte multimediale Werbekampagne für ihre Dienstleistungen des Online-Verkaufs von Arzneimitteln durchzuführen.

    Der Gerichtshof hat im Wesentlichen entschieden, dass die Werbung für Dienstleistungen des Online-Verkaufs von Arzneimitteln nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie 2001/83 über die Werbung für Arzneimittel fällt, sondern in den der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") (…ABl. 2000, L 178, S. 1) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln], C-649/18, EU:C:2020:764, Rn. 50 und 59).

    Rn. 51 Ungeachtet der Ausführungen in Rn. 50 des Urteils vom 1. Oktober 2020, A [Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln] (C-649/18, EU:C:2020:764) und in Rn. 20 des Urteils vom 15. Juli 2021, DocMorris (C-190/20, EU:C:2021:609), ist indes der Anwendungsbereich der Bestimmungen der Richtlinie 2001/83 über die Werbung für Arzneimittel nicht auf Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel beschränkt.

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

    Rn. 287 vgl. etwa EuGH, Urteil vom 26. April 1988 - C-352/85 -, Bond van Adverteerders, juris; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 64; Mitteilung der L. an den Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank, Anwendung von Artikel 3 Absätze 4 bis 6 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf Finanzdienstleistungen, Brüssel, den 14. Mai 2003, KOM(2003) 259, S. 6; Müller-Broich, TMG, 1. Auflage 2012, § 3 Rn. 26 m.w.N.,.

    Rn. 301 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, s. u.a. Rn. 68, 71, 78, 91ff., 106.

    Rn. 324 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 81 und 94.

    Rn. 327 Vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 64.

    Rn. 338 Vgl. EuGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln juris, Rn. 71, vom 18. September 2019 - C-222/18 -, VIPA, juris, Rn. 71 m.w.N., vom 8. Juni 2017 - C-296/15 -, Medisanus, juris' Rn. 82 m.w.N., und vom 19. Mai 2009 - C-171/07 - und - C-172/07-, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., juris' Rn. 19 m.w.N.

    Rn. 352 Vgl. zu diesem Kriterium: EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, Werbung und Online-Verkauf von Arzneimitteln, juris, Rn. 72 m.w.N.

    Rn. 394 Für den Bereich des Gesundheitsschutzes vgl. EuGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71, und vom 18. September 2019 - C-222/18 -, juris, Rn. 71; zum Prüfverfahren zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material vgl. zudem EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 49.

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-606/21

    Doctipharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie …

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten …

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
  • VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1354/21

    Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-188/24

    Generalanwalt Szpunar: Eine Maßnahme, die eine logische Folge strafrechtlicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22

    Generalanwalt Szpunar: Ein Mitgliedstaat darf einem Anbieter von Online-Diensten, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22

    Expedia

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22

    Google Ireland

  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2024 - 10 O 134/24
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-517/23

    Apothekerkammer Nordrhein - Vorabentscheidungsersuchen - Humanarzneimittel - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22

    Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • EuGH, 19.09.2024 - C-88/23

    Parfümerie Akzente - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer …

  • VG Neustadt, 28.04.2025 - 5 L 77/25

    Antragsbefugnis eines Content-Providers im Verfahren gegen einen beigeladenen …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 1 S 767/23

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für ein kosmetisches Nagelstudio und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-376/22

    Generalanwalt Szpunar: Plattformen wie Google, Meta Platforms und Tik Tok dürfen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2025 - C-421/24

    AGCOM (Jeux d'argent en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-618/23

    SALUS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Kennzeichnung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-115/24

    Österreichische Zahnärztekammer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - …

  • EuGH, 08.05.2025 - C-212/24

    L.T. (Allocations sociales pour travailleurs agricoles à durée déterminée) - …

  • EuGH, 13.03.2025 - C-120/24

    Unigames - Vorlage zur Vorabentscheidung - Informationsverfahren auf dem Gebiet …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-604/24

    Farmakeio YZ & Sia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Nicht …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für …

  • EuGH, 09.03.2023 - C-50/22

    Sogefinancement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte …

  • EuGH, 02.03.2022 - C-530/20

    EUROAPTIEKA

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-88/23

    Parfümerie Akzente - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer …

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