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   BFH, 28.10.2015 - X R 47/13   

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BFH, 28.10.2015 - X R 47/13 (https://dejure.org/2015,36846)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2015 - X R 47/13 (https://dejure.org/2015,36846)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - X R 47/13 (https://dejure.org/2015,36846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht - Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 2, FGO § 155 S 1, ZPO § 563 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht - Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG

  • Bundesfinanzhof

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht - Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 2 AO, § 155 S 1 FGO, § 563 Abs 1 S 2 ZPO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht - Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG

  • IWW

    §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches, § ... 158 AO, § 162 Abs. 2 AO, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO, § 96 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO, § 162 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 155 Satz 1 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Schätzung wegen Nichtvorlage von Unterlagen

  • rewis.io

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht - Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Schätzung wegen Nichtvorlage von Unterlagen

  • datenbank.nwb.de

    Schätzung von Besteuerungsgrundlage bei Verletzung der Vorlagepflicht (hier: eine Kassendatei)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Steuerpflichtigen bestrittene Vorlagepflicht in der Betriebsprüfung - und die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Oktober 2013  2 K 4112/12 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) entschied durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 91 veröffentlichte Urteil, der Kläger sei als Einzelhändler von der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung befreit.

  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG -

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    So kommt sie in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des FG-Senats bestehen, der das aufgehobene Urteil gesprochen hat (BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, unter II.6.b).

    Da sich die Frage einer Zurückverweisung nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung stellt, kann die Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG nicht mit der Unrichtigkeit des Urteils ("greifbare Rechtswidrigkeiten") begründet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 941, unter II.6.b, m.w.N.).

  • BFH, 10.11.1993 - I R 68/93

    Verfahrensrecht; Beiladung einer GmbH (§ 60 FGO )

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung kann der BFH die Rechtssache durch besondere Anordnung an einen anderen Senat des FG zurückverweisen (z.B. BFH-Urteil vom 10. November 1993 I R 68/93, BFH/NV 1994, 798, unter II.2., m.w.N.).

    Von einer Zurückverweisung an einen anderen Senat ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn das Revisionsgericht aufgrund der besonderen Umstände befürchten muss, dass es dem Vordergericht schwerfallen wird, sich die rechtliche Beurteilung, die zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils führte, voll zu eigen zu machen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 798, unter II.2.).

  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Das FG kann seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung zwar auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des FA nachzugehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326, und vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196, unter 5.).
  • BFH, 16.12.2014 - X R 47/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 -

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Die Revision des FA führte zu dem veröffentlichten Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 16. Dezember 2014 X R 47/13 (BFH/NV 2015, 793), in dem der erkennende Senat feststellte, es habe eine Verpflichtung des Klägers bestanden, dem FA einen Datenträger mit der aus dem PC-Kassensystem "A" der Firma X generierten Datei BP_Kassenumsatz.csv vorzulegen.
  • BFH, 26.10.2011 - X B 44/11

    Schätzungsbefugnis bei unverschuldetem Verlust von Unterlagen

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b; vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.; vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b).
  • BFH, 19.07.2010 - X S 10/10

    Schätzungsbefugnis bei unvollständigen Buchführungsunterlagen; prozessuale

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b; vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.; vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b).
  • BFH, 28.06.1972 - I R 182/69

    Ordnungsmäßige Buchführung - Verlust der gesamten Unterlagen - Höhere Gewalt -

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b; vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.; vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII B 241/04

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Das FG kann seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung zwar auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des FA nachzugehen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326, und vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196, unter 5.).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Auszug aus BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
    Gründet die Schätzungsbefugnis darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1972 I R 182/69, BFHE 106, 427, BStBl II 1972, 819, unter 1.b; vom 9. März 1994 VIII S 9/93, BFH/NV 1995, 28, unter II.3.b ff.; vom 19. Juli 2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, sowie vom 26. Oktober 2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, unter II.1.b).
  • BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 18.05.1999 - I R 102/98

    Isolierte Aufhebung eines Schätzungsbescheides

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Von dieser vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn das Revisionsgericht aufgrund der besonderen Umstände befürchten muss, dass es dem Vordergericht schwerfallen wird, sich die rechtliche Beurteilung, die zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils führte, voll zu eigen zu machen (vgl BVerfGE 20, 336, 346 f; BFHE 240, 570; BFH Urteil vom 28.10.2015 - X R 47/13 - Juris RdNr 24 mwN).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R

    Krankenversicherung - Aufrechnung - Erstattungsforderungen -

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn das Vertrauen eines Beteiligten auf ein faires Verfahren vor dem Senat des LSG, der die zurückverwiesene Sache entschieden hat, nachhaltig erschüttert ist (vgl BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 7; BSG SozR 3-1750 § 565 Nr. 2) , wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des LSG (vgl BFHE 240, 570; BFH Urteil vom 28.10.2015 - X R 47/13 - Juris RdNr 24 mwN) oder der Beachtung der Bindungswirkung nach § 170 Abs. 5 SGG bestehen (BSG SozR 4-1500 § 170 Nr. 2 RdNr 79; BSG Beschluss vom 28.9.2010 - B 1 KR 46/10 B - Juris RdNr 7; zum Ganzen Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 170 RdNr 8).

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände genügt hierfür nicht schon die Unrichtigkeit des Urteils ("greifbare Rechtswidrigkeiten"; BFH Urteil vom 28.10.2015 - X R 47/13 - Juris RdNr 24) .

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 11/14

    Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen im

    Von einer Zurückverweisung an einen anderen Senat ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn das Revisionsgericht aufgrund der besonderen Umstände befürchten muss, dass es dem Vordergericht schwerfallen wird, sich die rechtliche Beurteilung, die zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils führte, voll zu eigen zu machen (s. zum Ganzen BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rz 22 bis 24).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen, der das angefochtene Urteil gesprochen hat (BFH-Urteile vom 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, und vom 10. Mai 2016 IX R 13/15, BFH/NV 2016, 1556).

    Da sich die Frage einer Zurückverweisung nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung stellt, kann die Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG nicht mit der Unrichtigkeit des Urteils ("greifbare Rechtswidrigkeiten") begründet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 171).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Von dieser vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit ist insbesondere dann Gebrauch zu machen, wenn das Revisionsgericht aufgrund der besonderen Umstände befürchten muss, dass es dem Vordergericht schwerfallen wird, sich die rechtliche Beurteilung, die zur Aufhebung des tatrichterlichen Urteils führte, voll zu eigen zu machen (vgl BVerfGE 20, 336, 346 f; BFHE 240, 570; BFH Urteil vom 28.10.2015 - X R 47/13 - Juris RdNr 24 mwN).
  • BFH, 27.09.2018 - V R 9/17

    Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Gründet die Schätzungsbefugnis --wie hier-- darauf, dass der Steuerpflichtige Unterlagen nicht vorlegen kann (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO), so ist es unerheblich, warum er sie nicht vorlegen kann, namentlich, ob ihn hieran ein Verschulden trifft (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rz 17).
  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Zum anderen kann das FG --wie hier-- seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des FA nachzugehen (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rz 19, m.w.N.).
  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23

    Verfahren - Änderung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung § 69

    Das Gericht kann seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des Finanzamts nachzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Ob die Buchführung auch deshalb zu verwerfen ist, weil keine Kasseneinzeldaten vorliegen (vgl. BFH-Zwischenurteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rn. 50 und BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 14; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2016 5 V 5089/16, EFG 2017, 12, Rn. 18; FG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2018 2 V 304/17, juris, Rn. 40; FG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 2 V 216/17, EFG 2018, 1862, Rn. 63), kann vorliegend dahinstehen.

    c) Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (BFH-Entscheidungen vom 19.07.2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, Rn. 20; vom 26.10.2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, Rn. 12; vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 17; FG Münster, Beschluss vom 22.12.2014 9 V 1742/14, juris, Rn. 91).

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 3 K 1213/20

    Steuerliche Behandlung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer

    Das Finanzgericht hat überdies eine eigene Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 Abs. 1 AO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 2020 II R 40/17, BStBl II 2020, 850, Rn. 26 ff. und 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 19; Gräber/Ratschow, FGO, 9. Aufl. 2019, § 96, Rn. 115).
  • FG Hamburg, 07.04.2016 - 6 K 132/15

    Umsatzsteuer: Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen zum ermäßigten

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20

    Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu Schweizer privatrechtlichen

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

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Rechtsprechung
   BFH, 16.12.2014 - X R 47/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51321
BFH, 16.12.2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - X R 47/13 (https://dejure.org/2014,51321)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    HGB § 238 Abs 1, HGB § ... 239 Abs 2, HGB § 239 Abs 4 S 1, AO § 146 Abs 1 S 1, AO § 146 Abs 5 S 1, AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 147 Abs 6 S 2, AO § 140 Abs 1, AO § 145, AO § 143, AO § 144, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 1 HGB, § 239 Abs 2 HGB, § 239 Abs 4 S 1 HGB, § 146 Abs 1 S 1 AO, § 146 Abs 5 S 1 AO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • IWW

    §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), § ... 158 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 147 Abs. 1 AO, § 147 Abs. 6 AO, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 140 AO, § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 Satz 1 AO, § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 146 Abs. 5 Satz 1 AO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 4 Abs. 3 EStG, §§ 145, 146 AO, § 22 UStG, §§ 143 ff. AO, § 145 AO, §§ 143, 144 AO, § 143 AO, § 144 AO, § 144 Abs. 3 Nr. 2 AO, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 147 Abs. 6 Satz 2 Alternative 2 AO, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO, § 99 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt i.R.e. Außenprüfung

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 29/13 - Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines Apothekers zur Überlassung von Kassendateien an den Betriebsprüfer - Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht und ...

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze; Pflicht zur Vorlage einer von dem Kassensystem generierten Datei an das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Einzelhändlers zur Aufzeichnung der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung; Pflicht zur Vorlage elektronischer Daten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    c) Aus der Pflicht zur Ersichtlichmachung der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens unter Beachtung der GoB hat der BFH gefolgert, dies bedeute, dass grundsätzlich jedes einzelne Handelsgeschäft --einschließlich der sich auf die jeweiligen Handelsgeschäfte beziehenden Kassenvorgänge-- einzeln aufzuzeichnen sei (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 1966 IV 472/60, BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Dafür bedarf es prinzipiell nicht nur der Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des Geschäfts und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    Für bar erlangte Kasseneinnahmen hat der BFH in diesem Zusammenhang unmissverständlich klargestellt, dass der nach den GoB aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall gerade nicht nur der am Ende eines Tages insgesamt vereinnahmte Betrag (Tageslosung) ist, weil die Tatsache der sofortigen Bezahlung der Leistung es nicht rechtfertigt, die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht auch einzeln mit Benennung des Kunden, der Art der Tätigkeit und der Bareinnahme aufzuzeichnen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    d) Da die GoB indes nur eine Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge im Rahmen des nach Art und Umfang des Geschäftes Zumutbaren verlangen, hat der BFH die Einzelaufzeichnungspflicht für Einzelhandelsgeschäfte --in Betrieben, in denen Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden-- dahingehend eingeschränkt, dass die baren Betriebseinnahmen in der Regel nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371).

    e) Die Frage, ob die nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich gegebene Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung eines jeden Geschäftsvorfalls aus Gründen der Unzumutbarkeit einzuschränken ist, ist --anders als im BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- im Streitfall zu verneinen.

    Der Senat hat zwar --wenn auch unter Verweis auf das BFH-Urteil in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- ausgeführt, dem Kläger sei eine Einzelaufzeichnungspflicht nicht zuzumuten.

    g) Mit den vorstehenden Ausführungen weicht der erkennende Senat nicht von der Entscheidung in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371 ab.

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe insbesondere mit Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06 (BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452) entschieden, dass der Datenzugriff der Finanzverwaltung sich nur auf solche nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Daten erstrecke, für die eine --an anderer Stelle normierte-- Aufzeichnungspflicht bestehe.

    Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird wiederum grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, m.w.N.).

    Das heißt, sie setzt stets eine Aufzeichnungspflicht voraus und besteht grundsätzlich nur im Umfang der Aufzeichnungspflicht (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 225, 302, BStBl II 2010, 452, mit umfangreichen Nachweisen).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (1) Im Urteil in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599 hat der BFH zwar auf die Ausnahme von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung hingewiesen, hierüber aber --da es um einen nicht buchführungspflichtigen, im Taxigewerbe tätigen Gewerbetreibenden ging-- nicht tragend entschieden.

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (2) Im Beschluss in BFH/NV 2006, 940 ermittelte die dortige Klägerin ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) und nicht durch Betriebsvermögensvergleich.

  • BFH, 26.09.2007 - I B 53/07

    Zugriff des Finanzamts auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Über § 140 AO gelten die Kaufleuten obliegenden handelsrechtlichen Buchführungspflichten auch für die Besteuerung (vgl. Klein/Rätke, AO, 12. Aufl., § 140 Rz 1 und 4; BFH-Beschluss vom 26. September 2007 I B 53, 54/07, BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415).

    Ist ihm dies nicht möglich, kann er den Zugriff auf die Datei BP_Kassenumsatz.csv mit den Kasseneinzeldaten nicht verweigern (zutreffend Bellinger, StBp 2011, 305, 308; ders., StBp 2013, 278, 279; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 219, 19, BStBl II 2008, 415, unter II.4.).

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    bb) Etwas anderes ergibt sich weder aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) noch aus den Senatsbeschlüssen vom 16. Februar 2006 X B 57/05 (BFH/NV 2006, 940) sowie vom 7. Februar 2008 X B 189/07 (nicht veröffentlicht).

    (3) Zwar ging es in dem dem Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07 zugrunde liegenden Fall um einen Lebensmitteleinzelhändler.

  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Hat er bspw. in der Datei patientenbezogene Daten abgelegt, deren Herausgabe er nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO verweigern darf (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 78/05, BFHE 227, 338, BStBl II 2010, 455, unter II.4.g dd für einen Rechtsanwalt/Steuerberater als Berufsgeheimnisträger), kann er diese aus der Datei entfernen.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 48/12

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Es handelt sich bei diesem BMF-Schreiben um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzt und die Gerichte nicht bindet (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2013 VI R 48/12, BFH/NV 2014, 341).
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus BFH, 16.12.2014 - X R 47/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754, und vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Der Steuerpflichtige ist in der Wahl des Aufzeichnungsmittels frei und kann entscheiden, ob er seine Warenverkäufe manuell oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel --wie einer elektronischen Registrier- oder PC-Kasse-- erfasst (vgl. im Hinblick auf Warenverkäufe eines Kaufmanns auch Senatsurteil vom 16. Dezember 2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz 23).
  • FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17

    Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen aufgrund der Ergebnisse einer Außenprüfung

    Werden die Bareinnahmen in einer offenen Ladenkasse erfasst, so erfordert dies einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist (BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 Rz. 38 ff. mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz. 23).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Die Revision des FA führte zu dem veröffentlichten Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 16. Dezember 2014 X R 47/13 (BFH/NV 2015, 793), in dem der erkennende Senat feststellte, es habe eine Verpflichtung des Klägers bestanden, dem FA einen Datenträger mit der aus dem PC-Kassensystem "A" der Firma X generierten Datei BP_Kassenumsatz.csv vorzulegen.
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

    Darüber hinaus sind norminterpretierende Verwaltungsverfügungen, die als solche keine Rechtsnormqualität besitzen, für die Gericht nicht bindend (ständige Rechtsprechung, sh. z. B.: BFH Zwischenurteil v. 16.12.2014, X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2016 - 5 V 5089/16

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung von Umsätzen auf der Basis der

    Diese Aufzeichnungspflicht erstreckt sich bei Verwendung von elektronischen Registrierkassen - wie im Streitfall - insbesondere auch auf die Kasseneinzeldaten (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014 - X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Ob die Buchführung auch deshalb zu verwerfen ist, weil keine Kasseneinzeldaten vorliegen (vgl. BFH-Zwischenurteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rn. 50 und BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 14; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2016 5 V 5089/16, EFG 2017, 12, Rn. 18; FG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2018 2 V 304/17, juris, Rn. 40; FG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2018 2 V 216/17, EFG 2018, 1862, Rn. 63), kann vorliegend dahinstehen.

    c) Für die Frage der Berechtigung einer Hinzuschätzung dem Grunde nach kommt es auf ein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nicht an (BFH-Entscheidungen vom 19.07.2010 X S 10/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2017, Rn. 20; vom 26.10.2011 X B 44/11, BFH/NV 2012, 168, Rn. 12; vom 28.10.2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 17; FG Münster, Beschluss vom 22.12.2014 9 V 1742/14, juris, Rn. 91).

  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Es obliegt allerdings weiterhin der Klägerin, einzelne E-Mails oder Daten, die ihrer Auffassung nach nicht steuerrelevant sind, in Ausübung ihres Erstqualifikationsrechts zu selektieren (vgl. BFH, Zwischenurteil vom 16. Dezember 2014, X R 47/13, BFH/NV 2015, 793 m.w.N.; Urteil vom 16. Dezember 2014, X R 42/13, BStBl. II 2015, 519).
  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

    Bei Einsatz einer elektronischen Registrierkasse, die wie im Streitfall Aufzeichnung und Aufbewahrung (Speicherung) von Einzeldaten (insbesondere die in Geld bestehende Gegenleistung und den Inhalt des Geschäfts) ermöglicht, unterliegen die gefertigten Aufzeichnungen - als Grundaufzeichnungen i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO - der Aufbewahrungspflicht (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2015 - 2 K 376/15

    Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer Außenprüfung

    Der BFH hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 X R 29/13 (BFH/NV 2015, 790) sowie mit seinen Parallelentscheidungen vom selben Tage (X R 42/13, BStBl II 2015, 519 und X R 47/13, BFH/NV 2015, 793) entschieden, dass ein Einzelhändler, der - wie hier die Klägerin - eine PC-Kasse verwendet, die die detaillierten Informationen in Bezug auf den einzelnen Verkaufsvorgang aufzeichnet und speichert, dem Betriebsprüfer den diesbezüglichen Datenzugriff gewähren muss.
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