Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und verspäteter postalischer Weiterleitung durch unzuständiges Gericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 S 3 ElektAktfV BW, § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 S 3 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG
Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und verspäteter postalischer Weiterleitung durch unzuständiges Gericht - IWW
§§ 121 Nr. 1, 3, ... 113 Abs. 1, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1, 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 1 Satz 1 eAktVO BW, §§ 117 Abs. 1 Satz 3, 113 Abs. 1 FamFG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 130 a Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 FamFG, § 117 Abs. 5 FamFG, § 233 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, §§ 130 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 130 d Satz 1 ZPO, §§ 130 d Satz 1, 130 a Abs. 3, 4 ZPO, § 55 d VwGO, § 130 d Satz 1 ZPO, §§ 130 a, 130 d ZPO, § 130 a Abs. 1 ZPO, § 130 d ZPO, 130 a ZPO, § 130 a Abs. 3, § 1 Satz 3 eAktVO BW, § 298 Abs. 1, 2 ZPO, § 142 ZPO, § 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formale Anforderungen an einen vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur versehenen und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuchs im ...
- rechtsportal.de
Formale Anforderungen an einen vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur versehenen und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist; Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuchs im ...
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und verspäteter postalischer Weiterleitung durch unzuständiges Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Weiterleitung per Post macht Antrag nicht formunwirksam!
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BeA: Beschwerde geht als Irrläufer beim Amtsgericht ein, Amtsgericht leitet per Post und nicht per beA weiter
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gericht leitet Irrläufer per Post weiter: Formunwirksam wegen Verstoß gegen beA-Pflicht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Formunwirksamkeit des Antrags bei postalischer Weiterleitung des unzuständigen Gerichts
- famrz.de (Kurzinformation)
Formerfordernis bei Eingang eines Antrags beim unzuständigen Ausgangsgericht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 242, 112
- NJW 2025, 309
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument erst dann gemäß § 130 a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 …und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).Rn. 25 Freilich kann ein beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz keine fristwahrende Wirkung haben, weil hierfür der Eingang beim zuständigen Gericht erforderlich ist und es selbst bei Nutzung eines identischen Intermediärs durch die Gerichte eines Bundeslandes für den fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht darauf ankommt, wann das Dokument gerade auf dem für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 …und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).
- BGH, 30.11.2022 - IV ZB 17/22
(Wirksamer Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument erst dann gemäß § 130 a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 …und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).Rn. 25 Freilich kann ein beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz keine fristwahrende Wirkung haben, weil hierfür der Eingang beim zuständigen Gericht erforderlich ist und es selbst bei Nutzung eines identischen Intermediärs durch die Gerichte eines Bundeslandes für den fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht darauf ankommt, wann das Dokument gerade auf dem für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 …und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).
- BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18
Aktivitätsüberwachung - Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument erst dann gemäß § 130 a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).Rn. 25 Freilich kann ein beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz keine fristwahrende Wirkung haben, weil hierfür der Eingang beim zuständigen Gericht erforderlich ist und es selbst bei Nutzung eines identischen Intermediärs durch die Gerichte eines Bundeslandes für den fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht darauf ankommt, wann das Dokument gerade auf dem für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).
- OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 22 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass es - bezogen auf den maßgeblichen Zugang beim zuständigen Beschwerdegericht - im Falle einer postalischen Weiterleitung eines per beA beim unzuständigen Gericht eingegangenen Schriftsatzes an der Wahrung der elektronischen Form iSd §§ 130 d Satz 1, 130 a Abs. 3 und 4 ZPO fehle (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2022, 1382, 1384;… VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 6. September 2022 - 12 S 1365/22 - juris Rn. 24 zu § 55 d VwGO;… so wohl auch jurisPK-ERV/Jansen 2. Aufl. § 233 ZPO Rn. 87;… Anders/Gehle/Göertz ZPO 82. Aufl. § 519 Rn. 5;… Musielak/Borth/Frank/Borth FamFG 7. Aufl. § 14 Rn. 2).Weder aus dem Wortlaut der maßgeblichen Bestimmungen in §§ 130 a, 130 d ZPO noch aus ihrem Zweck ergibt sich jedoch, dass ein mit einer einfachen Signatur versehener Schriftsatz, der per beA und damit auf einem dafür gesetzlich vorgesehenen Weg elektronisch an ein unzuständiges Gericht übermittelt wurde, nur dann der Form der §§ 130 d Satz 1, 130 a Abs. 3 und 4 ZPO genügt, wenn er auch beim zuständigen Gericht in elektronischer Form eingeht (so aber OLG Bamberg FamRZ 2022, 1382, 1384;… VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 6. September 2022 - 12 S 1365/22 - juris Rn. 24 zu § 55 d VwGO).
- BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22
Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Dass die Verfahrensbevollmächtigte diesen anwaltlichen Sorgfaltspflichten nicht genügt hat (vgl. zu den Sorgfaltsanforderungen nur BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - MDR 2023, 932 Rn. 11 mwN), wird von der Rechtsbeschwerde nicht in Frage gestellt.Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15 - FamRZ 2016, 1762 Rn. 12 mwN; BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - MDR 2023, 932 Rn. 14 mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2022 - 12 S 1365/22
Postalische Beschwerdeantragstellung seit dem Jahr 2022; elektronische …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 22 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass es - bezogen auf den maßgeblichen Zugang beim zuständigen Beschwerdegericht - im Falle einer postalischen Weiterleitung eines per beA beim unzuständigen Gericht eingegangenen Schriftsatzes an der Wahrung der elektronischen Form iSd §§ 130 d Satz 1, 130 a Abs. 3 und 4 ZPO fehle (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2022, 1382, 1384; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 6. September 2022 - 12 S 1365/22 - juris Rn. 24 zu § 55 d VwGO;… so wohl auch jurisPK-ERV/Jansen 2. Aufl. § 233 ZPO Rn. 87;… Anders/Gehle/Göertz ZPO 82. Aufl. § 519 Rn. 5;… Musielak/Borth/Frank/Borth FamFG 7. Aufl. § 14 Rn. 2).Weder aus dem Wortlaut der maßgeblichen Bestimmungen in §§ 130 a, 130 d ZPO noch aus ihrem Zweck ergibt sich jedoch, dass ein mit einer einfachen Signatur versehener Schriftsatz, der per beA und damit auf einem dafür gesetzlich vorgesehenen Weg elektronisch an ein unzuständiges Gericht übermittelt wurde, nur dann der Form der §§ 130 d Satz 1, 130 a Abs. 3 und 4 ZPO genügt, wenn er auch beim zuständigen Gericht in elektronischer Form eingeht (so aber OLG Bamberg FamRZ 2022, 1382, 1384; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 6. September 2022 - 12 S 1365/22 - juris Rn. 24 zu § 55 d VwGO).
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Insoweit reicht der - vorliegend erfolgte - bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19 mwN). - BGH, 23.09.2020 - XII ZB 94/20
Erwartung der Prozesskostenhilfebewilligung im zweiten Rechtszug
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 33 Die Verwerfung der Beschwerde als unzulässig steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist nicht entgegen, weil dem Beschluss des Beschwerdegerichts mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung insoweit die Grundlage entzogen und er damit gegenstandslos geworden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2020 - XII ZB 94/20 - FamRZ 2021, 209 Rn. 20 mwN). - BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf eine Fristverlängerung nur …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Dies gilt auch für Anträge auf Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (vgl. BGH Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22 - NJW 2023, 2883 Rn. 15). - BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23
Rn. 30 Zwar kann sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BGH Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - NJW 2011, 2053 Rn. 12). - BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer …
- BGH, 18.10.2023 - XII ZB 31/23
Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an Fristenkontrolle durch Prozessbeteiligten
- BAG, 14.09.2026 - 6 AZB 10/26
Fristwahrung - Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
Wird eine solche nicht vorgenommen, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (…vgl. BAG 4. März 2026 - 5 AZB 26/25 - Rn. 16; BGH 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23 - Rn. 19 mwN, BGHZ 242, 112). - BGH, 09.04.2025 - XII ZB 163/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist nach …
Ein elektronisch beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz wahrt die Rechtsmittelfrist auch dann, wenn dieser bei einer postalischen Übersendung an das zuständige Rechtsmittelgericht dort innerhalb der noch offenen Rechtsmittelfrist eingeht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23, BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190).Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190 Rn. 16 mwN;… BGH Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22 - MDR 2023, 932 Rn. 9 mwN).
Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190 Rn. 19 mwN).
Wird dieser Schriftsatz dann dort ausgedruckt und in Papierform an das zuständige Gericht weitergeleitet, etwa weil bei dem unzuständigen Gericht noch eine Papierakte geführt wird oder eine elektronische Übermittlung aus anderen Gründen nicht möglich ist, ändert dies nichts daran, dass der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zur elektronischen Einreichung des Schriftsatzes nach § 130 d Satz 1 ZPO nachgekommen ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190 Rn. 24).
- BGH, 06.05.2026 - XII ZB 313/25
Wirksamkeit einer in Deutschland nach dem Ritus der griechischorthodoxen Kirche …
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 (BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190) diese Entscheidung aufgehoben, der Antragstellerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist gewährt und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
- BAG, 04.03.2026 - 5 AZB 26/25
Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO
Unerheblich ist, ob es von dort aus rechtzeitig an andere Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt werden konnte (vgl. zu § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO BGH 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23 - Rn. 14, BGHZ 242, 112;… 30. März 2023 - III ZB 13/22 - Rn. 10;… 8. März 2022 - VI ZB 25/20 - Rn. 8;… vgl. zu § 52a Abs. 5 Satz 1 FGO BFH 25. Mai 2022 - X B 158/21 - Rn. 7 ff.).Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BGH 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23 - Rn. 19 mwN, BGHZ 242, 112).
- OLG Stuttgart, 06.06.2025 - 17 UF 96/23
Frage der Wirksamkeit einer nach griechisch-orthodoxem Ritus in Deutschland …
Im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 04.04.2023 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Scheidung und Folgesachen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens (Az. XII ZB 411/23) an das Amtsgericht - Familiengericht - Stuttgart zurückverwiesen.Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.10.2024 (Az. XII ZB 411/23) den Senatsbeschluss aufgehoben, der Antragstellerin wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
- BGH, 11.03.2025 - XI ZB 17/24
Verlassen auf Bestätigung des Dokumenteneingangs in Büroverwaltungssoftware
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (…BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 15 und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23, NJW 2025, 309 Rn. 30, jeweils mwN). - BGH, 22.01.2025 - XII ZB 450/23
Zurechnung eines Verschuldens des Betreuers des Verfahrensbeteiligten
Das Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigten und seines gesetzlichen Vertreters ist, wie das Beschwerdegericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ausführt, dem Beteiligten zuzurechnen (§ 113 Abs. 1 FamFG iVm §§ 85 Abs. 2, 51 Abs. 2 ZPO), das Verschulden sonstiger Dritter hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23 - juris Rn. 16 mwN). - LG Hamburg, 05.05.2025 - 334 S 51/24 Für den rechtzeitigen und nach § 130a Abs. 5 S. 1 ZPO wirksamen Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes beim zuständigen Gericht kommt es nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, dass es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23).
Insoweit ist der hier zu entscheidende Fall nicht vergleichbar mit dem der von der Klägerin im Schriftsatz vom 03.04.2025 angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2024 zum Aktenzeichen XII ZB 411/23 zugrunde liegenden Sachverhalt.
- BGH, 30.07.2025 - XII ZB 51/25
Einrichtung einer Betreuung und Bestellung eines Berufsbetreuers für den …
Allerdings hätte das Amtsgericht, das der Beschwerde des Betroffenen durch Beschluss vom 10. Dezember 2024 nicht abgeholfen hatte, die am 13. und 29. Dezember 2024 bei ihm eingegangenen Schriftsätze im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an das Landgericht weiterleiten müssen (zur Pflicht zur Weiterleitung elektronischer Dokumente vgl. Senatsbeschluss BGHZ 242, 112 = FamRZ 2025, 190 Rn. 18 ff.). - BGH, 19.02.2025 - XII ZB 420/24
Rechtsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsgesuchs und …
Fehler des Büropersonals hindern eine Wiedereinsetzung deshalb nicht, solange den Verfahrensbevollmächtigten kein eigenes Verschulden - etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens - trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23 - NJW 2025, 309 Rn. 16 mwN). - VG Hamburg, 28.05.2026 - 3 K 8747/25
Die an das Verwaltungsgericht adressierte und irrtümlich an ein anderes Gericht …
- VG München, 16.09.2025 - M 16 K 23.2259
Anfechtung der Wahl der Delegiertenversammlung des Zahnärztlichen, …
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