Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13   

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https://dejure.org/2014,871
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 (https://dejure.org/2014,871)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 (https://dejure.org/2014,871)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 5 Sa 180/13 (https://dejure.org/2014,871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 Abs 1 S 1 BEEG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 5 Abs 1 Buchst c BUrlG, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003
    Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

  • IWW

    BEEG § 17 Abs. 1 BUrlG § 3 Abs. 1 BUrlG § 5 Abs. 1 c

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung des Erholungsurlaubs bei Elternzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Erholungsurlaubs bei Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 06.03.2014)

    Arbeitgeber darf Urlaub in der Elternzeit kürzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Erholungsurlaubs während der Elternzeit verstößt nicht gegen Europarecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Erholungsurlaubs für jeden vollen Elternzeitmonat zulässig

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Kürzung des Erholungsurlaubs während der Elternzeit verstößt (auch) nicht gegen Europarecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2014, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2010 - 3 Sa 1288/10

    Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Elternzeit; Klage auf Urlaubsabgeltung bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Auch das LAG Niedersachsen (16.11.2010 - 3 Sa 1288/10 - Juris) habe einen Verstoß festgestellt.

    Auch das LAG Niedersachsen hat mit Urteilen vom 29.03.2013 (5 Sa 140/12 - Juris) und vom 16.11.2010 (3 Sa 1288/10 - Juris) festgestellt, dass die Kürzungsbestimmung des § 17 Abs. 1 BEEG nicht gegen Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/88/EG verstößt.

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Zwar könne der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. 28.07.1992 - 9 AZR 340/91- Juris) die Erklärung, den Urlaub zu kürzen, ausdrücklich oder stillschweigend abgeben.

    Weitere Voraussetzungen für eine Kürzung des Urlaubs bzw. der Urlaubsabgeltung sind nicht gegeben, insbesondere enthält die gesetzliche Vorschrift keinen Zeitpunkt, zu dem diese Erklärung abgegeben werden muss (BAG 28.07.1992 - 9 AZR 340/91 - NZA 1994, 27).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    So hat der EuGH in seinem Urteil vom 08.11.2012 (Heimann und Toltschin, C-229/11 und C-230/11, NZA 2012, 1273) die Kürzung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub für Fälle der Kurzarbeit zugelassen.
  • LAG Hamm, 27.06.2013 - 16 Sa 51/13

    Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Die Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung des LAG Hamm (27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - Juris; Revision eingelegt unter 9 AZR 725/13) nach eigener Prüfung an, das in den Rn. 22, 23 seiner Entscheidung Folgendes ausgeführt hat: "Zwar gewährt Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Mit Urteil vom 22.10.2009 (Meerts, C-116/08, NZA 2010, 29) hat er § 2 Nr. 6 und 7 der am 14.12.1995 geschlossenen Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG ausgelegt.
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Urlaubsabgeltung bei Elternzeit; Zahlungsklage bei Kürzung des Erholungsurlaubs;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Die Berufungskammer schließt sich der Rechtsprechung des LAG Hamm (27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - Juris; Revision eingelegt unter 9 AZR 725/13) nach eigener Prüfung an, das in den Rn. 22, 23 seiner Entscheidung Folgendes ausgeführt hat: "Zwar gewährt Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 5 Sa 140/12

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Auch das LAG Niedersachsen hat mit Urteilen vom 29.03.2013 (5 Sa 140/12 - Juris) und vom 16.11.2010 (3 Sa 1288/10 - Juris) festgestellt, dass die Kürzungsbestimmung des § 17 Abs. 1 BEEG nicht gegen Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/88/EG verstößt.
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung - Kürzung des Erholungsurlaubs nach § 17 BEEG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, die Erklärung noch in der Erwiderung einer Klage auf Abgeltung abzugeben (BAG 23.04.1996 - 9 AZR 165/95 - NZA 1997, 44).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    So hat der EuGH entschieden, dass eine Weihnachtsgratifikation leistungsmindernd für Zeiten des Erziehungsurlaubs berücksichtigt werden kann (Urteil vom 21.10.1999, Lewen, C-333/97, NZA 1999, 1325).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 226/10

    Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13
    Im Vorprozess (LAG Rheinland-Pfalz 8 Sa 226/10, ArbG Koblenz 8 Ca 594/98) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten vom 25.02.
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • ArbG Karlsruhe, 16.12.2011 - 3 Ca 281/11

    Lewen

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Nachdem der Senat die sog. Surrogatstheorie mit Urteil vom 19. Juni 2012 (- 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64) vollständig aufgegeben hat, sind mehrere Landesarbeitsgerichte weiterhin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die Kürzung des Erholungsurlaubs auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklären kann (LAG Niedersachsen 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 - zu II 1 b der Gründe, mit zust. Anm. Hoffmann jurisPR-ArbR 2/2015 [Revision eingelegt unter - 9 AZR 703/14 -]; LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2014 - 5 Sa 180/13 - zu II 3 b der Gründe; Hessisches LAG 6. Dezember 2013 - 3 Sa 980/12 - zu B I 2 b der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 205/14 -]) .
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2014 - 15 Sa 533/14

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Kürzung des Urlaubs- und des

    Die Kürzung kann daher vom Arbeitgeber unverändert auch noch nach dem Ende der Elternzeit und auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklärt werden (wie hier LAG Rheinland-Pfalz 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358; LAG Hessen vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - a.A. LAG Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris -).

    Da die vorliegend getroffene Entscheidung zwar mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.01.2014 - 5 Sa 180/13 - ZTR 2014, 358 sowie mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 06.12.2013 - 3 Sa 980/12 - juris - übereinstimmt, jedoch von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.06.2013 - 16 Sa 51/13 - juris - abweicht, war die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13   

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https://dejure.org/2013,41948
LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13 (https://dejure.org/2013,41948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2013 - 10 Sa 375/13 (https://dejure.org/2013,41948)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 10 Sa 375/13 (https://dejure.org/2013,41948)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzklage einer Erzieherin wegen Auflösungsverschuldens und Persönlichkeitsrechtsverletzung bei zumutbaren Maßnahmen der Arbeitgeberin zum Abbau von Spannungen am Arbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschulden - Angemessene Bemühung der Arbeitgeberin um Konfliktbeseitigung

  • Betriebs-Berater

    Vermeidung von Schadenersatzansprüchen der Arbeitnehmer durch Supervision und Mediation

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschulden - Angemessene Bemühung der Arbeitgeberin um Konfliktbeseitigung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mobbing am Arbeitsplatz - "Supervision" als Mittel zur Konfliktlösung

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Schadensersatzklage einer Erzieherin wegen Auflösungsverschuldens und Persönlichkeitsrechtsverletzung bei zumutbaren Maßnahmen der Arbeitgeberin zum Abbau von Spannungen am Arbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Team-Supervision geeignete Maßnahme zur Konfliktlösung zwischen Arbeitnehmern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Mobbingfällen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vermeidung von Schadenersatzansprüchen der Arbeitnehmer durch Supervision und Mediation

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers vermeiden - Arbeitskonflikte lösen mit Mediation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2868
  • ZTR 2014, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 269/03

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Nach der Entscheidung des BAG vom 22.04.2004, Az. 8 AZR 269/03, sind Sie verpflichtet, Schadenersatz nach den Grundsätzen der §§ 9,10 KSchG zu leisten.
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Dabei muss das für den Schadensersatz erforderliche "Auflösungsverschulden" des Vertragspartners das Gewicht eines wichtigen Grundes iSv. § 626 BGB haben (BAG 14.12.2011 - 5 AZR 439/10 - Rn. 31 mwN, NJW 2012, 1900).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Regelmäßig liegt im Ausspruch einer Abmahnung der konkludente Verzicht auf das Recht zur Kündigung aus den in ihr gerügten Gründen (BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 53 mwN, AP § 123 BGB Nr. 69).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Das Arbeitsgericht ist zutreffend von den - auch von der Berufungskammer geteilten - Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Haftung des Arbeitgebers in sog. Mobbing-Fällen (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 7, mwN.) ausgegangen.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass im Arbeitsleben übliche und typische Konfliktsituationen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP § 611 BGB Mobbing Nr. 5).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
    Die Beklagte hatte vielmehr analog § 12 AGG einen Ermessensspielraum, mit welchen Maßnahmen sie auf die auftretenden Konflikte zwischen der Vorgesetzten R. und der Klägerin reagiert (BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - Rn. 68, AP § 611 BGB Mobbing Nr. 6).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6739
LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13 (https://dejure.org/2014,6739)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2014 - 5 Sa 262/13 (https://dejure.org/2014,6739)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 5 Sa 262/13 (https://dejure.org/2014,6739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 91 Abs 5 SGB 9
    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - Unverzüglichkeit - Interessenabwägung

  • IWW

    BGB § 626 Abs. 1 BGB § 626 Abs. 2 SGB-IX § 91 Abs. 5 TV-L § 34 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - Unverzüglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Straßenwärters bei verspäteter Kündigungserklärung nach Zustimmung des Integrationsamtes

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Unverzügliche Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unverzügliche Kündigung nach Zustimmung des Integrationsamtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 121 Abs. 1
    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Straßenwärters bei verspäteter Kündigungserklärung nach Zustimmung des Integrationsamtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nicht unverzüglich erklärte Kündigung kann rechtsunwirksam sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Langsame Hauspost verhindert Kündigung eines Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 352
  • ZTR 2014, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 7 Sa 506/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflicher Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Das Arbeitsgericht (Az. 11 Ca 1484/08) hat der Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 07.05.2009 stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des beklagten Landes mit rechtskräftigem Urteil vom 25.05.2011 (LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 506/09 - Juris) nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zurückgewiesen.

    Auch das erste Kündigungsschutzverfahren (LAG Rheinland-Pfalz 25.04.2011 - 7 Sa 506/09 - Juris) erfülle in jedem Fall die Funktion einer Abmahnung, da diese Kündigung auf ein vergleichbares, einschlägiges Verhalten des Klägers gestützt worden sei.

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 7 Sa 506/09 (11 Ca 1184/08) und 6 Ca 1422/09 (ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach).

    Das beklagte Land hat dem Kläger wegen seiner Verhaltensweisen, die im Tatbestand des Berufungsurteils (LAG Rheinland-Pfalz 25.05.2011 -7 Sa 506/09 - Juris) im Einzelnen aufgeführt sind, damals keinen Schuldvorwurf gemacht.

    Soweit das Arbeitsgericht auf die Begründung seines Urteils vom 18.05.2010 (Az: 6 Ca 1422/09) im damaligen Weiterbeschäftigungsrechtsstreit abhebt, sind die die Verhaltensweisen des Klägers im Kündigungsschutzverfahren vom Landesarbeitsgericht (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.05.2011 - 7 Sa 506/09 - Juris) geprüft und nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens kündigungsrechtlich bewertet worden sind.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. zum Fall "Emmely" BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, NZA 2010, 1227; zuletzt BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13, NZA 2014, 143; jeweils mwN).

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Pflichtverletzung mit einem vorsätzlichen Verstoß gegen eine den unmittelbaren Vermögensinteressen des Arbeitgebers dienende Weisung einhergeht (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 30 mwN, aaO).

    Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 38, aaO; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2009, 1198).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Für den Fall, dass - wie hier - bei fristgerechter Antragstellung die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts bereits abgelaufen ist, verlangt § 91 Abs. 5 SGB IX den unverzüglichen Ausspruch der Kündigung (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 13 mwN, NZA 2013, 507).

    Solange derjenige, dem unverzügliches Handeln abverlangt wird, nicht weiß, dass er die betreffende Rechtshandlung vornehmen muss, oder es mit vertretbaren Gründen annehmen kann, er müsse sie noch nicht vornehmen, liegt kein "schuldhaftes" Zögern vor (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 118/11 - Rn. 16 mwN, aaO).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Auch außerhalb der Regelungen in §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG, 83 Abs. 2 LPersVG hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen (st. Rspr. seit BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme haben durfte, der Arbeitgeber würde dieses nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 38, aaO; BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33 mwN, NZA 2009, 1198).
  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten - Rechtzeitigkeit der Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Von der Ausgangslage ist die vom beklagten Land angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 06.11.1986 - 2 AZR 753/85 - Juris) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • LAG Hamm, 08.11.2012 - 15 Sa 1094/12

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit i.S.d. § 91 Abs. 5 SGB IX;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Das ist auch unter Berücksichtigung der Größe und Struktur des LBM, die eine Formalisierung des Postwesens bedingt, bei einer Abwägung der Einzelfallumstände nicht unverzüglich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05 - Juris; LAG Hamm 08.11.2012 - 15 Sa 1094/12 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05

    Unverzüglicher Ausspruch einer Kündigung iSv § 91 Abs 5 SGB 9

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Das ist auch unter Berücksichtigung der Größe und Struktur des LBM, die eine Formalisierung des Postwesens bedingt, bei einer Abwägung der Einzelfallumstände nicht unverzüglich (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05.10.2005 - 10 TaBV 22/05 - Juris; LAG Hamm 08.11.2012 - 15 Sa 1094/12 - Juris).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2014 - 5 Sa 262/13
    Ein solches Verhalten kann auch dann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darstellen, wenn die rechtswidrige Handlung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden geführt hat (vgl. zum Fall "Emmely" BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 26, NZA 2010, 1227; zuletzt BAG 20.06.2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 13, NZA 2014, 143; jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17

    Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers

    Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte ebenfalls schließlich im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 262/13) Erfolg.

    Insoweit berufe er sich auf das Urteil vom 13.02.2014 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az: 5 Sa 262/13) sowie des LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2011 - 7 Sa 506/09 -) und dem darin eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachten, worin gerade nicht feststellbar gewesen sei, dass von ihm bei einer Beschäftigung als Straßenwärter erhebliche Gefahren für sich oder Dritte oder für Gegenstände zu erwarten seien.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

    Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 390/19 - Rn. 17 mwN zu § 91 Abs. 5 SGB IX; ErfK/Rolfs 23. Aufl. SGB IX § 174 Rn. 7 mwN; strenger LAG Rheinland-Pfalz 13. Februar 2014 - 5 Sa 262/13 - Rn. 31 , zitiert nach juris).Dem Arbeitgeber steht somit eine angemessene Überlegungsfrist zu, die jedoch mit Rücksicht darauf, dass die Kündigungsabsicht bereits Gegenstand des Zustimmungsverfahrens gewesen ist, also ergänzende Überlegungen kaum nötig sind, sehr knapp zu bemessen ist (vgl. BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - Rn. 35, BAGE 34, 20, zitiert nach juris).
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