Sie sehen hier die alte Fassung des VVG. Das Gesetz gilt seit dem 1.1.2008 in einer neuen Fassung.
Zur nun geltenden Fassung von § 148 VVG.
Zur nun geltenden Fassung von § 148 VVG.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
| 2. Abschnitt - Schadensversicherung (§§ 49 - 158) |
| 5. Titel - Transportversicherung (§§ 129 - 148) |
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ Versicherungsvertragsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 148 VVG a.F.
6 Entscheidungen zu § 148 VVG a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80
Schadensersatz wegen Transports von Haselnüssen in einem mit Chemikalien ...
- BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87
Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im ...
- OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 U 201/03
Ansprüche eines Kunden bei Verlust von Transportgut; Pflicht zur Darlegung der ...
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer; ...
- OLG Köln, 08.11.1966 - 3 U 97/66
- OLG Hamm, 12.04.2002 - 29 U 73/01
Fahrzeugversicherung - Fahrer, unberechtigter - Leistungsfreiheit