Bundesdatenschutzgesetz a.F.
Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 11) |
(1) 1Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. 2Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. 3Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. 4Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.
(2) 1Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. 2In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten.
(3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
elektronischen Einrichtungen § 6cMobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien § 7Schadensersatz § 8Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen § 9Technische und organisatorische Maßnahmen § 9aDatenschutzaudit § 10Einrichtung automatisierter Abrufverfahren § 11Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Rechtsprechung zu § 4a BDSG a.F.
191 Entscheidungen zu § 4a BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17
Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14
Videoüberwachung in einer Apotheke
- VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14
- OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 1 Rb 8 Ss 540/16
Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz: Erfordernis einer schriftlichen ...
- OVG Hamburg, 26.02.2018 - 5 Bs 93/17
Beschwerde zurückgewiesen - Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook
- VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16
- BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Dessau-Roßlau, 28.03.2018 - 3 O 29/18
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregelung: Verstoß gegen ...
- LG Dessau-Roßlau, 28.03.2018 - 3 O 29/18
- BGH, 05.10.2017 - I ZR 7/16
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie ...
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 6 O 30/14
Unwirksame Einwilligung in Telefonwerbung
- OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 6 U 30/15
Wirksamkeit der im Rahmen eines Gewinnspiels im Internet eingeholten Einwilligung ...
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2014 - 6 O 30/14
Querverweise
Auf § 4a BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 13 (Datenerhebung)
- Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 28 (Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke)