Bundesdatenschutzgesetz a.F.
| Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 11) |
1Sofern Verfahren automatisierter Verarbeitungen meldepflichtig sind, sind folgende Angaben zu machen:
| 1. | Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, | |
| 2. | Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, | |
| 3. | Anschrift der verantwortlichen Stelle, | |
| 4. | Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, | |
| 5. | eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, | |
| 6. | Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, | |
| 7. | Regelfristen für die Löschung der Daten, | |
| 8. | eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten, | |
| 9. | eine allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind. |
2§ 4d Abs. 1 und 4 gilt für die Änderung der nach Satz 1 mitgeteilten Angaben sowie für den Zeitpunkt der Aufnahme und der Beendigung der meldepflichtigen Tätigkeit entsprechend.
elektronischen Einrichtungen § 6cMobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien § 7Schadensersatz § 8Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen § 9Technische und organisatorische Maßnahmen § 9aDatenschutzaudit § 10Einrichtung automatisierter Abrufverfahren § 11Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
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Rechtsprechung zu § 4e BDSG a.F.
20 Entscheidungen zu § 4e BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 23.06.2026 - 5 K 4808/24
- VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 548/09
Akteneinsicht und Auskünfte im Datenschutzrecht
- OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 197/16
Meldepflicht von Tierbeobachtungskameras nach Bundesdatenschutzgesetz
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 2102/14
Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von ...
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 2102/14
- OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 213/16
Meldepflicht von Tierbeobachtungskameras nach Bundesdatenschutzgesetz
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von ...
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 63/15
- OVG Saarland, 14.09.2017 - 2 A 216/16
Meldepflicht von Tierbeobachtungskameras nach Bundesdatenschutzgesetz
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1074/15
Datenschutzrechtliche Meldepflicht hinsichtlich des Aufstellens von ...
- VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1074/15
- VG Wiesbaden, 04.04.2013 - 6 K 910/12
Verwertungsverbot bei unzulässig gespeicherten Daten
- VG Wiesbaden, 28.12.2016 - 6 K 332/16
Zu Fragen der Aktenführung von (elektronischen) Akten
Querverweise
Auf § 4e BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundesdatenschutzgesetz a.F. (BDSG a.F.)
- Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 18 (Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung)
- Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
- Aufsichtsbehörde
- § 38 (Aufsichtsbehörde)
- Schlussvorschriften
- § 43 (Bußgeldvorschriften)