Zur neuen Fassung von § 4 BDSG.
Bundesdatenschutzgesetz a.F.
Erster Abschnitt - Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 11) |
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) 1Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. 2Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn
(3) 1Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über
zu unterrichten. 2Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. 3Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären.
elektronischen Einrichtungen § 6cMobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien § 7Schadensersatz § 8Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen § 9Technische und organisatorische Maßnahmen § 9aDatenschutzaudit § 10Einrichtung automatisierter Abrufverfahren § 11Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Rechtsprechung zu § 4 BDSG a.F.
482 Entscheidungen zu § 4 BDSG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Dessau-Roßlau, 28.03.2018 - 3 O 29/18
Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregelung: Verstoß gegen ...
- LG Dessau-Roßlau, 28.03.2018 - 3 O 29/18
- AG Rockenhausen, 09.08.2016 - 2 C 341/16
Eine Insolvenz-App mit Daten aus den Insolvenzverzeichnissen ist ...
- VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17
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- LG Berlin, 16.01.2018 - 16 O 341/15
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- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16
Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit ...
- VG Bayreuth, 08.05.2018 - B 1 S 18.105
Zur Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
Übermittlung gehashter E-Mail-Adressen an soziales Netzwerk
- VGH Bayern, 26.09.2018 - 5 CS 18.1157
- LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2018 - 7 O 6829/17
Anforderungen an die Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten
- FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14
Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten ...
Querverweise
Auf § 4 BDSG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 37 (Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes)