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Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361)   
   Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361)   
   Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BGB
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§ 356f
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen

1Bei einem Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Absatz 2 Satz 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des § 514 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 03.02.2026 (BGBl. I Nr. 28), in Kraft getreten am 19.06.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.06.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts03.02.2026BGBl. I Nr. 28
§ 355Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen § 356Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen § 356aElektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen § 356bWiderrufsrecht bei Verbraucher-
darlehensverträgen
§ 356cWiderrufsrecht bei Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen
§ 356dWiderrufsrecht bei Ratenlieferungs-
verträgen
§ 356eWiderrufsrecht bei Verbraucherbau-
verträgen
§ 356fWiderrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen § 357Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen
§ 357aWertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen
§ 357bRechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen
§ 357cRechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen
§ 357dRechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungs-
verträgen
§ 357eRechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbau-
verträgen
§ 358Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag § 359Einwendungen bei verbundenen Verträgen § 359a(weggefallen) § 360Zusammenhängende Verträge § 361Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
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