Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361) |
Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361) |
§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
(1) 1Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. 2Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. 3Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen.
(2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des § 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 |
Rechtsprechung zu § 357b BGB
26 Entscheidungen zu § 357b BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 25.03.2022 - 3 U 130/21
Verbraucherwiderruf eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs eines ...
- OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21
Verbraucherwiderruf eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs eines ...
- OLG Schleswig, 31.03.2022 - 5 U 155/21
- OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 1891/19
- BGH, 23.02.2021 - XI ZR 73/20
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Fehlerhafte Widerrufsinformation; ...
Zum selben Verfahren:
- AG Berlin-Mitte, 03.06.2021 - 3 C 74/20
Mietvertrag widerrufen: Für Wohnnutzung ist Entschädigung zu leisten!
- LG Wuppertal, 31.07.2019 - 3 O 22/19
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung über die Verbrauchereigenschaft
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19
Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19
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