Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
| Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361) |
| Untertitel 2 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361) |
§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
(1) 1Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. 2Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. 3Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen.
(2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des § 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft beruht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.05.2022 | Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | 10.08.2021 | |
| 13.06.2014 | Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung | 20.09.2013 |
darlehensverträgen § 356cWiderrufsrecht bei Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 356dWiderrufsrecht bei Ratenlieferungs-
verträgen § 356eWiderrufsrecht bei Verbraucherbau-
verträgen § 356fWiderrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen § 357Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357aWertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357bRechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen § 357cRechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungs-
verträgen und Tauschsystem-
verträgen § 357dRechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungs-
verträgen § 357eRechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbau-
verträgen § 358Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag § 359Einwendungen bei verbundenen Verträgen § 359a(weggefallen) § 360Zusammenhängende Verträge § 361Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
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Rechtsprechung zu § 357c BGB
15 Entscheidungen zu § 357c BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 14.08.2023 - 31 U 125/21
Örtliche Zuständigkeit; negative Feststellungsklage; Zahlungsklage; ...
- OLG Hamm, 26.04.2023 - 31 U 87/21
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Zahlungsklage des Darlehensnehmers nach ...
- LG Wuppertal, 31.07.2019 - 3 O 22/19
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung über die Verbrauchereigenschaft
- OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 10 U 188/19
Widerruf Autokredit: EuGH-Urteil greift
- LG Wuppertal, 17.07.2019 - 3 O 17/19
- LG Heidelberg, 09.01.2019 - 1 S 34/18
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wertersatzpflicht nach Zulassung und ...
- LG Stuttgart, 06.12.2018 - 25 O 152/18
- OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Franchisevertrag als Ratenlieferungsvertrag
- LG Arnsberg, 17.08.2018 - 2 O 88/18
- LG Kleve, 27.12.2018 - 4 O 46/18
Widerruf der Willenserklärung eines Verbrauchers auf Abschluss eines ...