Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 2 - Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken (§§ 925 - 928) |
(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zulässig, wenn er gestorben oder verschollen ist und eine Eintragung in das Grundbuch, die der Zustimmung des Eigentümers bedurfte, seit 30 Jahren nicht erfolgt ist.
(2) Derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, erlangt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.
(3) Ist vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses ein Dritter als Eigentümer oder wegen des Eigentums eines Dritten ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen worden, so wirkt der Ausschließungsbeschluss nicht gegen den Dritten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 927 BGB
86 Entscheidungen zu § 927 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 07.03.2016 - 20 W 62/16
Keine Anwendung von § 927 BGB auf Gesamthandsanteile
- KG, 19.05.2014 - 12 W 57/12
Aufgebotsverfahren für ein Grundstück: Öffentliche Zustellung des ...
- OLG Naumburg, 16.01.2017 - 12 Wx 38/16
Grundbuchsache: Formerfordernis eines auf Eigentümereintragung gerichteten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 12.01.2017 - 12 Wx 38/16
Erfordernis der Bewilligung der Eigentümereintragung im Anschluss an ein ...
- OLG Naumburg, 12.01.2017 - 12 Wx 38/16
- OLG Naumburg, 27.08.2019 - 12 Wx 33/19
Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes eines Grundstücks im Rahmen eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
Aufgebotsverfahren und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses
- OLG Naumburg, 26.08.2019 - 12 Wx 33/19
- OLG Karlsruhe, 11.08.2014 - 11 Wx 118/13
Aufgebotsverfahren: Fehlende Eigentümereintragung bei nachweislich falscher ...
- OLG Frankfurt, 15.12.2016 - 20 W 74/16
Erforderlichkeit eines gemeinschaftlichen Antrags für Aufgebotsverfahren
- OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Grundeigentümers an einer Gehwegfläche
- OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 20 W 117/16
Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes
Querverweise
Auf § 927 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 233 (Drittes Buch. Sachenrecht)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
- 5. Anwendung des Grundstücksrechts
- § 11
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung der Zivilprozessordnung sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Aufgebote
- § 24 (Aufgebot von dinglichen Rechten)