Sie sehen hier das Bauproduktengesetz in der bis 30.6.2013 geltenden Fassung. Seit dem 1.7.2013 gelten die EU-Bauproduktenverordnung und - als Ausführungsgesetz - das neue Bauproduktengesetz vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2449).

Bauproduktengesetz

Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BauPG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ BauPG (https://dejure.org/gesetze/BauPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ BauPG
__paste_bez____paste_norm__ Bauproduktengesetz (https://dejure.org/gesetze/BauPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bauproduktengesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 1
Zweck

1Die Vorschriften dieses Gesetzes regeln das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten von und nach den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 12) (Bauproduktenrichtlinie), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1) geändert worden ist, und anderer Rechtsakte der Europäischen Union. 2Öffentlich-rechtliche Vorschriften, die Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten stellen, bleiben unberührt.

Fassung aufgrund des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 (BGBl. I S. 2178), in Kraft getreten am 01.12.2011 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.12.2011Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts08.11.2011BGBl. I S. 2178

Rechtsprechung zu § 1 BauPG

Entscheidung zu § 1 BauPG in unserer Datenbank:

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 BauPG:

      § 45e II 1 Nr. 5
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht