Gerichts- und Notarkostengesetz
Kapitel 2 - Gerichtskosten (§§ 55 - 84) |
Abschnitt 2 - Wertvorschriften (§§ 59 - 80) |
Unterabschnitt 2 - Besondere Geschäftswertvorschriften (§§ 63 - 76) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gerichts- und Notarkostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GNotKG/__paste_norm__.html)
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(1) 1Den Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Absatz 2 und 3 des Aktiengesetzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für die Parteien. 2Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Zehntel mehr als 500 000 Euro beträgt, 500 000 Euro nur insoweit übersteigen, als die Bedeutung der Sache für den Kläger höher zu bewerten ist.
(2) Die Vorschriften über die Anordnung der Streitwertbegünstigung (§ 260 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 247 Absatz 2 und 3 des Aktiengesetzes) sind anzuwenden.
§ 63Betreuungssachen und betreuungs-
gerichtliche Zuweisungssachen § 64Nachlass-
pflegschaften und Gesamtgutsverwaltung § 65Ernennung und Entlassung von Testaments-
vollstreckern § 66(weggefallen) § 67Bestimmte unternehmens-
rechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen § 68Verhandlung über Dispache § 69Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister § 70Gemeinschaften zur gesamten Hand § 71Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs § 72Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer § 73Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 74Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 75Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats § 76Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschafts-
gericht
gerichtliche Zuweisungssachen § 64Nachlass-
pflegschaften und Gesamtgutsverwaltung § 65Ernennung und Entlassung von Testaments-
vollstreckern § 66(weggefallen) § 67Bestimmte unternehmens-
rechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen § 68Verhandlung über Dispache § 69Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister § 70Gemeinschaften zur gesamten Hand § 71Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs § 72Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer § 73Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 74Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 75Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats § 76Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschafts-
gericht