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Gerichts- und Notarkostengesetz
| Kapitel 2 - Gerichtskosten (§§ 55 - 84) |
| Abschnitt 2 - Wertvorschriften (§§ 59 - 80) |
| Unterabschnitt 2 - Besondere Geschäftswertvorschriften (§§ 63 - 76) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichts- und Notarkostengesetz (https://dejure.org/gesetze/GNotKG/__paste_norm__.html)
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Geschäftswert im Verfahren über den Ausschluss von Aktionären nach den §§ 39a und 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ist der Betrag, der dem Wert aller Aktien entspricht, auf die sich der Ausschluss bezieht; der Geschäftswert beträgt mindestens 200 000 Euro und höchstens 7,5 Millionen Euro.
§ 63Betreuungssachen und betreuungs-
gerichtliche Zuweisungssachen § 64Nachlass-
pflegschaften und Gesamtgutsverwaltung § 65Ernennung und Entlassung von Testaments-
vollstreckern § 66(weggefallen) § 67Bestimmte unternehmens-
rechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen § 68Verhandlung über Dispache § 69Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister § 70Gemeinschaften zur gesamten Hand § 71Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs § 72Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer § 73Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 74Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 75Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats § 76Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschafts-
gericht
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gerichtliche Zuweisungssachen § 64Nachlass-
pflegschaften und Gesamtgutsverwaltung § 65Ernennung und Entlassung von Testaments-
vollstreckern § 66(weggefallen) § 67Bestimmte unternehmens-
rechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen § 68Verhandlung über Dispache § 69Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister § 70Gemeinschaften zur gesamten Hand § 71Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs § 72Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer § 73Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz § 74Verfahren nach dem Spruchverfahrens-
gesetz § 75Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats § 76Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschafts-
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Rechtsprechung zu § 73 GNotKG
2 Entscheidungen zu § 73 GNotKG in unserer Datenbank:
- BGH, 10.02.2026 - II ZB 10/24
Verfahren nach §§ 39a, 39b WpÜG über den Ausschluss der übrigen Aktionäre
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 27.05.2024 - WpÜG 1/23
Antrag auf Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a WpÜG
- OLG Frankfurt, 27.05.2024 - WpÜG 1/23