Gemeindeordnung
| 3. Teil - Gemeindewirtschaft (§§ 77 - 117) |
| 1. Abschnitt - Haushaltswirtschaft (§§ 77 - 95b) |
(1) 1Die Gemeinde darf keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen. 2Die Rechtsaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
(2) 1Die Gemeinde darf Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. 2Die Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn sie nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden. 3§ 87 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Rechtsgeschäfte, die den in Absatz 2 genannten Rechtsgeschäften wirtschaftlich gleichkommen, insbesondere für die Zustimmung zu Rechtsgeschäften Dritter, aus denen der Gemeinde in künftigen Haushaltsjahren Verpflichtungen zu finanziellen Leistungen erwachsen können.
(4) Das Innenministerium kann die Genehmigung allgemein erteilen für Rechtsgeschäfte, die
| 1. | von der Gemeinde zur Förderung des Städte- und Wohnungsbaus eingegangen werden, | |
| 2. | den Haushalt der Gemeinde nicht besonders belasten. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), in Kraft getreten am 09.05.2009.
satzung § 83Vorläufige Haushaltsführung § 84Planabweichungen § 85Finanzplanung § 86Verpflichtungs-
ermächtigungen § 87Kreditaufnahmen § 88Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte § 89Liquiditätssicherung § 90Rücklagen, Rückstellungen § 91Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze § 92Veräußerung von Vermögen § 93Gemeindekasse § 94Übertragung von Kassengeschäften § 95Jahresabschluss § 95aZusammenführung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und ihrer ausgegliederten Aufgabenträger (Erweiterter Beteiligungsbericht) § 95bAufstellung und ortsübliche Bekanntgabe der Abschlüsse
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Rechtsprechung zu § 88 GemO
12 Entscheidungen zu § 88 GemO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 15 Verg 5/23
Kommunales Wohnungsbauunternehmen ist öffentlicher Auftraggeber!
- VG Stuttgart, 07.05.2024 - 13 K 9542/16
Vertragliche Vereinbarung zusätzlicher Beiträge zur Finanzierung der Mehrkosten ...
- VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 4299/04
Ausfallhaftung der Gemeinde nach Zustimmungserklärung zum ...
- OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 12 U 189/17
Gewährträgerschaft einer Gemeinde für die Mitgliedschaft eines privaten ...
Zum selben Verfahren:
- LG Karlsruhe, 17.11.2017 - 6 O 4/17
Fortbestand der Gewährträgerschaft einer Gemeinde für eine privatrechtlich ...
- LG Karlsruhe, 17.11.2017 - 6 O 4/17
- VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11
Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13
Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13
- BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99
Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch ...
- VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06
Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90
Betrieb eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen