Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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§ 36Einseitige Erklärungen und Verträge
§ 37Vertragsangebot
§ 38Besondere Fälle
§ 39Geschäftswert
§ 40Geschäftswert bei zustimmenden Erklärungen
§ 41Geschäftswert bei Vollmachten
§ 41aGeschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister
§ 41bGeschäftswert bei Anmeldungen zum Partnerschafts-
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
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register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
Rechtsprechung zu § 37 KostO
31 Entscheidungen zu § 37 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 78/08
Notargebühren bei Beurkundung eines Kaufvertragsangebots
- OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 14 Wx 12/05
Notarkosten: Veranlasser als Gebührenschuldner; Erstreckung der ...
- BayObLG, 30.12.1982 - BReg. 3 Z 93/82
Zur Beurkundungsgebühr bei der Einmann-GmbH-Gründung
- OLG Düsseldorf, 23.10.1980 - 10 W 42/80
Kostenberechnung für die Beurkundung der Angebote zum Abschluss eines ...
- OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 89/84
Gebühr für die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen getrennt beurkundeter ...
- BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82
Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen - ...
- BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvR 257/77
Verfassungswidrigkeit der Gebührenermäßigung für Notare
- OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83
Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht ...
- BayObLG, 21.12.1981 - BReg. 3 Z 61/80
Zum Umfang der Grundbuchgebührenermäßigunggem. § 62 Abs. 2 KostO
- OLG Saarbrücken, 26.11.1984 - 5 W 166/84
Geschäfstwert des Gesellschaftsvertrages einer Bauherrengemeinschaft
Querverweise
Auf § 37 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Kosten der Notare
- § 144 (Gebührenermäßigung)