Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Kostenordnung

   Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139)   
   Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135)   
   1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html
§ 55a KostO (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html)
§ 55a KostO
§ 55a Kostenordnung (https://dejure.org/gesetze/KostO/55a.html)
§ 55a Kostenordnung
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Textdarstellung

  

§ 55a
Gebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen

Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei.

Rechtsprechung zu § 55a KostO

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Querverweise

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