Die Kostenordnung ist mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben worden. Siehe nun Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei.
§ 36Einseitige Erklärungen und Verträge
§ 37Vertragsangebot
§ 38Besondere Fälle
§ 39Geschäftswert
§ 40Geschäftswert bei zustimmenden Erklärungen
§ 41Geschäftswert bei Vollmachten
§ 41aGeschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister
§ 41bGeschäftswert bei Anmeldungen zum Partnerschafts-
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
Rechtsprechung zu § 55a KostO
14 Entscheidungen zu § 55a KostO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 3 W 1/12
Notarkosten: Gebührenfreiheit der Beurkundung einer Verpflichtung zur Zahlung von ...
- OLG Hamburg, 09.06.1989 - 2 WF 30/89
- OLG Hamm, 30.11.1995 - 15 W 375/95
- OLG Hamm, 04.05.2021 - 15 W 367/20
Zum selben Verfahren:
- LG Neubrandenburg, 24.04.2018 - 2 OH 14/17
- OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 18 WF 545/00
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Titulierung von Unterhaltsansprüchen - ...
- OLG Koblenz, 05.10.2005 - 11 WF 477/05
Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 13/03
Kontrolle der Notare durch die Aufsichtsbehörde
- OLG Köln, 26.09.1996 - 14 WF 175/96
Querverweise
Auf § 55a KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Kosten der Notare
- § 144 (Gebührenermäßigung)