Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
| Teil III - Verwaltungsakt (§§ 35 - 53) |
| Abschnitt 2 - Bestandskraft des Verwaltungsaktes (§§ 43 - 52) |
(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlaß erfüllt sind.
(2) 1Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. 2Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.
(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.
(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.
verfahren § 51Wiederaufgreifen des Verfahrens § 52Rückgabe von Urkunden und Sachen
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Rechtsprechung zu § 47 LVwVfG
86 Entscheidungen zu § 47 LVwVfG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2026 - 6 S 758/25
Absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Weitergabe des Zugangscodes zum ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1873/24 Corona
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- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 190/25 Corona
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VG Karlsruhe, 05.08.2026 - 3 K 1845/24
Karlsruhe: Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme wegen Fällung einer Heldbock-Eiche ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 2054/24 Corona
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1869/24 Corona
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- VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
Rücknahme einer erloschenen Baugenehmigung; Vorliegen eines Gesamtbauvorhabens ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25 Corona
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VG Karlsruhe, 24.01.2018 - 5 K 3057/17
Widerspruchsmöglichkeit gegen aufgrund Verpflichtungsurteils erlassenen ...
Querverweise
Auf § 47 LVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
Redaktionelle Querverweise zu § 47 LVwVfG:
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 40 (Ermessen) (zu 47 III)