Nachbarrechtsgesetz
| 1. Abschnitt - Gebäude (§§ 1 - 7f) |
(1) Grenzt ein Gebäude unmittelbar an ein höheres, so hat der Eigentümer des höheren Gebäudes zu dulden, daß die Schornsteine und Lüftungsleitungen des niedrigeren Gebäudes an der Grenzwand seines Gebäudes befestigt werden, wenn dies zumutbar und die Höherführung zur Betriebsfähigkeit erforderlich ist.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 hat der Eigentümer des höheren Gebäudes auch zu dulden, daß die Reinigung der Schornsteine und Lüftungsleitungen, soweit erforderlich, von seinem Gebäude aus vorgenommen wird und die hierfür nötigen Einrichtungen in oder an seinem Gebäude hergestellt und unterhalten werden.
(3) § 7d Abs. 3 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes vom 04.02.2014 (GBl. S. 65), in Kraft getreten am 12.02.2014.
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Rechtsprechung zu § 7e NRG
21 Entscheidungen zu § 7e NRG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17
Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks; ...
- OLG Stuttgart, 13.03.2024 - 3 U 49/23
Beendigung der Gemeinschaft zur Nutzung und Verwaltung eines gemeinsamen ...
- OLG Karlsruhe, 28.05.2008 - 6 U 149/06
Nachbarrecht: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ableitung von Regenwasser über ...
- BGH, 22.06.1990 - V ZR 59/89
Entstehung eines Notleitungsrechts
- VG Sigmaringen, 21.04.2016 - 3 K 3176/13
Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang; Teilbefreiung; landwirtschaftlicher Bedarf; ...
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
Anschluss an Versorgungs- und Abwasserleitung - Gemeinschaftsdrainage von ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - 3 S 1525/13
Zur Frage der Duldung eines Eigentümers zur Durchleitung von Schmutzwasser aus ...
- OLG Karlsruhe, 24.03.2010 - 6 U 20/09
Nachbarrecht Baden-Württemberg: Anspruch auf Unterlassung der Ableitung von ...
- OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 121/02
Anspruch gegen Nachbarn auf Abgabe einer Baulasterklärung bei bestehender ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 121/01
Aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ...
- OLG Stuttgart, 09.04.2003 - 3 U 121/01
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 7e NRG:
- Wassergesetz (WasserG)
- Zuständigkeit und Verfahren
- Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- § 88 (Aussetzung auf Grund von Einwendungen)