Naturschutzgesetz

   Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 9)   
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Textdarstellung

  

§ 1
Regelungsgegenstand dieses Gesetzes (zu § 1 BNatSchG)

In diesem Gesetz werden Regelungen getroffen, die das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergänzen oder von diesem im Sinne von Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes abweichen.

Rechtsprechung zu § 1 NatSchG

33 Entscheidungen zu § 1 NatSchG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1 NatSchG:

    Verfassung (Verf) 
      Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen
        I. Mensch und Staat
          Art. 3c II
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