Naturschutzgesetz
| Teil 4 - Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38) |
| Abschnitt 1 - Biotopverbund, geschützte Teile von Natur und Landschaft, gentechnisch veränderte Organismen (§§ 22 - 35) |
(1) Streuobstbestände im Sinne des § 4 Absatz 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1 500 m2 umfassen, sind zu erhalten.
(2) 1Streuobstbestände im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. 2Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. 3Maßnahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung sowie Pflegemaßnahmen sind keine Umwandlung.
(3) 1Umwandlungen von Streuobstbeständen im Sinne des Absatzes 1 sind auszugleichen. 2Der Ausgleich erfolgt vorrangig durch eine Neupflanzung innerhalb einer angemessenen Frist.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom 23.07.2020 (GBl. S. 651), in Kraft getreten am 31.07.2020.
verzeichnis (zu § 22 Absatz 4 BNatSchG) § 28Naturschutzgebiete (zu § 23 BNatSchG) § 29Naturparke (abweichend von § 27 Absatz 1 BNatSchG) § 30Naturdenkmale (zu § 28 BNatSchG) § 31Geschützte Landschafts-
bestandteile, gesetzlicher Schutz von Alleen (zu § 29 BNatSchG) § 32Fortgeltung von Unterschutz-
stellungen § 33Gesetzlich geschützte Biotope (zu § 30 BNatSchG) § 33aErhaltung von Streuobstbeständen § 34Verbot von Pestiziden § 34aVerbot von Pflanzenschutz-
mitteln in privaten Gärten § 35Gentechnisch veränderte Organismen (abweichend von § 35 BNatSchG)
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Rechtsprechung zu § 33a NatSchG
17 Entscheidungen zu § 33a NatSchG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 22.12.2022 - 14 K 4097/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2025 - 5 S 1883/24
Erhaltung von Streuobstbeständen; gemeindliches Interesse an einer ...
- VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2025 - 5 S 1558/22
Artenschutz; CEF-Maßnahme; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 S 494/24
Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans ohne den gebotenen Ausgleich für die ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2026 - 8 S 937/24
Änderung eines Bebauungsplans für ein durch Schienenverkehrslärm vorbelastetes ...
- VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes im Rahmen des ...
- VG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 K 4527/23
Klage gegen eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2024 - 5 S 1641/23
Genehmigung für die Umwandlung einer Streuobstwiese
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2024 - 5 S 1641/23
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt ...
Querverweise
Auf § 33a NatSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Ordnungswidrigkeiten
- § 69 (Bußgeldvorschriften (zu § 69 BNatSchG))