Naturschutzgesetz
Teil 4 - Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38) |
Abschnitt 1 - Biotopverbund, geschützte Teile von Natur und Landschaft, gentechnisch veränderte Organismen (§§ 22 - 35) |
(1) 1Verordnungen und Anordnungen sowie Satzungen, die aufgrund des Reichsnaturschutzgesetzes, des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Reichsnaturschutzgesetzes oder des Naturschutzgesetzes in den bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes jeweils geltenden Fassungen zum Schutz und zur Sicherstellung von Gebieten und Landschaftsbestandteilen erlassen wurden, gelten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes fort, bis sie aufgehoben oder geändert werden oder ihre Geltungsdauer abläuft. 2Für die Änderung oder Aufhebung gelten die Zuständigkeits-, Form- und Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes.
(2) Soweit in den nach Absatz 1 fortgeltenden Unterschutzstellungen auf außer Kraft getretene oder tretende Rechtsvorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und dieses Gesetzes oder die entsprechenden aufgrund dieser Gesetze erlassenen Vorschriften an deren Stelle.
Rechtsprechung zu § 32 NatSchG
18 Entscheidungen zu § 32 NatSchG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15
Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10
Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- OLG Stuttgart, 11.12.2014 - 4 Ss 569/14
Ordnungswidrigkeit im Naturschutz: Verbot des Abschneidens und auf den Stock ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.1999 - 5 S 335/99
Genehmigung eines Straußengeheges
- VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09
Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 5 S 1280/05
Naturschutz-Ermächtigungsgrundlage für Feststellung der Biotopeigenschaft
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09
Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im ...
- VG Sigmaringen, 10.05.2017 - 2 K 3007/16
Bauvorhaben im Außenbereich; Stahlhalle; Verfestigung einer Splittersiedlung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10
Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 32 NatSchG:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
- § 30 (Gesetzlich geschützte Biotope)