Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
| Abschnitt 6 - Gerichtliche Verfahren (§§ 37 - 41a) |
1Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung, § 118e der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 103b der Patentanwaltsordnung oder § 111c des Steuerberatungsgesetzes als besonderer Vertreter bestellt ist, kann von dem Vertretenen die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten oder zum Verteidiger gewählten Rechtsanwalts verlangen. 2Er kann von diesem keinen Vorschuss fordern. 3§ 126 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2022 | Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 07.07.2021 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 41 RVG
8 Entscheidungen zu § 41 RVG in unserer Datenbank:
- BGH, 11.01.2018 - IX ZB 99/16
Kostenfestsetzungsverfahren bei fehlender Kostengrundentscheidung; zuständiges ...
- AG Stuttgart, 10.07.2024 - 527 XIV 271/24
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschiebehaft
- OVG Niedersachsen, 09.10.2024 - 2 LA 170/24
Sinn und Zweck der Bestellung eines Prozess- und Verfahrenspflegers, die ...
- OVG Niedersachsen, 03.07.2024 - 14 LA 87/24
Voraussetzungen der Prozessunfähigkeit eines Beteiligten i.R.e. Antrags auf ...
- OLG Dresden, 07.12.2017 - 8 U 654/17
Honoraransprüche eines Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer insolventen KGaA ...
- OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20 Corona
Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der ...
- SG Konstanz, 02.02.2024 - S 9 SF 749/22
Sozialgerichtliches Verfahren - besonderer Vertreter - Vergütungsanspruch gegen ...
- OLG Hamburg, 27.08.2021 - 13 Kap 17/19
CONTI 158. Container Schifffahrts GmbH & Co. KG "CONTI Daphne": ...
§ 41 RVG in Nachschlagewerken
- § 41 RVG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Prozesspfleger
Querverweise
Auf § 41 RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 18 (Besondere Angelegenheiten)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 45 (Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts)