Strafprozeßordnung
5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406l) |
2. Abschnitt - Privatklage (§§ 374 - 394) |
(1) Sind wegen derselben Straftat mehrere Personen zur Privatklage berechtigt, so ist bei Ausübung dieses Rechts ein jeder von dem anderen unabhängig.
(2) Hat jedoch einer der Berechtigten die Privatklage erhoben, so steht den übrigen nur der Beitritt zu dem eingeleiteten Verfahren, und zwar in der Lage zu, in der es sich zur Zeit der Beitrittserklärung befindet.
(3) Jede in der Sache selbst ergangene Entscheidung äußert zugunsten des Beschuldigten ihre Wirkung auch gegenüber solchen Berechtigten, welche die Privatklage nicht erhoben haben.
berechtigte § 375Mehrere Privatklage-
berechtigte § 376Anklageerhebung bei Privatklagedelikten § 377Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung § 378Beistand und Vertreter des Privatklägers § 379Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe § 379aGebührenvorschuss § 380Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeits-
voraussetzung § 381Erhebung der Privatklage § 382Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten § 383Eröffnungs-
oder Zurückweisungs-
beschluss; Einstellung bei geringer Schuld § 384Weiteres Verfahren § 385Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht § 386Ladung von Zeugen und Sachverständigen § 387Vertretung in der Hauptverhandlung § 388Widerklage § 389Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts § 390Rechtsmittel des Privatklägers § 391Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung § 392Wirkung der Rücknahme § 393Tod des Privatklägers § 394Bekanntmachung an den Beschuldigten
Rechtsprechung zu § 375 StPO
6 Entscheidungen zu § 375 StPO in unserer Datenbank:
- VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598
Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr; ...
- OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06
Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung; ...
- LG Krefeld, 20.08.1980 - 9 Qs 171/80
- BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85
Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR
- BayObLG, 08.06.1960 - RReg. 1 St 781/59
Tod eines Privatklägers
- OLG Bamberg, 29.05.2006 - 3 Ss OWi 430/06
Umfang einer Terminsvollmacht für den Verteidiger im Bußgeldverfahren
§ 375 StPO in Nachschlagewerken
- § 375 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Privatklage