Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
| Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
(1) 1War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. 2Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an.
(2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.
recht des Besitzers § 1001Klage auf Verwendungsersatz § 1002Erlöschen des Verwendungsanspruchs § 1003Befriedigungsrecht des Besitzers § 1004Beseitigungs-
und Unterlassungs-
anspruch § 1005Verfolgungsrecht § 1006Eigentumsvermutung für Besitzer § 1007Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
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Rechtsprechung zu § 990 BGB
830 Entscheidungen zu § 990 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 15.07.2026 - 15 U 414/25
Online-Glücksspiel, Verbraucherschutz, Nichtigkeit von Spielverträgen, ...
- OLG Brandenburg, 23.07.2026 - 5 U 108/23
Befall des Dachstuhls des Hauses mit Holzwürmern zum Zeitpunkt des ...
- OLG Hamburg, 23.09.2024 - 4 U 31/24
Haftung des Untermieters für den Vorenthaltungsschaden bei verspäteter Rückgabe ...
- BGH, 19.08.2021 - III ZB 23/21
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Nachlassgegenstände durch Erben ...
Zum selben Verfahren:
- LG Cottbus, 20.08.2020 - 6 O 16/18
- OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20
Anspruch auf Auskunft über Anfangsbestand und Endbestand eines betreuten ...
- BGH, 14.03.2025 - V ZR 153/23
Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20
Ansprüche aus Eigentum an einem Grundstück; Später aufgehobener ...
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; ...
- OLG Brandenburg, 04.08.2022 - 5 U 81/20
- OLG München, 13.02.2025 - 32 U 2389/24
Unangemessene Benachteiligung, Materielle Rechtskraft, Wiederbeschaffungswert, ...
Querverweise
Auf § 990 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 990 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 142 II (Wirkung der Anfechtung) (zu § 990 I)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 280 II (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) (zu § 990 II)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen
- Übertragung
- § 932 II (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten) (zu § 990 I)