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   OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99   

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OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99 (https://dejure.org/2000,5122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2000 - 23 U 186/99 (https://dejure.org/2000,5122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 23 U 186/99 (https://dejure.org/2000,5122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für Gartenbauarbeiten; Zulässigkeit einer Verjährungseinrede; Derselbe Streitgegenstand; Materielle Rechtskraft; Begriff der Prozesspartei; Zustellung bei falschem Vornamen

  • Judicialis

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 201; ; BGB § 631; ; BGB § 632; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 650; ; BGB § 650 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 286 Abs. 1; ; ZPO § 187; ; ZPO §§ 170 ff.; ; ZPO § 325; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 322; ; ZPO § 705; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 182; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Urteilszustellung durch Niederlegung unter falschem Vornamen und ihre Folgen für die Wirkungen der materiellen Rechtskraft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Die - auch ohne Parteirüge von Amts wegen zu beachtende (Vollkommer in: Zöller, ZPO 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rn. 20 mwN.) - materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung verbietet eine neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Streitgegenstand (BGHZ 93, 287, 288 f. = NJW 1985, 1711, 1712 mwN.; BGHZ 123, 30, 34 = NJW 1993, 2942, 2943; BGH NJW 1989, 2133, 2134; NJW 1995, 1757 BVerwG NJW 1996, 737 f.; jeweils mwN.).

    Besondere Umstände, die trotz der materiellen Rechtskraft des Versäumnisurteils ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis für einen zweiten Rechtsstreit zwischen denselben Prozeßparteien über den gleichen Streitgegenstand begründen könnten (vergl. dazu BGHZ 93, 287, 290 = NJW 1985, 1711, 1712; Zöller-Vollkommer, Vor § 322 ZPO, Rn. 20a mwN.), sind vorliegend nicht gegeben.

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Ist die Klage dagegen irrtümlich gegen eine zwar existente, aber tatsächlich nicht gemeinte und in diesem Sinne "falsche" Partei gerichtet, so wird diese dennoch Prozeßpartei; die "richtige" Partei kann dann allenfalls im Wege des Parteiwechsels in den Rechtsstreit einbezogen werden (BGH NJW 1987, 1946, 1947; NJW 1998, 1496, 1497).

    Daß unter der in Klageschrift und Urteilsrubrum enthaltenen Anschrift "A" eine (andere) "G" lebt, ist weder vorgetragen "falsche" Partei gerichtet, so wird diese dennoch Prozeßpartei; die "richtige" Partei kann dann allenfalls im Wege des Parteiwechsels in den Rechtsstreit einbezogen werden (BGH NJW 1987, 1946, 1947; NJW 1998, 1496, 1497).

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98

    Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 279/96

    Anforderungen an den Inhalt der Berufungsbegründung bei Parteiwechsel auf der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Ist die Klage dagegen irrtümlich gegen eine zwar existente, aber tatsächlich nicht gemeinte und in diesem Sinne "falsche" Partei gerichtet, so wird diese dennoch Prozeßpartei; die "richtige" Partei kann dann allenfalls im Wege des Parteiwechsels in den Rechtsstreit einbezogen werden (BGH NJW 1987, 1946, 1947; NJW 1998, 1496, 1497).

    Daß unter der in Klageschrift und Urteilsrubrum enthaltenen Anschrift "A" eine (andere) "G" lebt, ist weder vorgetragen "falsche" Partei gerichtet, so wird diese dennoch Prozeßpartei; die "richtige" Partei kann dann allenfalls im Wege des Parteiwechsels in den Rechtsstreit einbezogen werden (BGH NJW 1987, 1946, 1947; NJW 1998, 1496, 1497).

  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93

    Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    In diesem Fall kann die Bezeichnung der Prozeßpartei während des Rechtsstreits ohne weiteres (BGH NJW 1994, 3288, 3289 mwN.) und nach seinem Abschluß über § 319 ZPO selbst dann berichtigt werden, wenn die unzutreffende Benennung des Beklagten nicht auf einem Irrtum des Gerichts, sondern auf einer in das Urteil übernommenen versehentlichen Falschangabe in der Klageschrift beruhte (vergl. BGH NJW 1994, 2983, 2934; Senat, OLGR Düsseldorf 1995, 203 mwN.); die Grenze jeder Auslegung und Berichtigung ist erst dann erreicht, wenn die Identität der Partei nicht mehr gewahrt bliebe, also - gleichsam im Wege eines nachträglichen "Parteiwechsels" - anstelle der bisherigen eine neue Partei in das Prozeßrechtsverhältnis eingeführt wurde (Senat aaO).

    In diesem Fall kann die Bezeichnung der Prozeßpartei wahrend des Rechtsstreits ohne weiteres (BGH NJW 1994, 3288, 3289 mwN.) und nach seinem Abschluß über § 319 ZPO selbst dann berichtigt werden, wenn die unzutreffende Benennung des Beklagten nicht auf einem Irrtum des Gerichts, sondern auf einer in das Urteil übernommenen versehentlichen Falschangabe in der Klageschrift beruhte (vergl. BGH NJW 1994, 2983, 2934; Senat, OLGR Düsseldorf 1995, 203 mwN.); die Grenze jeder Auslegung und Berichtigung ist erst dann erreicht, wenn die Identität der Partei nicht mehr gewahrt bliebe, also - gleichsam im Wege eines nachträglichen "Parteiwechsels" - anstelle der bisherigen eine neue Partei in das Prozeßrechtsverhältnis eingeführt wurde (Senat aaO.).

  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Maßgebend ist somit allein der erkennbare Sinn der prozeßbegründenden Erklärungen des Klägers ohne Rücksicht darauf, ob hiermit auch der richtige Beklagte bezeichnet worden ist (BGHZ 127, 156, 163 = NJW 1994, 3232, 3233).
  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99
    Die - auch ohne Parteirüge von Amts wegen zu beachtende (Vollkommer in: Zöller, ZPO 21. Aufl. 1999, Vor § 322, Rn. 20 mwN.) - materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung verbietet eine neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Streitgegenstand (BGHZ 93, 287, 288 f. = NJW 1985, 1711, 1712 mwN.; BGHZ 123, 30, 34 = NJW 1993, 2942, 2943; BGH NJW 1989, 2133, 2134; NJW 1995, 1757 BVerwG NJW 1996, 737 f.; jeweils mwN.).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 11.03.1983 - V ZR 287/81

    Zahlung einer Leibrente bei Eintritt einer Ertragsverschlechterung des

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag

  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

  • BGH, 24.06.1958 - III ZR 59/57

    Niedergelegtc Zustellungsbriefe (§182 ZPO)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Nach dem Sach- und Streitstoff des Parallelrechtsstreits 8 O 423/97 LG Düsseldorf = 23 U 186/99 OLG Düsseldorf, auf den beide Parteien im vorliegenden Rechtsstreit Bezug genommen haben, steht der Klägerin gegen die Beklagte ein einredefreier Vergütungsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von 11.500,- DM zu.
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