Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48458
LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2014,48458)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2014 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2014,48458)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2014 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2014,48458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 ; BGB § 305 ; BGB § 779 ; GewO § 109
    Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 241; BGB § 305; BGB § 779; GewO § 109
    Arbeitszeugnis; Schlussformel; Vergleich, gerichtlicher; Schlussformel im Arbeitszeugnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14
    Ist der Arbeitnehmer also mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen (BAG 11.12.2012, NZA 2013, 324; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 12. Auflage 2015, Kap. 9, Rz. 67 ff. = S. 2422 ff.).

    Es ist letztlich auch nicht erkennbar, dass ein Zeugnis ohne jeden Schlusssatz entwertet ist (BAG 11.12.2012, a. a. O.; 20.02.2011 EzA § 630 BGB Nr. 23; 21.09.1999 EzA § 630 BGB Nr. 22).

    Auch wenn in der Praxis insbesondere in einem Zeugnis mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung häufig dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gedankt wird, kann daraus mangels einer gesetzlichen Grundlage kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Dankesformel abgeleitet werden (BAG 11.12.2012, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11

    Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2014 - 3 Sa 127/14
    Verpflichtet sich der Arbeitgeber allerdings in einem gerichtlichen Vergleich zur Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses, welches dem "beruflichen Fortkommen förderlich ist", so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass in das Zeugnis die Abschlussklausel aufgenommen wird "für die weitere berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute" (LAG Hamm 08.09.2011, NZA-RR 2012, 71; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.; Rn. 68).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Teilweise wird zudem angenommen, jedenfalls wenn die Parteien die Erteilung eines wohlwollenden, dem beruflichen Fortkommen förderlichen Zeugnisses - beispielsweise in einem Vergleich - vereinbart hätten, könne von dem Arbeitnehmer sowohl eine Dankesformel als auch der Ausspruch guter Wünsche (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.09.2014 - 3 Sa 127/14, juris, Rz. 39) oder jedenfalls zumindest der Ausspruch guter Wünsche (LAG Hamm vom 08.09.2011 - 8 Sa 509/11, juris, Rz. 17) verlangt werden.
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
    b) Auch wenn sich aus § 109 GewO kein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einer Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel ableiten lässt, so kann sich gleichwohl ein Anspruch aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.09.2014 - 3 Sa 127/14, BeckRS 2015, 66243; LAG Köln vom 11.12.2013 - 11 Sa 511/13, juris; LAG Hamm vom 08.09.2011, 8 Sa 509/11, juris).
  • LAG München, 18.11.2015 - 10 Sa 611/15

    Schadensersatz wegen verzögerter Herausgabe eines PKW, wenn vereinbart ist,

    Das kann dadurch geschehen, dass eine solche Verpflichtung ausdrücklich vereinbart wird (was nicht selten Gegenstand von Vergleichen ist) und im Ergebnis auch dadurch, dass vereinbart wird, einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerseite zu übernehmen, soweit dem § 109 GewO nicht entgegensteht (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 11.09.2014, 3 Sa 127/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39507
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2015,39507)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.10.2015 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2015,39507)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 3 Sa 127/14 (https://dejure.org/2015,39507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeitvertrag

  • IWW

    § 8a Altersteilzeitgesetz, § 13 Abs. 3 GmbHG, §§ ... 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV, § 8a Abs. 1 Satz 1 AltTZG, § 7e SGB IV, §§ 131, 132 InsO, § 8 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz AltTZG, § 7e Abs. 7 SGB IV, § 8a AltTZG, § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AltTZG, Artikel 3 Grundgesetz, § 7 Abs. 1a SGB IV, § 7e Abs. 6 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IV, § 311 Abs. 3 BGB, §§ 164, 278 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 43 GmbHG, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 8a Abs. 1 AltTZG, §§ 263, 266 StGB, § 826 BGB, § 8a Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz AltTZG, § 8a Abs. 1, § 7e Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 SGB IV, § 8a Abs. 2 AltTZG, Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, § 8a Abs. 4 AltTZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen; Unbegründete Zahlungsklage gegen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin bei ungesicherten Wertguthaben ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

    Ob diese Bestimmung nur auf den spezialgesetzlichen Vorrang der Regelungen des § 8a AltTZG im Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber hinweist oder auch die Durchgriffshaftung des organschaftlichen Vertreters nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausschließt, ist umstritten (unentschieden BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 44/09 -, juris Rn. 54).

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 164, 278 BGB regelmäßig gegen den Vertretenden und nicht gegen den Vertreter (BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).

    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Damit soll verhindert werden, dass der Schädiger aus der für ihn zufälligen Verlagerung des Schadens auf einen nicht anspruchsberechtigten Dritten Vorteile zieht (BAG vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Zwar ist anerkannt, dass auch dritte Personen, die nicht unmittelbar an einem Vertrag beteiligt sind, in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen werden können (BGH vom 02.07.1996 - X ZR 104/94 - juris Rn. 11).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 127/14
    Nach § 311 Abs. 3 BGB entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht