Weitere Entscheidungen unten: BAG, 17.04.2013 | BAG, 12.12.2012 | BAG, 13.02.2013 | BAG, 17.04.2013

Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14916
BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 77 Abs 3 PersVG BY 1986, Art 77 Abs 1 S 4 PersVG BY 1986, Art 77 Abs 1 S 5 PersVG BY 1986, Art 72 Abs 1 S 3 PersVG BY 1986, Art 75 Abs 3 PersVG BY 1986
    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; zeitliche Reihenfolge von Beschlussfassung durch den Gemeinderat einer bayerischen Gemeinde und Anhörung des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - zeitliche Reihenfolge von Beschlussfassung durch den Gemeinderat einer bayerischen Gemeinde und Anhörung des Personalrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bedenken des Personalrats können eine fristlose Kündigung erschweren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1716
  • JR 2014, 135
  • NZA-RR 2013, 515
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Nach der Entscheidung vom 18. Mai 1994 (- 2 AZR 930/93 - zu III 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) ist zwar umgekehrt die Personalratsanhörung nicht deshalb fehlerhaft, weil sie ohne Vorliegen eines Kündigungsentschlusses des zuständigen Gremiums durchgeführt wurde, um dieses erst anschließend und unter Vorlage der Stellungnahme des Personalrats mit der Angelegenheit zu befassen.

    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 810) .

    Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 355) .

    Der erste Bürgermeister hat zwar als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten und Vorsitzender des Gemeinderats eine herausgehobene Stellung (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Für den Arbeitnehmer iSv. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayGO ist erkennbar, dass der erste Bürgermeister auch bei eigener Kenntnis der aus seiner Sicht eine außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umstände eines Beschlusses des Gemeinderats bedarf und dieser in der Regel erst in der nächsten Sitzung herbeigeführt werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c cc der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Mit Blick auf die Größe des Gremiums und die einzuhaltenden Ladungsfristen hätte dies einen nicht gerechtfertigten Aufwand verursacht (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c dd der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6 ).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 217 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 23; 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13) .

    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 810) .

    Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 355) .

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - AP BGB § 626 Nr. 231 = EzA BPersVG § 108 Nr. 5; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - aaO; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - zu B I 3 c bb (1) der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1) .

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Der Richter hat nicht zwingend am Wortsinn einer Norm haltzumachen (BVerfG 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65 - zu C IV 1 der Gründe, BVerfGE 34, 269) .
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, BAGE 137, 54) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, BAGE 137, 54) .
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 55, BAGE 121, 212; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - AP BGB § 626 Nr. 231 = EzA BPersVG § 108 Nr. 5; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9) .
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - aaO; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - zu B I 3 c bb (1) der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1) .
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Zwar soll die Anhörung den Arbeitgeber dazu veranlassen, eine geplante Kündigung zu überdenken, sich mit den Argumenten des Personalrats auseinanderzusetzen und ggf. von der Kündigung Abstand zu nehmen (vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4; zu § 102 BetrVG KR/Etzel 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 8) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • LAG Nürnberg, 17.02.2012 - 4 Sa 519/10

    Kündigungsrecht - Personalratsbeteiligung - Kündigungsentscheidung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Voraussetzung dafür, dem Arbeitgeber solche Kenntnisse zuzurechnen, ist ferner, dass die Verspätung, mit der er in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Voraussetzung für eine Zurechnung ist weiter, dass die Verspätung, mit der der Kündigungsberechtigte in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14915
BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • openjur.de

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; allgemeinverbindlicher Tarifvertrag; Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2a AEntG vom 24.04.2006, § 8 Abs 3 AEntG 2009, § 1 AÜG, Art 34 BGBEG, § 3 VTV-Bau
    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • rewis.io

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungs- und Beweislast bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Dies kann regelmäßig nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn der Kläger selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12) .

    Dies unterscheidet die Arbeitnehmerüberlassung vom "Normalfall", in dem Kläger und Arbeitgeber über die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des VTV streiten (vgl. zur Erklärungslast des Arbeitgebers in diesen Fällen: BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff "anhängig" in seiner allgemeinen zivilprozessualen Bedeutung verwenden wollten (vgl. zu diesem Grundsatz: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Eine darüber hinausgehende Substanziierungslast trifft die nicht beweisbelastete Partei aber ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 16 mwN; Zöller/Greger ZPO § 138 Rn. 8b) .
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - Rn. 2; MüKoZPO/Wagner 4. Aufl. § 139 Rn. 18) .
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    a) Gegenüber einer nicht näher konkretisierten Tatsachenbehauptung eines darlegungspflichtigen Klägers genügt zwar in der Regel einfaches Bestreiten (BGH 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 138 Rn. 8a) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Sein Sachvortrag ist schlüssig, wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 8/08 - Rn. 22, BAGE 128, 119; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Deshalb kann ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig sein, wenn die im Entleiherbetrieb überwiegend verrichteten Tätigkeiten weder eigene Handlungen des Verleihers betreffen noch Gegenstand seiner Wahrnehmung sind (§ 138 Abs. 4 ZPO) , regelmäßig trifft ihn insoweit auch keine Erkundigungspflicht (vgl. allg. zur Erkundigungspflicht: Zöller/Greger ZPO § 138 Rn. 16; zur Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen im Rahmen des § 1a AEntG aF: BAG 2. August 2006 - 10 AZR 688/05 - Rn. 27 ff., BAGE 119, 170) .
  • BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08

    Mindestlohn bei Leiharbeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Es sollte verhindert werden, dass Arbeitgeber auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausweichen, um sich der Anwendung des AEntG im Bereich des Baunebengewerbes zu entziehen (BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, BAGE 132, 228 ) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Sein Sachvortrag ist schlüssig, wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 8/08 - Rn. 22, BAGE 128, 119; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    § 1 AEntG aF enthält zwingendes Recht iSv. Art. 34 EGBGB ( BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 32 ) , der auf den Rechtsstreit noch zur Anwendung kommt (vgl. jetzt Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Rom I) .
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung des ausländischen Verleihers für den

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung -

    Diese müssen im streitgegenständlichen Zeitraum arbeitszeitlich überwiegend entsprechende bauliche Tätigkeiten ausgeübt haben (vgl. noch zu den Tatbestandsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .

    Ihm ist regelmäßig auch bekannt, welche Art von Tätigkeiten seine Arbeitnehmer für den Entleiher erbringen sollen; nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG (im Streitzeitraum § 12 Abs. 1 Satz 3 AÜG) ist im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist (so bereits zu § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14 ff.) .

    Insoweit unterliegt der Verleiher regelmäßig auch keiner Erkundigungspflicht gegenüber dem Entleiher (vgl. zu § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 18 mwN) .

    Ein Verleiher hat die entsprechenden Kenntnisse regelmäßig schon aus dem mit dem Entleiher geschlossenen Vertrag mit den zwingenden Angaben nach § 12 Abs. 1 AÜG (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 17 zu § 1 Abs. 2a AEntG aF) .

  • LAG Hessen, 15.08.2014 - 10 Sa 86/14

    Voraussetzungen der Haftung des Arbeitnehmerverleihers auf Zahlung der

    Auch spielt es keine Rolle, ob er über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte oder er gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Bauwirtschaft gemäß § 1b AÜG verstoßen hat (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 10, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Missbrauch im Falle der Arbeitnehmerüberlassung kann nicht wirksam durch ein ggf. mit dem Entleiher nach § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiertes Arbeitsverhältnis kompensiert werden, da der Entleiherbetrieb vermögenslos sein kann und deshalb die Sozialkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden können (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 12, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Des Weiteren darf derjenige Verleiher, der über keine Erlaubnis verfügt, nicht hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge besser gestellt werden als der gesetzestreue Verleiher mit einer Erlaubnis (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 12, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Dieser Sichtweise des Fünften Senats ist auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts beigetreten (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 18, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG; i.E. ebenso HWK/Tillmanns 6. Aufl. § 8 AEntG Rn. 5; DFL/Krebber 4. Aufl. § 8 AEntG Rn. 2; BeckOK/Gussen Stand 1. Juni 2014 § 8 AEntG Rn. 6).

    Bei einem Anspruch nach § 8 Abs. 3 AEntG auf Zahlung der ihm nach einem Tarifvertrag zustehenden Sozialkassenbeiträge muss er Tatsachen vortragen, die erstens den Schluss zulassen, dass der Beklagte als Verleiher einem anderen Unternehmen Arbeitnehmer zur Ausübung baugewerblicher Tätigkeiten i.S.d. VTV überlassen hat und zweitens der Betrieb dieses Unternehmens dem Geltungsbereich des VTV unterfällt (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG).

    Bezüglich des Unterfallens des Entleiherbetriebs unter den Geltungsbereich des VTV kann sich der Kläger z.B. auf die Gewerbeanmeldung des Entleiherbetriebs stützen (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 19, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substanziierten Bestreitens, weil der Kläger außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14; vgl. auch 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Dies kann regelmäßig nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die klagende Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Tatsachenbehauptung glaubt (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

    In welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen substantiieren muss, hängt vom Einzelfall ab (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 23; 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .
  • LAG Hamm, 01.02.2023 - 3 Sa 92/22

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Verfahrensfehlern des Arbeitsgerichts;

    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BAG, 17.04.2013, 10 AZR 185/12, Rn. 24; BGH, 20.12.2007, IX ZR 207/05, Rn. 2; MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, ZPO § 139 Rn. 15).

    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BAG, 17.04.2013, 10 AZR 185/12, Rn. 24; BGH, 20.12.2007, IX ZR 207/05, Rn. 2; MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, ZPO § 139 Rn. 15).

  • LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14

    Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in

    Die Regelungen in § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F., die nunmehr § 8 Abs. 3 AEntG in der seit 23 April 2009 geltenden Fassung entsprechen, gelten auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 9 ff., EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass der Betrieb des Entleihers oder eine in seinem Betrieb bestehende Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fällt ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 18, EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

  • LAG Hessen, 30.09.2015 - 12 Sa 135/13

    Arbeitnehmerüberlassung an Bauunternehmen zu baulicher Leistungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 - juris) trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a AEntG aF, § 8 Abs. 3 AEntG n.F. nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51158
BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,51158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, TVöD BT-K, TVÜ-VKA, § 234 UmwG 1995, BAT
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsätze für die Anwendung arbeitsvertraglicher Verweisungsklauseln ? Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglich entstandener Vertragslücke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf den BAT/VKA

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1304
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 2392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12 mwN; zuletzt: 5. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 14) .

    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder einen Teil davon ist deshalb beim Fehlen anderer eindeutiger Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen, in der Regel dynamisch zu verstehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 13; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 35, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat ein Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 11 mwN, BAGE 134, 283) .

    Deshalb ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien in einem solchen Fall den Bereich des öffentlichen Tarifrechts in Bezug nehmen wollten, dem sie unterliegen würden, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes organisiert worden wären (so bereits für die Bestimmung des Tarifvertrages im Wege einer ergänzenden Auslegung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, BAGE 134, 283) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 35, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung eines Diakonischen Werks schließt, davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen wolle und dazu auch kirchenrechtlich verpflichtet sei (unter Hinweis auf BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BAGE 135, 163 und 10. Dezember 2008 - 4 AZR 802/07 -) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Dies gilt auch bei einer ergänzenden Vertragsauslegung (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstandsmoment) (st. Rspr., s. nur BAG 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 99, 295) .
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 802/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung eines Diakonischen Werks schließt, davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen wolle und dazu auch kirchenrechtlich verpflichtet sei (unter Hinweis auf BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BAGE 135, 163 und 10. Dezember 2008 - 4 AZR 802/07 -) .
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe, BGHZ 164, 297) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .
  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (BGH 20. September 1993 - II ZR 104/92 - zu 2 der Gründe, BGHZ 123, 281) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Dies gilt auch für arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf, 05.01.2011 - 7 Sa 1006/10

    Statische Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst

  • ArbG Duisburg, 14.04.2010 - 2 Ca 2773/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel; Ersetzender Tarivertrag; TVöd-VKA und

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Die Bezugnahme ist dynamisch zu verstehen, denn Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen würden, fehlen (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    In diesem Fall tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18) .

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einer Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    (2) Zu Gunsten der Klägerin kann unterstellt werden, dass die in Ziff. 4 des Arbeitsvertrags vom 23. Januar 2014 getroffene Vergütungsabrede für sich genommen als dynamische Verweisung auf die Entgeltgruppe 3 AVR-DD zu verstehen ist und die von der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Entgeltsteigerungen daher Teil der geschuldeten Vergütung gewesen wären (zum regelmäßigen Verständnis einer Bezugnahme als dynamische Verweisung vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25; Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 206 Rn. 31) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13956
BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 (https://dejure.org/2013,13956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • openjur.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 557 Abs 3 S 2 ZPO, § 66 Abs 1 S 1 Halbs 1 ArbGG, § 2 Abs 2 S 1 WissZeitVG, § 5 S 1 WissZeitVG, § 57b Abs 2 Nr 4 HRG
    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal im Fall von Drittmittelfinanzierungen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Betriebs-Berater

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • rewis.io

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung - zeitliche Begrenzung der Mittelbewilligung - Zulässigkeit der Berufung aus prozessökonomischen Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal wegen Drittmittelfinanzierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung (hier: Finanzierungs- und Entwicklungsvertrag)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverhältnisse an an Forschungseinrichtigungen - Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung wegen Drittmittelfinanzierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1271
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 1556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZB 60/10

    Berufungsschrift: Erforderlichkeit einer Unterschrift

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Dies kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Schriftsatz fest mit einem von dem Rechtsanwalt unterzeichneten Begleitschreiben verbunden war (vgl. BGH 9. Dezember 2010 - IX ZB 60/10 - Rn. 5) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Es kommt nicht darauf an, dass das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 36 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 83 = EzA TzBfG § 14 Nr. 78) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (st. Rspr. vgl. zB BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 121, 18) .
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12

    Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Die Unterschrift soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Schriftsatz zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (vgl. BGH 25. September 2012 - VIII ZB 22/12 - Rn. 9 mwN, NJW 2013, 237) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Auch die Mitwirkung des Arbeitnehmers an einem vorübergehend anfallenden Projekt kann die Befristung des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrags rechtfertigen (BAG 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Hieraus ergeben sich keine nachteiligen Folgen für die Parteien (ähnlich BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe, AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1) .
  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 291/08

    Befristung - Hochschule - Bereich Medizin

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags ist grundsätzlich die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. zB BAG 2. September 2009 - 7 AZR 291/08 - Rn. 10, BAGE 132, 54) .
  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 241/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitwirkung an Forschungsprojekt

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    In diesem Fall sei davon auszugehen, dass sowohl der Drittmittelgeber als auch der Arbeitgeber sich gerade mit den Verhältnissen dieser Stelle befasst und ihre Entscheidung über den Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes aus sachlichen Erwägungen getroffen hätten (zB BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 241/05 - Rn. 12 mwN, ZTR 2006, 509) .
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 519 Abs. 1 und Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO muss die Berufungsschrift von einem nach § 11 Abs. 2 ArbGG postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein (vgl. BAG 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - AP ZPO § 518 Nr. 46 = EzA ZPO § 518 Nr. 28; für die Berufungsbegründung vgl. 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 14, AP ZPO § 130a Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 64 Rn. 67) .
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 620/00 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 99, 223) .
  • BGH, 26.03.2012 - II ZB 23/11

    Beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift als

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

  • BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79

    Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden

  • LAG Köln, 14.03.2011 - 11 Sa 439/10

    Stillschweigende Verlängerung befristeter Drittmittelbewilligung; unwirksamer

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Auch die Mitwirkung des Arbeitnehmers an einem vorübergehend anfallenden Projekt kann die Befristung des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrags rechtfertigen (BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 16; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36; 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 19 mwN) .

    Für eine solche Prognose müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 18; 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 36) .

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Unerheblich ist, dass das Landesarbeitsgericht die Berufung insgesamt als zulässig angesehen hat (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22

    Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine

    Auch ansonsten entstehen vorliegend keine nachteiligen Folgen für die Parteien, wenn die Zurückweisung der Berufung sowohl mit deren Unzulässigkeit als auch mit deren Unbegründetheit begründet wird (vergleiche hierzu auch BAG 13. Februar 2012 - 7 AZR 284/11 - Randnummer 13, dort hat das Bundesarbeitsgericht offengelassen, ob die Berufung zulässig gewesen ist, weil jedenfalls die Revision unbegründet war).
  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 875/16

    Befristung - Hochschule - Drittmittel

    Die Regelung erfasst damit nur solche Finanzierungsbewilligungen, deren Endlichkeit hinreichend genau feststeht (BAG 8. Juni 2016 - 7 AZR 259/14 - Rn. 19, aaO; grundlegend 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 24) .

    Nur eine fremdbestimmt vorgegebene inhaltliche und zeitliche Zweckbestimmung erlaubt dem Arbeitgeber eine hinreichend sichere Prognose zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 32) .

    Dies würde dem mit der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge nicht gerecht (BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 33) .

  • BAG, 23.10.2019 - 7 AZR 7/18

    Befristung - staatl. anerk. Hochschule - Juniorprofessor

    § 5 WissZeitVG beschreibt mit der Formulierung "mit wissenschaftlichem Personal" einen eigenständigen personellen Geltungsbereich, also einen anderen als den in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG (ErfK/Müller-Glöge 19. Aufl. WissZeitVG § 5 Rn. 2 mwN; HK-TzBfG/Joussen 6. Aufl. WissZeitVG § 5 Rn. 3; Preis/Ulber WissZeitVG 2. Aufl. § 5 Rn. 10 mwN; APS/Schmidt 5. Aufl. WZVG § 5 Rn. 4 mwN; KR/Treber 12. Aufl. § 5 WissZeitVG Rn. 2; offengelassen von BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 27.07.2016 - 7 Sa 1208/15

    Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen des in der Wissenschaft tätigen

    Eine zu weite Auslegung von § 2 Abs. 2 WissZeitVG würde dem mit der Befristungsrichtlinie zu der Rahmenvereinbarung verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverhältnisse nicht gerecht (vgl. BT-Drucks. 16/3438 S. 14 und das dort angeführte Beispiel von durch Bund und Länder geförderter Langfristforschungsvorhaben der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften, die von vornherein auf eine Laufzeit von 25 Jahren angelegt sein können und BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 284/11, zitiert nach juris).

    Die Annahme eines zu weiten Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitVG wird dem mit der Befristungsrichtlinie zu der Rahmenvereinbarung verfolgten Ziel einer Verhinderung des Missbrauchs befristeter Arbeitsverhältnisse nicht gerecht (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2013, 7 AZR 284/11, zitiert nach juris).

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Die Zulässigkeit der Revision kann insoweit aus prozessökonomischen Gründen unterstellt werden, weil sie in der Sache keinen Erfolg hat (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe; ähnlich BAG 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 - Rn. 13; BGH 31. März 2021 - IV AR (VZ) 6/20 - Rn. 3 [zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 29 EGGVG]) .
  • ArbG Köln, 25.06.2021 - 19 Ca 7500/20
    Nicht nur im Hochschulbereich kommt die Mitwirkung an einem bestimmten, zeitlich begrenzten Projekt als ein dem Sachgrund Nr. 1 zuzuordnender Sachverhalt in Betracht (BAG vom 13.2.2013, NZA 2013, 1271; vom 24.09.2014, NZA 2015, 301; vom 21.11.2018, NZA 2019, 611).

    Bei den i.R.d. Projekts zu bewältigenden Aufgaben muss es sich um eine auf vorübergehende Dauer angelegte und gegenüber den Daueraufgaben des Arbeitgebers abgrenzbare Zusatzaufgabe handeln (BAG vom 13.02.2013, NZA 2013, 1271; vom 24.09.2014, NZA 2015, 301; 27.07.2016, NZA 2016, 1531; vom 16.01.2018 NZA 2018, 663).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22

    Teilnahme am betrieblichen Sommerfest einer Klinik nur mit 2G+ und negativen Test

    Denn da der angegriffene Beschluss im Ergebnis Bestand hat, ergibt sich für die Parteien hieraus keine nachteilige Folge (so das Bundesarbeitsgericht (BAG) für den Fall einer unbegründeten Revision, Urteil vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 -, NZA 2013, 1271 fortfolgende, Randziffer 13).
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21

    Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ;

    2.Es bleibt offen, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -), auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

    Es kann daher offen bleiben, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach im Revisionsverfahren die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung dahinstehen kann, wenn die Revision jedenfalls aus anderen Gründen unbegründet ist (BAG 13.02.2013 - 7 AZR 284/11 - BAG 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 - BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 -) auch dann anzuwenden ist, wenn im Berufungsverfahren die Zulässigkeit der Berufung fraglich, jedoch die Berufung bei materiell-rechtlicher Prüfung unbegründet ist (so LAG Sachsen 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14 -).

  • LAG Köln, 06.11.2013 - 11 Sa 226/13

    Unwirksame Befristung

  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 429/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • LAG Köln, 23.01.2015 - 4 Sa 773/14

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Architektin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung der Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 762/14

    Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung

  • ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14

    Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

  • LAG Sachsen, 03.07.2019 - 2 Sa 5/19

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.2015 - 6 Sa 473/14

    Befristungskontrolle

  • ArbG Münster, 10.03.2017 - 4 Ca 1759/16
  • LAG Sachsen, 27.09.2019 - 2 Sa 202/19

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Chronische Erkrankung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13133
BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

  • openjur.de

    Tantiemeanspruch; Entstehungsgrund; Auslegung von Leistungsverhalten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 567
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 2568
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .

    Naheliegend (und wahrscheinlich) ist vielmehr, dass nach §§ 133, 157 BGB die Annahme gerechtfertigt ist, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (zu einer ähnlichen Auslegung von Leistungsverhalten vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -) .

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Es kann dahinstehen, ob - wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen sowie einer individuellen Vereinbarung über die Zahlung einer festgelegten Tantieme im ersten Jahr - nichttypische Erklärungen auszulegen sind, deren Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nur einer eingeschränkten Überprüfung durch den Senat dahin gehend unterliegt, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 36) , oder ob der Erklärungswert des Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang revisionsrechtlich zu überprüfen ist.
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .
  • LAG Düsseldorf, 22.12.2011 - 11 Sa 916/11
    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2011 - 11 Sa 916/11 - aufgehoben.
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Dabei kann dahinstehen, ob der Senat den Erklärungswert des vom Kläger vorgetragenen Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang oder - etwa wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen - nur eingeschränkt daraufhin überprüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die dafür geltenden gesetzlichen Regeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    (1) Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Sie richtet sich entweder an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder zumindest an eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 9 Sa 13/20

    Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - langandauernde Erkrankung -

    Ihr Vortrag beschränkt sich hingegen auf das ihr gegenüber gezeigte Leistungsverhalten (BAG, 17.4. 2013 - 10 AZR 251/12).
  • ArbG Hamm, 16.02.2024 - 2 Ca 1229/23

    Schadenersatz nach Hinweisgeberschutzgesetz

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG, 19.9.2018 -5 AZR 439/17; BAG, 24.2.2016 -4 AZR 990/13; BAG, 13.5.2015 -10 AZR 266/14; BAG, 17.4.2013 -10 AZR 251/12; BAG, 29.8.2012 -10 AZR 571/11, BAG, 14.09.2011 - 4 AZR 526/10; BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09; LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12,).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 13.04.2021 - 3 Ca 242/20

    Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt - Sonderzahlung -

    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG, Urteil vom 17.4. 2013, 10 AZR 251/12 - juris; BAG, Urteil vom 21.4.2010, 10 AZR 163/09, Rn.11 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14

    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

    Es kann dahinstehen, ob die Annahme gerechtfertigt sein könnte, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (vgl. BAG 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 17, DB 2013, 2568), denn er Kläger hätte das Jahresziel nicht erreicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 230/19

    Zahlungsanspruch eines Arbeitgebers - Autoverkäufer - Finanzierungsbank -

    Sie richtet sich entweder an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder zumindest an eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 mwN.).
  • ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17

    Konkludente Vertragsänderung - Zielvereinbarung - variable Vergütung -

    Auch wenn man ein solches Erfordernis im Rahmen der betrieblichen Übung trotz deren vertraglichen Charakters fordert, ändert dies nichts daran, dass eine dem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber beachtete ständige Übung ihm gegenüber einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen begründen kann (vgl. BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge, 7. Auflage 2016, BGB § 611 Rn. 433).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - 9 Sa 22/20

    Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Leistungsbestimmung durch das Gericht -

    Durch das langjährige Zahlungsverhalten der Beklagten (zu einem langjährigen Leistungsverhalten siehe BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 -, Rn. 17, juris) hat die Beklagte bei der Klägerin das berechtigte Verständnis begründet, dass sie dieses Verhalten beibehalten wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht