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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03   

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https://dejure.org/2004,4432
OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2004,4432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2004 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2004,4432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2004 - 5 U 78/03 (https://dejure.org/2004,4432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Grundbuchberichtigung bei einer staatlichen Enteignung in der Zeit der DDR; Enteignung von Mauergrundstücken zwecks Errichtung von Grenzanlagen; Zuständigkeit der Zivilgerichte wegen eines Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Überschneidungen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB-DDR 138; VertG § 10 Abs. 1; LeistungsVO § 28 lit. a); MauerG §§ 1; 2

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 894; ; BGB § 985; ; VermG § 1; ; VermG § 1 Abs. 1 lit. c); ; VermG § 1 Abs. 3; ; VerteidigungsG-DDR § 10; ; VerteidigungsG-DDR § 10 Abs. 1; ; GVG § 17 a Abs. 2; ; GVG § 17 a Abs. 3; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 4; ; GVG § 17 a Abs. 4 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines Mauergrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    In solchen Fällen ist der Erwerb mit dem allgemeinen Verkehrsrisiko belastet, das derjenige, der seinen Erwerb auf eine Unrechtshandlung zurückführt, mit jedem anderen teilt, der am Rechtsverkehr in der DDR teilgenommen hatte (BGHZ 120, 204; BGH VIZ 2000, 494, 495).

    Umgekehrt schließt ein vermögensrechtlicher Anspruch nach § 1 VermG zivilrechtliche Ansprüche dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfassten staatlichen Unrecht steht (BGH VIZ 1995, 590; BGHZ 120, 204).

  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Bereits das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Vorrang des Vermögensgesetzes, der zur Wahrung eines sozialverträglichen Ausgleichs und zum Schutz des redlichen Erwerbs zu respektieren ist, dort seine Grenzen findet, wo der fehlerhafte Erwerb auch im System des funktionierenden Sozialismus keinen Bestand gehabt hätte (zuletzt BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 362/02, S. 8 des Urteilsumdrucks; BGH VIZ 2000, 494, 495).

    In solchen Fällen ist der Erwerb mit dem allgemeinen Verkehrsrisiko belastet, das derjenige, der seinen Erwerb auf eine Unrechtshandlung zurückführt, mit jedem anderen teilt, der am Rechtsverkehr in der DDR teilgenommen hatte (BGHZ 120, 204; BGH VIZ 2000, 494, 495).

  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 5 U 107/01

    Handyklingelton

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Das Landgericht hat die Klage bereits als unzulässig abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Klägerin mache zwar formal einen Grundbuchberichtigungsanspruch geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil des Senats vom 14. Februar 2002, Az. 5 U 107/01) könne jedoch nicht stets dann ein Grundbuchberichtigungsanspruch geltend gemacht werden, wenn zivilrechtliche Mängel im Raume stünden.

    Der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten im vorliegenden Fall steht die Entscheidung des Senats vom 14. Februar 2002 - Az. 5 U 107/01 - nicht entgegen.

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Bereits das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung der Vorrang des Vermögensgesetzes, der zur Wahrung eines sozialverträglichen Ausgleichs und zum Schutz des redlichen Erwerbs zu respektieren ist, dort seine Grenzen findet, wo der fehlerhafte Erwerb auch im System des funktionierenden Sozialismus keinen Bestand gehabt hätte (zuletzt BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 362/02, S. 8 des Urteilsumdrucks; BGH VIZ 2000, 494, 495).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Da § 10 Abs. 1 VerteidigungsG nach der Auslegung, die die Vorschrift in der Rechtspraxis der DDR erfahren habe, die Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke zugelassen habe, sei auch die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung von der Rechtsordnung der DDR gedeckt gewesen (BVerwG VIZ 1997, 684 f.; VIZ 1995, 161; ZOV 2002, 55).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Da § 10 Abs. 1 VerteidigungsG nach der Auslegung, die die Vorschrift in der Rechtspraxis der DDR erfahren habe, die Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke zugelassen habe, sei auch die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung von der Rechtsordnung der DDR gedeckt gewesen (BVerwG VIZ 1997, 684 f.; VIZ 1995, 161; ZOV 2002, 55).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 7 B 259.94

    Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids durch den Anmelder eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Umgekehrt schließt ein vermögensrechtlicher Anspruch nach § 1 VermG zivilrechtliche Ansprüche dann aus, wenn das Erwerbsgeschäft unter einem Mangel leidet, der zwar bei zivilrechtlicher Betrachtung zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte, der jedoch bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfassten staatlichen Unrecht steht (BGH VIZ 1995, 590; BGHZ 120, 204).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 130.01

    Einordnung von Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen an der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03
    Da § 10 Abs. 1 VerteidigungsG nach der Auslegung, die die Vorschrift in der Rechtspraxis der DDR erfahren habe, die Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke zugelassen habe, sei auch die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung von der Rechtsordnung der DDR gedeckt gewesen (BVerwG VIZ 1997, 684 f.; VIZ 1995, 161; ZOV 2002, 55).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-10 U 190/04   

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https://dejure.org/2005,5741
OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - I-10 U 190/04 (https://dejure.org/2005,5741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zum Betrieb eines als Swinger-Club vermieteten Objekts; Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Ersatz nutzloser Aufwendungen; Ordnungsbehördlich unzulässige Nutzung der Mieträume als Swinger-Club; Rüge der Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 154 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F.; ; BGB § 537 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 538; ; BGB § 538 Abs. 1; ; BGB § 542 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 542 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 557 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; BauNVO § 15; ; ZPO § 287; ; ZPO § 356

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Mietvertrag: Fortfall der Nutzungsmöglichkeit des Mietobjekts für den Betrieb eines Swinger-Clubs - Zum Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vergeblicher Aufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 707
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Sie beruht auf der Überlegung, dass jemand, der diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, auch den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen muss, weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, dass jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung vollen Ersatz fordert (vgl. z.B. BGH NJW 1997, 2234 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Zwar ist der Berufung zuzugeben, dass die Vorschrift des § 15 BNVO für die Beurteilung des streitigen Vorhabens nicht heranzuziehen ist, weil die Anwendung des § 15 BauNVO auf "Baugebiete" beschränkt ist und daher den Außenbereich nicht erfassen kann (BVerwGE 28, 268).
  • VGH Bayern, 29.12.2003 - 25 B 98.3582

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Swinger-Clubs im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • VG Neustadt, 25.07.2002 - 2 K 357/02

    Außenbereich: Nutzungsänderung eines Gartenbaubetriebs in Swingerclub

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Ungeachtet dessen, dass ein Swinger-Club bauplanungsrechtlich nicht einer Gaststätte gleichgesetzt werden kann - vielmehr handelt es sich um eine Vergnügungsstätte, vgl. BayVGH, BayVBl 2004, 751; VG Schleswig, Beschl. v. 6.12.2001, 5 B 93/01; VG Neustadt, Urt. v. 25.7.2002, 2 K 357/02 NW, m.w.N.) - ist dieser Nutzungszweck zu einem nicht näher mitgeteilten Zeitpunkt aufgegeben worden, so dass sich hieraus kein Bestandsschutz ableiten lässt.
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Voraussetzung dafür ist vielmehr, dass die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat (BGH, NJW 1992, 3226).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 287/75

    Pachtdiskothek im Mischgebiet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Insbesondere stellen behördliche Beschränkungen des Gebrauchs oder der Nutzung der Pachtsache, wenn sie auf deren Beschaffenheit und Lage beruhen, einen Sachmangel dar, so dass der Verpächter aus Garantiehaftung auch bei fehlendem Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet ist (BGH, NJW 1977, 1285; LM Nr. 17 zu § 537 BGB).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 3.67

    Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 10 U 190/04
    Als entgegenstehender öffentlicher Belang zählt hierzu das Interesse angrenzender Bewohner an der Freihaltung von Verkehrslärm, insbesondere des Zu- und Abgangs von Besucherfahrzeugen (BVerwGE 29, 286; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl., 1999, § 35, RdNr. 56), wie sie bei einer Nutzung als Swinger-Clubs naturgemäß zu erwarten sind.
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Fehlt für die Nutzung der Mietsache die öffentlich-rechtliche Genehmigung, so kann somit von einem Mietmangel in der Regel nur gesprochen werden, wenn die Behörde die Nutzung untersagt oder das behördliche Einschreiten zu erwarten ist (BGH NJW 2009, 3421; OLG Düsseldorf ZMR 2005, 707).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH ZMR 1971, 220; Senat, Urteil vom 5. Mai 2009, I-24 U 87/08, bei juris, und BeckRS 2009, 19328; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; KG GE 2002, 664; Wolf/ Eckert/Ball, 10. Auflage, Rdn. 285).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 U 87/08

    Änderung des Mietzinses wegen behördlicher Untersagung der Nutzung des

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH ZMR 1971, 220; OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat - DWW 2005, 235; DWW 2006, 240; Senat a.a.O.; KG GE 2002, 664).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 10 U 166/05

    Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs bei Fehlen einer für die gewerbliche

    Eine solche liegt regelmäßig nur vor, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 9.1.2002, XII ZR 182/98; BGH, Urt. v. 20.1.1971, ZMR 1971, 220; Senat, Urt. v. 12.5.2005, DWW 2005, 235 = ZMR 2005, 707; KG, Urt. v. 7.3.2002, GE 2002, 664).
  • KG, 15.02.2007 - 8 U 138/06

    Mietvertrag: Anspruch auf Rückzahlung von Mietzins und Schadensersatzanspruch

    Da die Rechtsordnung eine Selbstgefährdung und Selbstschädigung nicht verbietet, geht es im Rahmen von § 254 BGB nicht um eine rechtswidrige Verletzung einer gegenüber einem anderen oder gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht, sondern nur um einen Verstoß gegen Gebote der eigenen Interessenwahrnehmung (OLG Düsseldorf Urteil vom 12. Mai 2005 - 10 U 190/04 -, veröffentlicht bei JURIS).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 152/11

    Rechte des Mieters bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts bereits untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist (BGH, ZMR 1971, 220; Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], DWW 2005, 235).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 24 U 76/11

    Rechte des Mieters bei möglicher Erteilung einer Gaststättenkonzession für ein

    Eine solche erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, die zu einer Minderung berechtigt, kommt nur dann in Betracht, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjektes in der erforderlichen Form untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten als sicher zu erwarten ist (vgl. BGH, ZMR 1971, 220; NJW 2009, 3421; Senat, OLGR 2006, 716 = DWW 2006, 286; OLGR 2009, 647 = GE 2009, 1046; ZMR 2011, 118 = MDR 2010, 1244; ZMR 2011, 795 = GE 2011, 689; ZMR 2011, 867; Beschluss vom 19.07.2011 - I-24 U 31/11, juris; Beschluss vom 26.10.2011 - I-24 U 70/11, juris; OLG Düsseldorf [10. ZS], DWW 2005, 235; DWW 2006, 240, GuT 2007, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 24 U 67/10

    Mietminderung bei Vorenthaltung der Nutzung eines im Rahmen eines

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09

    Recht des Mieters auf Zustimmung zur nicht von der Baugenehmigung gedeckter

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 100/05

    Mietmangel bei Fehlen einer für die gewerbliche Nutzung an sich erforderlichen

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 43/10

    Abweisung der Klage des Hauptmieters gegen den Untermieter auf Zahlung von

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Rechtsprechung
   OLG München, 22.03.2005 - 16 UF 1910/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33135
OLG München, 22.03.2005 - 16 UF 1910/04 (https://dejure.org/2005,33135)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2005 - 16 UF 1910/04 (https://dejure.org/2005,33135)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2005 - 16 UF 1910/04 (https://dejure.org/2005,33135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 643
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