Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99   

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https://dejure.org/1999,2714
OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99 (https://dejure.org/1999,2714)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1999 - 16 U 25/99 (https://dejure.org/1999,2714)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1999 - 16 U 25/99 (https://dejure.org/1999,2714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GmbHG § 85 Abs. 1
    Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch; Forderungsabtretung; Garantietantiemeansprüche ; Geschäftsführerdienstvertrag ; Abtretungsverbot; Einwendungen ; Leistungsverweigerungsrecht ; Abtretungsurkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2577
  • DB 2000, 765
  • NZG 2000, 210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Zwar bestehen begründete Zweifel daran, ob die Klägerin der Beklagten mit dem Schreiben vom 21.12.1996 und der Übersendung einer fragmentarischen Kopie der Abtretungsurkunde die nötige Kenntnis im Sinne des § 407 Abs. 1 BGB verschafft hatte (vgl. dazu RGZ 88, 4, 8; BGHZ 102, 68, 74).
  • BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67

    Arbeitslohnpfändung - Abtretung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 410 Abs. 1 BGB reicht entgegen der Auffassung des Landgerichts die Herausgabe einer Fotokopie der Abtretungsurkunde nicht aus; der Meinung des BAG (NJW 1968, 2078 = AP Nr. 3 zu § 398 BGB) folgt der Senat nicht.
  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 190/95

    Abtretung vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Es ist bei dieser Sachlage nicht gerechtfertigt, die Erfüllung der Informationspflicht nach § 402 BGB zumindest für den typischen Fall mit der Verpflichtung zur Preisgabe der Schweigepflicht unterliegender Daten des geschützten Unternehmens gleichzusetzen und unter diesem Gesichtspunkt Gehaltsansprüche des GmbH-Geschäftsführers nach § 134 BGB grundsätzlich als unantastbar anzusehen (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2576 f).
  • RG, 30.09.1919 - II 105/19

    1. Ist die Vorschrift des § 85 HGB. auch auf den Fall anzuwenden, daß der

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Die Schriftform, die § 410 BGB voraussetzt, ist nämlich auch durch die Unterzeichnung des Schriftstückes durch einen Vertreter gewahrt, wenn sich wie hier die Vertreterstellung aus der Urkunde selbst ergibt (vgl. RGZ 96, 286, 289; Münchner Kommentar-Fröschler, 3. Aufl., § 126 Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92

    Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Zwar kann die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht im Einzelfall ein konkludentes Abtretungsverbot enthalten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 438f).
  • RG, 10.01.1916 - VI 359/15

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
    Zwar bestehen begründete Zweifel daran, ob die Klägerin der Beklagten mit dem Schreiben vom 21.12.1996 und der Übersendung einer fragmentarischen Kopie der Abtretungsurkunde die nötige Kenntnis im Sinne des § 407 Abs. 1 BGB verschafft hatte (vgl. dazu RGZ 88, 4, 8; BGHZ 102, 68, 74).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.1999 - 12 UF 964/99   

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https://dejure.org/1999,9557
OLG München, 22.09.1999 - 12 UF 964/99 (https://dejure.org/1999,9557)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.1999 - 12 UF 964/99 (https://dejure.org/1999,9557)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 1999 - 12 UF 964/99 (https://dejure.org/1999,9557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Scheitern der Ehe im Regelfall erst ab Zustellung des Scheidungsantrags; Abweichen vom Grundsatz der Halbteilung ab Scheitern der Ehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 672
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98   

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https://dejure.org/1999,5413
OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 5 U 152/98 (https://dejure.org/1999,5413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende förmliche Abnahme bei Gemeinschaftseigentum: Wann kann konkludente Abnahme angenommen werden? (IBR 2000, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsausfallentschädigung auch für Hobby- und Abstellräume? (IBR 2000, 174)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 389
  • BauR 2000, 614 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Der Begriff der "Lebensgüter von zentraler Bedeutung" ist eng auszulegen, unter ihn fällt zwar ein selbst genutztes Haus (BGH NJW 1987, 50), auch die Wohnung, wenn die Räume für die Lebenshaltung des Berechtigten von zentraler Bedeutung sind und er sie auch selbst bewohnen wollte, nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung (BGH NJW 1992, 1500 für eine nur gelegentlich von Besuchern benutzte Einliegerwohnung; OLG Düsseldorf MDR 2000, 389 für im Keller gelegenen Hobbyraum und Abstellraum; vgl. auch Palandt/Heinrichs: BGB 64. Aufl., Vorb. vor § 249, Rdnr. 26; Bamberger/Roth: BGB § 249, Rdnr. 65; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249, Rdnr. 58-60).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

    In einer Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 09.07.1986 (GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212 ff. = NJW 1987, 50 ff.) hat der BGH dann jedoch klargestellt, dass der durch den Entzug der Gebrauchsmöglichkeit entstandene Nutzungsausfallschaden jedenfalls dann zu ersetzen ist, wenn es sich um Sachen handelt, auf deren ständige Verfügbarkeit der Eigentümer in seiner eigenwirtschaftlichen Lebensführung derart angewiesen ist wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, und die er in der Zeit ihres Ausfalls auch entsprechend genutzt hätte (so grundlegend BGH GSZ NJW 1987, 50 ff. = BGHZ 98, 212 ff. - zitiert nach juris Rz. 37 ff.; NJW 1993, 1793 ff. - zitiert nach juris Rz. 17; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 6 ff. - zitiert nach juris Rz. 39).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06

    Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten

    Diese Anforderung sind eng auszulegen; sie erfassen zwar Wohnungen (BGHZ 98, 222), nicht aber Wohnungsteile von eher marginaler Bedeutung, wie eine nur gelegentliche von Besuchern genutzte Einliegerwohnung (BGHZ 117, 262), einen Hobbyraum (OLG Düsseldorf MDR 2000, 389) oder einen Keller (OLG Schleswig SchlHA 2002, 45).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98   

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https://dejure.org/1999,7158
OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98 (https://dejure.org/1999,7158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.1999 - 22 U 70/98 (https://dejure.org/1999,7158)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 1999 - 22 U 70/98 (https://dejure.org/1999,7158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Begründet Angabe eines falsches Baujahres einen Mangel? (IBR 1999, 433)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 148 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1992 - VIII ZR 74/91

    Arglistiges Verschweigen eines Fehlers bei Gattungskauf unter Kaufleuten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98
    Das Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft steht dem arglistigen Verschweigen eines Fehlers i.S.d. § 463 S. 2 BGB gleich (BGH NJW-RR 92, 1076).
  • OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96

    Haftung nach Objektbeschreibung eines Hausgrundstücks im Makler-Exposé

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn aus der Sicht des Empfängers dem Exposé die Erklärung zu entnehmen ist, daß der Verkäufer über die normale Haftung hinaus für bestimmte Umstände einstehen will (vgl. OLG Celle, MDR 97, 926).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99

    Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des

    Das Baujahr eines Hauses ist eine Eigenschaft der Sache, da es in aller Regel Indikator für die restliche Nutzungszeit und ein den Wert des Grundstücks bestimmender Faktor ist (vgl. Urteil des Senats vom 22.04.1999 (22 U 70/98 = NZM 2000, 148; Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 459 Rn. 20) und somit zusicherungsfähig.
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 8/10

    Vertrag zugunsten Dritter: Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Angaben

    Das Baujahr eines Gebäudes ist als wertbestimmender Faktor für einen Grundstückskäufer regelmäßig eine wesentliche Eigenschaft des Kaufobjektes (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. April 1999, Az: 22 U 70/98, NZM 2000, 148; OLG Hamm, Urteil vom 8. Juni 2000, Az: 22 U 172/99, NJW-RR 2001, 564).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

    Unter die Rechte Dritter i.S. des § 435 Satz 1 BGB fallen aber auch öffentlich-rechtliche Befugnisse wie eine staatliche Sicherstellung bzw. Beschlagnahme, sofern diese tatsächlich ausgeübt wird, zu Recht erfolgt und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (BGH, Urteil vom 18. Februar 2004 - VIII ZR 78/03, NJW 2004, 1802, unter II 1, m.w.N.; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 30. September 1999 - 22 U 139/98, OLGR 2000, 6, zu §§ 76, 327 AO).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.05.1999 - 5 W 65/99   

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https://dejure.org/1999,7051
OLG Bamberg, 21.05.1999 - 5 W 65/99 (https://dejure.org/1999,7051)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.05.1999 - 5 W 65/99 (https://dejure.org/1999,7051)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 5 W 65/99 (https://dejure.org/1999,7051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung eines Streitwertes in einem selbständigen Beweisverfahren nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung von geltend gemachten Mängeln; Auswirkungen des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens aus eine Streiwertbemessung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 21 W 35/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei Geltendmachung von

    Der Senat vertritt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen ist und regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens entspricht (Senat BauR 2001, 1293f., BauR 2001, 995; ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, BauR 2001, 1785f.; OLG Düsseldorf, 12. ZS, BauR 2001, 1946f.OLG Bamberg BauR 2000, 444f.; OLG Dresden, BauR 2000, 1233ff.; OLG München, BauR 2002, 523f.).
  • OLG Bamberg, 28.06.2018 - 4 W 36/18

    Abänderung der Streitwertfestsetzung von selbständigen Beweisverfahren

    Liegen zu bestimmten Mängelpositionen keine Angaben der Antragstellerseite vor, jedoch Angaben des Antragsgegners, denen der Antragsteller nicht entgegengetreten ist, so sind die Wertangaben des Antragsgegners heranzuziehen (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.5.1999, 5 W 65/99, Rn. 1).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 12 W 7/00

    Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Allerdings kann der Wertfestsetzung in der Regel nicht das Ergebnis der Beweissicherung zugrunde gelegt werden; vielmehr ist für die Wertfestsetzung das meßbare Interesse des Antragstellers an der beantragten Beweiserhebung im Zeitpunkt der Einreichung des Antrages ( § 4 I ZPO ) maßgeblich ( so auch OLG Stuttgart JurBüro 1996, 373; OLG Frankfurt BauR 1997, 518f; OLG Koblenz OLGR 1998, 204f; OLG Bamberg BauR 2000, 444f; OLG Köln (11.ZS) OLGR 1999, 80 -Beschluß vom 21.09.1998; OLG Köln (16.ZS) OLGR 1998, 148 -Beschluß vom 18.02.1998; OLG Köln (27.ZS) OLGR 1999, 203 -Beschluß vom 11.12.1998).
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