Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00   

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https://dejure.org/2001,2378
OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00 (https://dejure.org/2001,2378)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2001 - 7 U 217/00 (https://dejure.org/2001,2378)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 7 U 217/00 (https://dejure.org/2001,2378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Prüfungs- und Hinweispflicht des Zimmerers hinsichtlich der Statik bei Änderung des Einschubmaterials einer Geschoßdecke

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ; Prüfungspflicht; Hinweispflicht ; Statik

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ; Prüfungspflicht; Hinweispflicht ; Statik

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Bauunternehmers auf statische Probleme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Bei Planungsmängeln haftet nicht nur der Planer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Zimmerer Lastannahmen der Statik überprüfen? (IBR 2002, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 594
  • BauR 2002, 812
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
    Die in § 4 Nr. 3 VOB/B normierte Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers ist ein Ausfluss des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, dessen Zweck es ist, den Besteller vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1987, 643 f).

    Der Besteller ist berechtigt, ihn auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 1987, 643 ff.).

  • OLG Celle, 16.03.2000 - 13 U 126/99

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch ; Haftpflichtversicherung; Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmann reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (BGH ZfBR 1998, 244, OLG Celle OLGR 2001, 1 ff., OLG Köln a. a. O.).
  • OLG Köln, 10.03.1987 - 22 U 221/86

    Haftungsabgrenzung Architekt - Statiker; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, die anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu beurteilen ist (BGH a. a. O.; OLG Köln Baurecht 1988, 241 ff., 243).
  • OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17

    Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge:

    Die Prüfpflicht geht zwar auch in diesem Bereich generell dahin zu kontrollieren, ob die von der Auftraggeberseite kommende Planung zur Verwirklichung des von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungserfolges geeignet ist (vgl. OLG Brandenburg BauR 2002, 1709; OLG Celle, BauR 2002, 812; OLG Naumburg, Urteil vom 08. Mai 2013, 2 U 174/12 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2003, 34 U 37/02, BauR 2003, 1052).

    Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers kann unter Umständen sogar entfallen, wenn der Auftraggeber einen Fachplaner oder Bauleiter bestellt hat, bei dem auf dem in Betracht kommenden Gebiet ein gegenüber dem Kenntnisstand des Auftragnehmers höheres Fachwissen vorauszusetzen ist (vgl. OLG Karlsruhe BauR 1972, 380; OLG Hamm BauR 2003, 1052; OLG Celle BauR 2002, 812; OLG Naumburg, Urteil vom 08. Mai 2013, 2 U 174/12 zitiert nach juris).

    Auch im Fall der Einschaltung eines Sonderfachmannes ist der bauausführende Werkunternehmer zwar verpflichtet, die Planungsunterlagen im Rahmen seiner eigenen Sachkunde zumindest auf offenkundige Fehler zu überprüfen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2016, 141; OLG Bamberg, Urteil vom 20. Dezember 2000, 3 U 110/98 zitiert nach juris; OLG Celle BauR 2002, 812; OLG Brandenburg BauR 2002, 1709; OLG Naumburg, Urteil vom 12. November 2014, 5 U 132/14; Kniffka / Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl.,6.

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt (vgl. BGH WM 1972, 76 (77); OLG Celle BauR 2002, 812 (813)).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).

    Auch im Fall der Einschaltung eines Sonderfachmanns - wie hier der Streithelferin der Beklagten - ist jedoch der ausführende Handwerker verpflichtet, Planvorgaben auf offenkundige Fehler zu überprüfen (OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Köln BauR 1988, 241 (243)).

    Die Haftungsquote bemisst der Senat mit 50 % (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813)).

    GmbH, den Asphalt in einer Stärke von 4 cm eingebaut und ihn durch eine Lage Ölpapier vom Betonuntergrund getrennt hat, beruht auf einer Anordnung (§ 13 Nr. 3 VOB/B) der Beklagten bzw. ihrer Streithelferin als Erfüllungsgehilfin (vgl. BGH Baurecht 1991, 79 (80); OLG Celle, Baurecht 2002, 812 (813)) gegenüber der Klägerin.

  • OLG Bremen, 29.10.2008 - 1 U 47/08

    Höhe der Vergütung im Rahmen eines Werkvertrages bei verstecktem Dissens

    Der Umfang der Prüfungspflicht hängt anerkanntermaßen von den Umständen des Einzelfalles ab (siehe z.B. OLG Hamm, BauR 2003, 406; OLG Celle, NJW-RR 2002, 594; w.N. bei Werner/Pastor, BauR, 11. Aufl. 2005 Rn. 1520).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Bei Planungsvorgaben, Anordnungen gemäß Leistungsverzeichnis und Anweisungen des Bauherrn oder seines Architekten kann dies allerdings nicht gelten, wenn die Fehlerhaftigkeit der Anordnung vom Unternehmer erkannt worden ist oder hätte erkannt werden müssen bzw. können, dieser gleichwohl aber nicht auf Bedenken hinweist (vgl. BGH NJW 1996, 2372; ZfBR 1987, 269; BauR 1985, 77; OLG Bremen BauR 2001, 1599; OLG Düsseldorf BauR 2002, 644; OLG Celle NJW-RR 2002, 594).
  • OLG Köln, 20.05.2015 - 11 U 116/14

    Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Mängeln der Statik

    Grundsätzlich kann sich der Bauunternehmer auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmannes verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen (vgl. Senat BauR 2007, 887 = OLGR 2007, 74; Urt. v. 16.5.2012 - 11 U 154/11, BeckRS 2014, 1698; OLG Köln - 22. ZS - IBR 2007, 192; OLG Celle BauR 2002, 812 = NJW-RR 2002, 594; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2043; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rdn. 46; Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rdn. 471 jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 87/12

    Leistungsumfang wird durch konkrete Angaben im LV bestimmt!

    Insbesondere war die Beklagte nach den unstreitigen Umständen keineswegs verpflichtet, eine von der Klägerin bzw. dem von der Klägerin beauftragten Sachverständigen G obliegenheits- bzw. pflichtwidrig unterlassene Überprüfung der Statik des vorhandenen Parkhauses vorzunehmen bzw. anstelle bzw. für die Klägerin nachzuholen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000, 3 U 110/98, IBR 2001, 111 mit Anm. Luz; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 12.12.2001, 7 U 217/00, BauR 2002, 812; OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2003, 34 U 37/02, BauR 2003, 1052).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01

    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Oldenburg, 15.07.2004 - 8 U 121/04

    Ausgleichsanspruch eines Architekten gegen einen Bauunternehmer bei Falschplanung

    Die Pflichtverletzung der Beklagten ist vorliegend schon deshalb zu bejahen, weil ihr der Planungsfehler der Versicherungsnehmerin der Klägerin bereits bekannt war, als eine Korrektur noch hätte vorgenommen werden können, sie aber trotzdem weitergebaut hatte (vgl. Senatsurteil vom 13.03.2003, Az. 8 U 25/01; OLG Celle BauR 2002, 812 ff., 813; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rz. 1522 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 173/04

    Hinweispflicht des Fliesenlegers auf ungeeigneten Estrich

    Auch beim BGB-Werkvertrag hat der Bauunternehmer, der seine Leistung in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder aufgrund dessen Planungen auszuführen hat, zu prüfen und gegebenenfalls Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet und keine Eigenschaften aufweist, die den Erfolg seiner eigenen Arbeit in Frage stellen kann (OLG Celle, NJW-RR 2002, 594; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 1526).
  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 878/02

    Zulässigkeit einer Teilklage bei Schadensersatz wegen mehrerer selbständiger

    Allerdings ist der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmannes reduziert (vgl. OLG Celle, BauR 2002, 812/813 m.w.N.).
  • OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09

    Schäden am Nachbargrundstück: Bauunternehmer haftet!

  • LG Koblenz, 08.02.2007 - 4 O 167/06

    Verlegereife des Estrichs ist zu prüfen!

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 189/01   

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https://dejure.org/2002,2961
OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 5 U 189/01 (https://dejure.org/2002,2961)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2002 - 5 U 189/01 (https://dejure.org/2002,2961)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 5 U 189/01 (https://dejure.org/2002,2961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 1 BörsG, § 66a WPapBörsO HE, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung: Untersagung des Ausschlusses vom sog "Neuen Markt" aufgrund der neuen Penny-Stock-Regelung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Ausschlusskriterien; Neuer Markt; Niedrigkursaktien; Regeländerung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf befristete Nichtanwendung der Regelung über den Ausschluss von Niedrigkursaktien vom Neuen Markt (Penny-Stocks-Regelung); Erforderlichkeit einer bereits eingetretenen bzw. unmittelbar bevorstehenden Kursunterschreitung für die einstweilige Anordnung der ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 935, 940; BörsG § 78; BörsO § 66a
    Keine einstweilige Verfügung gegen Penny-Stocks-Regelung am Neuen Markt ohne Anzeichen für Kursunterschreitung des Emittenten

  • handelsblatt.com (Pressebericht)

    Börse siegt im Billigaktien-Streit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BörsG § 78 Abs. 1 ; ZPO § 935
    Ausschluss sog. Penny-Stocks vom Handel am Neuen Markt

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 903
  • ZIP 2001, 1498
  • ZIP 2002, 303
  • WM 2002, 589
  • BB 2002, 1335
  • DB 2002, 471
  • NZG 2002, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Darmstadt, 18.03.2024 - 18 O 7/24

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Ein Verfügungsgrund, bei dem es sich nicht um eine Prozessvoraussetzung, sondern um eine materielle Voraussetzung für die Begründetheit eines Klageantrags in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.1.2002 - 5 U 189/01; Mayer, in: BeckOK-ZPO, 51. Edition, Stand: 1.12.2023, § 917 Rn. 2), liegt nicht - jedenfalls nicht mehr - vor.
  • LG Stuttgart, 20.06.2018 - 30 O 79/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren eines Kartellgeschädigten auf Herausgabe von

    Als besondere Form des Rechtsschutzinteresses (OLG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614 - forum-shopping) und damit als Prozessvoraussetzung ist die Dringlichkeit als Zulässigkeitsfrage von Amts wegen zu prüfen (OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Dezember 1996 - 2 U 139/96, WRP 1997, 355, 357; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. März 2001 - 6 W 67/01, GRUR-RR 2002, 44; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2002 - 5 U 189/01, NJW 2002, 903; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.12, beck-online).
  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 64/06

    Vorschusspflicht eines Insolvenzgläubigers

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob im Hinblick auf den durch das Berufungsgericht bereits zugesprochenen Betrag in Höhe von 39.375,00 EUR Masseunzulänglichkeit gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbs. ZPO besteht (siehe hierzu Sen.Beschl. v. 21. Januar 2002 - II ZB 2/01, ZIP 2002, 303, 304; OLG Dresden ZIP 2004, 187, 188 jew. m.w.Nachw.).
  • LG Köln, 25.10.2011 - 21 O 902/10

    Schadenersatz wegen der Verletzung von Vertragspflichten aus einem

    Die Deutsche Börse AG hat am 01.10.2001 für die Zulassung zum Neuen Markt eine so genannte "Penny-Stocks-Regelung" in ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommen, wonach diejenigen Unternehmen aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden sollen, deren Aktien an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von 1, 00 EUR und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen EUR unterschreiten und beide Werte in den nächsten 90 Börsentagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentragen übertreffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2002, Aktenzeichen 5 U 189/01).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3249
OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01 (https://dejure.org/2001,3249)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.10.2001 - 3 W 177/01 (https://dejure.org/2001,3249)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 3 W 177/01 (https://dejure.org/2001,3249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 346
  • MDR 2002, 234
  • NZI 2002, 43
  • Rpfleger 2002, 168
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Auch dort soll der Vorleistungspflichtige Auftragnehmer durch die Leistung von Abschlagszahlungen entlastet und dessen mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 1987, 724 und NJW-RR 1991, 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992,, 1373; Werner/Pastor, Der Bauprozess 9. Aufl. Rdnr. 1228).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 340/89

    Sittenwidrigkeit eines Kontokorrentkredits mit variablen Zinssatz und festen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Auch dort soll der Vorleistungspflichtige Auftragnehmer durch die Leistung von Abschlagszahlungen entlastet und dessen mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 1987, 724 und NJW-RR 1991, 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992,, 1373; Werner/Pastor, Der Bauprozess 9. Aufl. Rdnr. 1228).
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Diesen stehen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gleichfalls keine Ansprüche auf Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen mehr zu (vgl. zur Vergütung des Steuerberaters OLG Köln GI 1995, 78 ff; zum Architektenhonorar BGH NJW-RR 1989, 786, 787).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 2 W 131/01 -, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2000 - 3 W 205/00

    Zulassung der sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren bei fehlender

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 2 W 131/01 -, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.07.2001 - 2 W 131/01
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Bloße Subsumtionsfehler des Landgerichts bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien und unumstrittenen - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen hingegen keine Divergenzgefahr (vgl. dazu zusammenfassend Senat OLGR 2000, 342 und NJW-RR 2001, 631, 632 sowie OLG Köln, Beschluss vom 4. Juli 2001 - 2 W 131/01 -, jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00

    Voraussetzungen einer Postsperre

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    Es kann hier dahinstehen, ob eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in jedem Fall oder aber nur in ganz besonders krassen Fällen die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gebietet (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00 - einerseits und OLG Celle, Beschluss vom 18. Juni 2001 - 3 W 63/01 - andererseits).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2000 - 3 W 240/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01
    b) Die Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses ist hier - im Gegensatz zu dem Verfahren 3 W 240/00, in welchem es allein darum ging, ob konkrete Tatsachen den Verdacht begründen, dass der Beteiligte zu 1) das Verfahren nach Auszahlung nicht mehr ordnungsgemäß abwickelt - auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Daran sieht es sich durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Oktober 2001 (abgedruckt in ZInsO 2002, 67 und NZI 2002, 43) gehindert.
  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme

    Er sieht sich an einer Entscheidung durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Oktober 2001, 3 W 177/01, gehindert.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4997
OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.09.2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. September 2001 - 3A U 1/01 (https://dejure.org/2001,4997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Nichtverschaffung von Sondereigentum; Kaufvertrag ; Irrtümliche Falschbezeichnung; Falsa demonstratio non nocet; Beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft ; Andeutung; Leistungsgegenstand

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 313; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de

    BGB § 157 § 313 § 133
    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung des der beurkundeten Erklärung abweichenden wirklich Gewollten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Erforderlich ist allerdings, dass der Leistungsgegenstand bei Zugrundelegung des wirklich Gewollten ausreichend bestimmt ist, etwa durch die vom Parteiwillen in Bezug genommenen baulichen Gegebenheiten (Abgrenzung zu BGHZ 74, 116, 121).

    So hat die Rechtsprechung in den sogenannten Parzellenverwechslungsfällen den Vertrag gemäß dem von der Beurkundung abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen stets für formwirksam angesehen, obgleich bezüglich der nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien tatsächlich als Vertragsgegenstand gewollten Grundstücksparzelle in der Urkunde ebenfalls jegliche Bezeichnung bzw. Andeutung fehlte (vgl. u. a. BGHZ 74, 116, 119).

    Dem kann im Ergebnis die Entscheidung BGHZ 74, 116, 121 (bestätigt in NJW-RR 1988, 265) nicht entgegenstehen.

    Nur in dieser Weise passt nach Auffassung des Senats auch die (insoweit nicht eindeutige) Entscheidung BGHZ 74, 116 zu der übrigen Rechtsprechung; es ging in dieser Entscheidung um die Beurteilung eines Falles, in dem ein Gesamtgrundstück Gegenstand des notariellen Vertrages war, während nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien lediglich ein noch zu vermessendes (mit einem Zaun umgrenztes) Teil des Grundstücks Kaufgegenstand sein sollte.

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    In einem solchen Fall ist auch bei beurkundungsbedürftigen Verträgen nicht der Wortlaut des Vertragstextes, sondern das wirklich Gewollte maßgebend (vgl. u. a. BGHZ 87, 150, 152 ff.; NJW 97, 938, 939; ebenso gerade für Fälle des gemeinsamen Irrtums über den Umfang des zum Wohnungseigentum gehörenden Sondereigentums OLG Hamm, NJW-RR 1993, 35 und LG Bayreuth, WE 1997, 479).

    Die Anerkennung der Regel "falsa demonstratio non nocet" bei beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften führt aber dazu, dass im Fall der unbewussten Abweichung des beurkundeten Textes vom übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien auch die fehlende Beurkundung des wirklich Gewollten unschädlich sein muss (so ausdrücklich BGHZ 87, 150, 155).

    Gleiches gilt nach BGHZ 87, 150 für den Fall, dass sich der übereinstimmende Wille der Kaufvertragsparteien über die beurkundete Grundstücksparzelle hinaus auf eine weitere - in der notariellen Urkunde in keiner Weise bezeichnete oder angedeutete - Grundstücksparzelle bezieht.

  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB nach Wahl des Berechtigten auch den "großen" Schadensersatz, also gegen Rückgabe des Werkes Erstattung aller für die Werkleistung aufgewendeten Kosten, umfasst (BGHZ 27, 215 ff.; Werner/Pastor, 9. Aufl., Rdn. 1676; ebenso gerade zum Fall des Verkaufs einer zu errichtenden Eigentumswohnung OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031).

    Ein lediglich unbedeutender Mangel, bei welchem die Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes als Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) unzulässig wäre (BGHZ 27, 215), liegt angesichts der vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten in der Größenordnung von 50.000 DM ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Kommt der Werkunternehmer seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (grundlegend BGH, NJW 1987, 643).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Zwar liegt teilweise Nichterfüllung und nicht lediglich ein Rechtsmangel vor, wenn der Veräußerer hinsichtlich eines Teils des verkauften Grundstücks nicht Eigentümer ist und dem Erwerber deshalb insoweit kein Eigentum verschafft (BGH, NJW 1997, 938, 939; ebenso u. a. Knöpfle, NJW 1991, 889 und Palandt/Putzo, § 434 Rdnr. 4).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Bei Handeln in gutem Glauben dagegen ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit Arglist zu verneinen (BGH, NJW 1977, 1055).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    oder - wie hier - bauliche Gegebenheiten ist zulässig, sofern diese Merkmale von einer gewissen Bestandsdauer sind (BGH, NJW 1989, 898).
  • BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96

    Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Das fehlende Sondereigentum an einem Teil der als zur Eigentumswohnung gehörend verkauften Räume stellt einen Rechtsmangel nach § 434 BGB dar (BGH, NJW 1997, 1778, 1779).
  • BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83

    Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Bei der Bemessung der Beschwer der Kläger war ihr Unterliegen mit dem Hauptantrag dagegen nicht zu berücksichtigen, da Haupt- und Hilfsantrag wirtschaftlich auf dasselbe Interesse gehen (Zöller/Gummer, § 511a Rdn. 20; BGH, NJW 1984, 371; BGH, NJW-RR 1994, 701).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 122/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines versteckten Einigungsmangels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
    Die für die Anwendung der Regel "falsa demonstratio non nocet" erforderliche Willensübereinstimmung läge somit auch dann vor; dass eine Vertragspartei die Abweichung des wirklich Gewollten von der objektiven Erklärungsbedeutung möglicherweise erkannt hat, schadet nicht (BGH, NJW-RR 1993, 373; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 133 Rdn. 8).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa

  • BGH, 14.10.1993 - VII ZR 122/93

    Bemessung des Streitwerts bei Entscheidung über Haupt- und Hilfsantrag

  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 159/90

    Verhältnis der Haftung aus c.i.c. zur kaufrechtlichen Rechtsmängelhaftung

  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1991 - 18 U 49/91
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Insoweit liegt ein Rechtsmangel in Form der teilweisen Nichtverschaffung des Sondereigentums vor, weil ihr zwar der die Grundlage des Wohnungseigentums bildende Miteigentumsanteil am Grundstück (§ 1 Abs. 2, 6 WEG) ungeschmälert verschafft werden könnte und damit die Pflicht zur Verschaffung des Eigentums deshalb erfüllt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001 - 3A U 1/01 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23

    Kauf einer Wohnung: Vereinbarung der werkvertraglichen Gewährleistung möglich?

    Auch konnten die Parteien des Kaufvertrages wirksam eine individualvertragliche Vereinbarung zur Geltung des werkvertraglichen Mängelgewährleistungsrechts treffen, da die in § 437 BGB bzw. § 634 BGB gesetzlich geregelten Mängelrechte grundsätzlich dispositiv sind (so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2001 - 3A U 1/01 -, Rn. 100, juris).
  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05

    Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den

    Die Andeutungstheorie kommt bei einer falsa demonstratio nicht zum Tragen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2001, V ZR 65/01 = NJW 2002, 1038-1040; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40; Erman/ Palm, § 125 Rdn. 16 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, § 133 Rdn. 19; jurisPK/Reichold, § 133 Rdn. 26).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03

    Falsa demonstratio bei beurkundungsbedürftigem Rechtsgeschäft; Rechtsmangel eines

    Haben die Parteien den Vertragsgegenstand versehentlich falsch bezeichnet, sich unter diesem Gegenstand übereinstimmend etwas anderes vorgestellt, so gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist (zu diesem Aspekt vgl. BGHZ 74, 116; weitergehend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2002, 37).
  • OLG Naumburg, 05.10.2004 - 11 U 48/04

    Schadenersatz trotz eines verbilligten Grundstückskaufes über einen Dritten

    Das Nichtaufführen dieses Flurstücks stellt sich sonach nur als unerhebliche Falschbezeichnung (falsa demonstratio) dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl. § 925 Rdn. 12, 14; Palandt/Heinrichs, § 311b Rdn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5045
OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Demnach handelt es sich bei dieser Klausel lediglich um eine Abmachung für die Übernahme der Transportkosten, wie das Landgericht bereits zu Recht angenommen hat (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BGH, NJW 97, 870).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.1992 - 15 U 29/92
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.11.1992 (NJW-RR 93, 1316), das in einem ähnlich gelagerten Fall eine Gefahrtreibungsregel mit der Folge der Verlagerung der Sachgefahr auf den Verkäufer angenommen, indessen nicht von einer Bringschuld gesprochen hat.
  • BGH, 28.06.1993 - II ZR 99/92

    Sachverständigenverfahren im Seeversicherungsrecht - Versicherungswert in der

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Die vergleichbare Abrede "frei Haus" enthält nach überwiegender Meinung keinen handelsüblich eindeutigen Inhalt; sie ist vielmehr je nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so die Rechtssprechung, vgl. BGH, NJW 84, 567; BGH, NJW 97, 871; OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 1371).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 195/81

    Auslegung der in einem überseeischen Getreidehandelsgeschäft verwendeten Klausel

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Die vergleichbare Abrede "frei Haus" enthält nach überwiegender Meinung keinen handelsüblich eindeutigen Inhalt; sie ist vielmehr je nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so die Rechtssprechung, vgl. BGH, NJW 84, 567; BGH, NJW 97, 871; OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 1371).
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen

    Wo dieser Ort dann in concreto liegt, bestimmt die lex causae, die vom internationalen Privatrecht des Gerichtsstaates fixiert wird (Geimer in Geimer/Schütze, Art. 5, Rdnr.129; Kropholler, a.a.O., Art. 5, Rdnr.34; OLG Köln, IHR 2002, 66).

    Da außerhalb von Artikel 5 Nr. 1 b) EuGVVO jeweils auf den Erfüllungsort der konkret streitgegenständlichen Verpflichtung abzustellen und der Erfüllungsort für jeden Klageanspruch selbständig zu prüfen und festzustellen ist, ist auch für die Frage einer Erfüllungsortvereinbarung diese konkret streitige Verpflichtung maßgeblich (OLG Köln, IHR 2002, 66).

  • OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05

    Gerichtsstandsvereinbarung bei einem internationalen Kauf

    Ob die Übernahme der Transportkosten durch die Klägerin allein als Vereinbarung einer Bringschuld zu verstehen ist (vgl. dazu Senat, Urt. v. 16.7.2001 - 16 U 22/01 - OLG Report 2002, 37), kann dahinstehen.
  • LG Neubrandenburg, 03.08.2005 - 10 O 74/04
    Es braucht daher auch nicht entschieden werden, ob die Verwendung der Incoterms «DDP» (Delevered Duty Paid - geliefert, verzollt) auch tatsächlich eine Vereinbarung über den Lieferort bzw. Zahlungsort des Kaufpreises enthält, weil nach dem Einheitsrecht die Incoterm regelmäßig nicht als Vereinbarung eines abweichenden Lieferortes, sondern lediglich als Kostenklausel interpretiert werden, die den Lieferort nach Art. 31 lit. a) CISG unberührt lassen (BGHZ 134, 201, 208; Piltz a.a.O. NJW 2003, 2061 mit Nachweisen in Fußnote 92; OLG Köln, OLGReport Köln 2002, 37).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.09.2000 - 4 U 24/00   

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https://dejure.org/2000,13643
OLG Brandenburg, 29.09.2000 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2000,13643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2000 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2000,13643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2000 - 4 U 24/00 (https://dejure.org/2000,13643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Auflassung eines Bodenreformgrundstückes; Bewilligung der Eigentumseintragung im Grundbuch

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 233 § 12 Abs 3
    Abwicklung der Bodenreform im Beitrittsgebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2000 - 4 U 24/00
    Damit werden allerdings auch unterlassene Rückführungen in den Bodenfonds nachgeholt, was durch einen entsprechenden Auflassungsanspruch des Fiskus geschieht (vgl. BGH, NJW 1998, 224, 225).

    Diese würden gegenüber Erben von Grundstücken aus der Bodenreform, welche nicht LPG -Mitglieder waren und deren Grundstücke bis zum Stichtag nicht in die Bodenfonds zurückgeführt worden sind, in einer das Gerechtigkeitsgefühl erheblich verletzenden Weise schlechter gestellt (vgl. hierzu BGH, NJW 1998, 224, 226).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.04.2001 - 3 U 289/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13163
OLG Hamburg, 05.04.2001 - 3 U 289/00 (https://dejure.org/2001,13163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2001 - 3 U 289/00 (https://dejure.org/2001,13163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2001 - 3 U 289/00 (https://dejure.org/2001,13163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zusammengesetzte Arzneimittelbezeichnung; Arzneimittel; Lesbarkeit; Zulassung; Schreibweise; Umverpackung; Unlauterer Wettbewerb; Irreführung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; AMG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ; AMG § 8 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    AMG § 8 Abs. 1 § 10 Abs. 1
    Arzneimittelkennzeichnung: Gute Lesbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 07.11.2001 - 5 U 77/01

    Zur Frage der korrekten Arzneimittelbezeichnung auf der Produktverpackung

    Die Parteien hatten bereits in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 312 O 631/00 (= 3 U 289/00) vor dem 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht mit identischen Anträgen um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von der Klägerin beanstandeten Produktverpackung gestritten.
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