Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2002 - 19 U 224/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3336
OLG Köln, 13.12.2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 19 U 224/01 (https://dejure.org/2002,3336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen; Pflicht zur geordneten Zusammenstellung aller Abrechnungsposten bei Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs; Schlüssige Darlegung eines etwaigen Saldos aus einer Geschäftsbeziehung

  • Judicialis

    ZPO § 130; ; GG Art. 103

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Provisionsrückzahlungen - Versicherungsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103; ZPO § 130
    Grenzen der "Verwertung" zu den Akten gereichter Unterlagen durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Vorschuss- und Garantie-Salden - Versicherer muss nachvollziehbare Abrechnung liefern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Ebenso wenig ist es Sache des angegangenen Gerichts, sich aus einer Sammlung außergerichtlich angefallener Schriftstücke diejenigen Detailinformationen herauszusuchen, die - möglicherweise - das jeweilige Prozessvorbringen der betreffenden Partei stützen könnten 69 S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    69) S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    ... Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen".S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

    71) S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.

  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Selbst wenn solche Bezugnahmen nur belegenden Charakter haben, müssen sie - wie hier nicht geschehen - substantiiert erfolgen, da es dem Gericht nicht zumutbar ist, sich "das Passende" bzw. die behauptete Tatsache aus den umfangreichen Unterlagen selbst herauszusuchen (vgl. BVerfG NJW 1994, 2683; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 206; OLG Köln OLGR 2003, 124).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Der geltend gemachte Anspruch muss durch schriftsätzliches Vorbringen nachvollziehbar begründet werden, denn es ist nicht Sache des Gerichts oder des Prozessgegners, aus umfangreichen Anlagen herauszusuchen, worauf sich Anspruch oder Einwendung stützen könnte (vgl. OLG Köln vom 13. Dezember 2002, 19 U 224/01, OLGR Köln 2003, 124; LAG Köln vom 21. November 1997, 11 (13) Sa 845/97; Stadler in Musielak, a.a.O. § 130 Rdnr. 10 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2008 - 10 U 265/04

    Rückabwicklung einer verdeckten gemischten Sacheinlage im Aktienrecht:

    Das Gericht hat nicht unter Einsatz von Phantasie Belege durchzuarbeiten (OLG Köln OLGReport 2003, 124 f.), die Bezugnahme auf ein Anlagenkonvolut kann schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen (OLG Hamm NJW-RR 2005, 893 ff., 895).
  • LG Köln, 08.06.2012 - 18 O 430/09

    Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Werklohns aus der Schlussrechnung nach den

    Vielmehr ist der Sachvortrag einer Partei schriftsätzlich aufzuarbeiten und kann durch beigefügte Urkunden lediglich ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2001 - V ZB 29/01 - [Rn. 6]; OLG Köln, Urteil vom 13.12.2002 - 19 U 224/01 - [Rn. 17] - jeweils nach juris; Zöller/ Greger in Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012 § 130 Rn. 2).
  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03

    Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen

    Die Rechtsprechung sieht derartige Bezugnahmen aber nur dann als unzulässig an, wenn dem Gericht überlassen wird, sich aus unfangreichen Unterlagen das herauszusuchen, was dem Begehren der jeweiligen Partei nützt, und es an einer geordneten Darstellung des Parteivorbringens fehlt (vgl. OLG Köln - 19. Zivilsenat - OLGR 2003, 124; OLG Schleswig MDR 1976, 50 f.; OLG Düsseldorf MDR 1993, 798; LAG Köln Urt. v. 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 Juris.Nr. KARE516540337; zum ganzen ferner OLG Düsseldorf MDR 1996, 415 f. sowie BVerfG NJW 1994, 2683; 2001, 1200, 1202).
  • OLG Köln, 17.01.2007 - 17 U 20/06

    Wer ist Vertragspartei?

    Das Gericht ist vor allem nicht gehalten, sich bei einer derartigen Verfahrensweise "das Passende" aus den umfangreichen Anlagen herauszusuchen (BVerfG NJW 1994, 2683; OLG Köln OLGR 2003, 124; Zöller/Greger, § 130 Rdn. 2, § 253 Rdn. 12a).
  • KG, 10.07.2018 - 7 U 104/17

    Architektenhonorarklage: Notwendige Darlegungen bei Geltendmachung einer

    Es ist auch weder dem Gericht noch der Beklagtenseite zumutbar, sich das möglicherweise "Passende" aus den von dem Kläger eingereichten Unterlagen herauszusuchen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13. Dezember 2002 - 19 U 224/01 -, juris Rn. 17).
  • LG Düsseldorf, 01.09.2008 - 1 O 365/07

    Zusammenschluss zu einer GbR zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen muss vor

    Eine Bezugnahme ist nur dann zulässig, wenn sie auch substantiiert erfolgt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.12.2002, 19 U 224/01; Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 130 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/2002, 6 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2076
OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/2002, 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,2076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.2002 - 6 U 135/2002, 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,2076)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 2002 - 6 U 135/2002, 6 U 135/02 (https://dejure.org/2002,2076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz; Zustellung der Klageschrift nach Inkrafttreten der EuGVVO; Sachzusammenhang mit einer Klage aus Vertrag ; Erhebung der Klage aus einer Gewinnzusage im Gerichtsstand des Verbrauchers; ...

  • unalex.eu

    Art. 15, 16, 5 Nr. 3, allgemeine Grundsätze Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Verbraucherdeliktsrecht - Gewinnzusagen - Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand - Gerichtsstände in ...

  • Judicialis

    ZPO § 10; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 512 a; ; ZPO § 513; ; ZPO § 513 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 661 a; ; EuGVVO § 15 Abs. 1 c; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 c; ; GVG § 119 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage nach § 661a BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 350
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11.07.2002 (C-96/00) sei nunmehr bindend entschieden, dass eine Zuständigkeit in Deutschland für einen Rechtsstreit der vorliegenden Art nicht gegeben sei.

    Zu berücksichtigen sind daher in erster Linie Systematik und Zielsetzungen des Übereinkommens; die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht ist nicht der entscheidende Gesichtspunkt (EuGH IPRax 2000, 210; EuGH NJW 2002, 2697; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 3; Gottwald in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 2 und Art. 13 Rn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 24. Aufl., Art. 5 Nr. 1 Rn. 2 und Art. 15 Rn. 1).

    Der EuGH hat in einem nach den Vorschriften des EuGVÜ zu beurteilenden Fall, in dem der Kunde Waren bestellen musste, um den Gewinn zu erhalten, und in dem er tatsächlich eine Bestellung aufgegeben, allerdings den Gewinn nicht erhalten hatte, für die Geltendmachung der Gewinnzusage eine Klage aus Verbrauchervertrag angenommen, weil zwischen der Gewinnzusage und der Warenbestellung, die der Verkäufer als Vorbedingung für den Erhalt des versprochenen Gewinns dargestellt habe, eine untrennbare Verbindung gegeben sei (Fall Gabriel, EuGH NJW 2002, 2697, Urteil vom 11.07.2002).

    Der bisher geltende, dem jetzigen Art. 5 Nr. 3 EuGVVO im Wesentlichen entsprechende Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ bezog sich nach ständiger Rechtsprechung auf alle nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ anknüpfenden Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wurde; auch der Begriff der unerlaubten Handlung war "autonom" auszulegen (EuGH NJW 2002, 2697 und NJW IPRax 2000, 210; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. Art. 5 EuGVÜ Rn. 17; Gottwald in MüKo a.a.O. Art. 5 EuGVÜ, Rn. 36-38; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 5 Rn. 146/147; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 EuGVÜ Rn. 17).

    Ob in einer nicht ernst gemeinten Gewinnzusage eine unerlaubte Handlung oder eine einer unerlaubten Handlung gleichstehende Handlung liegen kann, hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.07.2002 (NJW 2002, 2697) ausdrücklich offen gelassen, weil er für den ihm vorliegenden Fall von einem vertraglichen Anspruch ausging.

  • EuGH, 27.10.1998 - C-51/97

    Réunion européenne u.a.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Zu berücksichtigen sind daher in erster Linie Systematik und Zielsetzungen des Übereinkommens; die Qualifizierung des dem nationalen Gericht unterbreiteten Rechtsverhältnisses nach dem anwendbaren nationalen Recht ist nicht der entscheidende Gesichtspunkt (EuGH IPRax 2000, 210; EuGH NJW 2002, 2697; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 3; Gottwald in Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 2 und Art. 13 Rn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 24. Aufl., Art. 5 Nr. 1 Rn. 2 und Art. 15 Rn. 1).

    Schon nach bisherigem Recht war ein "Vertrag" dann gegeben, wenn sich eine Partei gegenüber einer anderen freiwillig zu einer Leistung verpflichtete (EuGH IPRax 2000, 210; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. Art. 5 EuGVÜ, Rn. 3; MüKo, a.a.O. Art. 5 Rn. 3; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Kommentar zum EuGVÜ, Art. 5 Rn. 17), wobei der Begriff des Vertrags weit auszulegen war und nicht nur Klagen auf Erfüllung, sondern alle damit zusammenhängenden Ansprüche erfasste, insbesondere auf Zahlung von Vertragsstrafen, Bestellung von Sicherheiten, Schadensersatz wegen Verzugs, positiver Vertragsverletzung, Nichterfüllung und culpa in contrahendo, soweit nicht deliktsähnliche Elemente im Vordergrund standen.

    Der bisher geltende, dem jetzigen Art. 5 Nr. 3 EuGVVO im Wesentlichen entsprechende Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ bezog sich nach ständiger Rechtsprechung auf alle nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ anknüpfenden Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wurde; auch der Begriff der unerlaubten Handlung war "autonom" auszulegen (EuGH NJW 2002, 2697 und NJW IPRax 2000, 210; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. Art. 5 EuGVÜ Rn. 17; Gottwald in MüKo a.a.O. Art. 5 EuGVÜ, Rn. 36-38; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 5 Rn. 146/147; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 EuGVÜ Rn. 17).

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).

    Ansprüche aus § 661 a BGB werden daher zum Teil als deliktsrechtliche Ansprüche eingeordnet mit der Folge der Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (Schmidt-Räntsch, Zum Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, VuR 2000, 427, 434; ablehnend Lorenz NJW 2000, 3305; bejahend für den Fall, dass man die Klage im Verbrauchergerichtsstand nicht zulassen wollte, OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; generell ablehnend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01).

  • OLG Brandenburg, 17.04.2002 - 7 U 199/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).

    Ansprüche aus § 661 a BGB werden daher zum Teil als deliktsrechtliche Ansprüche eingeordnet mit der Folge der Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (Schmidt-Räntsch, Zum Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, VuR 2000, 427, 434; ablehnend Lorenz NJW 2000, 3305; bejahend für den Fall, dass man die Klage im Verbrauchergerichtsstand nicht zulassen wollte, OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; generell ablehnend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01).

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Es ergibt sich damit eine Abweichung vom bisherigen Recht, wonach die Berufung in Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche nicht darauf gestützt werden konnte, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine örtliche Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hatte, § 512 a ZPO a.F. Nach allgemeiner Auffassung war bei dieser Rechtslage die internationale Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395 = MDR 99, 440; BGHZ 98, 263; BGH NJW 1988, 1466; BGHZ 44, 46 = NJW 1965, 1665; einschränkend für den Anwendungsbereich des EuGVÜ - dann nur auf Rüge zu prüfen - OLG Köln NJW 1988, 2182; Schellhammer, ZPO-Reform und Berufung, MDR 2001, 1141, 1146 m.w.N. Rn. 37).

    Es besteht Einigkeit darüber, dass auch Wettbewerbsverstöße als unerlaubte Handlung im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ anzusehen sind (BGH MDR 1988, 643 = NJW 88, 1466; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 5 EuGVÜ Rn. 151; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Art. 5 EuGVÜ Rn. 17; Gottwald in MüKo, Art. 5 EuGVÜ Rn. 37; Thomas/Putzo/Hüßtege, Art. 5 EuGVÜ Rn. 17).

  • OLG Nürnberg, 28.08.2002 - 4 U 641/02

    Gerichtsstand bei Klage auf Anspruch aus Gewinnversprechen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).
  • LG Braunschweig, 10.01.2002 - 10 O 2753/00

    Allgemeiner Gerichtsstand; Auszahlungsanspruch; besonderer Gerichtsstand;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).
  • OLG Bamberg, 07.05.2002 - 5 U 7/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung nicht vorliegt und für die Teilnahme am Gewinnspiel auch nicht vorausgesetzt wurde (ebenso schon für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Dieser Wille kommt insbesondere dann zum Ausdruck, wenn sie die vom Landgericht bejahte Vereinbarung deutschen Rechts im Berufungsrechtszug übereinstimmend und rügelos hingenommen haben (BGH WM 1987, 1501; NJW 1991, 1292 = WM 1991, 464; BGHZ 119, 392 = NJW 1993, 385).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 135/02
    Eine Entscheidung über die Zuständigkeit sei danach willkürlich, wenn sie sich bei Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese Normen beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entferne, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen sei - BVerfG NJW 1979, 2155; 1986, 575 -.
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01

    Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 192/78

    Hemmung der Verjährung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 22/86

    Klage auf Ersatz von Aufwendungen - Fehlende Vollmacht zur Ausführung des

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZR 320/85

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheides im Ausland; Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

  • OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO, nach der die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, daß das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, bezieht sich - wie § 545 Abs. 2 ZPO im Revisionsverfahren - nicht auf die internationale Zuständigkeit (OLG Celle ZIP 2002, 2168, 2170; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht 4. Aufl. Rdn. 1009 und 1855; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. § 513 Rdn. 8; Albers, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 513 Rdn. 5; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 513 Rdn. 3; a.A. OLG Stuttgart MDR 2003, 350 f.; MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO 2. Aufl. Aktualisierungsbd. § 513 Rdn. 16; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. § 513 Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    Die Parteien haben spätestens dadurch konkludent eine Rechtswahl getroffen, indem sie übereinstimmend ausschließlich auf der Grundlage von § 661 a BGB, und damit nach deutschem Recht, argumentieren und die vom Landgericht vorausgesetzte Anwendbarkeit deutschen Rechts im Berufungsrechtszug rügelos hingenommen haben (vgl. auch OLG Stuttgart, OLGR 2003, 124, 128 mwN; OLG Koblenz, OLGR 2003, 25; Timme, JuS 2003, 638, 641).

    Daß dieser als "Jackpot" bezeichnet ist, gibt dem durchschnittlichen Verbraucher keinen hinreichenden Anhaltspunkt, daß dieser Gewinn ihm nicht oder nicht ungeteilt zur Verfügung gestellt werden solle (vgl. dazu schon OLG Stuttgart, OLGR 2003, 124, 129).

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Sähe man dies anders, folgte die internationale Zuständigkeit jedenfalls aus dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (s. OLG Stuttgart MDR 2003, 350; zur Rechtslage nach dem früher anwendbaren EuGVÜ s. im Übrigen BGH NJW 2003, 426; BGH NJW 2004, 3039; BGH WRP 2005, 252).

    An versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene Bedingungen, die den Gewinn, der ansonsten als bereits eingetreten dargestellt wird, von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen, stehen einem Anspruch des Verbrauchers nicht entgegen (OLGR Celle 2004, 453; OLGR Karlsruhe 2004, 417; OLGR Saarbrücken 2004, 576; OLG Stuttgart MDR 2003, 350; OLG Hamm MDR 2003, 17).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 11 U 33/03

    Zur Auszahlungspflicht bei einem versprochenen Gewinn eines niederländischen

    Die in den Niederlanden ansässige Beklagte kann vor einem deutschen Gericht verklagt werden, weil in der Bundesrepublik Deutschland entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ) begründet ist (BGH NJW 2003, 426 ff m.w.N.; OLG Celle vom 06.12.2002, 8 W 273/02, zitiert nach Juris; OLG Dresden, 8 U 1974/02, zitiert nach Juris; OLG Hamm MDR 2003, 17; OLG Stuttgart MDR 2003, 350).

    Dabei neigt der Senat der Auffassung des Landgerichts Potsdam in dem angefochtenen Urteil zu, dass sich die Anwendbarkeit des deutschen Rechts bereits aus Art. 29 EGBGB ergibt (so auch OLG Stuttgart MDR 2003, S. 350).

  • OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 110/02

    Einfluss einer Forderungsabtretung auf die Feststellung der Identität der in zwei

    Das OLG Stuttgart (vom Kl. vorgelegt GA 383 ff.) konnte jene Entscheidung in seinem Urteil vom 25.11.2002 ( 6 U 135/02 ) naturgemäß noch nicht berücksichtigen.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Es kommt also darauf an, ob die Mitteilung objektiv geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, 5 U 202/02, OLGR Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359 = VersR 2003, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2003, 14 W 40/03; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, 6 U 135/02, OLGR Stuttgart 2003, 124 [128f]; Lorenz NJW 2000, 3305 [3306]; Timme JuS 2003, 638 [641]; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 661a Rdnr. 2).
  • OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03

    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2002 - 6 U 136/02

    Internationale Zuständigkeit: Klage des deutschen Verbrauchers aus der

    Die Klage aus einer Gewinnzusage kann daher gem. Art. 15 Abs. 1 c, Art. 16 EuGVVO im Gerichtsstand des Verbrauchers auch dann erhoben werden, wenn eine gleichzeitige Warenbestellung für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht vorausgesetzt wurde (ebenso für den Fall, dass keine Waren bestellt wurden, die Parallelentscheidung des Senats von heute, 6 U 135/02; für die Geltung des EuGVÜ OLG Dresden IPRax 2002, 421 = VuR 2002, 187; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.08.2002, 4 U 641/02 - juris Rechtsprechung - LG Braunschweig, Urteil vom 10.01.2002, IPRax 2002, 213; Lorenz, NJW 2000, 3305 über Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; zweifelnd Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O. Art. 5 Nr. 1 Rn. 3; ablehnend, allerdings sämtlich noch für die Geltung des EuGVÜ, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 17.04.2002, 7 U 199/01 und OLG Bamberg Urteil vom 07.05.2002, 5 U 7/02).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 6 U 195/03

    Gewinnzusage: Wirksamkeit einer Bedingung zur fristgerechten Abrufung eines

    Es genügt, dass durch eine reißerische Aufmachung so getan wird, als ob der Empfänger bereits gewonnen habe (vgl. OLG Stuttgart v. 25.11.2002 - 6 U 135/02, OLGReport Stuttgart 2003, 124; und 6 U 136/02; vgl. auch OLG Braunschweig v. 9.9.2002 - 7 U 16/02, OLGReport Braunschweig 2003, 47; OLG Saarbrücken v. 27.8.2002 - 4 U 686/01-137, OLGReport Saarbrücken 2003, 55; OLG Dresden NJ 2002, 542).
  • LG Coburg, 28.11.2003 - 23 O 476/03
    Versteckte Hinweise auf die Unverbindlichkeit der Zusage oder darauf, dass nur ein Bruchteil des versprochenen Gewinns ausbezahlt werden solle, hindern nämlich den Anschein eines Preisgewinns und damit die Leistungspflicht des Unternehmers nicht (OLG Stuttgart MDR 2003, 350 [OLG Stuttgart 25.11.2002 - 6 U 135/02] ).
  • LG Ravensburg, 24.07.2003 - 4 O 57/03
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3416
OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2002,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.2002 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2002,3416)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 9 W 113/02 (https://dejure.org/2002,3416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ; Mitwirkung an außergerichtlichem Vergleich ; Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien ; Deckung des Vergleichsgegenstands mit dem der Prozesskostenhilfegewährung; Ziel der ...

  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BRAGO § 121

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 23 § 121
    Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    PKH: Vergleichsgebühr auch für außergerichtlichen Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 422
  • MDR 2003, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 170/86

    Vergütung des in einem Prozesskostenhilfeverfahren beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
    Auf die Erinnerung des dem Kläger im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts hat das Landgericht unter Bezugnahme auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (MDR 1988, 210) sowie des 2. Familiensenats des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgerichts (SchlHA 2002, 103 f.) eine Vergleichsgebühr für dessen Mitwirkung an einem außergerichtlich geschlossenen Vergleich zugebilligt.

    Dies gilt umso mehr, als der 5. Familiensenat auf Anfrage erklärt hat, er halte an seiner von BGH MDR 1988, 210 abweichenden Rechtsauffassung nicht weiter fest.

    Nur dieses Verständnis stellt sicher, dass dem mit der Zubilligung von Prozesskostenhilfe verfolgten gesetzgeberischen Anliegen einer möglichst weitgehenden Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien Rechnung getragen werden kann (BGH MDR 1988, 210).

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
    Eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine reine Wortlautinterpretation ist den Gerichten nicht vorgegeben (BVerfGE 88, 144, 166 f.; BVerfG NJW 1997, 2230 f.).
  • BVerfG, 17.03.1993 - 1 BvR 720/90

    Wiederholung der einstweiligen Anordnung betreffend das vorläufige

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
    Eine bestimmte Auslegungsmethode oder gar eine reine Wortlautinterpretation ist den Gerichten nicht vorgegeben (BVerfGE 88, 144, 166 f.; BVerfG NJW 1997, 2230 f.).
  • OLG Schleswig, 14.04.1999 - 9 W 46/99

    Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
    Es gehört zu den originären Aufgaben der Rechtsprechung, dem verlautbarten tatsächlichen Willen des Gesetzgebers - auch entgegen dem fehlerhaften Wortlaut einer Norm - zum Durchbruch zu verhelfen, sofern die sprachliche Fassung dem objektiven Sinn des Gesetzes widerstreitet - mag der Wortlaut auch eindeutig sein (vgl. auch OLG Schleswig MDR 1999, 892; Senatsbeschluss JurBüro 1999, 479).
  • OLG Schleswig, 15.04.1999 - 15 WF 4/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.2002 - 9 W 113/02
    Es gehört zu den originären Aufgaben der Rechtsprechung, dem verlautbarten tatsächlichen Willen des Gesetzgebers - auch entgegen dem fehlerhaften Wortlaut einer Norm - zum Durchbruch zu verhelfen, sofern die sprachliche Fassung dem objektiven Sinn des Gesetzes widerstreitet - mag der Wortlaut auch eindeutig sein (vgl. auch OLG Schleswig MDR 1999, 892; Senatsbeschluss JurBüro 1999, 479).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof zu § 121 BRAGO entschieden, dass der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr aus der Staatskasse beanspruchen könne (BGH NJW 1988, 494; ebenso: OLG Schleswig NJW-RR 2004, 422 ; OLG München MDR 2004, 296 ; OLG Celle MDR 1989, 647; OLG Nürnberg JurBüro 2003, 367; OLG Düsseldorf MDR 2003, 415 ).

    (1) Die Formulierung in § 45 Abs. 1 S. 1 RVG , wonach der Rechtsanwalt "die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes aus der Bundeskasse, in Verfahren vor Gerichten eines Landes aus der Landeskasse" erhält, bringt lediglich zum Ausdruck, wer Kostenschuldner der Vergütung des beigeordneten Anwalts ist, ohne dass mit dieser Regelung eine Beschränkung auf die Vergütung von Gebühren, die im Gericht anfallen, bezweckt wäre (OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423)).

    Der Umfang des "Verfahrens vor Gerichten" und damit auch der "gesetzlichen Vergütung wird durch § 19 RVG bestimmt und erfasst gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch außergerichtliche Einigungen (vgl. zur BRAGO : OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Mit den Regelungen der Vorschriften zur Prozesskostenhilfe sollte schließlich erreicht werden, eine möglichst weitgehende Waffengleichheit von bedürftigen und nichtbedürftigen Parteien zu erreichen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

    Bei Bedarf gehört zu einer interessengerechten und effektiven Interessenwahrnehmung daher auch die Aufnahme außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen (BGH NJW 1988, 494 (495); OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 422 (423); OLG Schleswig, Beschluss vom 23.10.2003, AZ: 9 W 113/02).

  • KG, 29.07.2005 - 6 W 224/04

    Prozesskostenhilfe: Vergleichsgebühr des PKH-Anwalts auch bei außergerichtlichen

    Der Senat folgt den überzeugenden Ausführungen der Zivilkammer 82 des Landgerichts, die sich auf zahlreiche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus neuerer Zeit (z.B.: OLG Düsseldorf MDR 2003, 415; OLG Schleswig MDR 2003, 657; OLG Nürnberg MDR 2003, 658; OLG München JurBüro 2004, 37) und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, 494) stützen kann (ebenso Zöller/Philippi, a.a.O., § 119 Rn. 25 mit Nachweisen zur Gegenmeinung; wohl jetzt auch Hartmann, a.a.O, § 45 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10164
OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2002 - 16 WF 1328/02 (https://dejure.org/2002,10164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1 § 1585c
    Unwirksamkeit eines Ehevertrages mit Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverzicht sowie Gütertrennung

Verfahrensgang

  • AG München - 563 F 2568/02
  • OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG München, 25.09.2002 - 16 WF 1328/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 (MittBayNot 2001, 207 und 485, FamRZ 2001, 343 und 985) bestimmt, dass Eheverträgen dort Grenzen zu setzen sind, wo jene nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft sind, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegeln und zu einer ein- seitigen Lastenverteilung führen (vgl. eingehend Bergschnei- der, FamRZ 2001, 1337).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Soweit die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (etwa Bergschneider FamRZ 2003, 376, 378) und der ergänzenden Vertragsauslegung in Betracht gezogen werden, besteht Einigkeit, daß diese Instrumente - unbeschadet ihrer Abgrenzung im einzelnen - versagen, wenn die Vertragsparteien die später eingetretene Entwicklung auch nur für möglich gehalten und dennoch eine bewußt abschließende Regelung getroffen hätten; genau dies werde aber bei ehevertraglich vereinbarten Verzichten vielfach der Fall sein (Dauner-Lieb aaO 326 f.).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 10 UF 62/02

    Vereinbarung eines Unterhaltsverzichts in einem Ehevertrag

    Denn für die Beurteilung einer einseitigen Dominanz ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen (so auch OLG München FuR 2003, 233).
  • OLG Bamberg, 04.09.2003 - 2 UF 340/01

    Voraussetzungen für Wirksamkeit eines notariell vereinbarten Verzichts auf

    (OLG München, FamRZ 2003, 376; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 764).
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