Gerichtsverfassungsgesetz
| 3. Titel - Amtsgerichte (§§ 22 - 27) |
Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:
| 1. | Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von zehntausend Euro nicht übersteigt; | ||
| 2. | ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes: | ||
| a) | Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum oder über den Bestand eines solchen Mietverhältnisses; diese Zuständigkeit ist ausschließlich; | ||
| b) | Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten, Schiffern oder Auswanderungsexpedienten in den Einschiffungshäfen, die über Wirtszechen, Fuhrlohn, Überfahrtsgelder, Beförderung der Reisenden und ihrer Habe und über Verlust und Beschädigung der letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Reisenden und Handwerkern, die aus Anlaß der Reise entstanden sind; | ||
| c) | Streitigkeiten nach § 43 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes; diese Zuständigkeit ist ausschließlich; | ||
| d) | Streitigkeiten wegen Wildschadens; | ||
| e) | Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 910, 911, 923 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach den landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Artikels 124 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt; | ||
| f) | (weggefallen) | ||
| g) | Ansprüche aus einem mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedings-, Leibzuchts-, Altenteils- oder Auszugsvertrag. | ||
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 | Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen | 08.12.2025 | |
| 01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 | |
| 01.07.2007 | Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze | 26.03.2007 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 23 GVG
3.439 Entscheidungen zu § 23 GVG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 14.07.2026 - 20 UH 19/26
Begründen der maßgeblichen Anhängigkeit durch den Eingang des ...
- BayObLG, 31.07.2026 - 102 AR 101/26
Sachliche Zuständigkeit, Mahnverfahren, Streitwertgrenze, Übergangsrecht, ...
- BayObLG, 01.07.2026 - 101 AR 84/26
Mahnverfahren, Widerklage, Streitwertberechnung, Zuständigkeitsstreit, ...
- BayObLG, 01.07.2026 - 102 AR 39/26
Streitwertfestsetzung, Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikte, ...
- OLG Brandenburg, 10.09.2026 - 1 UH 18/26
Bei "einfachen" Rechtsfehlern bleibt der Verweisungsbeschluss bindend!
- BayObLG, 20.04.2026 - 102 AR 41/26
Sachliche Zuständigkeit, Mahnverfahren, Streitwertgrenze, Verweisungsbeschluss, ...
- OLG Hamm, 17.04.2026 - 28 W 3/26
Prozesskostenhilfe; Übergangsfälle; Zuständigkeit
- LG Stralsund, 16.07.2026 - 2 O 45/26
Verwirkung: Beschlussanfechtung nach 5,5 Monaten abgewiesen
- BayObLG, 21.05.2026 - 102 AR 81/26
Sachliche Zuständigkeit, Negative Kompetenzkonflikt, Verweisungsbeschluss, ...
- OLG Köln, 18.08.2026 - 4 W 37/26
§ 23 GVG in Nachschlagewerken
- § 23 GVG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Amtsgericht
Querverweise
Auf § 23 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Erprobung und Evaluierung
- Erprobung eines Online-Verfahrens
- Anwendungsbereich
- § 1122 (Umfang der Erprobung)
- Einführungsgesetz GVG (EGGVG)
- Übergangsvorschriften
- § 44
Redaktionelle Querverweise zu § 23 GVG:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 71
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 96
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften